Beleuchtetes Laser Logo in der Einstiegsleuchte?

Mercedes C-Klasse S204

nach der wagen wäsche habe ich hinten am radksten ein rostfleck gesehen nachdem ich es genuar angeschaut habe ist ein 10x 0,5 cm langer rost bwz. fehlt der komplette lack bis aufs blanke metall😰

bei den 😁 vorbei und sie haben die ganze hintere autopartie mit einen lackmesser gemessen und siehe da bis auf die tür ein werte von 730 normal sind 90-120 weis auber nicht mehr wie der kürzel zur messeung ist.

die 😁 sagten da reklamieren wo ich es gekauft habe und das sind die 😁 von stuttgart und mit denen sofort kontakt aufgenommen und sie werden der sache nachgehen und so schnell wie möglich der vorbesitzer ansprechen da es ein leasing wagen war.

welche rechte habe ich😕 was kann ich ich als wertminderung verlangen? kaufpreis war ca. 25.000 €
mängel wurde beim kauf nicht genannt!
Dank im Voraus für jede hilfe 🙄

Beste Antwort im Thema

nach der wagen wäsche habe ich hinten am radksten ein rostfleck gesehen nachdem ich es genuar angeschaut habe ist ein 10x 0,5 cm langer rost bwz. fehlt der komplette lack bis aufs blanke metall😰

bei den 😁 vorbei und sie haben die ganze hintere autopartie mit einen lackmesser gemessen und siehe da bis auf die tür ein werte von 730 normal sind 90-120 weis auber nicht mehr wie der kürzel zur messeung ist.

die 😁 sagten da reklamieren wo ich es gekauft habe und das sind die 😁 von stuttgart und mit denen sofort kontakt aufgenommen und sie werden der sache nachgehen und so schnell wie möglich der vorbesitzer ansprechen da es ein leasing wagen war.

welche rechte habe ich😕 was kann ich ich als wertminderung verlangen? kaufpreis war ca. 25.000 €
mängel wurde beim kauf nicht genannt!
Dank im Voraus für jede hilfe 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von andy0871


wenn du das Fahrzeug als unfallfrei gekauft hast, habe die keine Chance.
Grenzt hart an gewollten Betrug!!!

lg andy0871

Ist ja Unsinn ! Der TE muß beweisen, dass das Autohaus von der Reparatur wußte um den Verdacht des argwilligen Verschweigens zu untermauern. Es wird kaum irgendwo so viel getäuscht und manipuliert wie bei Leasingfahrzeugen, was bei den Konditionen bzgl. der Rückgabe doch niemanden verwundern kann. Der Verkäufer hat die Pflicht zur sorgfältigen zerlegungs- und zerstörungsfreien Prüfung und kann nur das mitteilen, was er feststellt, bzw. was ihm gesagt wird.

-------

Ansonsten @TE: Geh zum Gutachter (TÜV oder DEKRA wird vor Gericht meist nicht angezweifelt) und lass die Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung, sowie den evtl. Minderwert feststellen. Das Ganze sollte unter dem Vorzeichen "Beweissicherung" stattfinden.

Aufgrund dieser Informationen solltest du dann deine Forderung aufmachen und dir bei Ablehnung 3 x überlegen, ob du den Klageweg gehst. Das kann lange dauern und auch in die Hose gehen. Also, im Zweifelsfalle lieber auf einen Kompromiss eingehen. Übrigens, merkantiler Minderwert von 10 % schmink dir mal ab !

"Vor Gericht und auf See ........." Viel Glück !!

Hallo,

es handelt sich bei der Sache um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Kauf eines Autos mit einem verschwiegenen Mangel. Darüber wird sich der Anwalt mit dem Autohaus auseinander setzen.
Das bedeutet, das hier die Private Rechtschutzversicherung eingreift, kein Verkehrsrechtsschutz.

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von muniks


Hallo,

es handelt sich bei der Sache um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Kauf eines Autos mit einem verschwiegenen Mangel. Darüber wird sich der Anwalt mit dem Autohaus auseinander setzen.
Das bedeutet, das hier die Private Rechtschutzversicherung eingreift, kein Verkehrsrechtsschutz.

Viel Glück!

Ein "verschwiegener" Mangel erfüllt den Tatbestand des arglistigen Verschweigens.

Arglist ist eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von muniks


Hallo,

es handelt sich bei der Sache um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Kauf eines Autos mit einem verschwiegenen Mangel. Darüber wird sich der Anwalt mit dem Autohaus auseinander setzen.
Das bedeutet, das hier die Private Rechtschutzversicherung eingreift, kein Verkehrsrechtsschutz.

Viel Glück!

Falsch! Richtig informieren dann posten!

Der Fall wird definitiv von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen, zumindest dann, wenn man wie ich bei der Allianz versichert ist, dass dies bei anderen anders ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - nein, wurde mir von meinem zugestellten Anwalt damals auch so mitgeteilt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!


Falsch! Richtig informieren dann posten!

Der Fall wird definitiv von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen, zumindest dann, wenn man wie ich bei der Allianz versichert ist, dass dies bei anderen anders ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - nein, wurde mir von meinem zugestellten Anwalt damals auch so mitgeteilt.

Also ich weiß nicht in welchem Rechtssystem Ihr lebt, aber bei uns in Deutschland ist ein Kaufvertrag noch immer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Derartige zivilrechtliche Rechtssachen werden vom Privaten Rechtsschutz gedeckt, außer es besteht ein anderer Rechtsschutz im Bezug auf einen Teil des BGB, z.B. Arbeitsrecht oder Mietrecht, die von den Versicherern aus dem allgemeinen privaten Rechtsschutz aufgrund des Umfangs der Streitigkeiten und der besseren Vermarktung und Kundenfangs herausgetrennt wurden.

Solange der gute Herr wegen der Mängel keinen Unfall baut und es sich hier nur um Schadenersatz wegen verschwiegener Mängel handelt, wird der Anwalt im schlimmsten Fall eine zivilrechtliche Klage einreichen. Unabhängig davon kann der Betroffene die Angelegenheit auch zur Anzeige bringen worauf dann der Staatsanwalt aktiv wird und die Sache strafrechtlich untersucht. Diese beiden Verfahren laufen unabhängig voneinander.

Weitere Details können interessierte Forumsfreunde (chaozi...) an den Universitäten studieren 😉 falls die Ausführungen oben nicht ausreichen bzw. überhaupt verstanden wurden auf Grund der Komplexität der Angelgenheit.

Ach ja, genau: Richtig!! informieren dann posten!

@achtklässler: Arglist ist keine Straftat! Wenn doch, würde mich der einschlägige Paragraph im StGB interessieren. Damit könnte man ja jeden zweiten wegen Arglist zu mehrjährigen Gefängnisstrtafen verurteilen. Halbwissen ist gefährlicher als NICHT-Wissen und die Erkenntnis des Halbwissens ist schwieriger als die Erkenntnis des NICHT-Wissens.

Schönen Abend

@ muniks

Natürlich hast du recht, aber Arglist geht bei Vorsatz meist in Tateinheit mit Betrugsabsicht einher, sodass sie dann unter anderem Namen sehr häufig auch strafrechtlich relevant wird.

Liebe Freunde,

hier noch einige §§ zum Lesen:
§ 123 BGB:

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) 1Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 263 StGB:
§ § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) 1Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Noch eine andere Frage: Wenn ich einen gebrauchten Fernseher beim Second Hand Technik Händler kaufe, der Verkäufer mir die Mängel arglisitg verschweigt und ich den Mangel einen Monat nach dem Kauf bemerke, wickelt mein Anwalt die Sache auch über den Verkehrsrechtsschutz ab oder muß ich doch meinen Privaten Rechtsschutz bemühen?

Schönen Tag und viel Spass beim grübeln

Zitat:

Original geschrieben von muniks


Noch eine andere Frage: Wenn ich einen gebrauchten Fernseher beim Second Hand Technik Händler kaufe, der Verkäufer mir die Mängel arglisitg verschweigt und ich den Mangel einen Monat nach dem Kauf bemerke, wickelt mein Anwalt die Sache auch über den Verkehrsrechtsschutz ab oder muß ich doch meinen Privaten Rechtsschutz bemühen?

Schönen Tag und viel Spass beim grübeln

Was soll denn ein "privater Rechtsschutz" sein? Auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist "privat"...

Aber davon abgesehen: wo und wann welche Versicherung welche Angelegenheit übernimmt, steht in der Police - die ist quasi bei jedem unterschiedlich, daher kann die Antwort eh nicht pauschal ausfallen!

Man sollte also generell erst mal Rücksprache mit der Versicherung halten, ob der geschilderte Fall mitversichert ist. Danach kann man mit seinem Anwalt dann die weitere Vorgehensweise abstimmen. Alles andere macht doch keinen Sinn!

Hallo,

ich verfolge diesen Thread sehr interessiert und möchte eines hinzufügen:

Ein Leasingrückläufer wird normalerweise doch von einem unabhängigen Gutachter unter die Lupe genommen, so kenne ich es wenigstens von VW.

Also entweder der Gutachter hat das übersehen, dann war es ne Pfeife aber dem Autohaus ist kein Vorwurf zu machen.
Oder der Gutachter hat es gemerkt (wovon auszugehen ist), dann wird das Autohaus den Schaden mit dem Vorbesitzer abgerechnet haben. Es dann beim Weiterverkauf zu verschweigen wäre genzwertig.

Viel Glück bei den Verhandlungen

Gruß
toli

Zitat:

Original geschrieben von toli68


Oder der Gutachter hat es gemerkt (wovon auszugehen ist), dann wird das Autohaus den Schaden mit dem Vorbesitzer abgerechnet haben. Es dann beim Weiterverkauf zu verschweigen wäre genzwertig.

"Grenzwertig"? Das wäre weit über jede Grenze hinaus, wenn es so wäre!!

Zitat:

Original geschrieben von muniks


Liebe Freunde,

Noch eine andere Frage: Wenn ich einen gebrauchten Fernseher beim Second Hand Technik Händler kaufe, der Verkäufer mir die Mängel arglisitg verschweigt und ich den Mangel einen Monat nach dem Kauf bemerke, wickelt mein Anwalt die Sache auch über den Verkehrsrechtsschutz ab ?

Ist doch klar, wenn du den Fernseher mit deinem Auto wegfährst ! 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von muniks



Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!


Falsch! Richtig informieren dann posten!

Der Fall wird definitiv von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen, zumindest dann, wenn man wie ich bei der Allianz versichert ist, dass dies bei anderen anders ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - nein, wurde mir von meinem zugestellten Anwalt damals auch so mitgeteilt.

Also ich weiß nicht in welchem Rechtssystem Ihr lebt, aber bei uns in Deutschland ist ein Kaufvertrag noch immer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Derartige zivilrechtliche Rechtssachen werden vom Privaten Rechtsschutz gedeckt, außer es besteht ein anderer Rechtsschutz im Bezug auf einen Teil des BGB, z.B. Arbeitsrecht oder Mietrecht, die von den Versicherern aus dem allgemeinen privaten Rechtsschutz aufgrund des Umfangs der Streitigkeiten und der besseren Vermarktung und Kundenfangs herausgetrennt wurden.
Solange der gute Herr wegen der Mängel keinen Unfall baut und es sich hier nur um Schadenersatz wegen verschwiegener Mängel handelt, wird der Anwalt im schlimmsten Fall eine zivilrechtliche Klage einreichen. Unabhängig davon kann der Betroffene die Angelegenheit auch zur Anzeige bringen worauf dann der Staatsanwalt aktiv wird und die Sache strafrechtlich untersucht. Diese beiden Verfahren laufen unabhängig voneinander.
Weitere Details können interessierte Forumsfreunde (chaozi...) an den Universitäten studieren 😉 falls die Ausführungen oben nicht ausreichen bzw. überhaupt verstanden wurden auf Grund der Komplexität der Angelgenheit.
Ach ja, genau: Richtig!! informieren dann posten!

@achtklässler: Arglist ist keine Straftat! Wenn doch, würde mich der einschlägige Paragraph im StGB interessieren. Damit könnte man ja jeden zweiten wegen Arglist zu mehrjährigen Gefängnisstrtafen verurteilen. Halbwissen ist gefährlicher als NICHT-Wissen und die Erkenntnis des Halbwissens ist schwieriger als die Erkenntnis des NICHT-Wissens.

Schönen Abend

Ich mein Lieber Freund muss gar nichts Studieren, aber dir empfehle ich Nachhilfe!

Ich kann dir gerne die Durchwahl zu meinem Versicherungsberater geben, der wird dir dann schon verklickern wo der Hase lang läuft! Ich würde mich nicht äussern hätte ich nichts dazu zu sagen!

Fakt ist, die Allianz Verkehrsrecht deckt DIESE Fälle mit ab!

Und ja, Richtig informieren - Dann Posten!

Zitat:

Original geschrieben von GrossmeisterB



Zitat:

Original geschrieben von toli68


Oder der Gutachter hat es gemerkt (wovon auszugehen ist), dann wird das Autohaus den Schaden mit dem Vorbesitzer abgerechnet haben. Es dann beim Weiterverkauf zu verschweigen wäre genzwertig.
"Grenzwertig"? Das wäre weit über jede Grenze hinaus, wenn es so wäre!!

Hey,

es gibt ja durchaus Schäden, die nicht gemeldet werden müssen. Bei meinem Passat (auch ein Leasingfahrzeug) hat mir einer beim rückwärtsfahren mit seiner Anhängerkupplung vorne ein Loch in die die Stossstange gerissen. Das war finanziell ein ganz ordentlicher Schaden. Es mussten aber nur Anbauteile ausgetauscht und lackiert werden. Der Gutachter hat keine Wertminderung des Fahrzeuges festgestellt. Ich hätte es daher nichtmal der Leasinggesellschaft melden müssen. Habe ich dann zwar sicherheitshalber doch gemacht.

Bei den Fotos gehe ich allerdings auch davon aus, dass der Schaden hier ein anderes Kaliber hatte.

Gruß
toli

Da es ein einen Kaufvertrag gibt, es sich um ein Gegenstand handelt, was für einer, ist erstmal irrelevant, wird in der Regel nur die Privatrechtschutzversicherung dafür in Anspruch genommen werden können.
Wenn die Allianz da besondere Momente in ihrer Police hat, ist das ja ok, aber im Allgemeinen wird sowas nicht über die Verkehrsrechtschutz abgewickelt....

Cu
Frank

https://www.allianz.de/produkte/kraftfahrzeuge/rechtsschutz/index.html

"Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug gibt es den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; z. B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag."

In diesem Sinne....

😉

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