Beinahe Crash auf der Autobahn
Hallo zusammen,
ich muss meinem Ärger mal etwas Luft machen.
Heute war ich beruflich in Bonn und bin auf einer dreispurigen Autobahn kurz vor einer Auffahrt von der rechten Spur auf die mittlere Spur gewechselt um dem auffahrenden Verkehr Platz zu machen. Auf der Beschleunigungsspur fuhr ein LKW und hinter ihm war die übliche PKW Schlange. Einem Audi Fahrer der direkt hinter dem LKW fuhr ging die Beschleunigung anscheinend nicht schnell genug und er zog mit geschätzten 70km/h von der Einpfädelspur direkt rüber auf die mittlere Spur und somit gleich mir vor meinem Wagen. Da ich etwa 140km/h drauf hatte und keine hektische-Lenkrad-rumreiß-Aktion durchführen wollte und mir auch absolut keine Zeit blieb in den Rückspiegel zu sehen um auf den linken Fahrstreifen auszuweichen, konnte ich nichts anders mehr machen außer voll in die Klötze zu steigen. Mein Wagen fing komischerweise hinten an auszubrechen, mit wildem gegenlenken und deutlich spürbaren Vibrationen am Lenkrad und von den Bremsen konnte ich nach zwei-dreimal ausbalancieren verhindern diesem Typen voll hinten rein zu rauschen. Es fehlten wahrhaftig nur die berühmten Millimeter und es hätte geknallt! Mein Blutdruck war jenseits von gut und böse und der Adrenalinpegel stieg ins unermeßliche. Von dem Audi-Fahrer selbst keine Entschuldigung, keine Reaktion, nix. Er beschleunigte mit seinem TDI und fuhr als wenn nichts gewesen wäre davon.
Passiert ist Gott sein Dank nichts, dass ist die Hauptsache. Aber ärgerlich ist das schon.
Nur mal so gefragt ohne das ich das in Erwägung ziehe:
Gibt es eigentlich rechtliche Mittel gegen sowas sich zur Wehr zu setzen? Stichwort Nötigung oder grob fahrlässiger Eingriff in den Strassenverkehr oder sowas?
Fahrfehler können natürlich passieren das ist mir vollkommen klar ohne das ich jetzt von jemandem eine Belehrung benötige.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dasmitch
..häng dich an den typ dran und wenn er rausfährt, schlag ihm die fresse ein. und zwar so das er esrt wieder zu sich kommt wenn du bereits weg bist...
Hast du schonmal von einem erwachsenen Mann unvorbereitet mit der Faust eine ins Gesicht bekommen? Ein Kieferbruch oder mehrere rausgeschlagene Zähne ist da wohl das mindeste wo du die Konsequenzen für deine Tat tragen muss. Keine gute Idee von dir!
127 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von carcraxx
...nicht auf die Autobahn raufgekommen sind, teilweise weil sie ein zu schwaches Auto hatten....
So schwach motorisiert ist heutzutage eigentlich kein Auto. Das Problem ist eher, daß viele Leute es scheinbar nicht gelernt haben, ein Fahrzeug durch Ausdrehen der Gänge richtig zu beschleunigen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
daß viele Leute es scheinbar nicht gelernt haben, ein Fahrzeug durch Ausdrehen der Gänge richtig zu beschleunigen.
das problem dürfte wohl eher daran liegen, dass viele leute das gaspedal nicht durchtreten können....
Also ein Freund von mir fährt häufig einen Peugeot Partner, der hat nur 75 PS und wenn der auf die Autobahn will ... der muss ja schon im Stadtverkehr die ersten drei Gänge mit Vollgas fahren, damit er vernünftig mitschwimmen kann, wenn es auf die Autobahn geht, braucht der kräftig Anlauf.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das problem dürfte wohl eher daran liegen, dass viele leute das gaspedal nicht durchtreten können....Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
daß viele Leute es scheinbar nicht gelernt haben, ein Fahrzeug durch Ausdrehen der Gänge richtig zu beschleunigen.
Das meinte ich im Grunde genommen auch...😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
2. Bei drei- und mehrspurigen Straßen ist das Rechtsfahrgebot praktisch aufgeweicht.
Nicht auf der Autobahn. Wenn dann jemand dauernd auf der mittleren Spur dahinfährt, holt ihn die Polizei raus, wenn sie ihn sehen/erwischen.
hallo,
es gilt das rechtsfahrgebot!
es gäbe ja keine probleme, wenn die "platzmacher" mal in den rückspiegel schauen würden, bevor sie den unsinnmachen. tun aber definitv die allermeisten nicht!
und es gibt auch kein auto mehr, einige mehr als 30 jahre alte oldtimer ausgenommen, die nicht am ende der beschleunigungsspur 120km/h fahren!
klar gilt die gegenseitige rücksichtnahme, wenn denn mal einer zu dumm war, gas zu geben, und sich deshalb nicht einordnen kann. wenn dann hinten alles frei ist, und nur dann, kannman AUSNAHMSWEISE mal platz machen durch spurwechsel.
alles andere ist verkehrswidrig und kann sogar, weil damit oft verkehrsgefährdung durch dern spurwechsler einhergeht, den führerschein kosten.
also lasst das sinnfreie spurgewechsele und fahrt rechts weiter. da gibts überhaupt nix dran zu meckern, weil das so vorschrift ist.
die linke(n) spuren sind dazu da, um zu überholen, und überholen tut man nur leute, die auf der rechten spur, und nicht auf dem beshcleunigungsstreifen sind. ende.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So schwach motorisiert ist heutzutage eigentlich kein Auto. Das Problem ist eher, daß viele Leute es scheinbar nicht gelernt haben, ein Fahrzeug durch Ausdrehen der Gänge richtig zu beschleunigen.Zitat:
Original geschrieben von carcraxx
...nicht auf die Autobahn raufgekommen sind, teilweise weil sie ein zu schwaches Auto hatten....
Das ist definitiv nicht richtig. Ich denke da nur an unseren Testbeetle mit 75 PS. Der zog keinen Hering vom Teller.
Oder Kleintransporter, LKW, PKW mit Wohnwagen.........
peso
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das problem dürfte wohl eher daran liegen, dass viele leute das gaspedal nicht durchtreten können....Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
daß viele Leute es scheinbar nicht gelernt haben, ein Fahrzeug durch Ausdrehen der Gänge richtig zu beschleunigen.
So sehe ich das auch.
Dann gibt es noch die Experten, die nach dem Auffahren erstmal vor Erleichterung das Gas weg nehmen :-(
peso
Zitat:
Original geschrieben von immerDB
hallo,es gilt das rechtsfahrgebot!
es gäbe ja keine probleme, wenn die "platzmacher" mal in den rückspiegel schauen würden, bevor sie den unsinnmachen. tun aber definitv die allermeisten nicht!
und es gibt auch kein auto mehr, einige mehr als 30 jahre alte oldtimer ausgenommen, die nicht am ende der beschleunigungsspur 120km/h fahren!
klar gilt die gegenseitige rücksichtnahme, wenn denn mal einer zu dumm war, gas zu geben, und sich deshalb nicht einordnen kann. wenn dann hinten alles frei ist, und nur dann, kannman AUSNAHMSWEISE mal platz machen durch spurwechsel.
alles andere ist verkehrswidrig und kann sogar, weil damit oft verkehrsgefährdung durch dern spurwechsler einhergeht, den führerschein kosten.
also lasst das sinnfreie spurgewechsele und fahrt rechts weiter. da gibts überhaupt nix dran zu meckern, weil das so vorschrift ist.
die linke(n) spuren sind dazu da, um zu überholen, und überholen tut man nur leute, die auf der rechten spur, und nicht auf dem beshcleunigungsstreifen sind. ende.
Du kennst den VO-Text der §§ 1 und 42 der StVO.
Und wahrscheinlich kennst Du auch die einschlägige Rechtschreibung / Rechtsprechung ?
peso
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Nicht auf der Autobahn. Wenn dann jemand dauernd auf der mittleren Spur dahinfährt, holt ihn die Polizei raus, wenn sie ihn sehen/erwischen.Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
2. Bei drei- und mehrspurigen Straßen ist das Rechtsfahrgebot praktisch aufgeweicht.
Woooow, Du kennst Polizisten, die sich eines Rechtsbruches schuldig machen !!!
Der § 42 der StVO sagt darüber ganz klar was aus ! Wenn, könntest Du hier über § 1 StVO was machen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Woooow, Du kennst Polizisten, die sich eines Rechtsbruches schuldig machen !!!Der § 42 der StVO sagt darüber ganz klar was aus ! Wenn, könntest Du hier über § 1 StVO was machen.
So, junger Mann, bevor Du nochmal derartige Äußerungen machst, würde ich Dir mal empfehlen, Dich hier schlauzumachen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_42.php
Was das mit dem Rechtsfahrgebot zu tun haben soll, sehe ich nicht. Da steht zwar, daß nicht gewechselt werden muß, wenn ab und zu ganz rechts ein Auto fährt. Wenn Du aber nur alle zwei Kilometer ein anderes Auto überholen mußt, ist das nicht mehr "ab und zu", und das wird von den Gerichten auch so gesehen.
Nebenbei: Du stehst bei mir sowieso auf der Ignore-List... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
So, junger Mann, bevor Du nochmal derartige Äußerungen machst, würde ich Dir mal empfehlen, Dich hier schlauzumachen:Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Woooow, Du kennst Polizisten, die sich eines Rechtsbruches schuldig machen !!!Der § 42 der StVO sagt darüber ganz klar was aus ! Wenn, könntest Du hier über § 1 StVO was machen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_42.php
Was das mit dem Rechtsfahrgebot zu tun haben soll, sehe ich nicht. Da steht zwar, daß nicht gewechselt werden muß, wenn ab und zu ganz rechts ein Auto fährt. Wenn Du aber nur alle zwei Kilometer ein anderes Auto überholen mußt, ist das nicht mehr "ab und zu", und das wird von den Gerichten auch so gesehen.
Nebenbei: Du stehst bei mir sowieso auf der Ignore-List... 😉
Ob ich auf Deiner Ignoriereliste stehe, ignoriere ich einfach.
Nenne mir doch bitte nur ein zitierfähiges Urteil, dass Deine Falschmeinung unterstützt !!
Nur ein Urteil - bitte - bitte !!!!
§ 42 StVO
(Satz 1)
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
(Satz 2)Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;
Bitte - bitte nur ein (!!!!) zitierfähiges Urteil.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
§ 42 StVO
(Satz 1)
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
(Satz 2)Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;
Woraus ziehst du hier den Schluß, daß dieser Paragraph auch auf Bundesautobahnen gilt? Der Gesetzestext gibt diese Interpretation nicht her.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Woraus ziehst du hier den Schluß, daß dieser Paragraph auch auf Bundesautobahnen gilt? Der Gesetzestext gibt diese Interpretation nicht her.
Schaue mal u.a. hier:
http://www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2005/06/25/index2.html
Das Thema wurde aber schon mehrfach im Fernsehen behandelt...
@owlmirror
Der verlinkte Text sagt ja nichts anderes aus als meine Frage impliziert: Der §42 StVO gibt nichts her, womit sich das strikte Rechtsfahrgebot auf Bundesautobahnen aufweichen ließe.