Beschädigte Alufelge - zahlt die Versicherung einen ganzen Satz?
Hi Zusammen,
vergangenen Freitag hat ein Galaxy meinen Focus geknutscht. Ich bin nicht schuld, Polizei wurde angefordert.
Die Sachlage ist eigentlich klar, allerdings habe ich ein Problemchen:
Auf dem Focus sind Rial-Felgen (Modell Giro, 17 Zoll) montiert. Eine dieser Felgen hat es so heftig erwischt, dass sie ausgetauscht werden muss. Bei Rial und übers Internet kann ich die Felge jedoch nicht mehr bekommen. Auch meine Werkstatt zuckt mit den Achseln.
Ich werde wohl oder übel nicht um einen neuen Satz herumkommen, da aus der beschädigten Felge sogar ein Stück Alu herausgebrochen ist. Da wird kein Felgen-Doc mehr was machen können.
Meine Frage: Zahlt die Versicherung nun einen ganzen Satz? Die Felgen sind so alt wie der Wagen
(keine 2 Jahre).
Danke für Eure Hilfe!
Marco
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wenn eine Tür am Auto kaputt ist? Hast Du dann Anspruch auf eine neue Tür oder auf alle vier Türen? Denk mal scharf nach...
hmm..aber wenn es diese felgen nicht mehr gibt..was soll er dann tun?
ist das nicht analog zu den fällen, bei denen in der küche eine fliese beschädigt wird, die fliesen nicht mehr erhältlich sind, und daher in vielen fällen tatsächlich für mehrere tausend euro die gesamten küche neu gefliest und dies vollständig von der HP-versicherung übernommen wird..
ist doch hier wirklich ähnlich..
(vorausgesetzt die felge bekommt man wirklich nicht mehr)
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
@ Hafi545:
Du glaubst wirklich, dass ein Markt für die restlichen 3 Felgen in der Art und Weise besteht, dass hier ein Abzug stattfinden kann?
Das glaub ich. Ich glaub alles, was ich hier verbreite. Und das meiste davon hab ich schon ausprobiert😎
Zitat:
Übrigens:
Der Rechtsreferendar des AG Schwartau kann so schlecht nicht gewesen sein, denn u.a. teilen das LG Darmstadt(*), das LG Verden(**) und das OLG München(**) seine Auffassung. 😉
Die Entscheidung aus Verden kenne ich nicht. Gibt es da ein Landgericht?
OLG MUC war ein Hinweisbeschluss. Der ist auch noch nicht in Stein gemeißelt.
Und in Schwartau wurde seinerzeit nur gesagt, dass die Beklagte hätte zum Zustand der Sachen vortragen müssen und nicht nur auf das reine Alter abstellen.
Insoweit bin ich sogar einverstanden. Siehe oben. Der Wertverlust tritt durch die Benutzung ein.
Das dürfte allerdings keinem vernünftigen Zweifel unterliegen.
Was wird wohl mehr wert sein: eine neue Zahnbürste oder eine einmal benutzte?
JEDER Gebrauchsgegenstand verliert durch Benutzung an Wert. Egal welchem Zweck er dient. Die Schutzbekleidungsentscheidungen sind daher allesamt ergebnisorientiert. Dogmatisch sind sie kaum haltbar.
Aber die weitere Debatte sollten wir uns aufsparen, falls mal ein solcher Fall hier hochkommt.😉
@TE: Glückwunsch -auch zur Wahl des richtigen Sachverständigen.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
JEDER Gebrauchsgegenstand verliert durch Benutzung an Wert. Egal welchem Zweck er dient.
Das sieht die Rspr. aber keineswegs so lapidar.
Speziell im Kfz-Bereich wird auf die Fahrzeuglebensdauer abgestellt.
Nach deiner Ansicht dürfte die Kaskoversicherung bei einem Navi-Diebstahl (Festeinbau) eines z.B. 5 Jahre alten Gerätes einen erheblichen Abzug vornehmen. Genau das ist aber nicht der Fall.
Meine Motorradkombi und Helm haben schon einige Jahre auf dem Buckel, trotzdem noch ansehlich und voll funktionsfähig. Soll ich jetzt mehrere hundert Euro draufbezahlen, wenn mich ein Autofahrer abschießt, um wieder sicher Motorrad fahren zu können?
Ich bin schon der Meinung, dass hier der Einzelfall genau betrachtet werden muss.
Gruß und gn8
Gerry
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Nach deiner Ansicht dürfte die Kaskoversicherung bei einem Navi-Diebstahl (Festeinbau) eines z.B. 5 Jahre alten Gerätes einen erheblichen Abzug vornehmen. Genau das ist aber nicht der Fall.
Dann bleibt zu hoffen das dir nie was festeingebautes aus dem Auto geklaut wird.Nach 5 Jahren bekommst du für das Navi eine Entschädigung die dir das Wasser in die Augen treiben wird,aber nicht vor Freude.
Ebensowenig wirds du für deine alten Motorradklamotten den vollen Preis bekommen wenn du einen Unfall hattest.
Bitte oben lesen. Die Rspr. verneint in beiden Fällen einen Abzug.
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Hallo Gerry,
sorry, aber jetzt verrennst Du Dich völlig!!
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Nach deiner Ansicht dürfte die Kaskoversicherung bei einem Navi-Diebstahl (Festeinbau) eines z.B. 5 Jahre alten Gerätes einen erheblichen Abzug vornehmen. Genau das ist aber nicht der Fall.
Das darf sie selbstverständlich und tut es auch bei jedem Kaskoschaden, dessen zugrunde liegende AKB einen solchen Abzug vorsehen und ich kenne keine AKB, die das nicht vorsehen.
Zitat:
Meine Motorradkombi und Helm haben schon einige Jahre auf dem Buckel, trotzdem noch ansehlich und voll funktionsfähig. Soll ich jetzt mehrere hundert Euro draufbezahlen, wenn mich ein Autofahrer abschießt, um wieder sicher Motorrad fahren zu können?
Wieso sollte das bei Deiner Kombi anders sein, als bei Deinem Motorrad.
Das sieht vielleicht auch noch ganz passabel aus und trotzdem bekommst Du nach einem -hoffentlich nie passierenden- Unfall kein neues Motorrad, sondern den Wert, den Dein gebrauchtes Krad am Schadentag hatte. Du hattest auch vor dem Unfall auch kein Neues.
Wenn Du unvernünftig bist und fährst mit einer Jeans.
Bekommst Du eine neue oder den Wert Deiner gebrauchten, wenn sie kaputt ist? natürliuch bekommst Du keine Neue.
Das ist der dogmatische Bruch in diesen Fällen: Bei JEDEM anderen Gegenstand ist es -Du magst das lapidar finden. Trotzdem ist es so- völlig unstreitig für jeden Schadensrechtler, dass nur der Wert des beschädigten Gegenstands am Schadenstag den Schaden bildet und nicht sein Neupreis (am Tag des Kaufs).
Und natürlich schon gar nicht der Neupreis am Schadenstag. Der ist nun wirklich völlig irrelevant, so dass man immer draufzahlen wird, wenn man sich einen zerstörten Gebrauchtgegenstand neu kauft.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hallo Gerry,sorry, aber jetzt verrennst Du Dich völlig!!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das darf sie selbstverständlich und tut es auch bei jedem Kaskoschaden, dessen zugrunde liegende AKB einen solchen Abzug vorsehen und ich kenne keine AKB, die das nicht vorsehen.Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Nach deiner Ansicht dürfte die Kaskoversicherung bei einem Navi-Diebstahl (Festeinbau) eines z.B. 5 Jahre alten Gerätes einen erheblichen Abzug vornehmen. Genau das ist aber nicht der Fall.Gruß
Hafi
..dem widerspreche ich mal.
1.) habe für mein Festeinbau-Navi den vollen Neupreis erhalten.
2.)habe mich u.a. auf 3 Urteile berufen welche so entschieden haben.
AG Berlin von 2006,AG Hamburg von 2008,AG Düsseldorf von 2009 u. AG Aachen.
Die Versicherung wird sicher auf ihre AKbs hinweisen ,diese müssen aber, wie manche Urteile ergeben haben, nicht immer konform mit der Rechtssprechung sein.
Gruß
@ Hafi:
Ich verrenne mich? 😁
Sorry, aber inzwischen outest du dich als Laie.
Danke, Günnimatz, du hast mir eben etwas Recherche-Arbeit abgenommen. Ich lege noch einen Beschluss des OLG Frankfurt drauf: Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09. Daneben noch zahlreiche weitere AG-Urteile. Aber die Richter haben bestimmt mal wieder weniger Ahnung als Hafi, gell!? 😉
Hafi, wir haben jetzt mehrfach und ausführlich dargelegt, wie die Rspr. in den beiden Fällen (Motorradkombi und Navi) entscheidet. Bitte verstehe das doch endlich.
In unserem Land entscheiden die Gerichte und keine Literatur(minder)meinungen.
Wenn du dich in der Juristerei auch nur ansatzweise auskennen würdest, was ich inzwischen bezweifle, dann sollten dir die grundstudiumfüllenden §§ 305 ff. BGB geläufig sein, d.h. AGB unterliegen einer strengen Kontrolle. Stichworte "überraschende Klauseln" oder "unangemessene Benachteiligung".
Und noch mal zu deinen Ausführungen: Ersetzt werden muss der Wiederbeschaffungswert einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache. Das heißt aber nicht, dass immer ein Abzug "neu für alt" stattfinden muss. Die Begründung der Rspr. in den Festeinbau-Navifällen war IMHO: Es gibt keinen seriösen und verlässlichen Markt für Gebrauchtnavigeräte. Der VN muss sich also z.B. nicht auf Ebay-Verkäufer einlassen. Autohäuser bieten gleichwertige Austausch-Navis nur im Austauschverfahren an. Also gibt es ein neues Navi. Daneben zieht auch noch das "Fahrzeug-Lebensdauer-Argument".
Wie die Begründung bei einer Motorradkombi ist, wurde oben ja bereits ausführlich erörtert und ist auch in den vielen zitierten Gerichtsurteilen nachlesbar. Dass du hier immer wieder den Vergleich "Motorrad an sich" und "Kombi" heranziehst, zeigt, dass du nicht verstehst, dass im deutschen Recht - Gott sei Dank - auch nachgedacht wird, d.h. bestimmte Fallkonstellationen werden eben nicht nach Schema F abgeurteilt.
Nach deiner Ansicht müsste sich der Geschädigte sogar bei einem Austausch einer z.B. 7 Jahre alten Stoßstange gegen eine neue Stoßstange einen Abzug gefallen lassen, denn du sagst: "Und natürlich schon gar nicht der Neupreis am Schadenstag. Der ist nun wirklich völlig irrelevant, so dass man immer draufzahlen wird, wenn man sich einen zerstörten Gebrauchtgegenstand neu kauft."
Auch hier habe ich oben schon ausführlich beschrieben und begründet, dass der Geschädigte hier den vollen Kaufpreis einer neuen Stoßstange ersetzt bekommt (Stichwort Lebensdauer Fahrzeug).
Hafi, können wir hier jetzt endlich abschließen oder siehst du das als kostenlose Nachhilfe an? Mit deinem Spruch in der Signatur kommst du bei mir nicht weit. 😛
Ich vermute mal, du bist ein Kfz-Schadens-Sachbearbeiter bei einer Versicherung. Die argumentieren auch immer in der Art und Weise, dass die Gegenseite ernsthaft prüfen muss, ob hier auch noch Schmerzensgeld (Diskussion mit den SB) gefordert werden kann. 😉
Wünsche euch allen schöne Pfingsten. Die Sonne scheint und heute wird schön gegrillt. 🙂
Gerry
Moin Gerry,
Erst einmal schönen Dank für das OLG Urteil, kannte ich noch gar nicht............😁
Naja, dass du Hafi hier als Laien bezeichnest ist schon sagen wir mal höflich geschrieben ganz schön Frech.....😰
Wenn du jetzt wieder Moppen bekommt, hast du selber schuld. Ich kann dir nicht helfen, Hafi ist größer und stärker wie ich, wenn der zuhaut, dass tut weh, glaub mir……..🙁😁
Aber wenden wir uns erst einmal wieder dem Thema zu, ist hier wohl sinnvoller (das schreibt hier der richtige Gelle? 😛)
Bevor hier nun eine "Flut von Prozessen" folgt sollten wir hier doch noch mal einiges klarstellen.
Kasko ist und bleibt nun mal Vertragsrecht. Und da gibt es nun einmal Vertragsbedingungen, weil Vertrag kommt von Vertragen (boa....der war gut, finde ich zumindest...🙂)
Und sicher auch gerade wegen der „strengen Kontrolle nach dem BGB“ wurde im Hinblick auf den Verbraucherschutz im Jahre 2008 hier Verbesserungen vorgenommen
Die Neufassung der AKB beinhaltet nicht nur die rechtliche Anpassung an das neue Versicherungsvertragsrecht. Die Bedingungen sind nunmehr auch in einer Art Frage-Antwort-System gestaltet, so dass es für den Versicherungsnehmer leichter ist, sich in ihnen zurechtzufinden und ihren Inhalt zu verstehen.
Von „überraschenden Klauseln“ oder einer „unangemessenen Benachteiligung zu sprechen ist hier doch etwas überzogen.
Jeder kann, wenn er sich Mühe gibt, verstehen und auch nachvollziehen, was er da mit der Versicherung abschließt. Das wird ja im Übrigen auch durch ein Beraterprotokoll festgehalten.
In diesem Zusammenhang halte ich es auch für wichtig darauf hinzuweisen, dass es nach wie vor im Falle von Meinungsverschiedenheiten zur Höhe des Schaden (nicht zu Haftung) das so genannte Sachverständigenverfahren gibt.
Diese muss erst einmal vorab durchgeführt werden, weil nämlich sonst jeder Amtsrichter eine vorab eingereichte Klage abweisen würde. (aber vielleicht hat sich hier ja auch schon etwas geändert, was ich nicht kenne...😕)
Das bedeutet, bis so etwas vom Gericht entschieden wird, ist es doch ein etwas längerer Weg.
Und sollte man der Fairness halber auch darauf hinweisen, dass die Rechtsanwaltskosten im Kaskoschaden nicht übernommen werden (sorry Gerry, kann ich aber nix dafür...🙁)
Nur, wenn die Versicherung sich im Verzug befindet, dann ist das der Fall.
Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen sicher im Rahmen der Deckung die Kosten des SV Verfahren.
Das es keinen seriösen Markt für gebrauchte Navigationsgeräte geben soll stimmt so leider auch nicht.
Es gibt mittlerweile auch Firmen, welche generalüberholte Navigationsgeräte sogar mit Garantie zumindest für die Volumenfahrzeuge anbieten.
Diese Firmen sind den Versicherern und auch den im Kaskoschaden tätigen Sachverständigen durchaus bekannt...😎
Und wenn man hier mal die „Halbwertzeit“ der Hard- und Software mit berücksichtigt, die in der heutigen Zeit bei ca. 3 Jahren liegt, (danach ist ein Computer ja fast nichts mehr Wert) ist die Frage sicherlich berechtigt, ob man ein 5 Jahre altes Navi mit einem neuen Gerät vergleichen kann.
Und der Euphorie OLG über das Urteil muss man wohl auch einen kleinen Dämpfer verpassen.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang mal an das AG Urteil über das SV Honorar im Kaskoschaden. Nach dem dieses zugesprochen wurde, haben sämtliche Versicherer ihre AKB`s geändert um dem für die Zukunft einen Riegel vorgeschoben.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies hier auch passieren könnte, da ein OLG Urteil ja schon eine gewisse Tragweite besitzt.
Es könnte hier schneller gehen, wie so mancher Denken kann, dass plötzlich ein fest eingebautes Navi nicht mehr mit versichert wird.
Nicht das ich dem Versicherungsnehmer hier den Schadenersatz nicht gönne, schließlich Lebe ich ja auch davon,🙂 aber man sollte schon ein wenig weiterdenken und auch mal über die Argumente der anderen Seite nachdenken.
Nur bei mir, da könnt ihr das vernachlässigen, weil ich habe sowie immer Recht…….😎
So ich grille jetzt auch ne Wurst und trinke ein bis zehn Wasser** dazu
Gruß
Delle
*zumindest hab ich immer das letzteWort...😁
**Made by Kapuziner Kulmbacher Brauerei, Kulmbach....😛
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Die Begründung der Rspr. in den Festeinbau-Navifällen war IMHO: Es gibt keinen seriösen und verlässlichen Markt für Gebrauchtnavigeräte. Der VN muss sich also z.B. nicht auf Ebay-Verkäufer einlassen. Autohäuser bieten gleichwertige Austausch-Navis nur im Austauschverfahren an. Also gibt es ein neues Navi. Daneben zieht auch noch das "Fahrzeug-Lebensdauer-Argument".
Wie unterschiedlich der Markt für Gebrauchtnavigeräte durch Amtsgerichte eingeschätzt wird, zeigt das Urteil des AG Wuppertal vom 12/2009, dessen Kurzfassung nachfolgend mitgeteilt wird. Offensichtlich gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung.
"Zur Schätzung des Wiederbeschaffungswertes eines entwendeten Navigationssystems kann auf Angebote gewerblicher Händler im Internet abgestellt werden
AG Wuppertal
1. Der Versicherer ist berechtigt, bei einem entwendeten fest eingebauten Navigationsgerät nur den Widerbeschaffungswert zu ersetzen. Es existiert ein seriöser Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte im Internet (z.B. ebay). Internetplattformen sind heute allgemein zugänglich und ohne größere Schwierigkeiten zu handhaben, so dass es dem Versicherungsnehmer obliegt, im Rahmen seiner Schadensbeseitigung und unter Berücksichtigung seiner Schadensminderungspflicht auf einen derartigen Gebrauchtmarkt zurückzugreifen.
2. Der Versicherungsnehmer kann zwar nicht verpflichtet werden, eine Ersatzbeschaffung beispielsweise über einen Privatanbieter auf ebay.de vorzunehmen, er muss sich aber insoweit auf die dort ebenfalls tätigen seriösen Händler verweisen lassen.
3. Dass hierüber eine Gewährleistung ausgeschlossen wird, steht dem nicht entgegen, da der Versicherungsnehmer in Bezug auf das entwendete Navigationsgerät selbst über keine Gewährleistungsansprüche mehr verfügte, da dieses bereits fast vier Jahre alt war. Selbst wenn auf Gebrauchtgeräte also nur eine Gewährleistung von 12 Monaten anstelle der 24 Monate auf Neugeräte gegeben wird, steht der Versicherungsnehmer auch mit einem Gebrauchtgerät immer noch besser da, als er es vor dem Diebstahl war."
O.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Sorry, aber inzwischen outest du dich als Laie.
Du musst das ja wissen...
Zitat:
Hafi, wir haben jetzt mehrfach und ausführlich dargelegt, wie die Rspr. in den beiden Fällen (Motorradkombi und Navi) entscheidet. Bitte verstehe das doch endlich.
Du hast hier gar nichts erläutert, sondern Deine persönliche Sichtweise dargestellt. Das ist ein Unterschied.
Zitat:
In unserem Land entscheiden die Gerichte und keine Literatur(minder)meinungen.
Wenn du dich in der Juristerei auch nur ansatzweise auskennen würdest, was ich inzwischen bezweifle, dann sollten dir die grundstudiumfüllenden §§ 305 ff. BGB geläufig sein, d.h. AGB unterliegen einer strengen Kontrolle. Stichworte "überraschende Klauseln" oder "unangemessene Benachteiligung".
Langsam wird´s wirklich peinlich. Aber mach nur weiter...
Zitat:
Dass du hier immer wieder den Vergleich "Motorrad an sich" und "Kombi" heranziehst, zeigt, dass du nicht verstehst, dass im deutschen Recht - Gott sei Dank - auch nachgedacht wird, d.h. bestimmte Fallkonstellationen werden eben nicht nach Schema F abgeurteilt.
OK. jetzt bin ich überzeugt davon, dass hier jemand etwas nicht verstanden hat.
Zitat:
Hafi, können wir hier jetzt endlich abschließen oder siehst du das als kostenlose Nachhilfe an?
Ich bin schon seit einigen Jahren hier im Forum aktiv und habe hier schon vieles gelernt.
Nenn es Nachhilfe, wenn Du magst.
Fest steht aber, dass von Dir bisher nichts dabei war, was sich zur "Nachhilfe" eignen würde.
Gerry, Du kannst hier gerne einen auf dicke Hose machen, wenn Du das brauchst. Dadurch werden Deine Beiträge aber nicht glaubwürdiger.
Ich muss jedenfalls weder mir und schon gar nicht Dir hier etwas beweisen.
In der Sache ist das Wesentliche geschrieben. Der sachkundige Leser wird den Unterschied zwischen Kasko und Haftpflicht festgestellt haben. Delle hat ja auch einiges nochmal klargestellt.
Hafi
@ Dellenzahler: Noch mal zum Navi-Kasko-Fall:
Versicherungsbedingungen unterliegen nach wie vor - uneingeschränkt - der AGB-Kontrolle. Man kann über ein Beratungsprotokoll zwar den Bereich "unangemessene Benachteiligung" einschränken, aber bitte zeige mir einen Versicherungsvertreter, der sich die Zeit nimmt und alle Versicherungsbedingungen mit dem VN durchnimmt. Das würde der VN schon gar nicht akzeptieren. Selbst wenn das so wäre, würde ein Gericht später sicherlich feststellen, dass der VN in diesem mehrstündigen Gespräch überrumpelt wurde bzw. überfordert war. Vor allem Versicherungsbedingungen sind inzwischen so umfangreich, dass die Keulen "überraschende Klausel" und "unangemessene Benachteiligung" immer zur Verfügung stehen. Daneben gibt es ja auch noch die konkreteren Fälle der §§ 308, 309 BGB.
Es mag schon sein, dass der gesunde Menschenverstand sagt:
"Verträge kann, muss man aber nicht abschließen. Wenn man aber einen abschließt, muss man sich an die Bedingungen halten."
Dies gilt fast uneingeschränkt bei Individualvereinbarungen, aber Gott sei Dank nicht bei AGB. Hier ist der Verwender übermächtig und wird folglich auch - vor allem im Bereich b2c - hart kontrolliert. Da können die Versicherungen die AGB sogar in einen Soundtrack verpacken und per CD mitliefern, das ändert nichts an der Anwendbarkeit der §§ 305c (ü.K.), 307 (u.B.) BGB.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du hast hier gar nichts erläutert, sondern Deine persönliche Sichtweise dargestellt. Das ist ein Unterschied.
Aha, diverse Urteile, vor allem die Beschlüsse des OLG München und des OLG Frankfurt sind also "nichts". 🙄
Dass in deinem letzten Beitrag nicht ein einziges Gegenargument enthalten ist, bestätigt meine Vermutung. Jetzt wird es offensichtlich mit dem "Forums-Diplom" eng.
Dass du aber z.B. in einem parallel laufenden Thread hier im Forum einem User antwortest, er würde bei einem Navi-Diebstahl nur den Zeitwert ersetzt bekommen und dabei nicht einmal auf die aktuelle höchstr. Rspr. hinweist, halte ich für sehr bedenklich. Viele User vertrauen hier auf "Blender" und das kann zu einem bösen Erwachen führen...
Wurde wohl Zeit, dass dich mal einer von deinem hohen Luft-Ross herunterholt.
Gerry, sei bitte so nett und verschone mich mit Deinem peinlichen Flügelschlagen.
Nochmal: In der Sache ist hier alles gesagt. Im Gegensatz zu Dir wiederhole ich mich nicht fünfmal in der Hoffnung, dass man mir dann die vorgebliche Richtigkeit meiner Ansicht abnimmt.
Da Du offenbar nicht in der Lage bist, eine sachliche Diskussion zu führen, ohne persönliche Angriffe zu fahren, beende ich diesen Thread für mich.
Nur eins noch: Ich finde Deine Auftritte hier unter aller Sau.
Wenn mich hier jemand als "Blender" bezeichnet der mich von einem "Luftross" heruterholen muss, dann steht eines felsenfest:
Du bist das nicht!
Denn Du bist (unter anderem) sicher nicht dazu in der Lage, meine Qualifikation zu beurteilen.
Aber zum Glück brauchst Du das auch nicht.
Wenn Du allerdings damit nicht umgehen kannst, dass Deine Ansicht Kritik erfährt, weil sie falsch ist, dann erzähl den Kram doch Deinen -hoffentlich real existierenden- Mandanten und gewinne reihenweise Prozesse, indem Du AKB der Inhaltskontrolle unterziehst.
Wäre jedenfalls für mich mal eine ganz neue Erfahrung und ich lerne gerne noch dazu. Allerdings -wie gesagt- wohl nicht von Dir...
Hafi
Hallo und schöne Pfingsten zusammen,
jetzt ist Schluss mit diesem Thread hier, der nur mehr ausschließlich eine persönliche Auseinandersetzung ist.
Die entsprechenden Teilnehmer werden demnächst bitte intensiver ihr Postfach checken.
Fachliche Auseinandersetzung gut und schön - aber die hier dargebrachte Diskussionskultur bringt niemandem was.
***GESCHLOSSEN***
Schönen Feiertag noch.
Grüße
Schreddi