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Beim Ausparken Auto beschädigt aber nicht bemerkt? Leistungsfreiheit Versicherung?

Themenstarteram 28. Oktober 2016 um 19:59

Hallo Leute!

Möchte mal kurz eine Auskunft was ihr von folgendem „fiktivem“ Sachverhalt hält:

Der Autolenker touchiert beim Vorbeifahren oder Ausparken ein „fremdes“ Auto, merkt es nicht, und fährt weiter. Der Lenker merkte es deswegen nicht, weil es eine niedrige Geschwindigkeit war und bei ihm keine Schäden am Auto sichtbar sind.

Irgendwann kommt dann mal irgendwer drauf – weil man gesehen worden ist, und ausgeforscht wurde, und dann hat beispielsweise das fremde Auto einen Schaden erlitten.

Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.

Weil es war ja nicht grob fahrlässig, der Lenker hatte keinen Alkohol getrunken, es gab keinen Personenschaden, keinen Unfall und es war wirklich minimal, und der Lenker hat es nicht bemerkt.

Gibt’s da Fälle? Ich frage für einen Bekannten, den das interessiert, und mittlerweile mich auch, weil so ein Ereignis kann ja schnell mal passieren, dass man ein fremdes Auto beim Ausparken beispielsweise beschädigt, aber nicht mitbekommt.

Ein anderer Bekannter meinte dann wieder, dass ein Regress für die Versicherung zuviel Aufwand wäre, das wird bei solchen „Bagatellen“ nicht gemacht, sehr wohl wenn wer mit Sommerreifen im Winter fährt oder aber Alk getrunken hat.

Beste Antwort im Thema

Theoretisch wäre folgende Überlegung sinnvoll: Wenn anhand des Schadenbildes ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass die Schäden an den Fahrzeugen kompatibel zueinander sind, dann wird von einem Unfallereignis ausgegangen und reguliert. Wenn der Sachverständige dann auch noch sagt, dass die Beschädigung im Unfallzeitpunkt vom Fahrzeugführer zwingend hätte bemerkt werden müssen, dann wird Regress gefordert, wenn der Versicherungsnehmer der Fahrzeugführer beim Unfall war. Wenn nicht, dann nicht. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Bestattungsunternehmer. :)

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25 Antworten
am 28. Oktober 2016 um 20:03

Tja. Fiktiver Sachverhalt, fiktive Antwort:

Kann sein, oder auch nicht kann sein.

Theoretisch wäre folgende Überlegung sinnvoll: Wenn anhand des Schadenbildes ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass die Schäden an den Fahrzeugen kompatibel zueinander sind, dann wird von einem Unfallereignis ausgegangen und reguliert. Wenn der Sachverständige dann auch noch sagt, dass die Beschädigung im Unfallzeitpunkt vom Fahrzeugführer zwingend hätte bemerkt werden müssen, dann wird Regress gefordert, wenn der Versicherungsnehmer der Fahrzeugführer beim Unfall war. Wenn nicht, dann nicht. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Bestattungsunternehmer. :)

Hallo, aldideutschland,

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 28. Oktober 2016 um 21:59:49 Uhr:

Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.

wenn man den Zusammenstoß definitiv nicht bemerkt hat und wenn auch ein Sachverständiger der Ansicht ist, man habe diesen nicht bemerken müssen, liegt in aller Regel keine strafbare Handlung (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vor und somit auch kein vorsätzliches Fehlverhalten.

D. h., dass hier in aller Regel ohne Regress gezahlt wird.

Anders sieht es aus, wenn man einen Zettel an das gegnerische Fahrzeug hängt, denn dann bestätigt man ja schon, dass man irgendetwas mitbekommen hat.

Grundsätzlich kann man nur einen Rat geben: Hat man auch nur den leisesten Verdacht, dass man mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen ist oder dass man vielleicht irgendetwas beim Rangieren beschädigt hat und ist keine feststellungsberechtigte Person zu erreichen, sollte man immer die Polizei verständigen und mit dem Polizeibeamten ausmachen, wie man sich weiter verhalten soll.

Dabei kann es schon ausreichen, wenn der Polizeibeamte Deine Personalien im Computer notiert und mit dem möglichen Geschädigten Kontakt aufnimmt, damit dieser nach einem möglichen Schaden schauen kann.

Sobald Du Dich bei der Polizei gemeldet hast (am besten den Namen des Beamten notieren), kann man Dir keinen Vorwurf mehr wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort machen, wenn Du mit dessen Zustimmung nach dem Telefonat von Dannen fährst.

Viele Grüße,

Uhu110

am 29. Oktober 2016 um 0:02

#1

Kann ich die genau sagen, weil das genau so meiner Mutter passiert ist. Mein Vater durfte den Schaden bezahlen, weil es als Unfallflucht gewertet wurde.

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 6:19

Aber hat deine Mutter den Schaden nicht bemerkt?

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 6:34

Wann kann die eigene Haftpflichtversicherung aussteigen und auf Rückforderung der Schadenshöhe inkl. Aufwand bestehen, aber nur bei vorsätzlichen Sachen, oder?

ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.

Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.

Andere Frage an die Wissenden:

Warum nimmt mich meine Haftpflichtversicherung in Regress, wenn ich mich "unerlaubt" vom Unfallort entferne? Das hat doch mit der Höhe des zu regulierenden Schadens nichts zu tun. Ich bitte um kurze Aufklärung - DANKE vorab.

@uhu110

@berlin-Paul

@phaetoninteressent

am 29. Oktober 2016 um 7:10

Zitat:

@keksemann schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:40:38 Uhr:

ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.

Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.

Also ich stand letzte Woche an einer roten Ampel als mir jemand von hinten einen Schubs gegeben hat. Einmal kurz durchgerüttelt und nen Meter nach vorne gehopst.

Da Dienstwagen die Polize gerufen. Diese konnte keine Unfallanzeige schreiben, da zwar beim Gegner das Nummernschild eingedrückt war, bei mir war aber nicht ein Kratzer zu erkennen.

Erst am nächsten Tag in der Werkstatt hat man eine kleine Delle in der Plastikverkleidung entdeckt und den Abdruck vom Kennzeichenblech erkannt, wenn man ganz genau hingesehen hat.

Zitat:

@keksemann schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:40:38 Uhr:

ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.

Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.

Als Fahranfänger bin ich beim rückwärts ausparken mit dem Kugelkopf meiner AHK in die linke vordere Ecke eines Sierras gerollt.

Musik an, ich nichts gemerkt, kein Schaden bei mir, extremer Schaden beim Sierra.

Zitat:

@mk4x schrieb am 29. Oktober 2016 um 09:30:36 Uhr:

 

Als Fahranfänger bin ich beim rückwärts ausparken mit dem Kugelkopf meiner AHK in die linke vordere Ecke eines Sierras gerollt.

Musik an, ich nichts gemerkt, kein Schaden bei mir, extremer Schaden beim Sierra.

Trotzdem hättest den Anrempler bemerken müssen. Es geht da immer ein kleiner Ruck durch den Wagen. Dass man nix hört, ist ja noch nachvollziehbar, aber fühlen hätte man den müssen. Womöglich sogar sehen, wenn man den Rückspiegel im Auge behält. Der Sierra hat sich sicher dabei bewegt.

Aber jetzt weiss man sicher, wozu ein Parkpilot gut sein kann.

Zitat:

@keksemann schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:40:38 Uhr:

ich überlege mir die ganze Zeit, welchen Schaden ich an einem fremden Fahrzeug verursachen kann, den der Eigentümer bemerkt, aber gleichzeitig an meinem Fahrzeug nullkommanix zu sehen ist.

Ein sehr konstruierter Fall, der wohl keine befriedigende Antwort für den TE ermöglicht.

Andere Frage an die Wissenden:

Warum nimmt mich meine Haftpflichtversicherung in Regress, wenn ich mich "unerlaubt" vom Unfallort entferne? Das hat doch mit der Höhe des zu regulierenden Schadens nichts zu tun. Ich bitte um kurze Aufklärung - DANKE vorab.

@uhu110

@berlin-Paul

@phaetoninteressent

Mit der Schadenshöhe hat es - grob gesagt - nichts zu tun. Grundlage ist dann die Obliegenheitsverletzung, dass der VN an der Schadensfeststellung mitzuwirken hat, wenn der VN der Fahrer zu diesem Unfallzeitpunkt war.

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 18:01

Nochmal:

Hier steht was ganz anderes!

Hat keiner von der Community so einen oder ähnlichen Fall erlebt ?

Passiert ja schnell einmal dass man irgendwo vielleicht leicht streift, man merkt es nicht, und dann hat das wer gesehen, und tut fleissig die Kennzeichennummer aufschreiben...

Und kann was sagen ob die Auto Haftpflicht Versicherung Regressansprüche stellen kann, wenn man einen Parkschaden machte, den man nicht merkte und nicht angehalten hat bzw. nicht polizeilich gemeldet hat. Weils man echt nichts gemerkt hat.

Wo sind die Versicherungsexperten hier?!

http://www.franz-boeck.at/.../5_13Fahrerflucht.pdf

Lies doch mal die Antworten die Du schon bekommen hast *winken mit dem Zaunpfahl Teil 2* :rolleyes:

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 29. Oktober 2016 um 08:19:23 Uhr:

Aber hat deine Mutter den Schaden nicht bemerkt?

Hat sie nicht. Dafür aber jemand anderes.

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