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Bereits erhaltene Entschädigung zurückzahlen?

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 4:11

Hallo zusammen...

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob die Frage nicht schon irgendwo geklärt ist...deshalb nochmal ganz schnell das Wichtigste hier.

Ich hatte am 19.06. einen Hagelschaden der vom Gutachter als Totalschaden mit brutto 7869 brutto gehandelt wird. WBW wäre brutto 7500 und man hat angeboten mir 3900 zu überweisen...es stand dort zusätzlich: Der Halter möchte fiktiv abrechnen (obwohl das nicht wirklich im Raum stand)

Ich habe wahrscheinlich als total Unerfahrene den Fehler gemacht und eine Kontonummer angegeben.

Jetzt lese ich mich erst richtig in die Materie ein und gehe ganz stark davon aus, daß ich niemals mit 3900 privat hinkomme...zumal das Auto auch noch 6 Jahre abbezahlt werden muß.

Meine Frage wäre deshalb ganz dringend...und wenn es geht auch ganz schnell:

Kann ich die 3900 zurückzahlen und stattdessen das Auto reparieren lassen,

damit es nicht diesen Verlust hat?

Der Beulendoktor gibt ja Lackgarantie und so...

Ganz lieben Dank für ne gute Antwort

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eu1302 schrieb am 20. März 2016 um 12:51:05 Uhr:

Ja das ist mir auch klar. Wenn heute nicht Sonntag wäre würde ich auch nicht hier im Forum hängen und Schäfchen zählen.

Wollte nur mal hören ob das schon mal jemand gemacht hat und ob es Probleme dabei gibt

Das ist dir klar, ach so und das fällt dir an einem Sonntag nach 6 Monaten auf.

Dann kannst du dir die restlichen Stunden bis zum Montag auch vertreiben.

Ja ne is klar.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

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In meiner Naivität nehme ich an, dass diese Frage die Versicherung am besten beantworten kann.

am 20. Juli 2013 um 11:16

Was Du hast, hast Du. Ich würde die Versicherung bitten, die Differenz, die Dir laut Gautachten zusteht, zu überweisen. Vermutlich wird aber eine gerichtliche Klärung nötig sein.

am 20. Juli 2013 um 11:18

Möglicherweise hat die Versicherung ihre Kürzung sogar begründet.

So wie ich das verstanden habe, hat die VS nicht gekürzt,

sondern auf Totalschaden abgerechnet. (WBW-RW-Mwst-SB).

Die Frage ist:

Kann man im Kaskoschaden bis zum WBW reparieren lassen,

oder muss man die Totalschadenabrechnung akzeptieren?

Soweit mir bekannt, gilt die 130% Regelung nur bei Haftplichtschäden,

fällt also weg.

Am Besten der Versicherung mitteilen,

dass man nach Gutachten reparieren möchte und die 389€ aus eigener Tasche zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

So wie ich das verstanden habe, hat die VS nicht gekürzt,

sondern auf Totalschaden abgerechnet. (WBW-RW-Mwst-SB).

Genau so sehe ich das auch und vermutlich wird sogar ein Aufkäufer benannt, der Dir für das beschädigte Auto ca. 3.600 EUR bezahlt!

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Vermutlich wird aber eine gerichtliche Klärung nötig sein.

So ein Quatsch, darauf deutet doch hier gar nichts hin...

 

Zitat:

Original geschrieben von Knutschkugel-123

 

Ich hatte am 19.06. einen Hagelschaden der vom Gutachter als Totalschaden mit brutto 7869 brutto gehandelt wird. WBW wäre brutto 7500 und man hat angeboten mir 3900 zu überweisen...

 

Kann ich die 3900 zurückzahlen und stattdessen das Auto reparieren lassen,

damit es nicht diesen Verlust hat?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann liegen die Rep-Kosten brutto bei 7869 EUR.

Damit übersteigen sie den Wiederbeschaffungswert und es handelt sich um einen Totalschaden. Grundsätzlich erstattet der Versicherer daher den Wiederbeschaffungswert (netto) abzüglich Restwert (den gibt es vom Aufkäufer) abzüglich SB.

 

Ausnahme: Du kannst nachweisen (Rechnung), dass der Schaden sach- und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachters repariert wurde. Dann erstattet die Versicherung die Rep-Kosten bis zur Höhe des brutto WBW, also 7500 abz. SB.

Du bekommst dann einfach die Differenz nach bezahlt, musst also jetzt nichts zurückzahlen.

 

Aber Achtung: gelingt der Nachweis nicht, weil die Werkstatt z.B. nicht lackiert, sondern nur ausbeult usw. bleibt es bei der Totalschadenabrechnung und Du sitzt auf der Differenz, die die Werkstatt natürlich von Dir verlangt.

 

Sowas sollte man daher nur in enger Absprache mit der Versicherung und dem SV machen, sonst kann es böse in die Hose gehen.

 

Aber wenn es vernünftig gemacht wird, kostet es Dich nur die SB und den Betrag über WBW.

 

Die andere Frage, die aber nur Du selbst beantworten kannst, ist, ob man wirklich ein Auto haben will, das bereits eine Reparatur erfahren hat, die mehr gekostet hat, als der Wagen wert war.

 

Ich würde sowas nicht wollen, weil es damit kaum noch zu verkaufen sein wird. Meist ist es sinnvoller, den Wagen jetzt abzugeben und etwas anderes zu kaufen. Aber das ist Geschmacksache...

 

 

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Die Frage ist:

Kann man im Kaskoschaden bis zum WBW reparieren lassen,

oder muss man die Totalschadenabrechnung akzeptieren?

Soweit mir bekannt, gilt die 130% Regelung nur bei Haftplichtschäden,

fällt also weg.

Am Besten der Versicherung mitteilen,

dass man nach Gutachten reparieren möchte und die 389€ aus eigener Tasche zahlt.

Eben...akzeptiert habe ich es eigentlich ja schon...weil ich eine Kontonummer angegeben habe...und das Geld schon erhalten habe.

Was ist bitte eine 130% Regelung?

Kann ich denn im Nachhinein noch nach Gutachten reparieren, obwohl ich die Differenz schon erhalten habe?

Welche ich natürlich zurückzahlen würde...

Ich hab halt etwas Muffensausen, dass die Versicherung einfach sagt geht nicht...obwohl es doch gehen würde...laut dieser oder jener Regelung.

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 15:41

Zitat:

Genau so sehe ich das auch und vermutlich wird sogar ein Aufkäufer benannt, der Dir für das beschädigte Auto ca. 3.600 EUR bezahlt!

Zitat:

 

Es lag nur ein einziges Angebot vor...und das auch nur über diesen Restwert...aus Gelsenkirchen

Wahrscheinlich die falsche Marke... :(

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 16:07

Deine Idee ist nicht schlecht...die 3900 also Vorschuss zur Reparaturkostensbrechnung laut Gutachten zu nehmen...wenn die Versicherung damit einverstanden wäre.

Und natürlich wäre mir ein anderes Auto lieber...allein schon, weil durch den Austausch der Motorhaube und dem Lackieren ein Wertverlust vorliegt.

Wenn irgendjemand mal einen Blick in das Reparaturprotokoll, laut eben diesem Gutachter, riskiert...kriegt der fast nen Herzversagen! Das ist dann höchstens noch der Motor, die Reifen, das Gestell und der Stoffbezug im Innenraum Original... :'(

Wobei das Auto aber ansonsten im Topzustand ist...keine Reparaturen, keine verdeckten Spachtelarbeiten, keine ausgetauschten Originalteile....das will ich bei einem getauschten Auto erstmal finden.

Die kommen immer mit dem Alter und dem Km-Stand...weshalb er jetzt günstiger ist.

Schäden hat der natürlich keine...alles aus erster Hand. Is klar.

Ich kann ihn auch nicht einfach verkaufen, weil er noch finanziert ist...die nächsten 6 Jahre.

MfG

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 16:22

Vor knapp 3 Stunden kam wieder ein Hagelunwetter vorbei!

Natürlich ist auch wieder mein Auto betroffen...

wäre mal schön gewesen, wenn ich verschont geworden wäre...aber nein!

Zum Glück hat die blöde Nachbarin (welche zu meinen Hund sagt: Halt die Fr...! obwohl sie selber einen Hund hat) auch ein paar tiefe Beulen...und die hat mit Sicherheit keine Teilkasko... :)... :)

Neue Frage:

(Das Auto wurde bis jetzt noch nicht repariert...

die Differenz habe ich vom 19.06. bereits erhalten.)

Macht es Sinn diesen Schaden wieder bei der Versicherung zu melden?

Müßte ich dann jetzt nochmal zum Gutachten?

->wegen der zusätzlichen Beulen...oder Lackplatzer

Steht mir eine andere Differenz zu?

Wird der heutige Schaden ohne Reparatur des letzten Schadens mit dem Restwert verrechnet?

Ganz lieben Dank übrigens für die Zeit, welche ihr fürs Antworten meiner Frage opfert...

Dein Auto ist ein (rechnerischer) Totalschaden, totaler als total geht nicht...

Sollte sich allerdings durch den heutigen Hagel der Restwert reduziert haben (davon würde ich eher nicht ausgehen), könnte noch was für dich drin sein.

Kostet ja nichts, den heutigen Schaden zu melden, ich würde es machen.

Guten Tag,

vor etwas über einem halben Jahr wurde mein Golf 7 durch ein Hagelschaden beschädigt. Ich habe sofort ein offizielles Gutachten des Schadens von Volkswagen erstellen lassen und mich anschließend dafür entschieden mir den durch den Schaden entstandenen Betrag auszahlen zu lassen.

Im Nachhinein ärgere ich mich über diese Entscheidung, da mir die Dellen von Tag zu Tag mehr auffallen.

Ist es möglich nun den Schaden doch reparieren zu lassen ? Also das Geld zurück zu überweisen und alles nach Gutachten bei Volkswagen reparieren zu lassen ?

Eine Reparatur über einen "Beulendoktor" ist mir nicht so lieb.

Ich bin Vollkasko bei der "Volkswagen Versicherung" versichert.

Vielen Dank schonmal :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Besprich das mit der Versicherung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

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