Zitat:
das schöne ist in dieser Gesellschaft. Man muss nur lange an das Glauben was man sagt. Dann nämlich wird es zum Gesetz. Eine fiktive Abrechnung heißt doch fiktiv. Nicht ficktief sondern fiktiv. Zum Glück ist das anonym und oft steckt hinter solchen Aussagen ein klagewütiger Akademiker. Dumm genug einen Dritten aufzufordern zum Anwalt zu gehen und zu dem noch zu sagen kostet ja nichts. Ist ja ein alter Beitrag. Hoffe da ist mittlerweile Masse hinzugekommen und der schlaue Schreiber hat sich mittlerweile für seine Aussage entschuldigt. Das hört sich an wie die Netto Werbung. Dann geh doch zum Anwalt. Übrigens werden Anwaltskosten nie den schadenbedingten Kosten bei der Kalkulation zur Auskömmlichkeit der Versicherungsbeiträge und Prämien hinzugerechnet. Ich lüfte das Geheimnis. Nichts wird zu den Schadenkosten hinzugezogen. Die Kalkulation läuft ohne Grundlage und im Vollrausch. @tartra schrieb am 9. Januar 2017 um 20:33:28 Uhr:
Wenn die Regulierung schon seit Monaten dauert, läuft da definitiv was falsch.
Da kann man nur raten geh zu einem Anwalt und übertrage ihm die Abwicklung, der Anwalt kostet dich 0, der rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Man sollte auch nicht mit der gegnerischen Versicherung schreiben oder telefonieren, das sind Vollprofis und die arbeiten immer gegen dich, die wollen halt so wenig wie möglich zahlen, da kannst du dich nur mit irgendwas verplappern, womit das Kind in den Brunnen fällt, wenn es nicht schon gefallen ist.... Zum Beispiel wenn fiktiv nach Gutachten ~2000 EUR abgerechnet werden soll, ist es völlig Latte ob du den Schaden für 5000 EUR bei BMW in München reparieren lässt mit Spa und Hotel wärend der Reparaturzeit oder du den Wagen bei Luiggi um die Ecke für 150 EUR richten lässt, du bekommst die ~2000 nach Gutachten, Punkt...
Ist so ein grober Umriss, wie es läuft, lass den Anwalt für dich arbeiten, du musst nur abwarten bis die Kohle auf dem Konto eintrudelt...