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Beim Ausparken ein Unfall ...

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 17:09

Frohe Weihnachten euch alle :)

Hab mir gestern selber ein Geschenk gemacht beim ausparken aus der Parklücke bin ich weiter rückwärts gefahren um bei Kreuzung zu wenden.Dann ist das passiert ich habe im linken seiten spiegel auch nichts gesehn weil es zu dunkel war dann hab ich in Uhrzeigersinn eingeschlagen und in den Rückspiegel geschaut. und zu spät gemerkt das da ein auto war.hab euch mal aufgezeichnet wie das passiert ist. Das ich heute beim Essen gehört habe das man da nicht hätte parken dürfen weil dann kann der typ mit zahlen weil der ja falsch geparkt hat. ich hab euch das mal aufgezeichnet für euch vllt checkt ihr das besser wie das passiert ist.

 

 

 

 

 

PS:Mein Deutsch ist nicht immer super also bitte kein Kommentare dadrüber :)

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach liegt die Schuld allein beim TE.

Die Frage an den TE, warum fährst du rückwärts bis auf die gegenüberliegende Straßenseite und warum so weit rückwärts?

Das dabei unberechtigt ein geparktes Auto stand ist meiner Meinung nach nicht relevant.

Beim Rückwärtsfahren muss man immer auf evtl. Hindernisse rechnen.

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Laß am besten mal von einem Moderator den Thread-Titel korrigieren. Der führt in diesem Zusammenhang zu ziemlicher Verwirrung.

Der TE sollte mal das Thema ins Versicherungsforum verschieben lassen.

M. E. ist der TE hier schon richtig. Seine Frage lautet offensichtlich: Durfte das Fahrzeug, das er angefahren hat an der Stelle geparkt werden, wo es gestanden hat. Das ist keine versicherungstechnische Frage!

Dazu meine Stellungnahme: Soweit ersichtlich,, stand das vom TE beschädigte Fahrzeug in einem Einmündungsbereich einer anderen Straße. Nahezu direkt gegenüber der einmündenden Straße. Dazu heißt es in § 12 Abs. 3 StVO: "Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten."

Zwar ist das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich nicht explizit aufgeführt, aber es dürfte unzweifelhaft sein, dass nicht nur das Parken unmittelbar vor und hinter der Einmündung unzulässig ist, sondern auch das Parken direkt im Einmündungsbereich. Insofern ist zumindest eine Mitschuld des Führers des vom TE beschädigten Fahrzeuges nicht von ausgeschlossen.

Meiner Meinung nach liegt die Schuld allein beim TE.

Die Frage an den TE, warum fährst du rückwärts bis auf die gegenüberliegende Straßenseite und warum so weit rückwärts?

Das dabei unberechtigt ein geparktes Auto stand ist meiner Meinung nach nicht relevant.

Beim Rückwärtsfahren muss man immer auf evtl. Hindernisse rechnen.

Möglich das das angefahrene Auto falsch parkte, würde Ich aber nicht mal unterschreiben. Aber auch ein falsch geparktes Auto darf man nicht anfahren. Eine Mitschuld des Falschparkers würde es wohl nur geben wenn es im fließenden Verkehr wegen einer Sichtbehinderung durch den Falschparker einen Unfall gegeben hätte.

Bei der Strecke bis zum Knall würde Ich sagen das Du die Sorgfalt kräftig missachtet hast.

Schon mal darüber nachgedacht das da auch was Lebendiges im Weg hätte sein können?

Die Chancen einer Mitschuld des Anderen würde Ich im niedrigen einstelligen Prozentbereich ansiedeln, insbesonders da man davon ausgehen kann das dort öfters Autos stehen.

Ohne Sicht nach hinten rückwärts gefahren.

Das läuft unter grober Fahrlässigkeit und Du bist zu 100% schuld.

Der Halter des parkenden Fahrzeuges wird wegen Begehung einer OWI bezahlen müssen. Das wars`s für ihn.

Ansonsten erhält er seinen Schaden vom Te/Versicherung ersetzt.

O.

So sehe ich das auch, nur weil jemand falsch parkt darf man ihn nicht einfach rammen.

 

Teilschuld für den parkenden gibt's da höchst selten.

 

Gruß Tobias

fährt man rückwärts, hat man als Fahrzeugführer die notwendige Sorgfalt walten zu lassen und den rückwärtigen Verkehrsraum zu beachten (notfalls mit Einweiser). Rempelt man dabei ein Auto an, ist es Schuld des Fahrzeugführers, egal ob das angerempelte Auto da hätte parken dürfen oder nicht. Das hat mit dem Unfallschaden nichts zu tun.

Zitat:

@Hardes1991 schrieb am 25. Dezember 2015 um 18:09:56 Uhr:

Frohe Weihnachten euch alle :)

Hab mir gestern selber ein Geschenk gemacht

Falsch, Du hast einem anderen Autobesitzer ein "Geschenk" gemacht. :rolleyes:

Ich würde die Füße stillhalten und dazu stehen was du gemacht hast. Geht das ganze am Ende vor Gericht und der Kerl bekommt ne Teilschuld kann es sein das du vielmehr Probleme hast, weil eben du so(tut mir leid aber ist leider so) dumm warst und viel zu weit Rückwärts gefahren bist, da könnten die dir viel mehr scheiße unterschieben die du begangen hast als nur das.

Mich würde interessieren ob die Polizei da war. :D

Zitat:

@Hardes1991 schrieb am 25. Dezember 2015 um 18:09:56 Uhr:

Das ich heute beim Essen gehört habe das man da nicht hätte parken dürfen weil dann kann der typ mit zahlen weil der ja falsch geparkt hat.

Nein, der Halter des parkenden Fahrzeugs bekommt keine Teilschuld.

Ja, Du hast beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht. (StVO § 9, Abs. 5)

Es ist natürlich legitim, nach Wegen zu suchen, den eigenen Schaden zu minimieren aber mit dieser Vorgehensweise wirst Du keinen Erfolg haben.

Ebenfalls noch schöne Weihnachten. :)

 

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 22:49

Danke für die ganzen Antworten erstmal :).

-Polizei hatte ich nicht angerufen habe mich durch den Häuserblock durch geklingelt und gefragt wem das Auto gehört :D.und halt die Daten aufgenommen.

-bin meist immer so rausgefahren nur diesmal halt unkonzentriert und auf die park Sensoren zu viel verlassen. Und an der Seite hatte ich keine leider.

-da ich jetzt weis das der Typ keine Teil schuld hat dank euch muss ich es jetzt bezahlen bzw die Versicherung :D.

-hätte jetzt noch eine Frage die Front hat ja bei mir Macken und der kotflügel ist eingedellt denk mal der Schaden ist mindestens 2500€ lohnt sich das noch das zu reparieren weil mein Auto hat schon 223000km drauf habe immer Service gemacht Baujahr 2008 meine Familie meint der fährt eh nicht mehr lange aber ich denke der fährt doch noch locker 300000km wenn ich immer Service mache oder ?

-Danke noch mal für die Antworte

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