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Karte einlegen = Arbeitszeit?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 16:52

Moin,

Meine Frage bezieht sich auf das stecken der Karte. Manchmal kommt es vor das ich mir unsicher bin wann ich meine Karte rausgenommen habe, soweit ich weiß kann man das nirgends am Gerät erkennen wann die Karte entnommen wurde.

Nun zu meiner Frage, kann es als Arbeitszeit ausgelegt werden wenn ich meine Karte z.B. schon nach 8.55 Stunden einlege? Ich kann ja direkt auf Pause gehen, so das der Tacho nichts zu meckern hat, aber wie sieht es in einer Kontrolle aus, immerhin habe ich ja aktiv etwas am Fahrzeug gemacht.

Gruß

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14 Antworten

Für die eigenen Knollen ist es wichtig immer so weit möglich auf Pause zu stellen, besonders beim rausnehmen. Aber wenn der Chef darüber abrechnet musste arbeitszeit einstellen, ist auch keine Lenkzeit sondern eher Schichtzeit.

Vor der Abfahrt solltest du 10 min arbeitszeit drauf haben wegen der Abfahrtskontrolle. Solange Arbeitszeit läuft nicht rausnehmen damit du nicht vergisst die auf >Pause zu stellen sonst gibt Probleme. Vor dem Einlegen immer auf Pause, damit da nicht Fragezeichen stehen. Kauf dir ein Auslesegerät und die Software damit du siehst was drauf ist. zb GloboFleet Die Geräte je nach Alter reagieren auch unterschiedlich.

am 25. Juli 2020 um 17:56

??? Du hast nicht wirklich kapiert worauf @DB NG-80 raus will, oder?

Ist die Tätigkeit des "Karte Steckens / Einlegens" an sich Arbeit oder als was ist diese Tätigkeit zu bezeichnen?

Bzw. nochmal allgemeiner formuliert, was ist die Bedienung des Tachographen... ist das Arbeit? Muß diese Arbeit als Arbeit dokumentiert werden?

Das läuft letztendlich auf ein Dilemma hinaus... wobei sich die Katze in den eigenen Schwanz beißt.

Genau genommen könnte ein pingeliger Kontrollbeamter formal zu dem Schluß kommen, dass das Stecken der Fahrerkarte z.B. bei 8:55, also 5 Minuten vor dem Ende der Mindestruhezeit von 9:00 Stunden eine Unterbrechung der Ruhezeit darstellt, da es sich um Arbeit handelt... wenn die normalerweise auch nur wenige Sekunden lang dauert.

Vermutlich würde man das, sollte wirklich mal einer auf die Idee kommen und ein Knöllchen schreiben vor einem Gericht, etc., wo man auf den gesunden Menschenverstand eines Richters angewiesen ist ausstreiten müssen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass das irgendwo in einem Gesetz / Verordnung / usw. geregelt, beschrieben ist.

Ist leider hersteller abhängig. Habe Kollegen die mit Scania fahren. Da wird die tägliche ruhezeit angezeigt. Bei meinem arocs bekommt man nur die Möglichkeit über den Nachtrag verwehrt wenn man die Pause nicht eingehalten hat. Ich habe mir angewöhnt die Entnahmezeit zu fotografieren. Seitdem habe ich keine Probleme mehr. Grüße

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 18:00

Mhh, das beantwortet meine Frage nicht wirklich, aber trotzdem Danke.

Was ich einstelle bevor ich die Karte rausnehme ist ja völlig egal, sobald ich diese wieder reinstecke, kann ich ja einen Nachtrag über die fehlende Zeit machen, da gibt der Tacho von Haus aus Pause vor, auch zählt er zunächst Pause weiter, ohne Unterbrechung.

Nur der Beamte kann ja sehen, wann ich die Karte gesteckt habe, nun ist die Frage, ist der Akt des Einschiebens der Karte Arbeitszeit (auch wenn der Tacho weiterhin Pause durchzählt und somit nichts zu meckern hat) oder kann ich, auf Deutsch gesagt, in der Pause meine Karte raus und rein stecken wie ich lustig bin.

EDIT: Zu lange getippt

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Juli 2020 um 19:56:26 Uhr:

Genau genommen könnte ein pingeliger Kontrollbeamter formal zu dem Schluß kommen, dass das Stecken der Fahrerkarte z.B. bei 8:55, also 5 Minuten vor dem Ende der Mindestruhezeit von 9:00 Stunden eine Unterbrechung der Ruhezeit darstellt, da es sich um Arbeit handelt... wenn normalerweise die auch nur wenige Sekunden lang dauert.

Vermutlich würde man das, sollte wirklich mal einer auf die Idee kommen und ein Knöllchen schreiben vor einem Gericht, etc., wo man auf den gesunden Menschenverstand eines Richters angewiesen ist ausstreiten müssen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass das irgendwo in einem Gesetz / Verordnung / usw. geregelt, beschrieben ist.

Ja genau darauf wollte ich hinaus. So in etwa habe ich mir das auch gedacht, wenn sie allzu pingelig sind, wird es als Arbeitszeit ausgelegt. Naja mal schauen, allzu oft kommt es nicht vor, aber manchmal hat man ja solche Momente.

Zitat:

@Frogrider schrieb am 25. Juli 2020 um 20:00:15 Uhr:

Ich habe mir angewöhnt die Entnahmezeit zu fotografieren.

Ich notiere mir das eigentlich auch immer, in dem Fall war aber Feierabend und nicht abzusehen das ich nur eine 9 Stunden Pause mache, normal sind wir länger zu Hause. Da ein Kollege diese Woche aber das gleich Problem hatte, kamen wir darüber ins Gespräch, deshaöb habe ich mal nachgefragt wie es denn offiziell aussieht.

Ich wüsste nicht, dass jemandem daraus schonmal ein Strick gedreht wurde. Ein Gerichtsverfahren dürfte imho in einer Einstellung wg Geringfügigkeit enden.

Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.

Oh ja, der Pingellige wird dir da noch fürs Einsteigen was drauf rechnen.

am 25. Juli 2020 um 18:15

...ich hab damals immer ein Logbuch -in so einem Taschenbuchkalender- geführt, wo entsprechende Zeiten, Orte, Kilometerstände, Lenkzeiten, Betankungen, usw. dokumentiert wurden... also auch nachvollzogen werden konnte, wann die Karte entnommen wurde.

Angefangen hab ich nachdem mich mal ein Chef gefragt hat, ob ich den irgendelche Flenspunkte für einen anderen, der sein Konto schon voll hatte übernehmen könnte... ich wollte einfach etwas in der Hand haben um auch nach mehreren Wochen / Monaten noch nachvollziehen zu können wo ich wann rumgefahren bin.

Mit der Fülle an Informationen / Daten und in Kombination, Anknüpfungspunkten z.B. zu Tankquittungen, Frachtpapieren / Lieferscheinen, Tachographendaten, Kilometerständen, usw. wären solche Aufzeichnungen im Ernstfall vermutlich sogar gerichtsfest verwendbar.

PS: ...ich hab mal ein paar Seiten als Beispiele angehangen.

Karte ziehen oder stecken, ist, so denke ich mal, keine Arbeitszeit.

Bei mir bleibt er immer auf Pause ( Symbol Bett) stehen.

Kann aber auch jederzeit die Pausenzeit am Gerät abrufen. Da sehe ich wieviel Pause ich schon gemacht habe, bzw. das Gerät gespeichert hat.

Natürlich muss ich die Zeit ( auch wenn es z.b nur 1 oder 2 Minuten war, wo die Karte draußen war) als Nachtrag machen und Anfang in dem Land wo ich mich gerade befinde.

Du kannst die Karte also ruhig nach 8.55 ziehen. Pause läuft weiter.

Das ziehen an sich ( die 10 sec) wird nicht als Pause Unterbrechung gerechnet.

am 31. Juli 2020 um 16:06

...er will die Karte aber nicht ziehen, sondern Stecken. Und auch das ist technisch kein Problem... die Pause wird weiter geschrieben, aber rein juristisch könnte man, wenn man ein pingeliger Mensch ist zum Schluß kommen, dass der Akt des Karte Steckens Arbeit ist.

Demnach wäre nicht nur deine Pause unterbrochen, sondern wenn der Tachograph die Pause durchschreibt hast du rein rechtlich gesehen die Aufzeichungen sogar gefälscht bzw. falsche Aufzeichnungen gemacht, weil du ja keine Pause hattest sondern nachweislich der Arbeit "Karte stecken" nachgegangen bist.

Wer sagt den, daß " Karte stecken" rechtlich Arbeit ist??

Ich kann nur sagen, daß es bis jetzt weder bei einer Kontrolle, noch bei der letzten Modul Schulung

( da wurden mehrere Karten, auch meine zu

" Schulungszwecken" mal ausgelesen und bewertet) beanstandet wurde.

Diese Frage kam auch nie auf.

Ich denke wenn es rechtlich so wäre, würde der Tachograph dieses auch als solches bewerten und eben die Pause unterbrechen. Kein Kontrolleur kann pingelinger sein, wie das Aufzeichnungsgerät selbst.

Wurde die "Auslesung zu Schulungszwecken" etwa in einem normal verbauten Kontrollgerät ohne Stecken einer Unternehmerkarte vorgenommen?

Dann ist das dilletantisch³.

Entweder wie vor mit Unternehmerkarte oder in einem normalen Kartenleser plus Auswertungssoftware.

Und da das Stecken der Karte kein Freizeitvergnügen ist, sondern eine erforderliche Nebentätigkeit in der Berufsausübung, ist das ganz klar Arbeitszeit. Wie andere schon schrieben ist der "vernünftige" und von den Kontrollettis auch so erwartete Ablauf

  1. Stecken der Karte und Nachträge eingeben
  2. Abfahrtkontrolle
  3. Abfahrt oder weitere Tätigkeiten

Unternehmerkarte???

Hast du schon Mal an einer Modulschulung 2

" Sozialvorschriften im Güterverkehr" teilgenommen?

Dort wird eigentlich immer vom Leiter der Schulung gefragt, ob jemand zufällig seine Fahrerkarte dabei hat.

Dort wird dann am realen Beispiel eventuelle verstöße aufgezeigt, die einem vielleicht so nicht bewusst waren oder einfach Fehler bei der Bedienung auf treten.

Oder eben richtige Verstöße, die schon Mal schön ins geld gehen können.

Das hat mit dem " richtigen" auslesen der Karte und des Gerätes nichts zu tun.

Aber wie gesagt...ich habe meine Karte auch schon früher gesteckt. Den Nachtrag gemacht und die Pause wurde weiter geschrieben.

Wurde noch nie beanstandet

Ich hatte bereits mehrmals alle Module "durch", inzwischen bin ich Rentner.

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 2. August 2020 um 11:32:42 Uhr:

 

Und da das Stecken der Karte kein Freizeitvergnügen ist, sondern eine erforderliche Nebentätigkeit in der Berufsausübung, ist das ganz klar Arbeitszeit.

Auf diese Frage meinte ein Bekannter das seine Arbeitszeit in der Minute beginnt in dem er die Tür zur Disposition durchschreitet, denn er sieht gar nicht ein das er wie einige seiner Kollegen seinem Chef täglich bis zu einer Stunde Arbeitszeit schenken soll nur weil die Papiere noch nicht fertig sind. Sein Arbeitsbeginn ist 5 Uhr Morgens und ab da laufe seine Arbeitszeit, wenn er dann erst um 7 vom Hof rollt weil die Dispo nichts auf die Reihe bekommt sei das nicht sein Problem.

Er hält sich auch penipel an alle Vorschriften und seltsamerweise schafft er seine Touren in der Regel trotzdem in der maximalen Zeit.

Natürlich sitzt er in der Wartezeit nicht blöd rum sondern macht Abfahrtskontrolle und kleinere Wartungen. Aber bei der Eingabe ist er penibel, :D Wenn der Schreiber auf Pause steht rührt er keinen Finger.

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