Benachrichtigung über abgelaufenen Bewohnerparkausweis wurde versäumt -> Strafzettel bekommen
Ich habe letztes Jahr das erste mal einen Bewohnerparkausweis für meinen Bezirk in Stuttgart beantragen müssen. In dem Antrag habe ich ein Häckchen gesetzt bei der Option, dass ich per e-mail benachrichtigt werde, 6 Wochen bevor der Parkausweis abläuft.
Darauf habe ich mich verlassen.
Heute habe ich einen Strafzettel an meinem Motorrad gehabt, wegen parken ohne Parkschein länger als 3 Stunden, was mich sehr gewundert hat. Daheim habe ich dann auf meinem Ausweis (dieser muß an Zweirädern nicht angebracht werden) gesehen das er abgelaufen ist, ohne das ich darüber benachrichtigt wurde.
Ich finde das eine Sauerei.
Meines wissens kann ich Einspruch gegen den Strafzettel einlegen, muß aber ggfs. Verwaltungsgebühren zahlen wenn die Stadt entscheidet, dass die Strafe rechtmäßig ist.
Ich kann nicht beweisen das ich das Häkchen gesetzt habe um vor dem Ablauf des Ausweises benachrichtigt zu werden aber ich bin mir 100% sicher das ich das getan habe.
Der Strafzettel beläuft sich auf 30 Euro. Die Gebühren, die ich evtl. Zahlen müsste, wenn mein Einspruch abgelehnt wird, belaufen sich nochmal auf ca. 30 Euro.
Würdet ihr das Risiko eingehen und Einspruch einlegen und die Gründe erläutern?
Hart jemand sonst noch Tips für mich?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:
Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.An alle, die hier kluge Sprüche ("Hättest du mal..."😉 klopfen: Ihr seid die Klügsten und die Besten und habt noch nie einen (unbewussten) Fehler gemacht. Wenn ihr im Supermarkt einkaufen geht, reißt ihr dann auch jede Lebensmittelpackung auf, um dran zu riechen? Könnte ja trotz noch nicht überschrittenem Haltbarkeitsdatum verdorben sein... Nein, ihr verlasst euch auf das, was auf der Packung steht.
Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?
Ich denke keinen, das ist auch gut so.
Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.
Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.
Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.
42 Antworten
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 23. August 2017 um 09:22:20 Uhr:
Die haben aber im großen und ganzen Recht.
Wie wärs denn mal mit der so oft und gerne propagierten Eigenverantwortung?
Wenn die Stadt Stuttgart schon eine solche "Erinnerungsfunktion" als Service anbietet, warum soll diese dann nicht genutzt und dennoch auf Eigenverantwortung gehandelt werden ?
Meiner Meinung nach hat der TE sogar hier eigenverantwortlich gehandelt und wollte die Erinnerungsfunktion als Gedankenstütze benutzen, um eben nachher nicht so dazustehen wie er es jetzt doch tut.
Es gibt durchaus Personen, welche einen stressigen (Berufs)Alltag haben und sich eben nicht um jede Kleinigkeit kümmern können.
Da kommen doch solche Erinnerungsfunktionen, welche man optional anklicken kann gerade recht als Unterstützung.
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:42:41 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2017 um 09:33:45 Uhr:
Welchen Rechtswert hat so eine E-Mail ?
Ich denke keinen, das ist auch gut so.Ein Aufdruck auf eine Verpackung dagegen ist verbindlich.
Deshalb kann man das Produkt auch hinterher reklamieren wenn man zu Hause feststellt das es bereits verdorben ist oder auch ansonsten nicht dem auf der Verpackung aufgedruckten entspricht.Insofern hinkt dein Vergleich ein wenig.
Die (nicht vorhandene) E-Mail hat keinen Rechtswert. Aber der unterschriebene Antrag auf einen Parkausweis hingegen schon.
Vllt. steht ja was im Kleingedruckten über den Rechtswert dieser Mail.
Hallo zusammen.
Ist es so wie R129 Fan geschrieben hat so stimmt mich die Situation doch etwas nachdenklich. Dies würde ja bedeuten, dass es im ersten Jahr auch schon Strafzettel gab welche aber nach Einreichen des Parkausweises annulliert worden wären. Oder sollte tatsächlich kurz nach Ablauf des Parkausweises die erste Kontrolle stattgefunden haben?
Sprich, das Ordnungsamt hat gezielt das Motorrad mit dem abgelaufenen Parkausweises gesucht? Oder der TE hätte doch zumindest bei den vorausgegangenen Verwarnungen auf das "Mindesthaltbarkeitsdatum " (wegen der Lebensmittel) geschaut. Ersteres glaube ich nicht, und zweites würde eine Verfehlung des TE nicht entschuldigen!🙂
Gruß
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. August 2017 um 09:58:58 Uhr:
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:42:41 Uhr:
Die (nicht vorhandene) E-Mail hat keinen Rechtswert. Aber der unterschriebene Antrag auf einen Parkausweis hingegen schon.
Vllt. steht ja was im Kleingedruckten über den Rechtswert dieser Mail.
Genau. Falls das so ist, dann besteht keinerlei Grund zur Veranlassung... 😉
Dennoch ist und bleibt es ein Ärgernis.
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@debiler
Das es ärgerlich ist, hat keiner bezweifelt.
Jedoch ist der VT selbst dafür verantwortlich, dass er ein gültiges Ticket für den Parkraum hat und nicht das Amt.
Da darf derjenige gerne im Dreieck springen, bis es rund ist.
Der TE kann beim Amt anrufen und versuchen die Strafe abzuwenden. Vielleicht hat der dortige Mitarbeiter einen guten Tag. Ich habe da jedoch meine Zweifel.
PS: Das eMails nicht immer beim Empfänger ankommen, ist nicht neu. Viele schauen nie in ihren Spamordner und sind dann völlig überrascht, wenn man sie darauf hinweist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. August 2017 um 10:19:49 Uhr:
Jedoch ist der VT selbst dafür verantwortlich, dass er ein gültiges Ticket für den Parkraum hat und nicht das Amt.
Manchmal muß man sich Fragen wie mancher seinen Tag oder sein Leben führt ohne das immer einer hinterherrennt und ihm sagt was wann zu tun ist. 😠
Ich kann den Ärger des TE schon verstehen, wenn das Amt eine Erinnerungsfunktion anbietet und dann keine eMail kommt.
Stuttgart kann ja das Modell ändern, indem man ein Abo auf einen Parkausweis abschließt und dieses kündigen muss, wenn man es nicht mehr braucht.
Ich versteh den Ärger schon auch, aber ein klein wenig mehr Eigeninitiative was Termine angeht sollte doch möglich sein, oder nicht?
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 23. August 2017 um 10:23:45 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. August 2017 um 10:19:49 Uhr:
Jedoch ist der VT selbst dafür verantwortlich, dass er ein gültiges Ticket für den Parkraum hat und nicht das Amt.Manchmal muß man sich Fragen wie mancher seinen Tag oder sein Leben führt ohne das immer einer hinterherrennt und ihm sagt was wann zu tun ist. 😠
Da geht es nicht ums Hinterherrennen, ums Arsch pudern oder ums Verantwortung abschieben. Es geht einzig und allein darum, dass der TE aufgrund einer schlecht (oder gar nicht) funktionierenden Option auf seinem Antragsformular jetzt Umstände hat, in die er nicht gekommen wäre, wenn die Funktion richtig implementiert wäre oder wenn es sie gar nicht erst geben würde. Man muss kein Genie sein, um sich das vorstellen zu können, oder? Wenn er nicht fälschlicherweise davon ausgegangen wäre, benachrichtigt zu werden, hätte er nur sich selbst vorzuwerfen, den Termin verpasst zu haben.
Wenn du bei grün über die Ampel gehst und dich ein Autofahrer über den Haufen fährt, sagst du dann auch: "Macht nichts, ich hätte mich ja doppelt versichern können, dass die Straße frei ist. Auch wenn das Auto noch gar nicht zu sehen war, als ich losgelaufen bin."
Diese unsägliche Besserwisserei hier ist manchmal dermaßen zum Kotzen.
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 10:44:33 Uhr:
Diese unsägliche Besserwisserei hier ist manchmal dermaßen zum Kotzen.
Warum hörst du dann nicht damit auf?😠
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 23. August 2017 um 10:47:26 Uhr:
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 10:44:33 Uhr:
Diese unsägliche Besserwisserei hier ist manchmal dermaßen zum Kotzen.Warum hörst du dann nicht damit auf?😠
Haha! Fangen wir jetzt echt mit "Ätsch, selber doof!" an? Ich bitte dich...
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 10:44:33 Uhr:
Da geht es nicht ums Hinterherrennen, ums Arsch pudern oder ums Verantwortung abschieben. Es geht einzig und allein darum, dass der TE aufgrund einer schlecht (oder gar nicht) funktionierenden Option auf seinem Antragsformular jetzt Umstände hat, in die er nicht gekommen wäre, wenn die Funktion richtig implementiert wäre oder wenn es sie gar nicht erst geben würde. Man muss kein Genie sein, um sich das vorstellen zu können, oder? Wenn er nicht fälschlicherweise davon ausgegangen wäre, benachrichtigt zu werden, hätte er nur sich selbst vorzuwerfen, den Termin verpasst zu haben.
Wenn du bei grün über die Ampel gehst und dich ein Autofahrer über den Haufen fährt, sagst du dann auch: "Macht nichts, ich hätte mich ja doppelt versichern können, dass die Straße frei ist. Auch wenn das Auto noch gar nicht zu sehen war, als ich losgelaufen bin."
Diese unsägliche Besserwisserei hier ist manchmal dermaßen zum Kotzen.
Da gibt es meiner Meinung nach überhaupt nichts mehr anzufügen.
Der TE hat hier die Möglichkeit genutzt, eben weil Er auch vermutlich mit anderen Dingen den Kopf voll hat, die angebotene Erinnerungsfunktion angeklickt.
Ich sehe hier auch keinerlei Vernachlässigung der Eigenverantwortung, wenn man die Option ausgewählt hat, erinnert zu werden vor Ablauf der Frist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. August 2017 um 10:26:50 Uhr:
Ich kann den Ärger des TE schon verstehen, wenn das Amt eine Erinnerungsfunktion anbietet und dann keine eMail kommt.
Stuttgart kann ja das Modell ändern, indem man ein Abo auf einen Parkausweis abschließt und dieses kündigen muss, wenn man es nicht mehr braucht.
Ich glaube das ohnehin nicht! Weder ein Amt noch sonst irgend eine Firma bieten das so an!
Die müssten ja doof sein, wenn sie den Schuldnern so einen Quatsch anbieten....
Tja, in diesen Zeiten braucht der allgemeine Verkehrsteilnahmer für alles und jedes einen Erklärbär. Weil wir soooo viel im Kopf haben oder vielleicht eher nichts? Immerhin ist es nett, daß sowas angeboten wird, gibt es bei uns nicht, aber wo dann diese E-Müll bleibt steht auf einem anderen Blatt. Im übrigen gibt es die Steinzeiterfindung "Kalender". Nach unbestätigten Gerüchten kann man da Termine eintragen.
Hallo, debiler,
Zitat:
@debiler schrieb am 23. August 2017 um 09:13:15 Uhr:
Mich würde das genauso aufregen. Wenn so ein Service schon angeboten wird, dann verlasse ich mich auch darauf, dass dieser funktioniert. Sonst könnte man das Häkchen ja auch weglassen. Du bist also im guten Glauben, deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, blöd reingefallen. Und das ist höchst ärgerlich.
so mancher Fahrzeughalter wird von seinem Autohaus informiert, wenn die HU fällig ist.
Ist das Autohaus dann für eine Anzeige bzw. Verwarnung verantwortlich, wenn diese Benachrichtigung mal nicht stattfindet und der Halter den Termin versäumt?
Viele Grüße,
Uhu110