Bei Garantie Leistung kein kostenloser Leihwagen??
Hallo,
mein Caddy hat auch das bekannte Problem mit dem Lack an der Heckklappe. Ausserdem ist Wasser in den Blinkern und die Klima Anlage kühlt nicht so richtig.
Alles Garantie Leistungen.
Nun soll er für 3 Tage in die Werkstatt und die meinen, dass ich den Leihwagen, den ich dringend brauche bezahlen muss.
Ich sehe das nicht ein, denn es sind doch Garantie Dinge, für die ich nichts kann!
Wie seht Ihr das?
Wie wurde sowas bei Euch gehandhabt?
Müsste für die 3 Tage 100 Euro für nen Polo zahlen, der mir eigentlich zu klein ist für 2 Kinder und Kinderwagen, aber ein Golf oder Touran wäre natürlich noch teurer gewesen.
LG Celia mit Caddy red spice
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ich sehe das nicht ein, denn es sind doch Garantie Dinge, für die ich nichts kann!
...Kann denn der VW-Servicepartner etwas dafür, daß an Deinem Fahrzeug Mängel in der Garantiezeit auftreten ?
Ja, ja der VW-Servicepartner. Das ist genau derjenige, der mit Abschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung auf sämtliche Mängel, die nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstehen, übernimmt.
Somit kann er zwar nichts für die Fehler die im VW-Werk passieren, aber er steht mir als Privatkunden gegenüber für alles gerade, was die Gewährleistung eben nicht ausgeschlossen hat.
Für kulante Servicepartner ist es eine Selbstverständlichkeit einen Leihwagen zu stellen und ebenso kein Problem sich die entstandenen Kosten von WVN zurückzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Kann da nicht wirklich erkennen, daß die Kosten für den Ersatzwagen überteuert sein sollen !
Optiker? Fielmann!
Also ohne jetzt anmaßend sein zu wollen, wer nicht erkennt das in dem Link von Caddyleck ein Passat Variant 1.9 TDI Comfort für drei Tage ebensoviel kostet wie der Polo von Celia, der will das einfach nicht erkennen, aus welchen Günden auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von stopsi
Wenn Euch nach einem Zahnarztbesuch die Plombe wieder raus fällt,
holt Euch bestimmt ein Taxi auf Arztkosten ab, oder?
Das mit Sicherheit nicht. Ich kann mich aber auch beim allerbesten Willen nicht daran erinnern, daß mir mein Zahnarzt eine Gewährleistung auf seine Arbeit einräumt...
Martin
22 Antworten
Hallo,
wurde mir bei einem Garantiefall auch so gesagt. Nach einigem hin und her diskutieren hat es dann doch funktioniert.
Einmal ein Fox, und einmal ein Golf Sport. Ich würde sagen wenn der Händler will, kann er auch er auch anders. Aber die meisten wollen an allem mitverdienen. Einfach mal dem Händler auf die Füße treten.
der odenwaelder
Zitat:
Original geschrieben von Luisa33
Wie wurde sowas bei Euch gehandhabt?
Müsste für die 3 Tage 100 Euro für nen Polo zahlen, der mir eigentlich zu klein ist für 2 Kinder und Kinderwagen, aber ein Golf oder Touran wäre natürlich noch teurer gewesen.LG Celia mit Caddy red spice
Hi
jetzt mal im ernst dein Händler hat doch einen totalen Schlag!!! Bei einem Garantiefall erwarte und bekomme ich von meinen Freundlich einen kostenlosen Leihwagen, dazu kommt noch das er überteuert ist (das
kostet´sbei meinen)!!! ich würde mir das nicht gefallen lassen und den Händler wechseln!!
Gruß Caddyleck08
Wo steht eigentlich in den GARANTIEBEDINGUNGEN, daß man bei Garantiefällen ANSPRUCH auf einen KOSTENLOSEN ERSATZWAGEN haben könnte ??
PS:
Die Reparaturleistung im Garantiefall ist übrigens kostenlos !
Moin,
ich hatte schon einige kostenlose Leihwagen von meinem Freundlichen, allerdings haben wir in der Familie da schon so einige Autos gekauft. Mein Freundlicher hat mir mal gesagt, dass ich nur einen wirklichen Anspruch auf einen Leihwagen hätte, wenn mein Auto in die Werkstatt muss, weil es fahrunfähig ist (Mobilitätsgarantie). Und mir eigentlich wegen Problemen z.B. mit der ZV (hatte ich am häufigsten) kein Leihwagen zustehen würde.
mfg Bruni
Ähnliche Themen
Kann denn der VW-Servicepartner etwas dafür, daß an Deinem Fahrzeug Mängel in der Garantiezeit auftreten ?Zitat:
Original geschrieben von Luisa33
Hallo,
mein Caddy hat auch das bekannte Problem mit dem Lack an der Heckklappe. Ausserdem ist Wasser in den Blinkern und die Klima Anlage kühlt nicht so richtig.
Alles Garantie Leistungen.
Nun soll er für 3 Tage in die Werkstatt und die meinen, dass ich den Leihwagen, den ich dringend brauche bezahlen muss.
Ich sehe das nicht ein, denn es sind doch Garantie Dinge, für die ich nichts kann!
Wie seht Ihr das?
Wie wurde sowas bei Euch gehandhabt?
Müsste für die 3 Tage 100 Euro für nen Polo zahlen, der mir eigentlich zu klein ist für 2 Kinder und Kinderwagen, aber ein Golf oder Touran wäre natürlich noch teurer gewesen.LG Celia mit Caddy red spice
Zitat:
Original geschrieben von Caddyleck08
HiZitat:
Original geschrieben von Luisa33
Wie wurde sowas bei Euch gehandhabt?
Müsste für die 3 Tage 100 Euro für nen Polo zahlen, der mir eigentlich zu klein ist für 2 Kinder und Kinderwagen, aber ein Golf oder Touran wäre natürlich noch teurer gewesen.LG Celia mit Caddy red spice
jetzt mal im ernst dein Händler hat doch einen totalen Schlag!!! Bei einem Garantiefall erwarte und bekomme ich von meinen Freundlich einen kostenlosen Leihwagen, dazu kommt noch das er überteuert ist (das kostet´s bei meinen)!!! ich würde mir das nicht gefallen lassen und den Händler wechseln!!Gruß Caddyleck08
Kann da nicht wirklich erkennen, daß die Kosten für den Ersatzwagen überteuert sein sollen !
Wenn Euch nach einem Zahnarztbesuch die Plombe wieder raus fällt,
holt Euch bestimmt ein Taxi auf Arztkosten ab, oder?
Gruß Stopsi
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ich sehe das nicht ein, denn es sind doch Garantie Dinge, für die ich nichts kann!
...Kann denn der VW-Servicepartner etwas dafür, daß an Deinem Fahrzeug Mängel in der Garantiezeit auftreten ?
Ja, ja der VW-Servicepartner. Das ist genau derjenige, der mit Abschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung auf sämtliche Mängel, die nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstehen, übernimmt.
Somit kann er zwar nichts für die Fehler die im VW-Werk passieren, aber er steht mir als Privatkunden gegenüber für alles gerade, was die Gewährleistung eben nicht ausgeschlossen hat.
Für kulante Servicepartner ist es eine Selbstverständlichkeit einen Leihwagen zu stellen und ebenso kein Problem sich die entstandenen Kosten von WVN zurückzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Kann da nicht wirklich erkennen, daß die Kosten für den Ersatzwagen überteuert sein sollen !
Optiker? Fielmann!
Also ohne jetzt anmaßend sein zu wollen, wer nicht erkennt das in dem Link von Caddyleck ein Passat Variant 1.9 TDI Comfort für drei Tage ebensoviel kostet wie der Polo von Celia, der will das einfach nicht erkennen, aus welchen Günden auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von stopsi
Wenn Euch nach einem Zahnarztbesuch die Plombe wieder raus fällt,
holt Euch bestimmt ein Taxi auf Arztkosten ab, oder?
Das mit Sicherheit nicht. Ich kann mich aber auch beim allerbesten Willen nicht daran erinnern, daß mir mein Zahnarzt eine Gewährleistung auf seine Arbeit einräumt...
Martin
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Ja, ja der VW-Servicepartner. Das ist genau derjenige, der mit Abschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung auf sämtliche Mängel, die nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstehen, übernimmt.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ich sehe das nicht ein, denn es sind doch Garantie Dinge, für die ich nichts kann!
...Kann denn der VW-Servicepartner etwas dafür, daß an Deinem Fahrzeug Mängel in der Garantiezeit auftreten ?
Somit kann er zwar nichts für die Fehler die im VW-Werk passieren, aber er steht mir als Privatkunden gegenüber für alles gerade, was die Gewährleistung eben nicht ausgeschlossen hat.
Für kulante Servicepartner ist es eine Selbstverständlichkeit einen Leihwagen zu stellen und ebenso kein Problem sich die entstandenen Kosten von WVN zurückzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Optiker? Fielmann!Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Kann da nicht wirklich erkennen, daß die Kosten für den Ersatzwagen überteuert sein sollen !
Also ohne jetzt anmaßend sein zu wollen, wer nicht erkennt das in dem Link von Caddyleck ein Passat Variant 1.9 TDI Comfort für drei Tage ebensoviel kostet wie der Polo von Celia, der will das einfach nicht erkennen, aus welchen Günden auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Das mit Sicherheit nicht. Ich kann mich aber auch beim allerbesten Willen nicht daran erinnern, daß mir mein Zahnarzt eine Gewährleistung auf seine Arbeit einräumt...Zitat:
Original geschrieben von stopsi
Wenn Euch nach einem Zahnarztbesuch die Plombe wieder raus fällt,
holt Euch bestimmt ein Taxi auf Arztkosten ab, oder?Martin
Woher möchtest Du das so genau wissen, da Celia keinen Selbstbehalt der Kasko angegeben hat.
=> Du brauchst dringend eine Sehhilfe, ge bloß ganz fix zu dem von Dir genannten Optiker.
Kannst Du mal die Passage aus den Garantiebedingungen verlinken, in denen expliziet steht, daß man im Rahmen einer Mangelbeseitigung im Garantiefall einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat ?
PS: Du bringst übrigens "Garantieleistung" und "Gewährleistung" durcheinander.
PSS: Erläutere doch bitte mal, wie sich der Servicepartner die Kosten für den Ersatzwagen bei VWN bei Garantieabrechnung zurückholen kann.
Muss mich auch nochmal einmischen, natürlich kann mein Freundlicher die Kosten für einen Leihwagen nicht bei VWN sich wieder holen, aber die Fahrzeuge sind die ganze zeit zugelassen und kosten Geld ob gefahren oder nicht, somit macht das nicht viel unterschied weil ja der Kunde also ich die kosten für den Kraftstoff übernehme (bei 1500€ Selbstbeteiligung ist auch die Vers, nicht so teuer!!)!!
MFG Caddyleck08
PS meinem Freundlichen ist meine zufriedenheit wichtig und über nimmt die Kosten, als Dank gehe ich immer zu ihm
Zitat:
Original geschrieben von Caddyleck08
Muss mich auch nochmal einmischen, natürlich kann mein Freundlicher die Kosten für einen Leihwagen nicht bei VWN sich wieder holen, aber die Fahrzeuge sind die ganze zeit zugelassen und kosten Geld ob gefahren oder nicht, somit macht das nicht viel unterschied weil ja der Kunde also ich die kosten für den Kraftstoff übernehme (bei 1500€ Selbstbeteiligung ist auch die Vers, nicht so teuer!!)!!MFG Caddyleck08
PS meinem Freundlichen ist meine zufriedenheit wichtig und über nimmt die Kosten, als Dank gehe ich immer zu ihm
Welche Fahrzeuge sind angemeldet ?
Die in der Ausstellungshalle ?
Gebrauchtwagenhändler ?
Und wo kann man nachlesen, daß man darauf ein verbrieftes Anrecht hätte ?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Woher möchtest Du das so genau wissen, da Celia keinen Selbstbehalt der Kasko angegeben hat.
=> Du brauchst dringend eine Sehhilfe, ge bloß ganz fix zu dem von Dir genannten Optiker.
Tja, Hurz, ich weiß es nicht, wie es mit Celia's Selbstbehalt der Kasko aussieht,
DUaber genausowenig. Es ist also bloße Auslegungssache, ob man wie Du vom teuersten Angebot ausgeht, oder wie ich vom billigsten.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Kannst Du mal die Passage aus den Garantiebedingungen verlinken, in denen expliziet steht, daß man im Rahmen einer Mangelbeseitigung im Garantiefall einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat ?
Und dazu passt auch:
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PS: Du bringst übrigens "Garantieleistung" und "Gewährleistung" durcheinander.
Sicher, daß Du wirklich keine Brille brauchst? Ich hatte nämlich geschrieben:
Das ist genau derjenige, der mit Abschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung auf sämtliche Mängel, die nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstehen, übernimmt.
und:
Für kulante Servicepartner ist es eine Selbstverständlichkeit einen Leihwagen zu stellen...
Bei Deiner Reaktion auf Caddyleck's Beitrag, kann ich Dir nur empfehlen mal die Bedeutung der Wörter Kulanz, Kundenbetreuung und Kundenfreundlichkeit mal anzusehen.
Sicher gibt es große Autohausketten, vor allem in den Ballungszentren, denen sowas durch die pure Anzahl ihrer Kunden fremd ist. Bei meinem Servicepartner ist ein zufriedener Kunde jedenfalls noch das "a" und "o". Hier ist noch der Hol- und Bringservice oder ein Leihwagen bei Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung eine Selbstverständlichkeit, egal ob es eine solche Passage in den Garantiebedingungen gibt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PSS: Erläutere doch bitte mal, wie sich der Servicepartner die Kosten für den Ersatzwagen bei VWN bei Garantieabrechnung zurückholen kann.
Arbeite ich etwa bei VW?!? Da meine Einschätzung offensichtlich falsch war, lasse ich mich gern eines besseren belehren. Das ändert im Endeffekt nichts an der Tatsache, daß es mir als Kunden, im Rahmen der Garantie und der gesetzlichen Gewährleistungsfristen, herzlich egal ist, wer auf welchen Kosten sitzen bleibt, solange ich es nicht bin.
Martin
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Welche Fahrzeuge sind angemeldet ?
Die in der Ausstellungshalle ?
Gebrauchtwagenhändler ?Und wo kann man nachlesen, daß man darauf ein verbrieftes Anrecht hätte ? Kann ich nicht!!!
Hi hurz100
1. die in meinen Link (von meinen Händler seiner Internetseite) angegebenen Fahrzeuge stehen natürlich auch zur Verfügung (es gibt noch einen Polo) und sind also angemeldet!!
2. in der Ausstellungshalle stehen nur die neuen Fahrzeuge, die Leihwagen stehen im Firmengelände auf Parkplätzen!!
3. Ja nein, überwiegend Stehen bei meinen Freundlichen Neuwagen im Gelände und in der Ausstellunghalle, aber er hat auch eine geringe Auswall an Gebrauchten (kannst ja selber mal schauen, überall wo Anbieter ACC P.... steht kommen von meinem Händler)!!
Gruß Caddyleck08
PS wie schon gesagt ich habe jedesmal einen Leihwagen bekommen als an meinem Golf was kaputt war, wenn du darauf keinen wert legst, dann kann dein Freundlicher sich ja das Geld sparen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen!!😛😛😉
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Tja, Hurz, ich weiß es nicht, wie es mit Celia's Selbstbehalt der Kasko aussieht, DU aber genausowenig. Es ist also bloße Auslegungssache, ob man wie Du vom teuersten Angebot ausgeht, oder wie ich vom billigsten.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Woher möchtest Du das so genau wissen, da Celia keinen Selbstbehalt der Kasko angegeben hat.
=> Du brauchst dringend eine Sehhilfe, ge bloß ganz fix zu dem von Dir genannten Optiker.
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Und dazu passt auch:Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Kannst Du mal die Passage aus den Garantiebedingungen verlinken, in denen expliziet steht, daß man im Rahmen einer Mangelbeseitigung im Garantiefall einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat ?
Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Sicher, daß Du wirklich keine Brille brauchst? Ich hatte nämlich geschrieben:Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PS: Du bringst übrigens "Garantieleistung" und "Gewährleistung" durcheinander.Das ist genau derjenige, der mit Abschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung auf sämtliche Mängel, die nicht durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstehen, übernimmt.
und:
Für kulante Servicepartner ist es eine Selbstverständlichkeit einen Leihwagen zu stellen...
Bei Deiner Reaktion auf Caddyleck's Beitrag, kann ich Dir nur empfehlen mal die Bedeutung der Wörter Kulanz, Kundenbetreuung und Kundenfreundlichkeit mal anzusehen.
Sicher gibt es große Autohausketten, vor allem in den Ballungszentren, denen sowas durch die pure Anzahl ihrer Kunden fremd ist. Bei meinem Servicepartner ist ein zufriedener Kunde jedenfalls noch das "a" und "o". Hier ist noch der Hol- und Bringservice oder ein Leihwagen bei Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung eine Selbstverständlichkeit, egal ob es eine solche Passage in den Garantiebedingungen gibt oder nicht.
Wenn Du Dich auf die GEWÄHRLEISTNG beziehst, ist das richtig, HIER jedoch geht es um GARANTIELEISTUNGEN, die deutlich ÜBER die Leistungen aus der gesetzlichen GEWÄHRLEISTUNG hinausgehen !Zitat:
Original geschrieben von MartinS79
Arbeite ich etwa bei VW?!? Da meine Einschätzung offensichtlich falsch war, lasse ich mich gern eines besseren belehren. Das ändert im Endeffekt nichts an der Tatsache, daß es mir als Kunden, im Rahmen der Garantie und der gesetzlichen Gewährleistungsfristen, herzlich egal ist, wer auf welchen Kosten sitzen bleibt, solange ich es nicht bin.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
PSS: Erläutere doch bitte mal, wie sich der Servicepartner die Kosten für den Ersatzwagen bei VWN bei Garantieabrechnung zurückholen kann.Martin
GARANTIEGEBER ist und bleibt VWN !
Und in den GARANTIEBESTIMMUNGEN steht explizit NIX, daß man einen ANSPRUCH auf einen KOSTENLOSEN ERSATZWAGEN hätte !
=> Du verwechselst da immernoch GARANTIELEISTUNG und GEWÄHRLEISTUNG !
Selbst bei "Mängeln", die auf kostenlose Instandsetzung im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG hinauslaufen, hast Du KEINEN ANSPRUCH auf KOSTENLOSE ERSATZMOBILITÄT !
Wenn man von etwas keine AHNUNG hat, sollte man solche Äußerungen, die WEIT an der Realität vorbeigehen und auf bloßen VERMUTUNGEN basieren, besser unterlassen, da es sich dabei um FEHLINFORMATIONEN und FEHLEINSCHÄTZUNGEN handelt, die FALSCH sind und somit zu FALSCHER ERWARTUNGSHALTUNG führen !
=> ES WIRD UNSINN VERBREITET !
Ein Ersatzfahrzeug müsste der Servicepartner über die Ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ONLINE beim Hersteller beantragen, was nur erfolgreich möglich ist, sofern Ersatzteile NICHT INNERHALB DES ÜBLICHEN ZEITRAHMENS lieferbar sind.
UND NUR DANN KANN DER SERVICEPARTNER DIE ENTSTANDENEN KOSTEN MIT DEM HERSTELLER ABRECHNEN !
Wenn z.B eine Werkstatt einen täglichen Fahrzeugdurchlauf von ca. 40 Fahrzeugen hat, davon 10 Fahrzeuge im Rahmen von Garantieabrechnung zu reparieren sind, würdest Du als Unternehmer allen 10 Kunden ein Ersatzfahrzeug KOSTENLOS zur Verfügung stellen und die Kosten dafür dem Betrieb anlasten ??
Fragen:
Wie lange würde dieser Betrieb existieren ?
Wenn pleite, was nutzen "zufriedene Kunden", die alles kostenlos erhielten ??
Sind "KUNDEN" heute nurnoch zufrieden, wenn sie ALLES, AUCH DINGE, AUF DIE SIE EIGENTLICH KEIN VERBRIEFTES ANRECHT HABEN, in den Hintern geblasen bekommen ?
GEIZ IST GEIL ??
ANMERKUNG:
Ich hab NIRGENDWO geschrieben, man könne im RAHMEN VON KULANZ DES SERVICEPARTNERS nicht einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen, aber die ERWARTUNGSHALTUNG von manchen, der u.U. sowieso nur zum Servicepartner kommt, solange er GARANTIELEISTUNGEN bekommt, ist manchmal eher unfein !
Im Rahmen von Garantieleistungen werden i.A. Hol- und Bringservice angeboten !
Und KOSTENLOSE ERSATZWAGEN sind eben NICHT EINFORDERBAR, sondern KULANZ der Servicepartner !
Und wenn eben mal kein Fahrzeug da, oder die vorhandenen Fahrzeuge mit Probefahrtterminen belegt sind, kannst Du eben KEINEN BEKOMMEN !
Dann wird i.A. entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Preisen (sind i.A. Sonderkonditionen, die der Servicepartner mit den Verleiern ausgehandelt hat und die i.A. DEUTLICH UNTER NORMALEN KONDITIONEN LIEGEN) angeboten !
=> Bevor man, wie Du, solchen UNFUG VERBREITET, sollte man erstmal nachdenken und nicht einfach irgendwas, was dazu dann auch noch völlig falsch ist, als BINSENWEIßHEIT verbreiten !