Beim Überholen beschleunigt, leider keine Beweise. Was nun?
Hallo!
Heute hatte ich eine Situation:
Ein Fahrer vor mir war recht langsam unterwegs (unter 30). Ich wollte innerorts überholen, und machte das auch. Es gab viele Straßen, es war am Marktplatz. Dennoch war es übersichtlich, und es kam kein Gegenverkehr oder ähnliches. Die nächste Ausfahrt wo aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ein Auto hätte kommen können war ca. 150 Meter entfernt.
Nun das Problem:
Anfangs habe ich den Fahrer als er so langsam war dass ich den ersten Gang brauchte, angehupt, aber nur genau einmal. Ich habe dann überholt, und der Fahrer hat Gas gegeben.
Korrektur: Fast den ersten Gang
Der Motor des wirklich leistungsstarken Autos war deutlich bei mir zu hören, auch wenn er das Gaspedal mit Sicherheit nur angetippt hat. Anschließend musste ich relativ schnell sein und vorne Einscheren, denn durch den mit Sicherheit um 5 Sekunden verlängerten Überholvorgang kam auch langsam der Gegenverkehr sehr nah. Es war so gefährlich dass ich wirklich sauer war.
Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.
Das Hauptproblem: Die "Gegner" waren zu zweit und das zweite Aussteigen ist gefilmt und bewiesen. Somit können die mir natürlich auch alles nachweisen.
Ich will nichts abstreiten, ich habe auch zwei Fehler gemacht (2x anhalten) aber würde gerne wissen was jetzt kommt damit ich mich vorbereiten kann.
Dass ich, sofern der andere Fahrer nicht gnädig ist, mit etwas rechnen muss, ist mir klar und damit rechne ich auch. Ich würde nur mal gerne wissen was genau? Nur ein Bussgeld von vielleicht 150 - 250€ oder noch mehr? Wie gesagt ich habe null Beweise. Ich kann nur sagen dass man sowas nicht aus Spaß macht, anzuhalten.
Deshalb mache ich mir ernsthafte Sorgen.
Und, gibt es die Möglichkeit dass ich mich auch selbst anzeigen oder melden kann? Ich habe meine Fehler eingesehen, frage mich inzwischen selbst wie ich so einen kindischen Müll machen konnte, und bin angewiesen auf mein Auto. Sonst fahre ich immer verkehrsgerecht, und habe genug Leute die belegen können dass ich im Normalfall sehr gut fahre (und das sind nicht nur Familie und Verwandte). Bin schon seit 4 Jahren aus der Probezeit draußen und habe vorher nie irgendeine Strafe bekommen, also 6 Jahre ohne Verkehrssünden.
Dass ich mich hier nicht rausreden kann, klar aber wie gesagt es wäre gut zu wissen was genau kommt. Ich habe nämlich weder Bus noch Bahn um pünktlich zur Arbeit und zurück zu kommen.
Beste Antwort im Thema
Aus der Sicht des anderen VT:
Ich war am Markt bei erlaubten 30km/h am suchen einer Adresse. Die ganze Zeit war niemand hinter mir. Ploetzlich Hupt es und da ich niemanden behindern will, gab ich sofort Gas um wieder auf die erlaubten 30 zu beschleunigen.. Der andere war da aber schon neben mir und fuchtelte wie wild. Dann setzt er sich vor mich und bremst mich aus. Kommt wild meckernd auf mich zu so das ich Angst haben muss das er mir die Schnauze polliert.............
Meine Frau hat alles auf Video. Soll ich ihn Anzeigen? Beweisstueck Video und Schluepper mit braunem Strich 😁
Was wuerdet ihr nun demjenigen Raten der in einem anderen Thread das Erlebnis so geschildert haette?
101 Antworten
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 4. August 2015 um 21:56:41 Uhr:
Was will er denn anzeigen?Zitat:
@Bleifink schrieb am 4. August 2015 um 18:30:51 Uhr:
Er hat mir halt mit einer Anzeige gedroht und die Drohung kam nicht ironisch oder sonst wie rüber. Und er hat alles in der Hand. Deswegen ja auch die Ursprüngliche Frage, nicht wer hat Recht, sondern viel mehr was erwartet mich
Dass Du vor ihm gehalten hast, ausgestiegen bist und vor seinem Auto einen Affentanz veranstaltet hast?So lange Du ihm nicht gegen sein Auto trittst oder seine Tür aufreißt, kann er dich nicht wirklich belangen - mit oder ohne Film - oder sehe ich das jetzt falsch?
Eine echte Nötigung mit Bedrohung würde ich erst dann sehen, wenn Du einen Baseballschläger oder ähnliches in der Hand gehabt hättest.
Das was er getan hat, erfüllt ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung.
Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 22:02:22 Uhr:
Das was er getan hat, erfüllt ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung.
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.
Das bezeichnest Du als Nötigung?? 😕
Es ist ein kindisches Verhalten - ohne Frage - aber doch keine Nötigung im Sinne des StGB.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 4. August 2015 um 23:08:38 Uhr:
Ich war sauer, hielt (leider in der Stadt auf der Straße) an, und stieg aus um den Fahrer zu fragen was das soll. Mein Tonfall war nicht fein, aber ich habe weder Drohungen, Beleidigungen oder ähnliches benutzt. Der andere Fahrer hat mich z.B. einfach so geduzt.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 22:02:22 Uhr:
Das was er getan hat, erfüllt ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung.
Etwas später habe ich das Handy der Beifahrerin gesehen und machte das gleiche nochmal, um zu fragen was das soll. Das Angebot an die Seite zu fahren und in Ruhe zu reden lehnte der andere Fahrer ab. Mit Sicherheit mussten hinten auch welche bremsen.Das bezeichnest Du als Nötigung?? 😕
Es ist ein kindisches Verhalten - ohne Frage - aber doch keine Nötigung im Sinne des StGB.
Hoffentlich bleibt es bei mir bei Bußgeld und Punkten... Führerschein weg geht nicht ich bin absolut angewiesen auf das Auto.
Gibt es auch sowas wie Fahrverbot außer genau eine Strecke und zwar die zur Arbeit und zurück und auch nur für diesen Zweck? Damit könnte ich mit Fahrverbot leben.
Jetzt mach mal halblang... ein Wutanfall ist zwar unschön aber noch lange keine Nötigung im Sinne des StGB und ganz bestimmt kein Grund für einen FS-Entzug.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Zitat:
@Bleifink schrieb am 4. August 2015 um 23:29:30 Uhr:
Hoffentlich bleibt es bei mir bei Bußgeld und Punkten... Führerschein weg geht nicht ich bin absolut angewiesen auf das Auto.
Gibt es auch sowas wie Fahrverbot außer genau eine Strecke und zwar die zur Arbeit und zurück und auch nur für diesen Zweck? Damit könnte ich mit Fahrverbot leben.
Gibt es nicht. Es wird kein Fahrverbot fuer deine Aktion geben. Aber da der Fuehrerschein fuer dich so wichtig ist, dann solltest dir ganz genau ueberlegen was du in Zukunft hinterm Lenkrad veranstaltest. Weil hinterher Jammern hilft dann nix mehr.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 5. August 2015 um 00:08:34 Uhr:
Jetzt mach mal halblang... ein Wutanfall ist zwar unschön aber noch lange keine Nötigung im Sinne des StGB und ganz bestimmt kein Grund für einen FS-Entzug.
Das Zwingen eines anderen zum Anhalten
istNötigung. Siehe auch mein oben genanntes Beispiel. Die Frage ist nur, ob der TE vor dem "Gegner" einfach nur Anhaltezeichen gegeben hat, rechts ran gefahren ist und der "Gegner" sozusagen freiwillig angehalten hat oder ob es eher ein Ausbremsen des "Gegners" ohne Möglichkeit des Ausweichens war. Im letzteren Fall drohen in der Tat eine ordentliche Geldstrafe und ein Fahrverbot.
Bei der zweiten Anhalteaktion ist das ganze ja sogar per Handyvideo dokumentiert. Und ja: der Richter kann dieses Video als Beweis zulassen. Es wurde ja anlassbezogen aufgezeichnet (wegen der ersten Anhalteaktion), vergleichbar mit dem vor einiger Zeit hier diskutierten Dashcam-Fall.
Der TE hat mitten auf der Straße angehalten, 2x. Was in meinen Augen immer noch keine Nötigung darstellt. Man könnte ja drumherum fahren. Wenn man sich nicht unterhalten wollte.
Ja, OK, ist dünn 😁 Die Aktion war panne. Komplett und unkorrigierbar. Das Beschleunigen beim Überholen natürlich auch.
Zitat:
@Bleifink schrieb am 3. August 2015 um 21:18:08 Uhr:
… Und das zweite Mal ist klar auf Video. Wo 50 sind, angehalten und ich bin ausgestiegen. Und es sind 2 gegen mich. Ich weis dass ich Mist gebaut habe, rießen Mist und rechne mit einer Anzeige.
Du hast Angst, angezeigt zu werden, weil du innerorts aus deinem Auto ausgestiegen bist? Darf man das denn nicht? 😰
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 22:02:22 Uhr:
… Das was er getan hat, erfüllt ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung.
Es weiß doch außer dem TE niemand, wie dieses Anhalten genau vonstattenging. Woher also das Wissen, dass das "ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung" erfüllt?
Abgesehen von ein paar notorischen Prozeßhanseln macht sich doch keiner die Mühe einer Anzeige wegen einer Lappalie. Es gab anscheinend weder Gewalt noch die Androhung derselben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. August 2015 um 08:58:40 Uhr:
Es weiß doch außer dem TE niemand, wie dieses Anhalten genau vonstattenging. Woher also das Wissen, dass das "ganz sicher den Straftatbestand der Nötigung" erfüllt?
Wenn das Anhalten des Verkehrsteilnehmers durch den TE gegen seinen Willen stattgefunden hat, dann ist das Nötigung.
Da gibt es auch nichts zu beschönigen, "Wie das Anhalten stattgefunden hat"
Und ich pers. kann mir sehr gut vorstellen, daß hier nicht nur freundlich gewunken wurde... so unter dem Motto "Fahren Sie doch bitte mal hier raus"
Man kann immer nur wieder konstatieren: Gefühle haben im Straßenverkehr nichts verloren. Negative schon gar nicht.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 5. August 2015 um 00:08:34 Uhr:
Jetzt mach mal halblang... ein Wutanfall ist zwar unschön aber noch lange keine Nötigung im Sinne des StGB und ganz bestimmt kein Grund für einen FS-Entzug.Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Täusche dich da mal nicht.
Es gibt weit mehr als genug Personen, die durch Wutanfälle den FS verloren haben und eine MPU verordnet bekamen.
Eine psychische Eignung zum Führen eines Fahrzeugs gehört da auch dazu.
Solche Ausraster durch Wutanfälle hat schon manchen Richter dazu bewogen eine MPU durchzuführen.
Gründe für die Anordnung einer MPU:
Zitat:
...........
-....... oder
•besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße, oder
•der Kraftfahrer ist (mehrfach) strafrechtlich in Erscheinung getreten oder mit solchen Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität und / oder geringe Impulskontrolle schließen lassen