Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Pro und Kontra

Hallo Kollegen,
was mich schon seit langem interessiert, Eure Meinung über das BKrFQG.
Ist es wirklich notwendig, einem Lkw Führerscheinersterweber noch zusätzliche 140 Ausbildungsstunden aufzubrummen, um aus ihm einen EU - Berufskraftfahrer zu machen, und wieso eigentlich nennt sich der, welcher eine 3 - jährige Lehre absolviert hat auch EU - Berufskraftfahrer ?
Fortbildungspflicht für "alte" Hasen, muss das sein ?
Wenn 90% aller Befragten behaupten, eine schwere Ladung kann auf Grund ihres Gewichts nicht verrutschen unbedingt ja.
Wenn allerdings ein Fortbildungsmodul zur halbtägigen Spaßveranstaltung für 30 € mutiert ( Fachdozenten kosten halt ihr Geld ) kommt die ganze Branche in Verruf, und über die Sinnhaftigkeit einer solchen "Veranstaltung" kann man dann wahrlich geteilter Meinung sein.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Strassenfeger150


Da scheine ich wohl nicht der einzige zu sein der das ganze für reine Zeitverschwendung hält.

Ne, reine Zeitverschwendung will ich nicht sagen. Gab ja lecker Essen ;-)

Die Module, an denen ich teilgenommen habe, haben für mich nichts neues erbracht. Waren die Sozialvorschriften und Sicherheit und Fahrsicherheit. Das Eco-Training stell ich mir interessant vor. Ich bin ja nun auch schon 47 Jahre und seit meinem 21ten unterwegs. Die Technik hat sich mit Sicherheit und der Sicherheit wegen verändert. Ich fing damals noch mit nem Fullergetriebe an und finde das heute noch richtig geil. Die Anforderungen haben sich grundlegend verändert. Früher, finde ich, musste man viel mehr technisches Verständnis mitbringen. Ich erinnere mich noch daran, dass man z.B. noch Frostschutz in die Druckluftanlage füllen musste. Heute muss man Abitur haben um die Sozialvorschriften einhalten zu können. Navi gab es nicht und ich war jeden Abend in irgendeiner fremden Stadt unterwegs. Natürlich mit Stadtplan auf dem Lenkrad und ohne Automatik und was noch wichtiger ist: Ohne Unfall. Im übrigen habe ich in meiner ganzen beruflichen Laufbahn keinen ernsten Unfall verursacht.
Generell würde ich sagen, dass solche Fortbildung vielleicht nicht vorgeschrieben wären, wenn man die richtige einstellung zu der ganzen Materie hätte und seinen Job ernst nimmt. Denn würde es auch nicht ein Modul mit dem Namen: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi geben. Das sind alles Sachen, die ich für selbstverständlich halte.
Die Anforderungen seitens der Gesetzgebung in punkto Ladungssicherung haben sich ja auch schon geändert da es sich schon lohnt sich weiter zu bilden. Im Bereich des GGVS kommt ja auch ewig was neues.

Ich brauch die Sachen eben um meinen Lappen zu erhalten aber den Sinn sehen ich ich den meisten Dingen nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von jagdprinz


Fortbildungspflicht für "alte" Hasen, muss das sein ?
In meinen Augen: definitv ja. Ich bin selbst im Bereich dieser Fortbildungen tätig und das Unwissen mancher Fahrer ist schlicht erschreckend. Allein die Technik der Fahrzeuge entwickelt sich enorm weiter. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich bzw. haben sich gravierend verändert. Der Wissensstand der Fahrer hinkt da manchmal leider weit hinterher. Von daher sollten die Fahrer diese Fortbildungen vielleicht eher als Chance denn als Schikane begreifen.

Hallo,

genau dieser Meinung bin ich auch..

Bin seit 25 Jahren Kraftfahrer auf nem LKW, und ich denke schon das man immer auf dem laufenden sein sollte. Es ändert sich immer wieder mal was, oder es gibt Neuerungen was für die Ausübung dieses Berufes enorm wichtig. Wie in jedem anderen Job auch....

LG

Dümmer wird durch die Fortbildung niemand.Und die Grundqualifikation hebt doch nur unsern Beruf an.Wenn nicht mehr jeder Vollpfosten auf Nen LKW gesetzt werden kann dann ist das nur gut für den Beruf. Ich würde sogar dafür plädieren das nur noch BKF fahren dürfen die eine komplette Berufsausbildung gemacht haben gewerblich fahren dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von worti32


Dümmer wird durch die Fortbildung niemand.Und die Grundqualifikation hebt doch nur unsern Beruf an.Wenn nicht mehr jeder Vollpfosten auf Nen LKW gesetzt werden kann dann ist das nur gut für den Beruf. Ich würde sogar dafür plädieren das nur noch BKF fahren dürfen die eine komplette Berufsausbildung gemacht haben gewerblich fahren dürfen.

Der Letze Satz schießt dann doch etwas über's Ziel hinaus.😉😉

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Hier sollte man über die Regelung (Stichwort: EU-Übergreifende Regel (darum CZV in der CH)) gegangen werden, damit die Kurse über die Grenzen hinweg anerkannt werden können (gerade in Grenzgebieten ein riesen Vorteil), und vor allem: an der Vielfalt...

Kann man da bei euch in der Schweiz nicht etwas über den Weg einer Volksabstimmung erreichen? Oder gibt es dafür keine ausreichende Lobby?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Kann man da bei euch in der Schweiz nicht etwas über den Weg einer Volksabstimmung erreichen? Oder gibt es dafür keine ausreichende Lobby?

Jein. Man kann Verfassungsänderungen anregen (bsp. "der Bund erlässt Gesetze zu ..." (und diese dann vordefinieren), oder gegen beschlossene Gesetze usw ein Referendum ergreifen...

Aber bez. Kursangebot usw, da geht über eine Abstimmung nichts; immerhin müssen die Kurse vom Bundesamt für Verkehr "CZV anerkannt" werden, der Veranstallter muss anerkannt werden, usw... Vor allem: Kurse die nicht nur Theorie benötigen, brauchen noch Infrastruktur... Und die ist nicht immer vorhanden... (Stichwort: Synergien nutzen, bezüglich Übungsgelände...

Und bez. Lobby - doooch, die gibts: seitens Arbeitnehmern, fordern immer mehr als ein Normalsterblicher zu liefern im Stande ist... (als die CZV 2009 für NEUlenker obligatorisch wurden, liessen die AG gleich verkünden "keine qualifizierten Fahrer am Markt", weil das mit der Übergangsfrist (bestehende Führerscheininhaber bekamen die CZV "geschenkt" und mussten nur die WB machen) noch unklar war, und kaum einer den Ausweis 95 hatte)

(Lobby ja, aber die hat nur Interesse an ausgebildetem Personal, wie dieses aber an die Bildung kommt interessiert doch keinen; also ist man "in Gnaden der Kursanbieter", die nur die Anforderungen Astra erfüllen müssen/dürfen... Die können Kurse anbieten was sie wollen - ohne Anerkennung wird sich keiner drum kümmern **)

Eben: Idee gut, Umsetzung: stark verbesserungsfähig...

** Tante Edit erklärt:
ohne Anerkennung kein Interesse seitens Kursteilnehmern (Fahrer & deren Arbeitgeber)
ohne Interesse von Kursteilnehmern kein Bedarf
ohne Bedarf kein Kursanbieter, resp. ohne Bedarf keine Anerkennung
GOTO Anfang...
(man sieht das Problem? Kurse gibts, beinhaltend plusminus das, was man bei der Quali an sich lernt -> praktisch alle 5 Jahre das selbe...)

Naja, du redest hier von "Ausnahmen".
Wenn du nen LKW fährst für einen Kumpel ist das ja alles schön und gut, aber wenn du Geld dafür bekommst, dann ist das auch gleichzeitig Schwarzarbeit (zumindest in D).

Dazu kommt, dass es dann fahren ohne Gewerbeanmeldung ist.

Halbe Sachen können nicht funktionieren, enn auf einmal fahren allenur noch, wegen einem Gefallen.

Busunternehmer zum Beispiel Leben davon, dass Vereine Busse mieten (+Fahrer).

Genauso Umzugsspeditionen.
Und auf Umzugslkw muss auch die Ladung gesichert werden. Also sollte auch bei diesen Fahrten eine Quali vorgeschrieben sein.

Naja, mit Ausnahmen meinte ich:
- das Fahren des LKW beim kollegischen Umzug mit "Unkostenbeteiligung" weil dieser sich die Fahrermiete sparen konnte
- das Einspringen beim Verein, wenn der eigentliche Fahrer erkrankte, und man bsp. 1 x im Jahr so einen "gewerblichen Personentransport" hat - und dafür (so man sie nicht hat) die Qauli für die Kat D/D1 machen kann/darf/muss

(und ähnliche Fälle bei denen es nur darum geht, ob man für die Fahrt etwas bekommt... Stell dir vor, du mietest nen Kleinbus, hast darin 15 Passagiere, ihr rattert nach Rust gen' Europapark. Dafür das du deiner Gruppe die Fahrermiete ersparst, bekommst du den Eintritt von den anderen gesponsert... Eintritt für Fahrt (oder deswegen Einladung zum Essen) = Entlöhnung = Quali benötigt... Es ist kein eigentlicher Lohn, es ist einmalig, es ist faktisch "nichts". Ausser: einem Fallstrick)

Es dürfte sich ja schliesslich aus meinem Post ergeben haben, das ich mit "Ausnahmen" nicht "Aushelfen beim Transporteur X gegen fixen Studenlohn"/"ma fix ne internationale Fuhre machen"/"Tagesweise einspringen"/etc gemeint habe... Schliesslich heisst das Dingen "Berufsfahrerqualifikation"; und hier sollte eben eine "Gelegenheitsfahrer" (Beispiele siehe oben) geschaffen werden...

Btw - ich weis nicht wie die Ausbildung zum C-Schein in D abgeht, aber hier in der CH ist "Elementare Ladungssicherung" (klar gehts da nicht so ab wie beim Quali-Kurs) inbegriffen... Und die Vereine hier in der CH müssen schon ganz genau rechnen; die mieten sich lieber nen (Klein)Bus und fragen ein Vereinsmitglied ob er/sie/es die Fahrt übernimmt (und schon gehts los mit dem Fallstrick)... Die Zeiten in denen einfach mal ein Bus mit Fahrer gemietet wird, sind längst vorbei... (schön wenn das in D noch klappt!)

Warum du jetzt gleich auf Schwarzarbeit, Gewerbeanmeldung usw kommst... (man kann immer in die Extreme verfallen, dann müsste die Aussage lauten "wer keine Berufsfahrerqualfikation absolviert hat, darf zwar den C- und D-Schein machen, aber damit überhaupt nicht fahren"😉

Zitat:

Original geschrieben von Mucks



Zitat:

Original geschrieben von worti32


Dümmer wird durch die Fortbildung niemand.Und die Grundqualifikation hebt doch nur unsern Beruf an.Wenn nicht mehr jeder Vollpfosten auf Nen LKW gesetzt werden kann dann ist das nur gut für den Beruf. Ich würde sogar dafür plädieren das nur noch BKF fahren dürfen die eine komplette Berufsausbildung gemacht haben gewerblich fahren dürfen.
Der Letze Satz schießt dann doch etwas über's Ziel hinaus.😉😉

Finde ich nicht du kannst?darfst ohne Ausbildung in den meisten Jobs nicht arbeiten.Warum soll das beim BKF anders sein?

Oder lässt die Bahn einen Lokführer ohne Ausbildung fahren oder eine Airline

Bei diesen Beispielen musst du sogar für jeden Flugzeug/Loktyp eine extra Ausbildung machen.

Man muss die verhätnissmäßigkeit schon berücksichtigen. Ein Fahrer(gewerblich) muss den Führerschein haben und die Quali. Sollte ein 40jähriger nun Gewerblich fahren wollen muss er die Quali machen und ist dann ein Fahrer aber halt kein Berufskraftfahrer. Oder mal extrem ausgedrückt - darf jeder nur noch denn Beruf/Job ausüben nach einer entsprechenden mehrjährigen Ausbildung ?
Mit Verlaub - Soooooooooo extrem anspruchsvoll um das zu rechtfertigen finde ich diese Berufssparte jetzt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mucks


Mit Verlaub - Soooooooooo extrem anspruchsvoll um das zu rechtfertigen finde ich diese Berufssparte jetzt nicht.

Das Fahren an sich vielleicht nicht, aber das ganze Drumherum (je nachdem,

was

transportiert wird).

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von jagdprinz


Fortbildungspflicht für "alte" Hasen, muss das sein ?
In meinen Augen: definitv ja. Ich bin selbst im Bereich dieser Fortbildungen tätig und das Unwissen mancher Fahrer ist schlicht erschreckend. Allein die Technik der Fahrzeuge entwickelt sich enorm weiter. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich bzw. haben sich gravierend verändert. Der Wissensstand der Fahrer hinkt da manchmal leider weit hinterher. Von daher sollten die Fahrer diese Fortbildungen vielleicht eher als Chance denn als Schikane begreifen.

Dagegen!

Bei diesen Weiterbildungen wird unter anderen ein Haufen Unsinn gesagt.

Beispiel:

die 2 Pause darf man nicht splitten, es ist im Transit-Verkehr verboten in Luxemburg zu tanken, man muss erst nach einem Parkplatz suchen wenn der Tacho die 4,15h meldet. In der Schweiz darf man kein Navi an der Scheibe haben, in Belgien musst Du Deine Pause auf dem Beifahrer Sitz machen, in Spanien muss man eine Standklima haben.

Diese Liste kann man beliebig erweitern.............

Ich sag's ungern - Navi's darfst du in der Schweiz nicht an der Fensterscheibe kleben haben...

(wie alles andere, was im Sichtfeld hängen könnte, wie Wimpel usw)

(betrifft übrigens auch PKW - nur drücken hier die Uniformierten mal ein Auge zu (wenn du Glück hast))

Zugrundeliegend:

Sichtbehinderung, Art. 71, ABS 5 VTS
Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0.75 m über der Sitzfläche ausserhalb eines Halbkreises von 12.0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a71.html

EDIT:
Quelle & Gesetzesartikel

Und wie ich sagte, das ist Unsinn. Ich war 3,5 Jahre beim Schweizer und aktuell täglich in CH. Daran hat sich noch NIE einer gestört.

Richtig ist, die Schweizer machen Theater wenn die Gardine fast zu ist und wenn große Klappcomputer in der Scheibe stehen, ein kleines Navi erregt kein Aufsehen.

... dann häng hald ein Navi in dein Fenster, mecker aber nicht wenn dann ein griesgrämiger Rennleiter dich dann deswegen verzeigt, oder dir das (in der Schweiz leider übliche) teure Bussgeld zu teuer ist...

Deine Entscheidung...

(und wenn du für nen Schweizer in der CH unterwegs bist, würde ich die 2. Arbeits- resp. Lenkpause nicht unbedingt splitten, DAS war nämlich mal 😉

Wenn sich die Schweizer Polizei über ein Navi aufregen würde, sollte man in Zukunft alle Tripons von der Scheibe reissen, das Ding stört viel mehr als so ein kleines Navi.

In dem Bild kann man den Unterschied mal sehen, das kleine Navi und den Riesen Klopper von Mautkasten. In der Zahl gleich drei. :-(

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