Bei Sturm: Schaden durch Objekte (Müllcontainer/Trampolin)

Hallo Leute,

einem Verwandtem von mir ist heute nacht was echt "doofes" passiert.

Er wohnt im Plattenbaubezirk, wo die Müllcontainer (mit Rollen) direkt am Hauseingang stehen. Paar Meter weiter ist schon der Parplatz , dazwischen ist halt Gras und Bordstein. Heute nach ist sehr starker Wind aufgekommen, eine Mülltonne hat sich dabei losgelöst und ist gegen das Auto von meinem Verwandten geknallt. Schaden : Kaputter Scheinwerfer sowie eine sehr große Beule. Der Wagen daneben ist ebenfalls beschäftigt.

Kommt die Wohnbaugesellschaft für den Schaden auf oder ist es einfach "Pech" ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 31. März 2015 um 19:54:38 Uhr:


Aber der Sturm wurde im Radio angekündigt und es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass sich diese Teile bei Sturm durchaus selbständig machen können.

Das dürfte auch der Knackpunkt für die Haftung der Trampolinbesitzer sein.

Im Gegensatz zum Orkan "Lothar", der ja in dieser Intensität nicht angekündigt gewesen ist, waren die Stürme und Orkane am heutigen Tage in so ziemlich sämtlichen Medien vorausgesagt worden.

Zwar gibt es keine generelle Sicherungspflicht für Trampoline, aber bei entsprechender Vorhersehbarkeit (Sturmwarnung) muss ein Besitzer auch Sicherungsvorkehrungen treffen.

Tut er es nicht, kann ihm hieraus durchaus eine Haftung erwachsen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

13 weitere Antworten
13 Antworten

Da in der vergangenen Nacht (zumindest in Norddeutschland) Sturm geherrscht hatte, dürfte der Schaden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung erstattet werden (Glasbruch auch ohne Sturmereignis).

Die Wohnbaugesellschaft dürfte da wohl nicht für aufkommen müssen.

Zitat:

Da in der vergangenen Nacht (zumindest in Norddeutschland) Sturm geherrscht hatte, dürfte der Schaden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung erstattet werden (Glasbruch auch ohne Sturmereignis).

Vorrausgesetzt es war auch Windstärke 8

Zitat:

Die Wohnbaugesellschaft dürfte da wohl nicht für aufkommen müssen.

Richtig, ihr nachzuweisen beim aufstellen wurde eine Fehler gemacht.. dürfte sehr schwer sein

Gemessen wurden Windgeschwindigkeit bis 157 km/h.

Sturm beginnt bei Windstärke 8 (62-74 km/h).

Sollte wohl für die Annahme eines Sturmschadens reichen.

www.netzeitung.de/wetter/911517.html

Beule aber nicht in der TK, oder du malst den Container grau-braun an und erklärst es wäre eine wildsau die umgeschult wurde. (Wild gemäß Bundesjagtgestzt

Dürfte bei einigen Gesellschaften auch schwierig in der VK werden. Kein Unfall, kein Vandalismus. Es gibt nur eine Versicherung die Schaden reguliert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind ( krieg,atom, autorennen). aber das auch nur wenn zur vk noch ein zusatzbaustein eingeschlossen ist.

bei bestendenr RS einfach mal bei anwalt nachfragen. ob die container einfach das stehen dürfen, trotz orkanwarnung. oder ob sie irgendwie besonders gesichert werden müssten.

Ähnliche Themen

Das zu lesen tut ja schon richtig weh.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die....

Zitat:

Gemessen wurden Windgeschwindigkeit bis 157 km/h.
Sturm beginnt bei Windstärke 8 (62-74 km/h).
Sollte wohl für die Annahme eines Sturmschadens reichen.

Das mag auf Norddeutschland ja zutreffen, ist nur zu hoffen, das es in Berlin auch so stürmisch war..

Zitat:

Beule aber nicht in der TK, oder du malst den Container grau-braun an und erklärst es wäre eine wildsau die umgeschult wurde. (Wild gemäß Bundesjagtgestzt

Warum n icht Teilkasko??

§12 Abs. 5 c AKB

Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm,........ Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, das durch diese Nauturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Zitat:

Das zu lesen tut ja schon richtig weh.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die....

So kommt man auch zu seine Beiträgen. Danke für die Info, ich glaub das hilft dem TS ungemein.

Zitat:

Original geschrieben von habanos
Beule aber nicht in der TK, oder du malst den Container grau-braun an und erklärst es wäre eine wildsau die umgeschult wurde. (Wild gemäß Bundesjagtgestzt
 
Dürfte bei einigen Gesellschaften auch schwierig in der VK werden. Kein Unfall, kein Vandalismus. Es gibt nur eine Versicherung die Schaden reguliert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind ( krieg,atom, autorennen). aber das auch nur wenn zur vk noch ein zusatzbaustein eingeschlossen ist.
 
bei bestendenr RS einfach mal bei anwalt nachfragen. ob die container einfach das stehen dürfen, trotz orkanwarnung. oder ob sie irgendwie besonders gesichert werden müssten.

Hast du schon einmal etwas von der AKB gehört?

wohl eher nicht.....

Sturm ist für dich wohl eine neue Brotsorte 😁

§12 AKB

.. durch unmittelbare Einwirkung von Sturm Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden,dei dadurch verursacht worden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen wurden.

Und weil wir gerade dabei sind der Grundsatz der Kasko und Begriffsdefinition Unfall:

Grundsatz der Kaskoversicherung ist der Schutz des Wertbegriff "Fahrzeug" gegen im Vertrag festgelegte  Gefahren. Das sind die Folgen der mit mechanischer Gewalt  plötzlich von aussen auf die versicherte  Sache einwirkende Kräfte.
🙄

Zitat:

Original geschrieben von habanos


Beule aber nicht in der TK, oder du malst den Container grau-braun an und erklärst es wäre eine wildsau die umgeschult wurde. (Wild gemäß Bundesjagtgestzt

Hmm, das ist dann wohl die gleiche Gattung wie

hier

beschrieben 😉

Ansonsten ist auch ohne den Klamauk die TK zuständig wenn Sturm die Ursache war!

grüße
Steini

Heute fliegen ja die Trampoline nur so durch die Gegend.

In Facebook sieht man ständig Fotos, wo die Leute sich übertreffen, welches Trampolin durch den Wind am meisten zerstört oder beschädigt wurde.

Was ist eigentlich, wenn bei Sturm, so wie heute, ein Trampolin z.B. gegen ein Auto geschleudert wird?

Muss der Besitzer vom Trampolin dafür haften?

Klar, ist Wind höhere Gewalt.

Aber der Sturm wurde im Radio angekündigt und es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass sich diese Teile bei Sturm durchaus selbständig machen können.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 31. März 2015 um 19:54:38 Uhr:


Aber der Sturm wurde im Radio angekündigt und es sollte inzwischen allgemein bekannt sein, dass sich diese Teile bei Sturm durchaus selbständig machen können.

Das dürfte auch der Knackpunkt für die Haftung der Trampolinbesitzer sein.

Im Gegensatz zum Orkan "Lothar", der ja in dieser Intensität nicht angekündigt gewesen ist, waren die Stürme und Orkane am heutigen Tage in so ziemlich sämtlichen Medien vorausgesagt worden.

Zwar gibt es keine generelle Sicherungspflicht für Trampoline, aber bei entsprechender Vorhersehbarkeit (Sturmwarnung) muss ein Besitzer auch Sicherungsvorkehrungen treffen.

Tut er es nicht, kann ihm hieraus durchaus eine Haftung erwachsen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

Also weiss ja nicht wenn noch nichts passiert ist für was man da einen Thread braucht, aber egal, gibt auch genügend andere sinnlose. Egal ob Sturm angekündigt oder nicht, dafür ist derjenige bzw. dessen Versicherung
zuständig. Denke lediglich wenn ein Baum auf Dein Auto fällt, das ist höhere Gewalt aber da ist dann Deine Versicherung zuständig.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

Beim Baum ist das aber auch nicht immer so sicher. Wenn nämlich abzusehen ist, dass der Baum beim nächsten Sturm fällt, ist durchaus der Besitzer des dazugehörigen Grundstückes in der Haftung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

Sehr geehrte Motortalker, einen anderen Bereich musste ich etwas lesen was mich nach Jahren der Schreibabstinez doch bewegt hat einiges zu berichten
Zunächst wenn ein s.g. Trampolin sich in Bewegung setzt. gibt es eine Abfolge von Prüfungen im Schadenfall. Wer haftet für das Trampolin ausnahmslos? Was sagt das BGB zu Gefahren die von einer Person ausgehen?
Dann, auch wenn Sturm angekündigt wurde was muss ich tun oder nicht tun um Schaden abzuwenden?
Wenn mein 5 Zentner Findling sich im Sturm bewegt und einen Schaden beim nachbarn anrichtet, ist der Versicherungsfall meinem Versicherer ausgeschossen?
Und dann was ersetzt mir die Haftpflichtversicherung denn, sollte der Schaden der Sache nach stimmig sein und leistungsplichtig?

In einem anderen Thread war die Rede von Versicherungen sind Verbrecher und muss man steinigen. Ein Hoch auf das anonyme Internet. Die Fragen lassen sich schnell und einfach im Intenet beantworten.
Bis später!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trampolin gegen Auto bei Sturm - Haftung durch den Trampolinbesitzer?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen