Bekomm ich TÜV mit diesen Mängeln?
hey,
morgen gehts zum TÜV, allerdings hat mein Corsa B leichte Mängel:
1. Fernlicht ging immer von alleine an wenn ich nur den Blinker leicht berührt habe, deshalb ist jetzt die Sicherung raus
2. Im Motorraum schauts ein wenig ölig aus
Glaubt ihr ich bekomm damit einen TÜV?
lg
Beste Antwort im Thema
Hoffentlich nicht!
45 Antworten
Wieder ein pubertierender Jemand der mit einer zu lauten Abgasanlage die Umwelt verpestet.
Zu deiner Frage: Nein, außer wenn es dem Prüfer nicht auffällt.
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
Ich hab mal einen TÜV´ler gefragt, der meinte man bekommt ein Dokument und müsse es dann, bei der nächsten Gelegenheit eintragen lassen beim Straßenverkehrsamt.... das eilt nicht meint er! Ich versteh nicht warum manche Leute hier so unwissentlich andere Dinge behaupten?
Nimm es so hin.Ist eben MT!
Schade eigendlich.
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
ein rechter Spiegel muss nicht vorhanden sein, nur ein linker! Bitte informier dich vorher lieber!
das sowas baujahr bedingt ist hast grosszügigerweise überlesen?
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
hey,morgen gehts zum TÜV, allerdings hat mein Corsa B leichte Mängel:
1. Fernlicht ging immer von alleine an wenn ich nur den Blinker leicht berührt habe, deshalb ist jetzt die Sicherung raus
2. Im Motorraum schauts ein wenig ölig ausGlaubt ihr ich bekomm damit einen TÜV?
lg
Das mit den Licht musst du auf jedenfall richten!Wegen dem Öl im Motorraum reicht eine Motorwäsche wenn es nicht allzu schlimm ist (so das nach der Fahrt von der Waschstrasse zum Tüv wieder alles voll geölt ist 😉 )
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Ich hatte bei meinem Corsa auch mal ein Problem mit dem Blinkerhebel gehabt.
Der Blinkerhebel ist beim Blinken nicht eingerastet und das Fernlicht/Lichthupe war tot.
Trotzdem habe ich problemlos Tüv gekriegt, war bei der GTÜ.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, das reicht nicht aus.Zitat:
Original geschrieben von msd1994
...reicht es dann erstmal aus wenn ich nur dieses Dokument mitführe?
Sicher tut es das.....
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Sicher tut es das.....
Es besteht keinerlei Zwang betreffs abnahmepflichtiger
Teile dies in die Papiere eintragen zu lassen.
Abnahmedokus u. ABE's mitführen ist völlig ausreichend.
Vollkommen richtig!
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Es besteht keinerlei Zwang betreffs abnahmepflichtigerZitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Sicher tut es das.....
Teile dies in die Papiere eintragen zu lassen.
Abnahmedokus u. ABE's mitführen ist völlig ausreichend.
Vollkommen richtig!
dann les dir halt mal die zettel durch. da steht von "ist nicht nötig" bis hin zu "unverzüglich" drauf. von einer §21 abnahme ganz zu schweigen.
§21 -Abnahmen sind eintragungspflichtig,richtig.
Ist ja auch eine Vollabnahme,zB. zur Erlangung
einer Betriebserlaubnis.
Techn. Veränderungen bei og. Fahrzeugen sind
nicht eintragungspflichtig,Doku mitführen reicht.
Fahre meine Stuko,Sportsitze,Scheibenbremse
vorne,320iger Lenker nur mit diesen "Zetteln"
im Trabi rum und dies wurde bei Kontrolle als
ok. anerkannt.
Weil,das sind techn. Veränderungen,die unterliegen
nicht der Einzelabnahmebestimmung §21 insofern
Herstellergutachten vorliegen und darauf sollte
man achten.
Aber kann es sein das es mit dem Thema des TE
nicht konform ist?
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
hey,morgen gehts zum TÜV, allerdings hat mein Corsa B leichte Mängel:
1. Fernlicht ging immer von alleine an wenn ich nur den Blinker leicht berührt habe, deshalb ist jetzt die Sicherung raus
2. Im Motorraum schauts ein wenig ölig ausGlaubt ihr ich bekomm damit einen TÜV?
lg
Warum nicht einfach die oben angeführten Mängel beheben, dann erübrigt sich die Frage.
Schon alleine wenn ich mir überlege bezogen auf 2..
Du hast vor eine längere Strecke zu fahren und dann womöglich im Ausland wegen Motorschaden liegen bleibst.
Viel Vergnügen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
dann les dir halt mal die zettel durch. da steht von "ist nicht nötig" bis hin zu "unverzüglich" drauf. von einer §21 abnahme ganz zu schweigen.Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Es besteht keinerlei Zwang betreffs abnahmepflichtiger
Teile dies in die Papiere eintragen zu lassen.
Abnahmedokus u. ABE's mitführen ist völlig ausreichend.
Vollkommen richtig!
Mir ging es darum,das pauschale "Geht nicht" zu widerlegen.
Du darfst hier gern detaillierter ausführen,was nun geht und was nicht....
Bei Abnahmen nach §19 jedenfalls geht das sehr wohl....schon mehrere Jahre mit solchen Papieren rumgefahren,in Verkehrskontrollen gewesen und beim TÜV durchgekommen.Gab nie Beschwerden oder Forderungen,das umgehend oder sofort eintragen zu lassen.
Und ich denke mal,das dies auch eher auf die Teile des TE zutrifft....also stimmt die Behauptung somit überhaupt nicht.
Greetz
Cap
Das Thema des TE ist wohl vergessen worden?
Übrigens hatte ich einige Jahre meine Kohle
bei einer Prüforg. verdient.
Hab also keinen Plan.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Bei Abnahmen nach §19 jedenfalls geht das sehr wohl....schon mehrere Jahre mit solchen Papieren rumgefahren,in Verkehrskontrollen gewesen und beim TÜV durchgekommen.Gab nie Beschwerden oder Forderungen,das umgehend oder sofort eintragen zu lassen.
moin
ähhh nochmals es gibt einen §19.2 und einen §19.3 das is n unterschied wie tag und nacht 😉 und ja wen in deinem tüv zettelchen drin steht "bei nächster gelegenheit" dann is alles roger. zettelchen ins handschuhfach gelegt und gut is. wen aber "unverzüglich" drinsteht dann heist das eben "sofort". wann man wie was wo vom tüv menschen aufs zettelchen geschrieben bekommt verstehe ich auch net, da es hier wohl keine einheitliche regelung gibt.
wiegesagt es ist wichtig WAS draufsteht.
Wie gesagt,pauschale Behauptung "geht ned" is falsch.
Und such dir halt den richtigen 19er für Felgen-,Feder- und Rädereintragungen über Gutachten vom Hersteller raus.Ich bin in der Hinischt kein guter Korinthenkacker,das kannst du sicher besser. 😉
Greetz
Cap