Beim Anfahren drehten räder durch, Polzei sah es :(
Heyo
Heute war es nass und bei einer Ampel war ich erster, dann wurde es grün und ich fuhr stark an so das die Räder durchdrehten ca 2-3 Sekunden. Das Auto hat nicht geschwankt etc. Nun auf der anderen Seiter der Kreuzung war anscheindend ein ziviles Polizei auto und die haben mir gesehen. Vorhin kam der Anruf, nun sachverhalt: eine Anzeige wegen unnötige Lärmbelästigung. Nächsten Freitag muss ich beim Posten vorbei gehen? Ich komme aus der Schweiz..... Was erwartet mich? Am Telefon wollte er es nicht sagen....
Beste Antwort im Thema
Ham die sonst nix zu tun?? Die sollen lieber Verbrecher jagen 😠
34 Antworten
Dann habt ihr in der Schweiz knüppelharte Gesetze. 287 Fränklis würde ich jedoch nicht bezahlen. Ich würde es auf einen Prozeß ankommen lassen. Ich bin allerdings auch Rechtschutz versichert.
ich hätte dennen 288 überweisungen gemacht 😁 , nett zum zählen und dann müßtense noch direkt einmal zurück überweisen
Zitat:
Original geschrieben von tradem4ster
So heute kam die Gerichtsurkunde mit der Strafe.Strafbefehl vom 6. August 2008
Sachverhalt:
a) Verursachen von unötigen Lärm durch hohe Motordrehzahlen im Leerlauf
b) Verursachen von unnötigen Lärm durch zu schnelles Beschleunigen / Anfahren
Dieses Verhalten ist strafbar gemäss:
Art.42/1 SVG Art. 33 lit. c+b VRV..............blablabla...Der Beschuldigte wird verurteilt zu:
1. Einer Busse von 200 CHF
Einer Strafe Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tage, welche bei nichtzahlung der Busse vollzogen wird.2. Kosten
- Staatsgebühr 50 CHF
- Kanzleigebühr 30 CHF
- Auslagen 7 CHFRechnungsbetrag 287 CHF
Das ist ja sowas von unverhältnissmässig! Nicht zu glauben. Ja das war wirklich eine teurer Spass und ich dachte immer der Kanton Aargau sei da recht easy - bei euch gibs ja soviele Amis🙂
Auch ich finds nahezu skandalös für was da alles Steuergelder und Zeit vergeudet werden und bei richtigen Verbrechen geht oft fast gar nichts!
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von CheV8y
Das ist ja sowas von unverhältnissmässig! Nicht zu glauben. Ja das war wirklich eine teurer Spass und ich dachte immer der Kanton Aargau sei da recht easy - bei euch gibs ja soviele Amis🙂Zitat:
Original geschrieben von tradem4ster
So heute kam die Gerichtsurkunde mit der Strafe.Strafbefehl vom 6. August 2008
Sachverhalt:
a) Verursachen von unötigen Lärm durch hohe Motordrehzahlen im Leerlauf
b) Verursachen von unnötigen Lärm durch zu schnelles Beschleunigen / Anfahren
Dieses Verhalten ist strafbar gemäss:
Art.42/1 SVG Art. 33 lit. c+b VRV..............blablabla...Der Beschuldigte wird verurteilt zu:
1. Einer Busse von 200 CHF
Einer Strafe Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tage, welche bei nichtzahlung der Busse vollzogen wird.2. Kosten
- Staatsgebühr 50 CHF
- Kanzleigebühr 30 CHF
- Auslagen 7 CHFRechnungsbetrag 287 CHF
Auch ich finds nahezu skandalös für was da alles Steuergelder und Zeit vergeudet werden und bei richtigen Verbrechen geht oft fast gar nichts!
Gruss
ich weiss nicht wie das in der schweiz ist, aber in deutschland würde ich das mal gnadenlos abstreiten, wo ist denn bitte ein beweis ? video ? das ist wie geschwindigkeit schätzen, geht auch nicht.
MfG
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Die Aussagen der Polizisten sind der Beweis. Sie sind ja grad selbst die Zeugen für das "Vergehen". Zählt glaub ich noch mehr als wenn ein "normalsterblicher" was sagt.
Und soweit ich weiss, darf zum Beispiel die Österreichische Polizei bis heute Geschwindikeiten schätzen. Geht wahrscheinlich schon nur, wenn sie deutlich übertreten wurde. Ob einer 50 oder 60 fährt kann man ja kaum aufrichtig schätzen. Aber wer weiss... Es gibt nichts was es nicht gibt!
Gruss