Bereitschaftszeit= Arbeitszeit?
Muss Bereitschaftszeit als Arbeitszeit mit mind. 8,50 €/h vergütet werden? Wenn ja, reduziert die bezahlte Bereitschaftszeit die max tägliche Arbeitszeit von 10 h um diese Zeit?
Oder kann man 10 h / Tag arbeiten/ fahren und zusätzlich bezahlte Bereitschaftszeit erlangen?
Ich werde aus den ganzen Formulierungen nicht schlau. Bisher war ich in dem Glauben, die max mögliche bezahlte Arbeitszeit als LKW-Fahrer sind 10 h/ Tag.
Mein Tacho berechnet Bereitschaftszeit als Pause. Pausen werden aber nicht bezahlt. Ist denn nun Bereitschaftszeit Pause oder Arbeitszeit?
Oder ist Bereitschaftszeit bezahlte Anwesenheit am Arbeitsplatz, welche zwar bezahlt werden muss, die täglich zulässige Arbeitszeit von 10 h aber nicht reduziert?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 14:43:21 Uhr:
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die von euch beschriebene Bereitschaftszeit mit 8,50 €/h vergütet werden muss. Im geschilderten Fall stellt jemand auf Bereitschaft und ist tatsächlich im Puff und will die Zeit bezahlt haben oder wie?
Der muß schon seinen Tacho richtig bedienen !!!
Weist du wann du beladen wirst ist der Tacho auf Bereitschaft zu stellen und wird auch nicht bezahlt.
Weist du nicht wann, dann ist das Arbeitszeit und auch so einzustellen.
Und wenn er weiß wann er beladen wird kann er auch zum Poppen ins nächste Dorf gehen.
Besser ist aber er stellt den Tacho auf Arbeitszeit, putzt die Fenster und lässt sich dabei einen Bl.......,
das könnte dann auch bezahlt werden.

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44 Antworten
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 19:24:06 Uhr:
An die 3 min zu Arbeitsbeginn denke ich inzwischen fast immer, einschließlich Landeseingabe.
Abfahrtskontrolle + Eingabe DTCO 3 min ?
Viel Spaß in der nächsten Kontrolle
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 19:24:06 Uhr:
So ein wenig Arbeitszeit beim Be- und Entladen werde ich jetzt auch mal einstellen. Bei mehreren Abladern können da schnell mal einige Stunden Fahrzeit pro Tag " verloren" gehen.
Hä ?
Fährst Du einen Streuwagen vom Winterdienst?
Das sind die einzigen die ich kenne, die während ihrer Fahrzeit entladen.
Nee, aber wenn ich von max 10 Stunden Fahrzeit pro Tag allein 3-4 h Arbeitszeit für Be- und Entladen einstelle, bleiben nur noch 6-7 h Fahrzeit übrig. Also schaffe ich meine Touren nicht, was wiederum den Disponenten nicht gefallen wird.
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 22:05:05 Uhr:
Nee, aber wenn ich von max 10 Stunden Fahrzeit pro Tag allein 3-4 h Arbeitszeit für Be- und Entladen einstelle, bleiben nur noch 6-7 h Fahrzeit übrig. Also schaffe ich meine Touren nicht, was wiederum den Disponenten nicht gefallen wird.
Wenn du pro Tag 10 Stunden Lenkzeit hast, wirst du deinen Disponenten eh nicht bespaßen können.
Be-und Entladen wird er dann eh alleine müssen, du darfst es jedenfalls nicht mehr.
Das aber genau ist das Problem mit dem auf Pause stellen während der Ladezeiten.
Irgendwelche Trottel haben damit mal angefangen, zu unser aller schaden.
Heute wird es von den Disponenten als eine Selbstverständlichkeit angesehen.
Dagegen aber gibt es nur ein Mittel, Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.
Es liegt alleine in der Hand des Disponenten deine Touren so zu Planen das es dir möglich ist die Sozialvorschriften einzuhalten.
Alleine schon deine Angabe, das auf deiner Fahrerkarte nur Fahrzeiten und Pausen gespeichert sind wird im Falle einer Anzeige für deinen Chef und den Disponenten zu einem echten Problem.
Kenne selbst einen Fall aus dem Landkreis Leer wo der Chef einer Spedition mit etwa 25 Autos nach einer Anzeige genau deshalb 230000.- Euronen an Strafe bezahlt hat.
Da so gut wie in keinem Tacho Arbeitszeit gespeichert war, ging man von einer Anweisung des Chefs und des Disponenten aus, da die Fahrerkarten alle regelmäßig ausgelesen wurden hätte man die " Fehlbedienung" merken und abstellen müssen.
Genau das wird ja von vielen Firmen unterschätzt.
Da ich bei meiner Ehefrau angestellt bin macht es wenig Sinn meine Chefin anzuzeigen.
Wir werden nach Kilometer bezahlt, Be- und Endladestellen sind ein notwendiges Übel, was uns aber keinen Umsatz bringt.
Kontrollen sind öfter als man denkt, darum ist es auch wichtig, das Gesetz zum Mindestlohn richtig zu handhaben.
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 4. Januar 2015 um 00:26:20 Uhr:
.......
Wir werden nach Kilometer bezahlt,
.....
Hoffe Deine Frau hat mittlerweile genug Kohle gescheffelt um etwaige Strafen zu bezahlen.
Ansonsten kann sie ja nach einem Drittel der verbüßten Haftstrafe Freigang beantragen.
Hafturlaub zu bestimmten Anlässen gibt's unter Umständen schon früher.
Zitat:
Verordnung (EG) 561/2006
Artikel 10
(1) Verkehrsunternehmen dürfen angestellten oder ihnen zur Verfügung gestellten Fahrern keine Zahlungen in Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter leisten, auch nicht in Form von Prämien oder Lohnzuschlägen, falls diese Zahlungen geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu Verstößen gegen diese Verordnung ermutigen.
Was an dem Satz verstehst Du nicht ?
Verkehrsunternehmen dürfen angestellten oder ihnen zur Verfügung gestellten Fahrern ........
Chaotix !!
Mit dem Lesen ist das doch nicht so einfach.
Seine FRAU ist selbständig, er ist ANGESTELLTER.
Seine Frau bekommt nach Kilometer bezahlt, ist bei 99,999999 aller Speditionen so.
Er bekommt Gehalt von seiner Frau.
Wo also ist jetzt das Problem ???
Zitat:
@tommmmes schrieb am 4. Januar 2015 um 11:40:47 Uhr:
Chaotix !!
Mit dem Lesen ist das doch nicht so einfach.
Seine FRAU ist selbständig, er ist ANGESTELLTER.
Seine Frau bekommt nach Kilometer bezahlt, ist bei 99,999999 aller Speditionen so.
Er bekommt Gehalt von seiner Frau.
Wo also ist jetzt das Problem ???
Genau so ist es!

Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 4. Januar 2015 um 00:26:20 Uhr:
Genau das wird ja von vielen Firmen unterschätzt.
Da ich bei meiner Ehefrau angestellt bin macht es wenig Sinn meine Chefin anzuzeigen.![]()
Wir werden nach Kilometer bezahlt, Be- und Endladestellen sind ein notwendiges Übel, was uns aber keinen Umsatz bringt.
Kontrollen sind öfter als man denkt, darum ist es auch wichtig, das Gesetz zum Mindestlohn richtig zu handhaben.
Kann man auch so verstehen:
Alle angestellten Fahrer werden nach Kilometern bezahlt.
Er schreibt ja
wir, und wir schließt ihn mit ein.
Dann muss er es anders schreiben.
•WIR• bezieht sich auf das Unternehmen. Kann man aber auch so lesen, da ich ja unmittelbar am Gewinn beteiligt bin, zusätzlich zur Angestellenvergütung.
Md, log in 15 min load offload, the rest is on brake.
You have to separate here the guys who sign the paycheck in the front or in the back.
Rudiger
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 22:05:05 Uhr:
Nee, aber wenn ich von max 10 Stunden Fahrzeit pro Tag allein 3-4 h Arbeitszeit für Be- und Entladen einstelle, bleiben nur noch 6-7 h Fahrzeit übrig. Also schaffe ich meine Touren nicht, was wiederum den Disponenten nicht gefallen wird.![]()
Was ja nicht dein Problem sondern die deines Disponenten ist.
Mal das Thema nach vorne schiebe......
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:46:49 Uhr:
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 22:05:05 Uhr:
Nee, aber wenn ich von max 10 Stunden Fahrzeit pro Tag allein 3-4 h Arbeitszeit für Be- und Entladen einstelle, bleiben nur noch 6-7 h Fahrzeit übrig. Also schaffe ich meine Touren nicht, was wiederum den Disponenten nicht gefallen wird.![]()
Was ja nicht dein Problem sondern die deines Disponenten ist.Mal das Thema nach vorne schiebe......
Wenn man selbstständig ist, ist das Wohlwollen des Disponenten nicht ganz uneigennützig. Viele Kilometer, viel Geld. Für's Abladen gibt es gar nichts, das ist nur "notwendiges Übel".

Hier mal ein guter Link
http://www.lkw-auskunft.com/info/arbeits-u.lenkzeit.html