Bereits erhaltene Entschädigung zurückzahlen?

Hallo zusammen...

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob die Frage nicht schon irgendwo geklärt ist...deshalb nochmal ganz schnell das Wichtigste hier.

Ich hatte am 19.06. einen Hagelschaden der vom Gutachter als Totalschaden mit brutto 7869 brutto gehandelt wird. WBW wäre brutto 7500 und man hat angeboten mir 3900 zu überweisen...es stand dort zusätzlich: Der Halter möchte fiktiv abrechnen (obwohl das nicht wirklich im Raum stand)
Ich habe wahrscheinlich als total Unerfahrene den Fehler gemacht und eine Kontonummer angegeben.
Jetzt lese ich mich erst richtig in die Materie ein und gehe ganz stark davon aus, daß ich niemals mit 3900 privat hinkomme...zumal das Auto auch noch 6 Jahre abbezahlt werden muß.

Meine Frage wäre deshalb ganz dringend...und wenn es geht auch ganz schnell:

Kann ich die 3900 zurückzahlen und stattdessen das Auto reparieren lassen,
damit es nicht diesen Verlust hat?

Der Beulendoktor gibt ja Lackgarantie und so...

Ganz lieben Dank für ne gute Antwort

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eu1302 schrieb am 20. März 2016 um 12:51:05 Uhr:


Ja das ist mir auch klar. Wenn heute nicht Sonntag wäre würde ich auch nicht hier im Forum hängen und Schäfchen zählen.

Wollte nur mal hören ob das schon mal jemand gemacht hat und ob es Probleme dabei gibt

Das ist dir klar, ach so und das fällt dir an einem Sonntag nach 6 Monaten auf.
Dann kannst du dir die restlichen Stunden bis zum Montag auch vertreiben.

Ja ne is klar.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

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Ja das ist mir auch klar. Wenn heute nicht Sonntag wäre würde ich auch nicht hier im Forum hängen und Schäfchen zählen.

Wollte nur mal hören ob das schon mal jemand gemacht hat und ob es Probleme dabei gibt

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Kommt auf die Versicherung drauf an, würde ich meinen 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Da Du schon auf Gutachtenbasis abgerechnet hast (ohne MWST) kannst Du ja jetzt reparieren lassen (auf Basis Gutachten).

Wie allerdings repariert wird, dürfte im Gutachten aufgeschlüsselt sein.
Die Rechnung dann bitte an den Versicherer, mit Hinweis auf die Erstattung der MWST.

Ist bis zu 3 Jahre nach Schaden möglich.

Natürlich nach vorheriger Info an den Versicherer und was der dazu sagt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Hallo VW-Liebhaber.

Es ist so. Wenn Du Dein Auto in eine VW-Werkstatt schaffst, was sollen die machen? Die Mechaniker können da kein Teil wechseln. Damit beauftragen sie ebenso einen Beulen/Dellendoktor, denn das ist die preiswerteste Methode, Dellen herauszuarbeiten. Da jene Fachleute Meister ihres Fachs sind, werden sie bei solchen Beschädigungen auch dazu gerufen. Nur, dass die VW Werkstatt einen Festpreis mit dem Fremdanbieter aushandelt und Dir (oder Deiner Versicherung) den höheren Preis in Rechnung stellt. Erfolgt mit Lackierungen, Scheibenwechsel etc. auch so. Frendvergabe an Drittanbieter, nur bekommt das der Kunde nicht mit. Gibt das Auto ab und holt es wieder.

Also kann man den Fachmann auch selbst beauftragen, und spart so Geld. Also lieber noch einmal sich richtig intensiv mit der Sache beschäftigen, vor allem besser informieren, und dann erst den Weg zur Werkstatt antreten.

Da es jedoch sehr viele Leute gibt, die nur der eigenen Werkstatt trauen, warum auch immer, haben diese ja ein leichtes Spiel mit dem Kunden und verdienen entsprechend.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

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Zitat:

@eu1302 schrieb am 20. März 2016 um 12:51:05 Uhr:


Ja das ist mir auch klar. Wenn heute nicht Sonntag wäre würde ich auch nicht hier im Forum hängen und Schäfchen zählen.

Wollte nur mal hören ob das schon mal jemand gemacht hat und ob es Probleme dabei gibt

Das ist dir klar, ach so und das fällt dir an einem Sonntag nach 6 Monaten auf.
Dann kannst du dir die restlichen Stunden bis zum Montag auch vertreiben.

Ja ne is klar.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Die Werkstatt will aber heute schon anfangen zu reparieren 😁

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Also erst mal finde ich den Ton von jemanden, der sich heute erst angemeldet hat, nicht sehr angemessen.

Mir ist auch nicht klar, aus welchem Grunde er das Geld der Versicherung zurück zahlen will.
Der TE soll die Versicherung informieren, dass repariert werden soll. Er geht dann zu der Werkstatt seiner Wahl, sofern er keine Werkstattbindung hat, füllt dort eine Reparaturkostenübernahmeerklärung aus.
Die Versicherung bestätigt dann die Übernahme der Kosten, abzüglich der zuerst geleisteten Vorauszahlung.
Diese kann der TE bei der Fahrzeugabholung an die Werkstatt zahlen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht das Problem des TE.
Die Versicherung hat ihm den Schaden doch bereits beglichen, oder lese ich das falsch?
Nimm das Geld, lasse das Auto dafür reparieren, reiche die Rechnung zwecks der Nacherstattung der MwSt ein und fertig.
Oder ist es dir zu wenig, weil ein Kumpel gesagt hat da müsse mehr zu holen sein?

Germania47: Er hat bereits fiktiv abgerechnet wie ich das verstehe. Die Versicherung ist außen vor wenn er nun in irgendeine Werkstatt geht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

Auch wenn er fiktiv abgerechnet hat, kann er sich immer noch anders entscheiden.
Wie kommst Du darauf Matsches?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hagelschaden im Nachhinein doch reparieren lassen' überführt.]

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