ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Beim Abbiegen überholt worden - Unfall. Teilschuld?

Beim Abbiegen überholt worden - Unfall. Teilschuld?

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 10:11

Moin,

folgende Situation: Einkaufsstraße mit mehr Fußweg als Fahrspuren, Tempo 30, Radwege etc. Schwiegermutter biegt nach links in eine Parkbox ein, der Hintermann überholt zeitgleich und fährt ihr in die Fahrertür.

Schwiegermutter, eigene VK-Versicherung und Polizei sagen: Er hat Schuld (Polizei verwarnt mit 35EUR, Ord.Nr. 1).

Ich und gegnerische Versicherung sagen: Sie könnte Teilschuld haben, weil sie erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gehabt hatte.

1. Wer hat recht? Und bitte gerne ich nicht!

2. Wegen Schadensabwicklung hier besser gleich mit Anwalt?

Ähnliche Themen
76 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Januar 2021 um 20:01:17 Uhr:

...

Die Frage ist auch was vorher passiert ist?

...

eben! und das weiß hier keiner.

deshalb ist die Schuld nicht bei dem Abieger:in zu vermuten, sondern ist vollkommen offen.

 

Genau.

Ich habe darauf verwiesen das sie ihre Sorgfaltspflicht beim Abbiegen verletzt hat und ich 2 Fälle kenne bei denen der Abbieger voll bezahlt hat.

Danach schrieb ich das die Schuld des anderen dann von einem Gericht beurteilt wird.

Das sind keine Vermutungen.

Die machst Du daraus.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Januar 2021 um 19:32:44 Uhr:

Die berühmte Frage ist lange beantwortet.

Die Schwiegermutter hat grundsätzlich die Pflicht verletzt den rückwärtigen Verkehr zu beachten.

...

woher weißt du, dass sie diese Pflicht verletzt hat?

aber keine Aussagen zu den Pflichten des Überholenden

auch aus deinem folgenden post, kam nur eine Aufzählung der Pflichten des Abbiegers.

 

 

Wenn Du den Beitrag gelesen hättest auf den meine Antwort gemünzt war wüsstest Du warum ich zum Fahrer dahinter nichts geschrieben habe.

Ich habe daruf verwiesen das die Dame laut STVO nicht ganz unschuldig ist.

Man sollte sich die Zusammenhänge vorher mal anschauen.

Wenn Sie die nicht mißachtet hätte würde es nicht geknallt haben,einfache Logik.

Das war aber in keinem meiner Beiträge eine 100%tige Schuldzuweisung.

Ich hoffe das Mißverständnis damit beseitigt zu haben.

 

 

"Die berühmte Frage "hat die Straße zwei Spuren" muss wahrscheinlich gestellt und beantwortet werden, um das Überholmanöver abschließend zu bewerten.

 

Bleibt die Frage nach Radfahrern und Kindern - ob ein Gerichtsurteil das Überholen mit dem Fahrrad aus den ärmeln zaubert (oder ein Kind), und darauf hinweist, dass die Schwiegermutter den Unfall herbeigeführt haben könnte.

 

Auf der anderen Seite, bei einem sehr steilen Winkel des Fahrzeugs der Schwiegermutter ist die Geschwindigkeitsfrage zu stellen (wie schnell sie in diese Position gekommen ist), und was der Crashfahrer derweil gemacht hat, als er ein komplettes Auto übersehen hat. Ich würde es da auf die Äußerungen des Crashfahrers ankommen lassen, und ihn ins offene Messer laufen lassen. Fuhr Schwiegermutter 30 oder nahe 30, wird er sich wegen der Geschwindigkeitsdifferenz mit Tempoübertretung erklären müssen. Fuhr Deine Schwiegermutter deutlich langsamer als 30, und zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes war sie extrem langsam, wird der Crashfahrer erklären müssen, warum er in ein extrem langsam fahrendes Auto seitlich reinkracht.

 

Dann kommt noch hinzu, ob sie auf Grund der Straßenbeschaffenheit damit rechnen MUSSTE, überholt zu werden.

 

Ohne Dashcam, aus der Geschwindigkeiten und evtl. das Blinken ermittelbar ist (akustisch), wird es schwer werden, 100% des Schadens ersetzt zu bekommen.

 

 

Meine Antwort:

Die berühmte Frage ist lange beantwortet.

Die Schwiegermutter hat grundsätzlich die Pflicht verletzt den rückwärtigen Verkehr zu beachten.

Ich kenne 2 solcher Fälle,in beiden haben die Abbieger voll gezahlt weil sie den rückwärtigen Verkehr mißachtet haben.

Zu welchem Teil der andere Schuld ist beantwortet ein Gericht immer für den Einzelfall.

Sowas kann Dir sogar beim rückwärts einparken passieren,da gilt das gleiche.

Beantwortet ist nichts, da der Überholer sich auch falsch verhalten hat (so etwas wird als Überholen bei unklarer Verkehrslage gewertet) und außerdem aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs haftet. Ich tippe da auf 50/50. Aber ohne die Umstände des Einzelfalls zu kennen, kann man das nicht sagen.

unter der Prämisse, dass die bisherigen Angaben des TE stimmen, halte ich jegliche Schuldverteilung für möglich.

Bemerkenswert ist, dass die hinzugezogene Polizei nur den Überholenden verwarnt hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Januar 2021 um 21:24:04 Uhr:

Beantwortet ist nichts, da der Überholer sich auch falsch verhalten hat (so etwas wird als Überholen bei unklarer Verkehrslage gewertet) und außerdem aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs haftet. Ich tippe da auf 50/50. Aber ohne die Umstände des Einzelfalls zu kennen, kann man das nicht sagen.

Ich habe nicht behauptet das der sich richtig verhalten hat.

Siehste,da sind wir schon beim Spekulieren, Glaskugel lesen und Pauschalaussage.

Deshalb tippst Du auf 50/50 um es dann nicht genau sagen zu können.

Und die Betriebsgefahr gilt für jedes KFZ im Strassenverkehr,nicht nur für jemanden der einem in die Seite fährt.

Ich weiß nicht wer welche Schuld zugewiesen bekommt,aber das sie wegen des § 9

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sicher nicht ungeschoren davon kommt.

Das mit der Polizei hat mich auch verwundert,heißt aber vor Gericht nicht viel.

Einen ähnliche Fall hat einer meiner Bekannten schon durch. Er wollte hier in eine Einfahrt abbiegen, Blinker war gesetzt, nur ein Absetzen zur Strassemitte war aufgrund der Strassenbreite nicht möglich.

Im Moment das Abbiegens überholt tatsächlich einer und fährt in die Fahrerseite. Bei der hinzugerufenen Polizei hat der Überholer aber angegeben, dass der Wagen auf der Straße stand und nicht geblinkt hätte.

Meinem Bekannten wurde damals die volle Schuld zugewiesen, weil er beim Linksabbiegen scheinbar nicht die nötige Sorgfalt hatte. Etwas anderes konnte mangels Zeugen niciht bewiesen werden.

Aber wie kann sowas passieren? Dann hat dein Bekannter doch im Moment des Abbiegens nicht mehr geschaut. Also mal völlig unabhängig vom bekloppten Verhalten des Überholers. Ich sehe doch wenn einer ausschert und zum überholen ansetzt, wenn er nicht grad mit 180 anrauscht, was in der Stadt eher unwahrscheinlich ist.

Also bitte nicht falsch verstehen, ich sehe das Fehlverhalten hier auch klar beim Überholer (wenn der Blinker wirklich gesetzt war). Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass mir sowas passiert. Im Zweifel bremse ich halt nochmal und lasse den Deppen vorbei. Dafür habe ich Rückspiegel bzw. einen drehbaren Hals.

am 6. Januar 2021 um 11:13

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. Januar 2021 um 12:04:48 Uhr:

Aber wie kann sowas passieren? Dann hat dein Bekannter doch im Moment des Abbiegens nicht mehr geschaut. (...)

Wie hätte sie das tun sollen?

Man soll dahin schauen, wohin man fährt. man schaut VORHER, ob eine Gefährdung vorliegt (Überholer usw.), nicht WÄHREND man abbiegt.

Wenn der Überholer dann erst ausschert, wenn man den Abbiegevorgang gestartet hat, oder mit stark überhöhter Geschwindigkeit erst in der Szene auftaucht, kann man den ganzen Tag schauen. Den quer stehenden (oder rollenden) Wagen kriegt man da nicht mehr weg.

 

Ebenso im anderen Thread, wo der Fahrer sich in die Kreuzung hineintastet. Welchen Sinn hat es, sich in die Kreuzung hineinzutasten, mit der Option, die Keuzung für Vorfahrtberechtigte wieder freizugeben, wenn der Hintermann den möglichen Rückweg blockiert?

Vor einem Bußgeld sehe ich gute Chancen, mit Argumenten (Zeugen und Nachweisen) Erfolg zu haben. Bei der Schadensaufteilung ist man durchgehend ver*rscht, weil es niemandem Wert ist, Gerechtigkeit walten zu lassen, "nur" um Gerechtigkeit zu finden: 50/50 - fertig. Der individuelle Schaden ist zugegeben volkswirtschaftlich als gering einzustufen.

Na dann muss aber einige Zeit vergangen sein zwischen schauen und abbiegen. Wenn ich das in einem Zug mache, dann sehe ich ob da grad einer ankommt. Und gerade beim rechts abbiegen fliegt mein Blick immer nochmal kurz hin zum Fahrrad Weg, obwohl ich vorher geschaut habe. Nur starr nach vorne schauen ist völliger Quatsch. Man biegt ja nicht mit vmax ab.

am 6. Januar 2021 um 12:27

Wenn man ein Fahrradweg kreuzt - oder davor - klar. Aber schaust Du noch immer wieder zurück, wenn Du den Abbiegevorgang schon begonnen hast? Vmax. braucht man gar nicht - es reicht, wenn man sich darauf konzentriert, eine Einfahrt oder eine Parklücke zu "erwischen"....

@3dition

Die Situation hier ist mir aber trotzdem nicht klar: gibt es an der Stelle eine Einbahnstraße oder Gegenverkehr? Wurde auf einen größeren Parkplatz eingebogen, oder auf einen einzelnen Parkplatz hin gesteuert? Gab es überhaupt Platz zum Überholen?

Da hilft wohl nur eine Dashcam vorne und hinten, um solche und ähnliche Fälle klar beurteilen zu können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Beim Abbiegen überholt worden - Unfall. Teilschuld?