Beleuchteter Mercedes Benz Stern im Kühlergrill
Guten Tag ich muss euch mal wieder auf den Sack gehen?? und zwar würde ich gerne für meine R Klasse einen beleuchteten Stern im Kühlergrill haben der am besten wenn es dunkel wird angeht kann man den eventuell wenn es sowas gibt irgendwie mit dem automatischen Licht koppeln das ja quasi auch angeht sofern es dunkel wird beziehungsweise gibt es überhaupt sowas für die R-Klasse? Ich habe bei Amazon bis jetzt war beleuchtete Mercedes Benz Sterne mit LED Beleuchtung gesehen allerdings nicht für die R-Klasse.
Hat er sonst irgendwie jemand Ideen? Oder kann man da vielleicht selbst irgendwie mit LEDs etwas machen aber auch so das es nicht irgendwie blöd beziehungsweise laienhaft aussieht wenn man das so sagen kann ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
21 Antworten
Von Verhältnismäßigkeit in den Vertragsunterlagen kann keine Rede sein, aber das weiss das Gericht, es gibt diese Gummiklausel § 242 BGB "Treu und Glauben". Darunter fällt nicht alles. Klar ist man der Gelackmeierte, wenn die eigene Versicherung auf einen zukommt. Aber so weit muss es erst einmal kommen. Und ich halte diese Spielereien an PKW eh nichts.
@Uhlenspiegel -toller Tipp. Wir brauchen einfach noch mehr Doofe im Straßenverkehr, nur so lassen sich die nutzlosen Gimmicks für Fahrzeuge auch verkaufen.
Ach so - zu Deinen Rechtskenntnissen. Nicht das BGB sondern das Pflichtversicherungsgesetz (§6) ist wichtig, wenn der Versicherungsschutz aufgrund einer baulichen Veränderung, die zum Erlöschen der Zulassung führt, entfällt.
Zitat:
@Taige-R schrieb am 24. Januar 2021 um 15:23:00 Uhr:
Leider hilft es nichts, wenn man diese Klauseln verharmlost. Der, der tatsächlich mit einem Schuldenberg dasteht oder vor Gericht streiten muss, weil die Versicherung die Schadenssumme zurückfordert wird vergeblich etwas von Verhältnismäßigkeit in seinen Vertragsunterlagen suchen...
Es geht nicht um Verharmlosung sondern Richtigstellung. Ich habe das zweimal durch.
Bei ersterem war ich selbst der Bösewicht und als 19 jähriger im 3er Coupe sicherlich der Stereotyp schlechthin. Dann kamen da noch Codierung US Tagfahrlicht, Standlichtringe eingebaut und falsche Reifendimension auf der Hinterachse (225/45 statt 245/40 auf original BMW M68 Felge). Ersteres hat die Polizei noch am Unfallort gemerkt und mir ne Mängelkarte ausgestellt. Der Gutachter hat auch die anderen beiden Vergehen im Gutachten erwähnt. Vor Gericht war das letztendlich beiden Instanzen egal und auch der Verteidiger der Gegenseite hat nichts versucht da eh aussichtslos. Ergebnis waren 34% Schuld auf meiner Seite und ne Verwarnung der Versicherung. 30% des Jahresbeitrags musste ich denen als Strafe zahlen, da ich im Vertrag angab "keine technischen Änderungen".
Beim zweiten Fall war ich Opfer eines 16 jährigen mit frisiertem 25er Roller. Das Ding lief laut Zeugin 70, die Kurve hat er dann nicht geschafft und ist mir vors Motorrad. Nachdem ich seine Beine überfahren habe, hab ich die Kurve auch nicht mehr geschafft. Motorrad und Kleidung Schrott und Knie Op gabs dann auch noch. Seine Versicherung hat mir knapp über 15000€ gezahlt. Ich geh zwar stark davon aus, dass er in Regress genommen wurde, aber ich als Geschädigter habe eben trotzdem mein Geld bekommen.
Sinn und Unsinn überlasse ich jedem selbst, aber solange man sich keine LED Lightbar als Bremslicht einbaut ist es mir doch relativ gleich.
@WARLEB und was hast Du damit richtiggestellt? Du gehst selbst davon aus, dass Dein Verursacher in Regress genommen wurde. Verlust des Versicherungsschutzes bedeutet nicht, dass die Versicherung nicht zahlt, sondern das sich die Versicherung das Geld ggf. zurückholt. Das sollte der, der die technischen Veränderungen vornimmt auch bedenken.
Solange die bauliche Veränderung nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird es vor Gericht auch "egal" sein. 34% ist schon ganz ordentlich und die Verwarnung erfolgte angesichts des Jugendstrafrechts.
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Zitat:
@Taige-R schrieb am 24. Januar 2021 um 15:30:28 Uhr:
@Uhlenspiegel -toller Tipp. Wir brauchen einfach noch mehr Doofe im Straßenverkehr, nur so lassen sich die nutzlosen Gimmicks für Fahrzeuge auch verkaufen.Ach so - zu Deinen Rechtskenntnissen. Nicht das BGB sondern das Pflichtversicherungsgesetz (§6) ist wichtig, wenn der Versicherungsschutz aufgrund einer baulichen Veränderung, die zum Erlöschen der Zulassung führt, entfällt.
Ich muss das hier nicht ausdiskutieren ..., § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist im übrigen eine Strafnorm und begründet nicht ein Entfallen des Versicherungsschutzes, das ist anderweitig geregelt. Ich habe aber gerade keine Lust, das nachzuschlagen, es ist auch unwichtig. § 242 BGB ist hingegen eine Auffangnorm, oder auch Generalklausel, die so oder so geprüft werden kann. Auch das werde ich nicht weiter diskutieren, ich habe Sonntag.
Zitat:
@Taige-R schrieb am 24. Januar 2021 um 17:03:30 Uhr:
34% ist schon ganz ordentlich und die Verwarnung erfolgte angesichts des Jugendstrafrechts.
34% sind wenig für einen Überholenden. Die Betriebsgefahr beträgt 20%. Diese Teilschuld hat man immer als Startpunkt. Bei gefährlichen Manövern, wie Überholen, verdoppelt sich diese idr. Trotz Aussage gegen Aussage -6% ist also nen ziemlich guter Wert.
Die 30% waren eine reine Strafe der Versicherung da die Angaben falsch waren. Steht in nahezu jedem Vertrag drin, bei falschen Angaben bis zu ein Jahresbeitrag als Strafe.