Beim Ausparken Auto beschädigt aber nicht bemerkt? Leistungsfreiheit Versicherung?

Hallo Leute!
Möchte mal kurz eine Auskunft was ihr von folgendem „fiktivem“ Sachverhalt hält:
Der Autolenker touchiert beim Vorbeifahren oder Ausparken ein „fremdes“ Auto, merkt es nicht, und fährt weiter. Der Lenker merkte es deswegen nicht, weil es eine niedrige Geschwindigkeit war und bei ihm keine Schäden am Auto sichtbar sind.
Irgendwann kommt dann mal irgendwer drauf – weil man gesehen worden ist, und ausgeforscht wurde, und dann hat beispielsweise das fremde Auto einen Schaden erlitten.
Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.
Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.

Weil es war ja nicht grob fahrlässig, der Lenker hatte keinen Alkohol getrunken, es gab keinen Personenschaden, keinen Unfall und es war wirklich minimal, und der Lenker hat es nicht bemerkt.

Gibt’s da Fälle? Ich frage für einen Bekannten, den das interessiert, und mittlerweile mich auch, weil so ein Ereignis kann ja schnell mal passieren, dass man ein fremdes Auto beim Ausparken beispielsweise beschädigt, aber nicht mitbekommt.

Ein anderer Bekannter meinte dann wieder, dass ein Regress für die Versicherung zuviel Aufwand wäre, das wird bei solchen „Bagatellen“ nicht gemacht, sehr wohl wenn wer mit Sommerreifen im Winter fährt oder aber Alk getrunken hat.

Beste Antwort im Thema

Theoretisch wäre folgende Überlegung sinnvoll: Wenn anhand des Schadenbildes ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass die Schäden an den Fahrzeugen kompatibel zueinander sind, dann wird von einem Unfallereignis ausgegangen und reguliert. Wenn der Sachverständige dann auch noch sagt, dass die Beschädigung im Unfallzeitpunkt vom Fahrzeugführer zwingend hätte bemerkt werden müssen, dann wird Regress gefordert, wenn der Versicherungsnehmer der Fahrzeugführer beim Unfall war. Wenn nicht, dann nicht. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Bestattungsunternehmer. 🙂

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Aber wird eine Haftpflicht-Versicherung schon hergehen und Regress fordern, wenn man beispielsweise den Schaden nicht gemerkt hat, weil was ich nicht gemerkt habe, kann ich auch nicht melden... und man sonst keine Auffälligkeiten hatte, also weder Alkoholisierung, noch Fahren ohne Lenkberechtigung, wie sieht das in der Praxis aus (Österreich)?

Das Verstehen des bereits Geschriebenen kann man Dir nicht abnehmen.

Hallo, Keksemann,

Zitat:

@keksemann schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:40:38 Uhr:


ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.
Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.

Da braucht man gar nichts konstruieren.

Je nach Größe des Fahrzeugs (z. B. Kleinbus oder LKW), je nach Bodenbeschaffenheit (unebener Untergrund), nach Lautstärke oder was weiß ich kann es immer mal vorkommen, dass man z. B. beim Rangieren ein anderes Fahrzeug streift und einen Schaden verursacht, ohne es selber bewusst wahrzunehmen.

Nimmt man den Schaden nicht wahr, schaut man natürlich auch nicht danach und fährt davon.

Der Fahrer oder Halter des gegnerischen Fahrzeugs dagegen kann, wenn er zu diesem zurückkommt, durchaus erkennen, wenn z. B. ein großer Kratzer an seinem Neuwagen zu sehen ist, wenn bei seinem LKW die Plane eingerissen ist usw.

Fälle wie diese kommen tagtäglich vor und die Gerichte sind immer wieder damit beschäftigt, zu klären, ob der Verursacher den Unfall bemerkt haben muss oder nicht.

Zitat:

Andere Frage an die Wissenden:
Warum nimmt mich meine Haftpflichtversicherung in Regress, wenn ich mich "unerlaubt" vom Unfallort entferne? Das hat doch mit der Höhe des zu regulierenden Schadens nichts zu tun. Ich bitte um kurze Aufklärung - DANKE vorab.

Deine Haftpflicht nimmt Dich in Regress, wenn Du vorsätzlich eine Obliegenheitsverletzung begehst, und dazu gehört nun mal auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Sie begleicht zwar den gegnerischen Schaden, kann aber von Dir bis zu 2.500.- €, im schlimmsten Fall sogar bis zu 5.000.- € zurückfordern.

Viele Grüße,

Uhu110

Das Problem an der Sache mit dem "nichts gemerkt haben" ist wohl, dass dies die älteste und am meisten genutzte Schutzbehauptung aller Unfallflüchtlinge ist die es gibt - und der deshalb am wenigsten geglaubt wird, selbst wenn es im Einzelfall den Tatsachen entsprechen sollte.

Außerdem: Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man in den meisten Fällen merkt wenn man irgendwo andockt, selbst wenn der Kontakt so minimal war, dass kein erkennbarer Schaden entstanden ist. Das mag anders sein, wenn man mit einem LKW beim rangieren ein abgestelltes Fahrrad umwirft, aber bei "PKW gegen PKW" bin ich überzeugt dass in 99% der Fälle der Anstoßende den Kontakt bemerkt haben müsste.
Man kann jetzt darüber diskutieren welche Art der Ablenkung (oder Bewusstseinsstörung) es möglich macht etwas nicht zu bemerken, was man hätte bemerken können und ob dies wohl eine Rechtfertigung sein kann, nicht wegen Unfallflucht belangt zu werden. Oder ob es psychologische Mechanismen gibt, die verhindern dass die Zeichen eines geringfügigen Kontakts ins Bewusstsein gelangen.
Ich denke dabei unter anderem an meine Frau. Der traue ich es zu, dass sie einen Fußgänger auf der Haube eine halbe Stunde spazieren fährt ohne es zu merken aber weil sie das selber weiß fährt sie auch kein Auto mehr.
Ich denke jedenfalls dass - egal was diese Diskussion ergeben würde - die Behauptung "hab ich nicht gemerkt" weiterhin meist angezweifelt wird.

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Da kommt dann ein Schreiben, dass sie es tun werden, weil sie von Sachverhalt XY ausgehen und man kann sich dann dazu äußern. Spätestens dann sollte man mal einen Anwalt wegen einer Erstberatung aufsuchen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 29. Oktober 2016 um 02:02:24 Uhr:


#1
Kann ich die genau sagen, weil das genau so meiner Mutter passiert ist. Mein Vater durfte den Schaden bezahlen, weil es als Unfallflucht gewertet wurde.

Ich kenne den Gegenteiligen Fall. Vers. hat bezahlt und die Ermittlungen wegen Fahrerflucht wurden eingestellt. Wobei sogar das Fahrzeug kurz nach Verkauf innerhalb der Familie noch auf nur Halter als Fahrer in der Versicherung lief, das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde, die Versicherung daraus aber keinen Strick gedreht hat.

Okay, danke schonmal für die Antworten.

Gibt es da eigentlich eine Frist, wo das aufgezeigt werden müsste?

Damit meine ich, wenn man was gesehen, hat dass wer wo angefahren ist, und dann weitergefahren ist, ohne die Daten auszutauschen ... dann müsste ja eigentlich ab Kenntnis des "Vergehens" sofort die Polizei einschreiten und den- oder diejenige zuhause aufsuchen, und das Auto begutachten, auf irgendwelche Schäden, die in Zusammenhang des Unfalls stehen könnten. Weil wenn dann nach 2 Wochen die Polizei kommt, kann man ja rein theoretisch schon die Spuren beseitigt haben, richtig?

Wie ist das so in solch einem Fall?

Zur Fahrerflucht an und für sich noch was, wenn es so minimal ist, dass der oder diejenige es eben nicht gemerkt hat und ohne das Merken weiterfährt, dann hat er ja nicht vorsätzlich gehandelt also hat er nichts gemerkt/nichts gesehen und im guten Glauben weitergefahren. Also rechtfertigt das nicht den Tatbestand der Fahrerflucht, weils ja nicht grob fahrlässig war oder vorsätzlich? Richtig?

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 2. November 2016 um 16:26:55 Uhr:


Zur Fahrerflucht an und für sich noch was, wenn es so minimal ist, dass der oder diejenige es eben nicht gemerkt hat und ohne das Merken weiterfährt, dann hat er ja nicht vorsätzlich gehandelt also hat er nichts gemerkt/nichts gesehen und im guten Glauben weitergefahren. Also rechtfertigt das nicht den Tatbestand der Fahrerflucht, weils ja nicht grob fahrlässig war oder vorsätzlich? Richtig?

Richtig, nur wird einem das meist nicht geglaubt (und ist auch meist nicht so).

wenn du nichts bemerkst sollte der schaden eigentlich so gering sein, dass es völlig egal ist ob die versicherung bezahlt oder du aus eigener tasche.

zahlst halt selbst und wirst nicht hochgestuft. sprich du bezahlst die nächsten 35 jahre bzw bis zum erreichen der höchsten sf klasse weniger versicherungsbeitrag (da du ja nicht hochgestuft wirst. sondern eben rechtzeitig in die nächstbessere sf klasse fällst).
du kannst das ruhig mal durchrechnen für deinen jetzigen SF, die klasse wo du im schadenfall landen würdest. und das eben über x jahre bis zum erreichen des höchsten SF.
das machst du einmal für dein auto und ruhig auch mal für dein zukünftiges auto was vielleicht in einer höheren einstufung fahren würde.

kannst eigentlich sicher sein, dass es sich lohnt selbst einen 800€ schaden selbst zu bezahlen. der ist natürlich schnell passiert- aber wenn du tatsächlich den unfall nicht bemerkst dann sollte es auch 'nur' ein kratzer oder was sein.

dein größeres problem ist in so einem fall eher die unfallflucht (strafttat) - sofern sie denn nachgewiesen wird.

Zitat:

@keksemann schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:40:38 Uhr:


ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.
Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.
...

Wenn ich mir so mache Autos auf den Parkplätzen anschaue, (neben denen ich wohlgemerkt ungern parke) sieht man alle 4 Stoßfängerecken zerschrammt! Frag mal den Fahrer, welche davon frisch ist! 😉
Viele Parkrempler entstehen nicht beim stumpfen Dagegenfahren, sondern leichtem Entlangschrammen.
Das bekommt man nicht immer mit. Mir ist ein ähnlicher Fall beim rückwärts Ausparken passiert, dass ich einem die Tür eingedrückt habe und es nur im Spiegel bemerkte, weil das Auto wackelte. Ich bewegte mich in dem Moment sehr langsam und bremste auch zeitgleich, so dass die eigenen Fahrzeugbewegungen dahingehend nicht auffällig waren.
(Parkplatz einer Autowerkstatt, wo teilweise 2 Autos hintereinander parkten und ich den dahinterstehenden zu spät bemerkt habe. Der wurde zeitgleich erst dort hingestellt.)

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