Beratung nach Probefahrt - Weißer Schmadderkram im Öldeckel

Liebe Motor-Talk-Gemeinde,

ich habe heute eine Probefahrt mit einem Audi A3 gemacht (https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=377550217). Es war alles tip top, ich bin generell begeistert. Außer dass auf der Innenseite vom Öldeckel dieser weiße Schleim war.

Foto: https://i.imgur.com/k8hh9P9.jpg (oder Anhang)

Es ist auch relativ viel weißer Rauch/Qualm aus dem Auspuff gekommen (aber nur am Anfang). Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und er hat es darauf geschoben, dass das Auto seit 30 Tagen nur rum steht.

Ich finde den Preis von 20980 € auch relativ günstig im Vergleich zu anderen Audi A3 Fahrzeugen mit ähnlichen Daten (Kilometerstand, Baujahr, Ausstattung) auf mobile.de. Das macht mich etwas misstrauisch.

Ich bin allerdings ein Auto-Noob und wollte mal dieses Forum, in dem ich bisher nur stiller Mitleser war, befragen. Wie schätzt ihr den weißen Belag auf dem Foto (Link oben bzw. auch im Anhang) ein?

Freue mich auf euren Input, danke schonmal!

Innenseite Öldeckel
39 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 10:26:00 Uhr:


Wenn ein Interessent auf der Probefahrt beim ADAC aufschlägt und einen Gebrauchtwagencheck machen lässt, dann ist der Interessent Auftraggeber der Untersuchung. Der Verkäufer, hier Audi, hätte damit nichts zu tun.

Das ist klar, falls das missverständlich in meinem Beitrag rübergekommen ist. Natürlich muss der Kaufinteressent den ADAC-Check zahlen.

Gruß

Uwe

Wird als Audi Gebrauchwagen plus verkauft. Das ist doch so ein zertifiziertes Gebrauchtwagenprogramm des Herstellers, oder?
Von daher dürfte Verkauf im Kundenauftrag schon mal wegfallen und der Zustand sollte normalerweise genau dokumentiert und entsprechend nachvollziehbar sein - auch schon im Vorfeld. So kenne ich das zumindest vom VW "Weltauto".
Bei einer nachlackierten Schürze bei so einem relativ neuen Auto, kann man evtl. auch von Versicherungsfall oder Leasingrückgabe (mit entspr. Protokolle) ausgehen. Das scheint mir persönlich doch etwas zu sehr verharmlost.
MMn müsste der Händler eigentlich mehr Informationen dazu haben als er offenbar mitgeteilt hat. Da würde ich evtl. noch mal ansetzen.

In der Anzeige ist bei der Auflistung „Ohne“ auch der oder sind die Stossfaenger genannt.
🙄 Niemand liest die Anzeige gründlich ……

Wenn du das meinst:

"

Sonstiges:

Dachspoiler
Erstbesitz
Nichtraucherfahrzeug
Scheckheft
Serviceanzeige 30000 km oder 2 Jahre variabel
Wartungsintervallverlängerung

Ohne Netzkabel mit Haushaltsstecker, Ohne Kompensor, Ottomotor, Ohne Lade-Dock, Stossfaenger, Ohne Skitasche, Dekoreinlagen Aluminium Mistral, Ohne Netzkabel mit Industriestecker"

Das steht alles unter sonstiges. Und das Wort Stoßfänger steht alleine. Keine Angabe ob mit oder ohne Stoßfänger, oder wie sich der Stoßfänger fühlt, ob er Frau und Kinder hat und welche Harrfabe die haben. Nur Stoßfänger steht da. Da könnte auch Bockwurst stehen. Der Erklärungsgehalt wäre derselbe, nämlich null.

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Gelöscht

Ich habe heute den Kaufvertrag erhalten (noch nicht unterschrieben, neige aber dazu). Der Verkäufer ist schon auf dem Level "es gibt noch 2 andere Interessenten, aber habe für Sie reserviert". Also wenn ich damit komme, dass ich nochmal zum ADAC-Gebrauchtwagencheck fahren will, verkauft er wahrscheinlich an andere. Und ich muss zugeben, dass ich es schon gerne haben will, weil ich für diesen Preis keine vergleichbaren Audi A3s finde.

Im KV steht folgendes:

"
- Felge VR Kratzer - Smart Repair
- Stoßfänger hinten Kratzer - Smart Repair
- Spiegelkappe rechts Kratzer Gebrauchsspur
- Unterbodenverkleidung Kratzer Gebrauchsspur
Unfallschäden:
- Frontschürze lackiert
[...]
- Unreparierte (Unfall) Schäden: Nein
"

Zum einen beruhigt mich der 110-Punkte-Check etwas. Zum anderen habe ich vor tatsächlich erst nach dem Kauf das Auto unabhängig checken zu lassen (explizit die Zylinderkopfdichtung) um dann, falls ein Mangel festgestellt wird, von der Gewährleistung Gebrauch machen zu können.

Des Weiteren steht im Kaufvertrag, dass die Verjährungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt wird ("wegen Mängeln der Kaufsache"😉, dass die gesetzliche Aktualisierungspflicht von digitalen Produkten ausgeschlossen wird (okay, damit ist die Aktualisierung der Software nach dem Kauf gemeint, damit kann ich leben), und dass die Beweislastumkehr beim Verkauf digitaler Produkte im Sinne § 327 BGB wegen fehlender Kompatiblität der digitalen Umgebung ausgeschlossen wird* (kann ich ehrlich gesagt noch nicht einschätzen).

(*) Der genaue Text (Anlage, die ich unterschreiben muss):

"""
Ausschluss der Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" im Sine der § 327 ff BGB wegen fehlender Kompatiblität der digitalen Umgebung des Verbrauchers:

Ich habe klare, verständliche und umfassende Informationen erhalten über: Die technischen Anforderungen des digitalen Produkts an die bei mir vorhandene digitale Umgebung.

Unter "digitaler Umgebung" ist sowohl die bei mir vorhanden Hard- und Software zu versehen (sic!) als auch Netzverbindungen aller Art. Die Erbringung notwendiger und mir möglicher Mitwirkungshandlungen, die dem Verkäufer die Feststellung ermöglichen, ob der von mir reklamierte Mangel oder Defekt darauf zurückführe nist, dass meine digitale Umgebung zur maßgeblichen Zeit mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts kompatibel war oder nicht.

Die Obliegenheit zu Erbringung derartiger Mitwirkungshandlungen meinerseits besteht nur für den Fall, dass der Verkäufer zur Feststellung technisches Mittel einsetzen will, das für mich den geringsten Eingriff darstellt.

"""

PS: Ich denke mir es ist ein Audi Verkaufszentrum. Komplett übers Ohr hauen werden die mich doch nicht. Andererseits bitte gebt mir eine virtuelle Schelle und rüttelt mich auf, wenn ich komplett dumm/naiv/blind vor Liebe bin.

Also ich sag mal so, auch große Häuser verarschen teilweise die Kunden, davor ist man nie geschützt.

Ein Verkäufer der den externen Gebrauchtwagencheck beim ADAC / TÜV / DEKRA / Gutachter in dieser Preisklasse verweigert ... der soll den Unfallwagen ruhig an seine anderen Interessenten verkaufen.

Achte bitte darauf, dass auch die Audi Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten aufgeführt wird, und das möglichst ohne Selbstbeteiligung.
Garantie und Gewährleistung sind nicht identisch.

Ich beende das Theater an dieser Stelle.

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