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Bereitschaftszeit= Arbeitszeit?

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 0:26

Muss Bereitschaftszeit als Arbeitszeit mit mind. 8,50 €/h vergütet werden? Wenn ja, reduziert die bezahlte Bereitschaftszeit die max tägliche Arbeitszeit von 10 h um diese Zeit?

Oder kann man 10 h / Tag arbeiten/ fahren und zusätzlich bezahlte Bereitschaftszeit erlangen?

Ich werde aus den ganzen Formulierungen nicht schlau. Bisher war ich in dem Glauben, die max mögliche bezahlte Arbeitszeit als LKW-Fahrer sind 10 h/ Tag.

Mein Tacho berechnet Bereitschaftszeit als Pause. Pausen werden aber nicht bezahlt. Ist denn nun Bereitschaftszeit Pause oder Arbeitszeit?

Oder ist Bereitschaftszeit bezahlte Anwesenheit am Arbeitsplatz, welche zwar bezahlt werden muss, die täglich zulässige Arbeitszeit von 10 h aber nicht reduziert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 14:43:21 Uhr:

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die von euch beschriebene Bereitschaftszeit mit 8,50 €/h vergütet werden muss. Im geschilderten Fall stellt jemand auf Bereitschaft und ist tatsächlich im Puff und will die Zeit bezahlt haben oder wie?

Der muß schon seinen Tacho richtig bedienen !!!

Weist du wann du beladen wirst ist der Tacho auf Bereitschaft zu stellen und wird auch nicht bezahlt.

Weist du nicht wann, dann ist das Arbeitszeit und auch so einzustellen.

Und wenn er weiß wann er beladen wird kann er auch zum Poppen ins nächste Dorf gehen.

Besser ist aber er stellt den Tacho auf Arbeitszeit, putzt die Fenster und lässt sich dabei einen Bl.......,

das könnte dann auch bezahlt werden.;)

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Verstehe wie immer das Problem nicht.

Steht doch alles sehr genau in §21a Arbeitszeitgesetz.

Beispiel:

Du kommst an der Ladestelle um 10.00 Uhr an, der Lademeister sagt: Um 15.00 Uhr wirst du beladen= 5 Stunden Bereitschaftszeit, keine Arbeitszeit.

Wenn er zu dir sagt: Stell dich mal hin , wir sagen dir bescheid wenn du dran bist= 5 Stunden Bereitschaftszeit und auch Arbeitszeit.

Das alles hat mit der Schichtzeit, eigentlich gibt es den Begriff gar nicht mehr, nichts zu tun.

am 3. Januar 2015 um 12:30

Zitat:

@antihipster schrieb am 3. Januar 2015 um 11:56:02 Uhr:

 

Fahrpersonalverordnung sagt: Bereitschaftszeit die man zur freien verfügung hat gilt als Lenkzeitunterbrechung (Pause). Ab einer Stunde dann als Ruhezeit.

Nachtrag:

im übrigen sagt die Fahrpersonalverordnung überhaupt nichts zu Lenk- und Ruhe- oder Bereitschaftszeiten, sondern verweist lediglich wie folgt.:

Zitat:

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

(1) Fahrer

.....

haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten.

Diese sind aber hier im Forum hinlänglich diskutiert

Zitat:

@tommmmes schrieb am 3. Januar 2015 um 13:28:39 Uhr:

Verstehe wie immer das Problem nicht.

Steht doch alles sehr genau in §21a Arbeitszeitgesetz.

Beispiel:

Du kommst an der Ladestelle um 10.00 Uhr an, der Lademeister sagt: Um 15.00 Uhr wirst du beladen= 5 Stunden Bereitschaftszeit, keine Arbeitszeit.

Wenn er zu dir sagt: Stell dich mal hin , wir sagen dir bescheid wenn du dran bist= 5 Stunden Bereitschaftszeit und auch Arbeitszeit.

Das alles hat mit der Schichtzeit, eigentlich gibt es den Begriff gar nicht mehr, nichts zu tun.

genau das meinte ich

am 3. Januar 2015 um 12:41

Zitat:

@tommmmes schrieb am 3. Januar 2015 um 13:28:39 Uhr:

Verstehe wie immer das Problem nicht.

Steht doch alles sehr genau in §21a Arbeitszeitgesetz.

Beispiel:

Du kommst an der Ladestelle um 10.00 Uhr an, der Lademeister sagt: Um 15.00 Uhr wirst du beladen= 5 Stunden Bereitschaftszeit, keine Arbeitszeit.

Wenn er zu dir sagt: Stell dich mal hin , wir sagen dir bescheid wenn du dran bist= 5 Stunden Bereitschaftszeit und auch Arbeitszeit.

Das alles hat mit der Schichtzeit, eigentlich gibt es den Begriff gar nicht mehr, nichts zu tun.

Das sehe ich aber anders:

Ich komme an der Ladestelle um 10.00 Uhr an, der Lademeister sagt: Um 15.00 Uhr wirst du beladen.

Dann fahre ich auf den nächsten Autohof gehe duschen und essen, oder ins nächste Gewerbegebiet und leg mich schlafen- oder in den nächsten Puff und laß mich entspannen.

Dann habe ich die Zeit zu meiner freien Verfügung - also Pause.

Deine Argumentation von Bereitschaftszeit ( keine Arbeitszeit ) würde im Umkehrschluss bedeuten:

Chef sagt : Fahr mal nach Oberpfaffenhofen - irgendwann kommt vielleicht ein LKW aus der Türkei den mußt Du übernehmen.

Ich warte und warte und warte: 2 Wochen Bereitschaftszeit, keine Arbeitszeit.

.......

wohl kaum.

 

 

Zitat:

@chaotix schrieb am 3. Januar 2015 um 13:41:15 Uhr:

 

Chef sagt : Fahr mal nach Oberpfaffenhofen - irgendwann kommt vielleicht ein LKW aus der Türkei den mußt Du übernehmen.

Ich warte und warte und warte: 2 Wochen Bereitschaftszeit, keine Arbeitszeit.

.......

wohl kaum.

Genau in dem Fall würdest du bezahlt werden, weil du nicht wissen kannst wann die Bereitschaftszeit vorüber ist.

@chaotix

Einfach mal richtig lesen , hilft manchmal.

Wenn du drei Wochen auf deinen Türkischen Kollegen im Nirgendwo warten mußt, dann genau ist das Bereitschaftszeit die auch Arbeitszeit ist.Und wenn du zum nächten Autohof Fährst, steht dir also die Bereitschaftszeit zu freien Verfügung, eben weil du ja weißt wann du mit dem Beladen drann bist, deshalb ist das auch keine Arbeitszeit.

Ob du nun deinen Tacho dann auf Pause oder Bereitschaft stellst, ist eigentlich schei...... egal.

Und die Personalverordnung hat mit dem Arbeitszeitgesetz nun gar nichts zu tun.

am 3. Januar 2015 um 13:40

Diskutiert ihr mal weiter.

Laut einschlägiger Rechtsurteile ist Bereitschaftszeit = Arbeitszeit und entsprechend zu entlohnen.

Meine Bereitschaftszeit wird jedenfalls entlohnt.

@tommmmes

Einfach mal richtig lesen , hilft manchmal.

Ich habe hier die Fahrpersonalverordnung nicht ins Spiel gebracht sondern

antihipster

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 13:43

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die von euch beschriebene Bereitschaftszeit mit 8,50 €/h vergütet werden muss. Im geschilderten Fall stellt jemand auf Bereitschaft und ist tatsächlich im Puff und will die Zeit bezahlt haben oder wie?

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 14:43:21 Uhr:

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob die von euch beschriebene Bereitschaftszeit mit 8,50 €/h vergütet werden muss. Im geschilderten Fall stellt jemand auf Bereitschaft und ist tatsächlich im Puff und will die Zeit bezahlt haben oder wie?

Der muß schon seinen Tacho richtig bedienen !!!

Weist du wann du beladen wirst ist der Tacho auf Bereitschaft zu stellen und wird auch nicht bezahlt.

Weist du nicht wann, dann ist das Arbeitszeit und auch so einzustellen.

Und wenn er weiß wann er beladen wird kann er auch zum Poppen ins nächste Dorf gehen.

Besser ist aber er stellt den Tacho auf Arbeitszeit, putzt die Fenster und lässt sich dabei einen Bl.......,

das könnte dann auch bezahlt werden.;)

am 3. Januar 2015 um 15:17

Das hat mit Tacho bedienen nichts zu tun.

Weißt Du wann die Beladung beendet ist, kannst Du Deinen Tacho auf Bereitschaft stellen - und wirst trotzdem bezahlt !!

Denn Du handelst im Auftrag Deines Chefs, um eine Dienstleistung zu erfüllen.

Hierbei befindest Du Dich an einem nicht von Dir selbst bestimmten Ort - folge den von mir angegebenen Links - die ganz klar aussagt:

Bereitschaftszeit ist als Arbeitszeit entsprechend zu vergüten.

Dem widerspricht auch nicht der § 21a des Arbeitszeitgesetzes.

Zitat:

.....

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Anhand des Satzes (3)3. ist dies klar ersichtlich.

Beispiel :

Eine Tour ist in 10 Stunden Lenkzeit nicht zu schaffen, wird deshalb mit Doppelbesatzung durchgeführt.

Fahrer 1 fährt 4,5 Stunden

Fahrer 2 fährt 1,5 Stunden

dann machen beide Pause nach § 4 Arbeitszeitgesetz

Fahrer 1 fährt dann wieder 4,5 Stunden.

Wäre Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit zu entlohnen, hätte Fahrer 2 lediglich Anspruch auf Bezahlung von 1,5 Stunden.

Jedoch besteht für den Unternehmer die Möglichkeit unterschiedliche Bezahlungen zu vereinbaren.

z.B. für normale Arbeitsstunden 10,- Euro, für Bereitschaftszeiten entsprechend weniger.

Seit 1.1.2015 darf das Weniger aber 8,50 Euro nicht unterschreiten.

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 15:34

Also ist die gesamte Zeit ab Arbeitszeitbeginn bis zum Schichtende bezahlte Zeit. Es sei denn der Fahrer stellt auf Pause (Bett). Ist aber der Fahrer berechtigt auf Pause zu stellen, obwohl es sich um Bereitschaftszeit handelt? Kann dies vom Zoll geahndet werden, als Unterschlagung von Sozialbeiträgen? Macht sich ein Fahrer dann auch strafbar?

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Januar 2015 um 16:34:28 Uhr:

Also ist die gesamte Zeit ab Arbeitszeitbeginn bis zum Schichtende bezahlte Zeit. Es sei denn der Fahrer stellt auf Pause (Bett). Ist aber der Fahrer berechtigt auf Pause zu stellen, obwohl es sich um Bereitschaftszeit handelt? Kann dies vom Zoll geahndet werden, als Unterschlagung von Sozialbeiträgen? Macht sich ein Fahrer dann auch strafbar?

oh man !!!!

Jetzt gehts aber ab vom Thema.

Der Tatbestand des Sozialabgabenbetrugs erfüllt sich nicht mit falscher Einstellung am Tachgraphen.

Du kannst deinen Fahrer bezahlen wofür du willst, auch die Pausen , das Poppen, Klogänge usw.,wenn du von diesen Beträgen die Sozialabgaben abführst ist alles gut.

Und wenn der Fahrer während der Bereitschaftszeit, welche als Arbeitszeit gerechnet wird, dann auf Pause stellt, hat er sich selbst beschissen, also auch gut.

Auch so wie der Tacho immer noch während des Be.-Entladens auf Pause gestellt wird, für den Chef auch gut.

 

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 17:56

Genau hier liegt der Hasse im Pfeffer! Auf meiner Karte gab es bisher nur Fahren und Pause. Ein ganz schlauer Kontrolleur könnte jetzt meinen, dass es sowas nicht gibt.

am 3. Januar 2015 um 18:08

Das kann es schon garnicht geben, weil Deine Karte mit Arbeitszeit zu beginnen hat.

Nämlich mit der Abfahrtskontrolle.

Ansonsten ist die falsche Bedienung des Kontrollgerätes strafbewährt,

mit Verdoppelung bei Vorsatz.

Unter Umständen steht auch der Straftatbestand einer Urkundenfälschung im Raum.

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 18:24

An die 3 min zu Arbeitsbeginn denke ich inzwischen fast immer, einschließlich Landeseingabe. So ein wenig Arbeitszeit beim Be- und Entladen werde ich jetzt auch mal einstellen. Bei mehreren Abladern können da schnell mal einige Stunden Fahrzeit pro Tag " verloren" gehen.

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