Benachteiligung von Behinderten bei Rabatten von Elektromodellen
Mit einem Schwerbehindertenausweis bekommt man bei den meisten Anbietern Sonderkonditionen in Form von speziellen Rabatten. So auch bei Mercedes, normalerweise.
Allerdings sind „offiziell“ die EQ Modelle von dieser Regelung ausgenommen.
Nun meine Frage: ist sowas rechtlich überhaupt zulässig oder stellt diese Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge nicht den Tatbestand einer Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung von Behinderten Menschen dar?
Warum schließt Mercedes Behinderte bei Rabatten von der Elektromobilität aus und zwingt sie zur Verbrennertechnologie? Das macht doch weder sozial- noch umweltpolitisch Sinn?
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65 Antworten
Ich denke nicht, dass dies rechtlich ein Problem darstellt. Es handelt sich ja bei einem Rabatt, welcher vom Hersteller für Modelle und / oder Interessengruppen gestaltet und freiwillig einräumt wird.
Beim Flottenrabatt gelten auch unterschiedliche Konditionen, je nach Modell und aktuellem Lieferstand.
Weder die Konditionen noch den Berechtigungsanspruch kann man einklagen. Nichtberechtigte haben z.B. auch nicht die Möglichkeit einen Flottenrabatt zu beziehen was ja auch eine Ungleichbehandlung darstellt.
Durch die aktuelle Liefersituation und Chipkrise sind die Rabatte eh zusammengeschrumpft.
Ich sehe da schon eine Benachteiligung. Beispielsweise hätte ich beim GLA 15% Schwerbehindertenrabatt bekommen, beim EQA außer dem Hausrabatt nichts. Ich werde also für meinen umweltbewussteren Wunsch bestraft. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Verhalten von Mercedes juristisch wirklich korrekt ist. Andere Hersteller machen es ähnlich. Ich habe trotzdem einen EQA bestellt.
Also ich kann keine Benachteiligung in irgendeiner Form erkennen. Das würde bedeuten, dass ein Rabattanspruch gesetzlich verankert wäre. Dies ist aber nicht so. Ein Rabatt ist eine freiwilliges Angebot des Herstellers, da gibt es werder einen Rechtsanspruch drauf noch ist so etwas einklagbar. Warum auch? Man könnte im Gegenteil eher überlegen, ob diese Rabatte die nur bestimmten Kreisen zur Verfügung stehen generell eine Benachteiligung anderer wären. Es gibt ja auch keine Verpflichtung ein E-Auto zu fahren aktuell. Also von daher, ist das eher eine persönliche Befindlichkeit als irgend ein juristisches Thema. Wobei man sicherlich einen gelangweilten Rechtsanwalt findet der bestimmt klagen wird. Juristische Entlohnung ist nämlich definiert und vorgeschrieben und der Anspruch darauf richtet sich nicht nach dem Erfolg 😁
Aber mal ernsthaft: Wo ist denn hier eine Benachteiligung? Die kann ich in keinster Weise erkennen. Eher ist das eine Gleichstellung.
Schauen Sie sich die Tabelle in meinem ersten Post an. Das ist eine aktuelle Firmenrabatt Liste in der Schweiz. KEIN einziges e-Fahrzeug ist dort gelistet. Als ich meinen EQC Anfang März bestellt hatte, gab's darauf noch 22,5 % Flottenrabatt.
Die Elektro Fahrzeuge gehen halt inzwischen weg wie warme Semmeln.
Zitat:
@Ueberschussladen schrieb am 5. Juni 2021 um 08:53:03 Uhr:
Ich sehe da schon eine Benachteiligung. Beispielsweise hätte ich beim GLA 15% Schwerbehindertenrabatt bekommen, beim EQA außer dem Hausrabatt nichts. Ich werde also für meinen umweltbewussteren Wunsch bestraft. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Verhalten von Mercedes juristisch wirklich korrekt ist. Andere Hersteller machen es ähnlich. Ich habe trotzdem einen EQA bestellt.
Zitat:
@Ueberschussladen schrieb am 5. Juni 2021 um 08:53:03 Uhr:
Ich sehe da schon eine Benachteiligung. Beispielsweise hätte ich beim GLA 15% Schwerbehindertenrabatt bekommen, beim EQA außer dem Hausrabatt nichts. Ich werde also für meinen umweltbewussteren Wunsch bestraft. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Verhalten von Mercedes juristisch wirklich korrekt ist. Andere Hersteller machen es ähnlich. Ich habe trotzdem einen EQA bestellt.
Ich habe bei einem Fahrzeuglistenwert des EQA von ca 60k € von einer Niederlassung als Angebot neben dem 3k€ Elektrobonus(+6k€ staatliche Förderung) lediglich 2% Skonto angeboten bekommen. Hausrabatt/Behindertenrabatt komplette Fehlanzeige. Das „Angebot“ empfinde ich als „mit Nein - Verkaufen“ Frechheit.
Also werde ich nicht bei Mercedes kaufen, obwohl der EQA als Produkt durchaus überzeugen konnte,
Hallo zusammen,
bisher waren für mich (Arztrabatt, Freiberuflerrabatt, Gutkundenrabatt, Schönwetterrabatt...) immer so gut 18% Rabatt drin. Hab gestern einen EQA 250 bestellt.
2% Barzahlerskonto, mehr nicht. Wenn ich kreditiert oder geleast hätte, wäre über die dabei gewährten Konditionen in Summe noch etwas mehr drin gewesen. Aber so ist der Markt, Ole will es so...
Hatte die Marktkonditionen vorher über Carwow ausgetestet: meist wird da nur der Listenpreis geboten. Die angeblichen Rabatte dort sind nur die Förderungen, realiter wird auch dort der Listenpreis bezahlt.
Ole möchte ja auch die Verkaufs- und Verhandlungsebene abschaffen, den Benz kauft man dann aus dem Katalog.
War schon ein Aufwand, Probefahrt und Muster verschiedener Lackierungen "am Auto" zu sehen. Haben dann Mietwagen aus ihrer Flotte in den gewünschten Lackierungen vor die Tür der Niederlassung gestellt.
Service gibt's also noch ;-)
Also mir ist noch nie in den Sinn gekommen, ein Auto nur wegen des Rabatts zu kaufen, egal wie dieser heißt...
Wenn ich das so richtig interpretiere, soll der Hersteller (egal wie der heißt) Dir ein Auto geben, wo er noch Geld drauf legt (weil die Marge eventuell nicht so groß ist wie bei einen Verbrenner), nur um Dich als Kunde zu haben?
In Summe hilfst Du dem Hersteller mehr, wenn Du wo anders kaufst. Eine "Benachteiligung" oder Diskriminierung sehe ich in keinster weise sondern einfach keine Bevorzugung bei gewissen Modellen...
Wenn Rabette gewährt werden, werden die doch gemittelt vorab in den Listenpreis eingerechnet (rabattierter Mondpreis). War ja bisher bei Daimler so.
Jetzt weiß ich vorher:
beim EQ gibt's eben grundsätzlich keine relevanten Rabatte.
Da das für Jeden gilt:
keine Benachteiligung...
Jetzt verstehe ich die Form der Diskussion nicht mehr. Unstrittig ist, dass die Hersteller für Menschen mit Handicap seit vielen Jahren Rabatte gewähren. Siehe https://assets.adac.de/.../...fuer-menschen-mit-behinderung_ucgbc3.pdf Ob das gut und richtig ist, ist eine andere Diskussion. Hier geht es um den ökologischen Aspekt. Als Behinderter werde ich von Mercedes gebeten, ein Verbrenner zu kaufen.
Zitat:
@Ueberschussladen schrieb am 5. Juni 2021 um 12:24:10 Uhr:
Jetzt verstehe ich die Form der Diskussion nicht mehr. Unstrittig ist, dass die Hersteller für Menschen mit Handicap seit vielen Jahren Rabatte gewähren. Siehe https://assets.adac.de/.../...fuer-menschen-mit-behinderung_ucgbc3.pdf Ob das gut und richtig ist, ist eine andere Diskussion. Hier geht es um den ökologischen Aspekt. Als Behinderter werde ich von Mercedes gebeten, ein Verbrenner zu kaufen.
Nein, sicher nicht.
Ein Automobilkonzern dient den Interessen seiner Aktionäre und ist keine Wohlfahrtsorganisation.
Hier ist der Staat als Solidargemeinschaft zum Nachteilsausgleich gefordert (Freibeträge, Steuererleichterungen, Förderungen, Zuschüsse etc.).
Zitat:
@GoeGaGLC schrieb am 5. Juni 2021 um 12:36:10 Uhr:
Nein, sicher nicht.Zitat:
@Ueberschussladen schrieb am 5. Juni 2021 um 12:24:10 Uhr:
Jetzt verstehe ich die Form der Diskussion nicht mehr. Unstrittig ist, dass die Hersteller für Menschen mit Handicap seit vielen Jahren Rabatte gewähren. Siehe https://assets.adac.de/.../...fuer-menschen-mit-behinderung_ucgbc3.pdf Ob das gut und richtig ist, ist eine andere Diskussion. Hier geht es um den ökologischen Aspekt. Als Behinderter werde ich von Mercedes gebeten, ein Verbrenner zu kaufen.
Ein Automobilkonzern dient den Interessen seiner Aktionäre und ist keine Wohlfahrtsorganisation.
Warum gibt er dann Menschen mit Behinderung Rabatte?
Zitat:
@Ueberschussladen schrieb am 5. Juni 2021 um 12:24:10 Uhr:
Jetzt verstehe ich die Form der Diskussion nicht mehr. Unstrittig ist, dass die Hersteller für Menschen mit Handicap seit vielen Jahren Rabatte gewähren. Siehe https://assets.adac.de/.../...fuer-menschen-mit-behinderung_ucgbc3.pdf Ob das gut und richtig ist, ist eine andere Diskussion. Hier geht es um den ökologischen Aspekt. Als Behinderter werde ich von Mercedes gebeten, ein Verbrenner zu kaufen.
Ich denke, ohne eine Begründung von Mercedes selbst wird das alle nebulös bleiben.
Ich gebe Dir aber Recht: Es bleibt ein fader Beigeschmack, wenn keine Begründung dazu geliefert wird.
Ich habe beim beabsichtigten Kauf des EQC beim Vertrieb in Berlin nachgefragt, warum dies so sei. Selbst die Mitarbeiter bestätigten mir, dass diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar sei. Vielleicht ändert sich das ja, wenn die E-Welle wieder zurückgeht bzw. das Volumen zur Normalität wird.