Bei gewünschtem Versicherungswechsel einfach Fahrzeugwechsel angeben ?
Moin Leute,
Habe gestern mal aus Spaß bei Check24 meine KFZ Versicherungsdaten eingegeben und mir wurde direkt ein Produkt mit der selben Leistung aber 15 Euro günstiger pro Monat angeboten....
Jetzt gilt ja seit 2017 das man das erst zum Versicherungsjahr kündigen kann , wäre das nicht eigentlich dadurch zu umgehen einfach eine Kündigung zu schreiben mit der Begründung des Fahrzeugwechsels ?
Ist doch eigentlich nicht für die Versicherung nachzuvollziehen oder ?
Beste Antwort im Thema
Die Versicherungen kriegen meines Wissens eine Meldung der Zulassungsstelle wenn ein Fahrzeug ab oder umgemeldet wird.
schreib ne Kündigung zum deiner regulären Kündigungsfrist und fertig, alles andere macht nur unnötig ärger.
24 Antworten
Zitat:
@Fidelcastrol schrieb am 20. April 2017 um 19:30:02 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. April 2017 um 19:28:09 Uhr:
Ich verstehe nur Bahnhof.
Welches neue Gesetz meinst du?Es gibt wohl eine neue regelung die besagt das man nurnoch zum ende des jahres ein versicherungswechsel durchführen kann ...allerdings gibt es da ein paar Sonderkündigungsrechte
Das war schon immer so! Da 99% der versicherungen die hauptfalligkeit zum 1.1 haben. Da kann man bis 30.11 kündigen!
Wenn du die hauptfalligkeit 1.6 oder 1.8 hast kannst du mitten im jahr zum 30.4 oder 30.7 kündigen!
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:32:22 Uhr:
nach
Ich verstehe es schon , meine frage war ja ob man es umgehen kann aber das scheint ja nicht zu funktionieren wenn die zulassungsstelle da den ton angibt ,
Evt war es auch noch vorletztes jahr wo es die regelung noch nicht gab
Zitat:
@Fidelcastrol schrieb am 20. April 2017 um 19:36:51 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:32:22 Uhr:
nachIch verstehe es schon , meine frage war ja ob man es umgehen kann aber das scheint ja nicht zu funktionieren wenn die zulassungsstelle da den ton angibt ,
Evt war es auch noch vorletztes jahr wo es die regelung noch nicht gab
Du bist total falsch informiert. Es gibt keine neue regelung. Auch letztes jahr nicht auch davor nicht ! Es ist seid jahrzenten so das NUR zu der hauptfalligkeit gewechselt werden darf! Meistens wie gesagt 1.1
Du schliesst doch auch kein 24 monats vertrag beim handyanbieter ab und kannst nach 13 monaten kündigen..
Du hast vertraglaufzeiten die eingehalten werden müssen!
BAU EINEN UNFALL DANN KANNST DU BINNEN 30TAGE KÜNDIGEN UND DEINE VERSICHERUNG WECHSELN UND 15EURO SPAREN..
Apropos biste doch selber blöd das du beim letzten vertragssabschluss keine preise verglichen hast..
Wobei sich noch die Frage stellt, ob vielleicht Äpfel mit Birnen verglichen wurden und daher die Ersparnis rührt.
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Zitat:
@vanguardboy schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:38:41 Uhr:
vorletztes jahr wo es die regelung noch nicht gabDu bist total falsch informiert. Es gibt keine neue regelung. Auch letztes jahr nicht auch davor nicht ! Es ist seid jahrzenten so das NUR zu der hauptfalligkeit gewechselt werden darf! Meistens wie gesagt 1.1
Du schliesst doch auch kein 24 monats vertrag beim handyanbieter ab und kannst nach 13 monaten kündigen..
Du hast vertraglaufzeiten die eingehalten werden müssen!BAU EINEN UNFALL DANN KANNST DU BINNEN 30TAGE KÜNDIGEN UND DEINE VERSICHERUNG WECHSELN UND 15EURO SPAREN..
Ich hab schon preise verglichen und war vor nem halben jahr nunmal das günstigste ...
Und ich weiß definitiv das ich 2015 oder 2016 einfach so mitten im jahr gewechselt hab ....vlt hatte ich ja einfach nur glück das es zum Jahresabschluss war , da kann ich mich nicht mehr dran erinnern ...
@fidelcastrol:
Du solltest Dir ernsthaft überlegen, was Du da gerade vor hast....
....das geht in die Richtung des Betruges, zumindest im umgangssprachlichen Sinne (rechtlich dürfte der Tatbestand des Vermögensschadens für die Versicherung fehlen). Abgesehen davon, dass Dein Vorhaben m.E. nicht umsetzbar ist, da die Versicherung die Kündigung ohne Nachweis der Abmeldung/Verkauf vermutlich nicht akzeptiert, wirst Du in Zukunft erhebliche Probleme im Versicherungsbereich bekommen (wenn es auffliegt) und das zu Recht.
Was machst Du, wenn der Burger bei MCDonalds eine Woche später im Angebot ist? Bringst Du den auch zurück? Vertrag ist Vertrag, erhöhen kann die Versicherung während der Laufzeit ja auch nicht.
Eine "gesetzliche Änderung 2017" gibt es meines Wissens nicht.
Wenn Du ein Auto zum bspw. 01.05. anmeldest ist die grundsätzliche Hauptfälligkeit, je nach Versicherer und Vertrag der 01.05 oder der 01.01. im ersten Fall steht es Dir bei einer "Verlängerung" frei, einen abweichenden Termin der Hauptfälligkeit zu vereinbaren (hier vom 01.05. auf den 01.01). Das macht durchaus Sinn, da die meisten Versicherer im Zeitraum April-September teurer sind als im Zeitraum Oktober-März. Aktuell versuchen die Versicherer tendenziell eher die Hauptfälligkeiten vom 01.01 wegzubekommen, um genau der traditionellen "Rabattschlacht" zu einem Termin im Jahr zu entgehen.
Den von mir beschriebenen Wechsel der Hauptfälligkeit wirst Du vermutlich einmal selber beauftragt haben.
Zitat:
@Fidelcastrol schrieb am 20. April 2017 um 19:52:52 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 20. Apr. 2017 um 19:38:41 Uhr:
vorletztes jahr wo es die regelung noch nicht gabDu bist total falsch informiert. Es gibt keine neue regelung. Auch letztes jahr nicht auch davor nicht ! Es ist seid jahrzenten so das NUR zu der hauptfalligkeit gewechselt werden darf! Meistens wie gesagt 1.1
Du schliesst doch auch kein 24 monats vertrag beim handyanbieter ab und kannst nach 13 monaten kündigen..
Du hast vertraglaufzeiten die eingehalten werden müssen!BAU EINEN UNFALL DANN KANNST DU BINNEN 30TAGE KÜNDIGEN UND DEINE VERSICHERUNG WECHSELN UND 15EURO SPAREN..
Ich hab schon preise verglichen und war vor nem halben jahr nunmal das günstigste ...
Und ich weiß definitiv das ich 2015 oder 2016 einfach so mitten im jahr gewechselt hab ....vlt hatte ich ja einfach nur glück das es zum Jahresabschluss war , da kann ich mich nicht mehr dran erinnern ...
Da hattest du sicher die hauptfalligkeit zum mitte des Jahres und nicht zum 1.1. Dein jetziger versicherer hat dann die hauptfalligkeit auf den 1.1 gelegt was durchaus normal ist.
Schau dir die Verträge von 2015 und 2016 richtig an.
Aber wie gesagt es gubt keine neue regelung die besagt das nur noch zum 30.11gekundundigt werden darf.
Da bringst du wie gesagt alles durcheinander bzw hast keine ahnung von kfz versicherungen
Vielleicht reicht es ja aus bei der jetzigen Versicherung in den aktuellen Tarif zu wechseln um 15 Euro im Monat zu sparen, wenn der Vertrag schon seit 2016 besteht
Zitat:
@Fidelcastrol schrieb am 20. April 2017 um 12:23:13 Uhr:
Sicherlich muss man nicht Kündigen , habe ich nie behauptet, aber ich würde gern die Versicherung wechseln und hab keine lust darauf ewig zu warten weil es mir schon recht viel sparen würde .
Schon mal überlegt, was jährliche Zahlung spart? 😁 😁
Ja nee, schon klar. Aber zur Zeit gibt es sonst keine Zinsen! 🙄🙄