Beim Kauf verarscht
Hi,
ich hoffe ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Habe ein ganz großes Problem....
Ich will meine Aprilia verkaufen. Jetzt habe ich diese zu meinem Händler des Vertrauens gegeben, um sie dort als Anzahlung für eine Neue zu lassen. Der hat drüber geguckt, und festgestellt, dass einiges nicht zusammenpasst. Folgendes habe ich rausgefunden.
Meine Aprilia Baujahr 2001 hatte bei Kauf von Privat erst 3660 KM gelaufen.
Die Bremsscheibe ist nach ca. 4000 KM sowas von eingelaufen, das man meint Sie hätte mind. schon gewechselt werden müssen. Ich bin nur ca. 1000 KM gefahren und nicht gerade geheizt und ständig auf Bremse. ...
Jetzt ist es so, dass der Verkäufer mir gesagt hat (auch im Kaufvertrag festgehalten) Originalmotor, keine Unfallschäden, im erstklassigen Zustand. Und der KM Stand ist der tatsächliche KM stand....
Nach meiner Nachforschung, sowohl beim Erstbesitzer, beim Händler und bei meinem Verkäufer (2 Besitzer) kam raus, dass dieses Motorrad einen Kolbenfresser hatte, 4 Jahre vor Gericht stand, der Händler dieses als Neumaschine aufgrund Gerichtsbeschluss wieder zurücknehmen musste, dieses angeblich ohne Motor verkauft habe und bei 3159 KM einen Garantieantrag bei Aprilia gestellt hat, nur den Rahmen und die Papiere verkauft habe an meinen Verkäufer (es existieren keine Nachweise und kein Kaufvertrag).
Mein Verkäufer hat telefonisch mittlerweile zugegeben, dass dieser die Aprilia bei dem o.g. Händler mit Motor gekauft habe. Die Aprilia war in Einzelteilen in einem Karton. Dies hat er mir beim Kauf verschwiegen (Das mit Gericht und Wandlungsfahrzeug wusste er angeblich selbst nicht). Sie (mein Verkäufer) haben angeblich gesagt, dass der Motor überholt ist...allerdings der Originalmotor. Der Tacho ist nicht der Originale (Dieser war in der Kiste nicht dabei und somit ist der tatsächliche KM-Stand gar nicht rauszufinden), was auch jetzt erst raus kam und nicht beim Verkaufsgespräch, und bei abholung. Dies alles wurde im Kaufvertrag auch nicht festgehalten und erwähnt!!!!
Das Interessanteste ist, das im Jahr 2001 mein toll erstandenes Motorrad 792 KM nachweislich drauf hatte (laut Erstbesitzer im Jahr 2002 ca. 1000 KM) Der Garantieantrag vom Händler wurde 2004 gestellt mit 3159 KM und im Jahr 2007 hatte dieses Motorrad bei der Dekra nur noch ca. 590 KM. Bei meinem Kauf im Mai 08 hatte es 3660 KM drauf. Das ist doch eine große verarsche.
Ich hatte mit diesem Motorrad einen kleinen Unfall, allerdings ist nicht viel passiert und dies auch nicht der Grund des Verkaufs. Ich gehe stark davon aus, dass dieser kleine Auffahrunfall durch die eingelaufene Bremse geschehen ist. Ich hatte allerdings schon vorher geplant dieses zu Verkaufen weil es mir zu klein ist.
Könnt Ihr mir weiterhelfen, was ich jetzt machen kann? Kennt jemand so einen Fall schon?
Lieben Gruß und Dank im voraus....
Julia
Beste Antwort im Thema
Irgendwie versteh ich das Kernproblem nicht.... passt dir jetzt der Inzahlungnahmepreis nicht oder wo ist dein Problem?
Gut, die km Stände sind etwas abstrus (das ist halt zu klären.. das ist der einzige Haken imho) und der Tacho nicht original... aber sonst?
Wenn jemand ein ganzes Bike verkauft... warum sollte er darauf hinweisen, dass sie schonmal zerlegt war?
Und wenn der Motor orig. ist, alles dran passt soweit und er überholt wurde... ja und?
Bremsscheibe... die war ja dann wohl beim Kauf auch schon Plörre... hast doch gesehen?
Lange Rede kurzer Sinn - ggf. kannst das Trum halt wieder dem Verkäufer vor die Tür stellen, der zieht dir deinen Unfallschaden und die km ab und gibt dir den Rest wieder zurück. Darauf wird es rauslaufen und ist ein reines Rechenexempel, welche Vorgehensweise man wählen sollte.
EDIT
Bei 3159 hats den Motor 2004 zerlegt... Gericht tralala.... 3 Jahre Pause... der Scholli hat den Hobel dann gekauft und den Motor dann vermutl. überholt, einen Tacho mit 590km drangebaut, das Ding neu getüvt und dann 3070km draufgehobelt... mithin hatte der Rahmen 6229km drauf und der Motor ab Überholung 3070km runter. Plus jetzt deine 1000km.
So könnte ein Schuh draus werden....
59 Antworten
Ich würde den Verkäufer mal damit konfrontieren und versuchen die Kiste zurückzugeben bzw. den Schaden ersetzt zu bekommen:
§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Vielmals danke für´s fachmännische Statement, kurz, knapp und eindeutig...🙂😕😁, sowas nützliches hab´ich noch nie gehört, die §Nr. hätt´ja schon fast gelangt.😁🙂😮
Aber wie bringt denn dann ein "Fachmann" so ein 400Euro Stünderl rum... "wie geht´s der gnä´Frau, ham´s des Wetter scho´gesehen, was macht der Hund, ach und den Richter wollte ich auch noch fragen wie´s letzte Golfturnier war, setze ich mal kurzes Schreiben auf" (zum teil sinngemäß zitiert, viel mehr an die Wahrheit angelehnter als das andere "frei dichtend" tun mit brutal fatalen Konsequenzen für andere, zum Teil sogar analoge Wortwahl)..."die Rechnung wird von der Sekretärin geschickt, 800 Euro...." so in etwa, immer wieder...
Na sachte´ ich doch auch so in etwa, Betrug also, bisserl blumig formuliert vielleicht, halt ohne jegliche Gesetzbuch-Ahnung davon zu haben.
Bloß bei mir wandert halt alles seit 20 Jahren konsequent bei der/den zuständigen Posteingangsstelle/-n in den Papierkorb oder gar Schredder, da kann ick mir uff´n Kopp stellen und mit´m Hintern Fliegen fangen - wenn die "Poststelle" korrupt is´, nix zu machen...die Stelle drüber (u.a. seeehr weeeiiit drüber....) sacht einfach "nicht zuständig" und retoure....in den Papierkorb, klaro...
Wegen ner gebrauchten 2000 Euro Karre mit falschem Tacho, getürktem TÜV, Winterfraß beim angeblichen Sommerfahrzeug rege ick mir schon seeehr laaange nich´mehr uff. Lächerlich, Mäusekacke...Hauptsache fährt...Ach nee, hier war´s ja anders, 2000 Euro war der "geschluckte" Verlust, oder ?? War das der "Verschreiber" ?😁
Grüßle🙂, und abtauchen😎
Mmpf, edit im chat-Modus.... bevor jemand mit gedrechselten Frisbee-Scheiben als Bremsscheiben rumfährt und mich Schlauberger-mäßig extrapolierend "zitiert", der Kasper habe gesagt, "getürkter" TÜV sei ihm/ihr wurscht....nee nee, so habe ich das natürlich nicht gemeint. Bei sicherheitsrelevanten Dingen gibt´s selbstverständlich keine Kompromisse, und das meinte ich mit "Hauptsache die Karre fährt", dass die Karre auch sicher ist. Was mir wurscht wäre, ist der übliche alltägliche Irrsinn/administratorische Schwachsinn, wenn irgendwelche Reflektoren bemängelt werden weil sie hochkant statt quer liegen, irgendwelche Lamperl nicht genau den richtigen Farbton haben oder auch ein Rostpickerl am falschen Teil ist - solange es nicht auseinanderfault, (zum Stockcar-Rennen müsste man´s natürlich schweißen lassen....kicher). Ist den Amis doch auch wurscht, ob´s gelbe, weiße, schwarze oder rote Blinker sind, und hat mich eigentlich noch nie irritiert.
Und die bläulich-schimmernden Unterbodenbeleuchtungen finde ich eigentlich auch cool...schon mal ein Polizeiauto im Rücken-Tiefflug mit am Boden kratzenden "Seitenruder" ähem Tatütata-Lichterl gesehen ?? Also die Verwechslungsgefahr ist doch gering, oder ???
Gruß🙂
PS: Eingabe an die Editoren: Es wäre doch gut, wenn man nicht nur ne halbe Stunde, sondern vielleicht noch am nächsten Morgen seinen Post editieren könnte....zumindest ergänzen, wenn man den Rausch ausgeschlafen hat...ein Liter Milch und mir ist schwindelig als hätte ich ne Flasche Whiskey gesoffen... jedenfalls von dem Dreck den ich oft so abkriege, muss wohl von Gen-Klon- (nicht Clown-) Kühen gestammt haben...manche Öko-Müslies spielen wohl Jugend-forscht mit mir, wie beim neuen Bond die Ganoven mit den Indios...
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Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Und die bläulich-schimmernden Unterbodenbeleuchtungen finde ich eigentlich auch cool...schon mal ein Polizeiauto im Rücken-Tiefflug mit am Boden kratzenden "Seitenruder" ähem Tatütata-Lichterl gesehen ?? Also die Verwechslungsgefahr ist doch gering, oder ???
Auf größere Entfernungen in der Dunkelheit und in hügeligem Terrain ist die Verwechselungsgefahr größer, als sich manche Laien vorstellen können. Die Fachkommissionen haben das Verbot ja schließlich nicht aus reiner Lust und Laune, sondern auf Grund von Fallstudien erlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich auch nicht. Konnte die Bemerkung von Kawa_Harlekin allerdings nicht unkommentiert lassen...😉
Das kann ich verstehen!
Ach je ach je, UFO's sollen auch bläulich schimmern, erzählt man sich so (ich habe aber noch keines gesehen, auf'm extraterrestrischen Highway gab's auch nur Polizeiautos mit blauen Lichtern, die wollten alle immer dasselbe - kassieren...), gar wenn sie über den blauen Bergen zu sehen sein sollten, nicht dass uns die kleinen grünen Männeken auch noch ne Punktekartei führen, wer weiß wie teuer das da oben wird.
Naja, hat nix mehr mit dem verkorksten Gebrauchtkauf zu tun, ich finde es nur lächerliche Kleinkrämerei, wobei ich keineswegs den Krämerläden zu nahe treten will, is' wie mit der "Bauernschläue", die sind vermutlich mit bei den wenigen, die dieses Schimpfwort nicht verdienen.
Gruß🙂
PS: Die Ironie war geradezu angefordert...
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Ach je ach je, UFO's sollen auch bläulich schimmern, erzählt man sich so (ich habe aber noch keines gesehen, auf'm extraterrestrischen Highway gab's auch nur Polizeiautos mit blauen Lichtern, die wollten alle immer dasselbe - kassieren...), gar wenn sie über den blauen Bergen zu sehen sein sollten, nicht dass uns die kleinen grünen Männeken auch noch ne Punktekartei führen, wer weiß wie teuer das da oben wird.
Naja, hat nix mehr mit dem verkorksten Gebrauchtkauf zu tun, ich finde es nur lächerliche Kleinkrämerei, wobei ich keineswegs den Krämerläden zu nahe treten will, is' wie mit der "Bauernschläue", die sind vermutlich mit bei den wenigen, die dieses Schimpfwort nicht verdienen.
Gruß🙂
PS: Die Ironie war geradezu angefordert...
Bla-Bla-Blastiksack
Um zum Thema zurückzukommen:
Wenn der Kilometerstand zwischen 3 und 6tkm differiert und es sich um eine gebrauchte Maschine handelt, kann ich ehrlich gesagt keine "Verarsche" erkennen. Beides ist quasi neu und gegen einen überholten Motor spricht ebenfalls nichts.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Um zum Thema zurückzukommen:Wenn der Kilometerstand zwischen 3 und 6tkm differiert und es sich um eine gebrauchte Maschine handelt, kann ich ehrlich gesagt keine "Verarsche" erkennen. Beides ist quasi neu und gegen einen überholten Motor spricht ebenfalls nichts.
Gruß
Frank
E
Gerade bei dieser Fahrleistung ist ein überholter Motor eine Eigenschaft, die auf jeden Fall dem Käufer hätte mitgeteilt werden müssen. Nach nur geringer Laufleistung ist die Überholung eher ein Nachteil.
Naja, uwbiker, besser ein Scherz als gar nix - und manches bla bla ist bald wirklich nicht mehr auszuhalten - und das wird dann auch noch mit krankhaftem Selbstbewußtsein verkauft, diese hohlen "Null-Aussagen". Die wenigen, die "Substanz", z.Teil auch sehr viel, beigetragen haben, kommen sich mit der Zeit vermutlich veräppelt vor, zumal es nicht unriskant ist, Knowhow hier reinzuschreiben - denn viele "lizensierte" Nulpen im Geschäftsleben wollen unglaublich viel Geld kassieren für triviales Pseudoknowhow, das nicht selten auch noch falsch ist obendrein...die Terrorisieren (durch Sabotage bei jedem Werkstattbesuch...und wenn man nicht mehr hingeht, kommen sie zu einem nach Hause...) einen dann noch obendrein, weil sie glauben, ihre superpeinlichen Trivial-Geheimnisse werden hier verbreitet - nur so eine Ahnung.
Also, ick tät sagen, strengt Euch an, guckt mal in ein Buch, dass auch ab und zu mal richtige Substanz/Tobak dabei ist, oder wenigstens mal was zum Lachen oder sonstwie spannendes (wahr sollte es schon sein...), sonst liest´s bald keiner mehr. Werbeeinnahmen weg, tja und dann könnt´Ihr bald alle wieder zu den überteuerten Werkstätten mit oft fast ohne Knowhow rennen. Die rätseln dann stundenlang für 90 Euro pro Stunde rum, und wissen dann oft immer noch nicht, was kaputt is´. Sehr "powerful" so ein schönes Forum hier, wenn man fragen kann: " Habt Ihr das schonmal an Eurem Mopped gehabt, und was war´s dann?" - würde mancher Werkstatt-Cleverle nichtmal verraten, wenn er´s weiß...will ja viele Stunden Diagnose verrechnen und verrät´s nichtmal hinterher. In die Werkstatt lassen sie einen sowieso meist nicht. Ab und an ist ja was lehrreiches dabei, aber bald zu selten, um den ganzen Sums zu lesen, und wenn ich dann nicht mal lachen kann, hör´ick uff zu lesen, andere vielleicht auch.
Shiit, war off-topic, aber sonst sehe ich das Thema eigentlich etwa wie der Frank Nomdma, bis auf die eingelaufenen Bremsscheiben, die "stinken" etwas sehr, sagte ich ja schon.
@ uwbiker
Jein. Wenn ein neuwertiges Fahrzeug einen Motorschaden erleidet, der Spaß vor Gericht landet und danach der Motor wieder instandgesetzt wird, dann sollte man dies eigentlich erwähnen. Andererseits muss man aber auch feststellen, dass es hier lediglich um eine minimale Differenz bei der Gesamtfahrleistung geht und der Motor ja neu ist. Sprich dem Käufer entsteht eigentlich kein nennenswerter Schaden, sofern das Motorrad nicht als "neu" verkauft wurde.
@ Kawa_Harlekin
Die Bremsscheiben sind so eine Sache. Wen zwischen Kauf und Bemängelung nur 1000 km liegen, dann müssten diese eigentlich bereits beim Kauf entsprechend sichtbare Abnutzungsspuren aufgewiesen haben. Sprich der begleitende "Fachmann" hat nicht richtig hingeschaut oder war kein Fachmann. Alternativ kann natürlich auch ein Schaden am Sattel (z.B. Kolben fest etc.) vorliegen. Müsste man sich halt mal anschauen, wo die Ursache des massiven Verschleis liegt.
Gruß
Frank
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Az. 4 Str 654/79) hervor. "Die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Dabei hat das Gericht nicht ausgeführt in welcher Größenordnung die Manipulation erfolgen muss. Im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung gesehen isht die Falschangabe doch ganz erheblich. Ich sehe die Schwierigkeit eher in der Nachweisführung.