Bei mehreren Verstößen von Videowagen rausgezogen

Hallo Leute,
ich war bis jetzt nur der passive Leser. Nun möchte ich eine Frage an euch stellen. Folgendes ist passiert:

Ich war gestern auf der Autobahn unterwegs. Musste nach Hochwasser das Auto "freiblasen". Auf A1 war dann ein Streckenabschnitt mit der Geschwindigkeitbegrenzung 120 km/h. Da es nicht so viel Verkehr war, habe ich Gas in den Boden rein und gib ihm gemacht. (Ich weiß, es gibt bessere Strecken zum Freifahren und es müsste echt nicht unbedingt sein). Laut Tachonadel war ich zum Teil bis 200 km/h unterwegs. Irgendwann war mehr Verkehr und ich habe das Gas losgelassen. Ein Hobbypolizist mit seinem VW Touran wollte mir anscheinend Lektion verpassen und scherte vor mir ein und bremste mich extra bei erlaubten 120 auf 70 runter, ohne dafür ersichtlichen Grund. Ich habe mich leider von ihm provozieren lassen. Er hat angefangen Gas zu geben und ich konnte die ganze Zeit mithalten. Nun sind wir beide hintereinander mit circa 160 km/h geflogen. Da er mir extrem auf den Sack ging, verringerte ich den Abstand (hätte auch nicht sein müssen) auf circa 2 Meter und habe ihm durch deutliche Licht- und Soundsignale klar gemacht, er möge bitte die Spur räumen. Passierte nichts. Ich hab dann zum Rechtsüberholen eingesetzt, hat geklappt. Später kam er wieder an, wo ich in der Mittelspur Hindernis hatte und hat Tempo gleich gehalten, so dass ich abbremsen muss. Das hat mich wieder noch mal sehr stark provoziert. Ich hab abgebremst, dann links rüber. Er drückte voll aufs Gas, ich auch. Allerdings konnte er nur bis 190 fahren. Die ganze Zeit "klebbte" ich sozusagen bei ihm im Kofferraum. Als er dann nicht mehr konnte, hat er die Spur frei gemacht, und ich Idiot musste natürlich vor ihm - zur Belehrung - in die Eisen gehen. Da er die Ausfahrt genommen hat, habe ich mir dabei nichts mehr gedacht, wieder Gas in den Boden und los gehts. Da war mittlerweile keine Begrenzung. Bei 210 km/h überholt mich ein schwarzer Opel Vectra und da kam "Bitte folgen!". Es war ein Videowagen, der alles gefilmt hat.
Mir wurde das ganze Video zwei Mal vorgeführt mit der entsprechenden Belehrung.
Nun ist meine Frage: Werden dann alle Verstöße zusammen gezählt oder wird nur das Teuerste behandelt?
Die Beamten konnten mir leider keine Antwort geben.

Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende an alle! 🙂

Beste Antwort im Thema

Sorry für die unsachliche Antwort: Aber ich hoffe du musst deinen Führerschein sehr sehr lange abgeben, da du Top 3 der asozialsten Verhaltensweisen im Verkehr in Tateinheit begangen hast.

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An der Stelle mit dem Vectra hätte auffallen müssen, daß es ein Fake ist. Videowagen als Vectra gibt es schon lange nicht mehr.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 9. Januar 2017 um 19:33:59 Uhr:


An der Stelle mit dem Vectra hätte auffallen müssen, daß es ein Fake ist. Videowagen als Vectra gibt es schon lange nicht mehr.

Wie kommst du darauf? Quelle? Beweis?

Gruß,
der_Nordmann

Ich hätte es auch nicht geglaubt, gibt anscheinend aber doch noch einen .🙂

https://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=106139

Ich habe nur die erste Seite gelesen also sollte meine nachfolgende Frage bereits beantwortet sein, bitte kurzer Seitenverweis. Frage: kann durch die Videoaufnahme auch der "Kontrahent" belangt werden?

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Zitat:

@ulli57 schrieb am 9. Januar 2017 um 23:09:26 Uhr:


Ich hätte es auch nicht geglaubt, gibt anscheinend aber doch noch einen .🙂

https://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=106139

Bin mal gespannt wie lange es dauert bis jemand von Fakenews schreibt? 😉 🙄

Gruß,
der_Nordmann

Lügenpresse !!!

Bitte sehr 😉

Danke, jetzt kann ich beruhigt zu Bett gehen! 😁

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 9. Januar 2017 um 19:21:28 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. Januar 2017 um 21:58:00 Uhr:


Je nach dem wie hoch der Wagen im Wasser stand kann durchaus über die Motorentlüftung Wasser in den Motor gelangen.

Dann sind die Fußmatten u. die Sitze aber auch nass! 🙂
Bis Motoren bei stehendem FHz. über Ansaugöffnungen/ Kurbelgehäuseentlüftung voll Wasser laufen, da muss das Wasser schon recht hoch stehen!
Gefährdeter sind da eher Getriebe u. Differential! Die entsprechenden Entlüfterschrauben sitzen deutlich tiefer aber meist immer noch so hoch das vermutlich mindestens auch der Bodenteppich voll Wasser ist, wenn Wasser in Getriebe/ Dif. eindringen sollte!

MfG Günter

Wie sieht das dann mit der LiMa aus? Die ist doch ziemlich offen. Das mindeste ist dann wohl, dass das Kupfer oxidiert

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. Januar 2017 um 21:58:00 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 8. Januar 2017 um 19:08:15 Uhr:


Iro_on
Das Wasser schleicht langsam durch die Ölwanne von außen hinein!
Andersherum müsste das Öl ja heraus laufen, eine andere Erklärung kann es nicht geben! 😁 😁 😁
Iro_off

Je nach dem wie hoch der Wagen im Wasser stand kann durchaus über die Motorentlüftung Wasser in den Motor gelangen.

Dir ist schon klar, dass der Schlauch der Motorentlüftung heutzutage im Luftfilterkasten mündet!?!
Wenn das Wasser bis dahin stand läuft da gar nichts mehr.

@dodo32: Wenn das Video Fahrzeug nur die Szenerie vor sich gefilmt hat, dann dürfte es schwierig werden, den Fahrer zu identifizieren.

Wegen möglicher Schäden vielleicht hier weiter machen:

http://www.motor-talk.de/forum/schaeden-nach-hochwasser-t5910855.html

Gruß,
der_Nordmann

Editiert

Zitat:

Frage: kann durch die Videoaufnahme auch der "Kontrahent" belangt werden?

Wenn das Kennzeichen erkennbar ist. Warum nicht?

Den Vectra gibt es ja wirklich. Allerdings, wie schon beschrieben, hat Vectra alles gefilmt. Die Kennzeichen sind ja ebenfalls zu sehen. Aber die brauchen genaue Beschreibung und da ich den Fahrer gesehen habe, wollen sie von mir eine Zeugenaussage machen.
Denn selbst wenn sie ihn anschreiben sollten, könnte er ja theoretisch von sich behaupten, er hätte jemandem das Auto ausgeliehen und war selbst nicht am Steuer. Laut der Aussage war es in der Situation unmöglich uns beide aus dem Verkehr zu ziehen. Obwohl ich denke, wenn sie gewollt hätten, wäre es möglich. Erst mal den VW Fahrer abfangen, ihm "Bitte folgen" zeigen, mich einholen und mir ebenfalls "Bitte folgen" zeigen. So stelle ich mir das vor. Oder zur Not einen Streifenwagen rufen, der sich um VW kümmert und dann alle gemeinsam rausfahren.

Werden wir sehen, was daraus kommt. Ich denke auf alle Fälle nichts gutes.

Zitat:

@hwilexusfahrer schrieb am 7. Januar 2017 um 17:16:42 Uhr:



Nun sind wir beide hintereinander mit circa 160 km/h geflogen. Da er mir extrem auf den Sack ging, verringerte ich den Abstand (hätte auch nicht sein müssen) auf circa 2 Meter und habe ihm durch deutliche Licht- und Soundsignale klar gemacht, er möge bitte die Spur räumen. Passierte nichts.

....nach geltender Rechtssprechung kann bereits ein Vergehen gem. § 315c/IIb StGB vorliegen, wenn auf der Autobahn mit hoher Differenzgeschwindigkeit dicht aufgefahren wird und die anderen Tatbestandsmerkmale (grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Gefährdung von Leib und Leben etc.) mit zutreffen. Ob die hohe Differenzgeschwindigkeit gegeben ist, ist aus dem Sachverhalt nicht zu entnehmen. Ansonsten ist § 240 StGB, Nötigung, hier eher nachzuweisen.

Zitat:

Allerdings konnte er nur bis 190 fahren. Die ganze Zeit "klebbte" ich sozusagen bei ihm im Kofferraum. Als er dann nicht mehr konnte, hat er die Spur frei gemacht, und ich Idiot musste natürlich vor ihm - zur Belehrung - in die Eisen gehen.

Hier sind wir dann aber beim 315c/IIb StGB. Grob verkehrswidrig und rücksichtslos beim Überholvorgang falsch gefahren (Einscheren und Abbremsen) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet (kann bei 190 km/h davon ausgegangen werden).

Zitat:

Mir wurde das ganze Video zwei Mal vorgeführt mit der entsprechenden Belehrung.
Nun ist meine Frage: Werden dann alle Verstöße zusammen gezählt oder wird nur das Teuerste behandelt?
Die Beamten konnten mir leider keine Antwort geben.
Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende an alle! 🙂

...stellt sich die Frage, was auf dem Video zu erkennen ist. Normal werden dir bei der Belehrung auch die Tatvorwürfe mitgeteilt. Wurdest du als Betroffener oder Beschuldigter vernommen? Kann das Vergehen nach 315c StGB nachgewiesen werden, zieht das grundsätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis (Achtung: nicht Fahrverbot) gem. § 69/II Nr. 1 StGB nach sich.

Hier noch ein paar Beispiele über das zu erwartende Strafmaß: http://auto-und-verkehr.de/strafhoehe-regelstrafe-fuer-ersttaeter/

...die Owi`s lasse ich mal außen vor.

N.T.

Zitat:

@AMenge schrieb am 10. Januar 2017 um 07:09:52 Uhr:


@dodo32: Wenn das Video Fahrzeug nur die Szenerie vor sich gefilmt hat, dann dürfte es schwierig werden, den Fahrer zu identifizieren.

Stimmt! Da hätte ich auch selbst drauf kommen können. 😁 Ich wieder 😁. Dann hat der TE wohl die Oarschkarte, weil er sich hat provozieren lassen. Die Cops haben sich halt für ihn entschieden. Ich sag immer: am besten raushalten, im öffentlichen Straßenverkehr und zum Teil sogar auf dem Track. Irgendwann ist auch mal gut..

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