Beifahrerairbag deaktivieren

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo, kann mir jemand eine Tip geben, wie der Beifahrerairbag beim Polo 6N (Bj. 95) sicher deaktiviert wird?

Vielen Dank!

20 Antworten

ich wollte auch beim 6N meiner Frau den Beifahrerairbag deaktivieren lassen (wegen Babyschale).VW hat dies aber abgelehnt,aus versicherungstechnischen Gründen.
Dann habe ich bei BMW,wegen meinem E36 nachgefragt.De- und Reaktivierung würde min.300€ kosten,weil auch der Gurt,wegen dem Straffer, gewechselt werden muß.Dann wurde die Babyschale eben einige Monate hinten montiert.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


....Dann wurde die Babyschale eben einige Monate hinten montiert.

Und das ging doch auch oder?? Gab ja keine Probleme damit oder? 🙂

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vielleicht hat das ja was mit dem Baujahr des Autos zu tun?? Er schreibt ja irgendwas von 1999, ich kann es aber auch nicht ganz genau deuten, was er damit meint.

Gruß Tecci

Die Deaktivierung ist prinzipiell immer möglich, muss sie sogar sein! Wenn sind das interne richtlinien eines Autohauses, aber mehr auch nicht, dann fährt man zum nächsten.

Kosten für die Deaktivierung sind bei allen nicht gerade günstig, obwohl die da schon etwas übertreiben! VAG halt (VereinigteAufpreisGesellschaft)

Zitat:

Original geschrieben von thommen


VAG halt (VereinigteAufpreisGesellschaft)

Wusste gar nicht, dass BMW und Mercedes auch zur VAG gehören 😁😁

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Von den Preisen her schon 😉

hallo leute

beruhigt euch erst mal bevor ihr euch gegenseitig irgendwelcher straftaten bezichtigt...
also die straftat: "aufforderung zu einer straftat" gibt es leider nicht🙁((
im StGB spricht man von Anstiftung und Beihilfe.
Anstiftung wäre wenn ich jemanden dazu "auffordere" meinen Airbag auszubauen .

Beihilfe wäre die genannte Hilfestellung also die erklärung zum Ausbau. diese muß natürlich so formuliert sein, dass dem Täter der Ausbau auch tatsächlich erleichtert wird.
Also der Satz: "Einfach Batterie ab und raus" erfüllt das wohl nicht.

Nachzulesen in den § 26;27 StGB.

Derjenige der Beihildfe geleistet hat, wird im Übrigen nach der gleichen Rechtsnorm bestraft , wie der Täter!!!

Hoffe etwas zur Entschärfung beigetragen zu haben...

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