Beratung nach Probefahrt - Weißer Schmadderkram im Öldeckel
Liebe Motor-Talk-Gemeinde,
ich habe heute eine Probefahrt mit einem Audi A3 gemacht (https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=377550217). Es war alles tip top, ich bin generell begeistert. Außer dass auf der Innenseite vom Öldeckel dieser weiße Schleim war.
Foto: https://i.imgur.com/k8hh9P9.jpg (oder Anhang)
Es ist auch relativ viel weißer Rauch/Qualm aus dem Auspuff gekommen (aber nur am Anfang). Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und er hat es darauf geschoben, dass das Auto seit 30 Tagen nur rum steht.
Ich finde den Preis von 20980 € auch relativ günstig im Vergleich zu anderen Audi A3 Fahrzeugen mit ähnlichen Daten (Kilometerstand, Baujahr, Ausstattung) auf mobile.de. Das macht mich etwas misstrauisch.
Ich bin allerdings ein Auto-Noob und wollte mal dieses Forum, in dem ich bisher nur stiller Mitleser war, befragen. Wie schätzt ihr den weißen Belag auf dem Foto (Link oben bzw. auch im Anhang) ein?
Freue mich auf euren Input, danke schonmal!
39 Antworten
@lejockel Ich habe gerade mit ihm telefoniert. Er meinte der Wagen ist unfallfrei. Er meinte aber auch, dass die Frontschürze lackiert wurde. Er weiß aber nicht warum - es stand so nur in den Unterlagen. "Kann auch nur ein Kratzer gewesen sein". Als ich bei der Probefahrt in den Motorraum geguckt habe, ist mir nichts aufgefallen.
Ich bin jetzt super unschlüssig, ob ich den nehmen soll. Konnte ihn auf 20000 € runter handeln.
Es gibt Indizien, dass etwas nicht stimmt. Allerdings ist der Preis mMn auch dementsprechend billig. Ich schlafe noch eine Nacht drüber und entscheide dann. Falls noch jemand eine Meinung dazu hat, gerne posten. 🙂
Danke euch. <3
Wenn der Händler als Händler verkauft, das Fahrzeug nicht im Kundenauftrag, dann gibt es für etwaige Mängel die gesetzliche Gewährleistung. Ob die Zylinderkopfdichtung defekt ist, lässt sich einfach feststellen. Und Unfallfreiheit lässt sich im Vertrag fixieren - aber aufpassen, dass da keine Einschränkungen gemacht werden (nach Kenntnis...).
Was mir bei der Anzeige (über den QR-Code) aufgefallen ist, dass das Fahrzeug eine Kommissionsnummer hat. Das deutet auf "Verkauf im Kundenauftrag" hin, dann wäre ein Gewährleistungsausschluss möglich. Gleichzeitig aber MwSt. ausweisbar. Wenn im Kundenauftrag, dann deutet dies wiederum auf einen gewerblichen Vorbesitzer hin. Dann wiederum würde der Vorbesitzer gewährleistungspflichtig sein. Mir wäre ein Händler mit eigener Werkstatt da lieber.
Wenn der Preis sehr gut ist und es einen fachgerecht reparierten Unfall gibt, warum nicht...
Den Wagen einen Sachverständigen zeigen?
Wenn Airbags ausgelöst wurden, würde ich Abstand nehmen, aber ne Kleinigkeit von Stoßstange, Scheinwerfer, Kotflügel und Haube, das wird schnell 5-stellig...
Eine Stoßstange muss schnell mal lackiert werden, ist halt so bei den lackierten Dingern, war vor 30 Jahren halt unempfindlicher.
Der Schmodder am Öldeckel ist nicht wild, neues Öl, Kurzstrecken vermeiden, bzw. längere Fahrten planen, nicht sinnlos fahren, aber was zusammenlegen usw.
Ich würde mich von Mutmaßungen hier nicht abhalten lassen. Auto genau prüfen, mit Hilfe von SV. Vertrag genau prüfen bezgl. Gewährleistung und der Neulackierung Stoßstange. Da würde ich mir versichern lassen, das nicht mehr. Auch das ist mit einem Lackdichtenmesser schnell vom SV bestimmt.
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Wenn nur nachlackiert worden ist? Ist bei meinen Autos auch meist so. Da werden zum Beispiel Steinschläge überlackiert. Der Wagen meiner Frau hatte einen Unfall: 1300 Euro bei MB repariert. Haben ihn so gekauft. Bei 1300 Euro kann nicht viel gewesen sein. Mir ging es um einen echten Ditscher.
Was man auch nicht vergessen sollte: ADAC Gebrauchtwagencheck. Kostet etwa nen Hunni und ist das Geld am Ende auch wert. Die machen Lackdickenmessungen, alle Fehlerspeicher auslesen und wenn man um einen CO-Test bittet, dann wird das sicherlich auch noch möglich sein.
Meine letzten beiden Autos haben den gesehen - gut ist. Risikoverringerung. Ich bin nicht ganz blöd, aber bilde mir nicht ein, dass ich "alles" sehe.
Wenn man das Auto kaufen will und es nur noch daran scheitert, das man unsicher ist, ob der Wagen in Ordnung ist, dann ist so ein Hunni beim ADAC oder anderen sicher sehr gut investiert. Dann hat man Gewissheit.
Zitat:
Den Wagen einen Sachverständigen zeigen?
Wenn Airbags ausgelöst wurden, würde ich Abstand nehmen,aber ne Kleinigkeit von Stoßstange,
Scheinwerfer, Kotflügel und Haube, das wird schnell 5-stellig...
Eine Stoßstange muss schnell mal lackiert werden, ist halt so bei den lackierten Dingern, war vor 30 Jahren halt unempfindlicher.
Gerade bei (nach ) lackierten Stoßstangen wäre ich sehr vorsichtig. Denn nicht selten wird das unter den Stoßstangen befindliche, kräfteaufnehmende Wabengitter aus Blechteilen so verformt das auch noch die Reserveradmulde und der Unterboden beschädigt wurden. Und das wieder Instandzusetzen wird teuer, wenn nach einem Unfall / Auffahrunfall anscheinend - nur - eine neue / bzw. nur eine neu lackierte Stoßstange montiert wurde.
MfG kheinz
Reserveradmulde und Unterboden beschädigt? Weil die Frontschürze nachlackiert wurde? Interessante These...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. November 2023 um 19:58:57 Uhr:
Reserveradmulde und Unterboden beschädigt? Weil die Frontschürze nachlackiert wurde? Interessante These...
Das war nur ein Beispiel von vielen. Ein Frontschaden wäre sicherlich gleich teuer bzw. erheblich teuerer wenn auch noch der Motor usw. beschädigt wurde.
MfG kheinz
Ähm. Ah ok. Mir fehlen die Worte.
Ich würde auch noch das Dach untersuchen, vielleicht finden sich Spuren von einem oder mehreren Überschlägen. Soll häufig vorkommen, wenn die FRONTstoßstange lackiert wurde.
Das ist ein BMW-Autohaus, die können das Fahrzeug untersuchen und somit auch definitiv feststellen, ob außer die Lackierung der Frontstoßstande weitere reparierte Unfallschäden vorhanden gibt.
Insofern würde ich darauf bestehen, dass im Kaufvertrag das Nachlackieren der Stoßstange angegeben und ansonsten Unfallfreiheit ohne Wenn und Aber zugesichert wird.
Dass du nach dem Kauf einen ADAC-Gebrauchtwagencheck durchführst, dem steht ja nichts im Wege.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. November 2023 um 08:24:38 Uhr:
Dass dunachvor dem Kauf einen ADAC-Gebrauchtwagencheck durchführst, dem steht ja nichts im Wege.
Ich habe mal deinen Schreibfehler korrigiert 🙂
Das ist kein Schreibfehler gewesen. Meine Absicht ist eine definitive Zusage im Kaufvertrag bezüglich der Unfallfreiheit ausgenommen natürlich der nachlackierten Stoßstange, die natürlich im Kaufvertrag auch erwähnt werden muss.
Wenn man vor dem Kauf zum ADAC-Gebrauchtwagencheck fährt, beruft sich das Autohaus auf den ADAC-Check, so dass sie eventuell eine definitive Aussage der Unfallfreiheit nicht mehr geben wird.
Was ist aber nun, wenn beim ADAC-Check etwas übersehen wird, dann hat man keine vertragliche Handhabe mehr etwas einzufordern.
Nochmal, es handelt sich hier um ein BMW-Autohaus mit angegliederter Werkstatt. Die hat die Möglichkeit das Fahrzeug zu untersuchen, besser als der ADAC das kann. Das wird sie machen, wenn das Autohaus Unfallfreiheit zusichern muss, oder sie trägt das Risiko. Den Aufwand in der eigenen Werkstatt wird sie aber nicht machen, wenn der Kunde auf eine ADAC-Untersuchung besteht und basierend auf der ADAC-Untersuchung wird sie die Unfallfreiheit vermutlich nicht zusichern.
Ein Marken-Autohaus lebt nicht nur vom Verkauf von Gebrauchtwagen, sondern vielmehr vom Werkstattbetrieb und dem Verkauf von Neuwagen. Daher wird es ein Marken-Autohaus versuchen zu vermeiden, dass Gebrauchtfahrzeuge verkauft werden, die nicht den versprochenen Zustand entsprechen, denn das kann eine negative Werbung mit sich bringen. Daher, wenn sich trotz Zusicherung später doch herausstellt, wird das Autohaus vermutlich bestrebt sein, dass für den Kunden auf einen zufriedenstellenden Weg zu regeln.
Natürlich kann man erst danach fragen, ob die das Autohaus die definitive Unfallfreiheit mit in den Kaufvertrag aufnimmt und wenn zugestimmt wird, erst dann den Wunsch mit dem ADAC-Gebrauchtwagencheck äußern.
Gruß
Uwe
Ich befürchte, dass die BMW-Zentrale deinem Ansinnen, das Logo vom blau-weißen Propeller auf vier (Wegwerf)Ringe zu ändern, nicht so sehr aufgeschlossen gegenüberstehen wird. 😉
Wenn ein Interessent auf der Probefahrt beim ADAC aufschlägt und einen Gebrauchtwagencheck machen lässt, dann ist der Interessent Auftraggeber der Untersuchung. Der Verkäufer, hier Audi, hätte damit nichts zu tun.
Ich halte es für problematisch, wenn in der Annonce keine Unfallfreiheit angegeben wird. Eine bloße Nachlackierung ist nämlich kein Unfall, sondern eine reine Lackfehlerbeseitigung (z.B. Kratzer, Läufer, Steinschlag).