Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Wenn man gewöhnlich mit über 200 fährt, sind 160 schon stockender Verkehr. Das ist in der StVO allerdings anders gemeint und auch geschrieben.

Zitat:

@Goify schrieb am 6. August 2019 um 16:37:18 Uhr:


Ostelch, würdest du etwas öfter am Nachmittag Fernsehen, wüsstet du, dass Zeugen regelmäßig noch während der Verhandlung festgenommen und verurteilt werden. Das geht anscheinend ratzfatz und der Zeuge braucht auch keinen eigenen Anwalt. Der kommt direkt vom Zeugenstand auf die Anklagebank und weiter in die JVA. 😉

spätestens hier wird klar woher Du deine Rechtsaufassung hast und Dir deine Meinung bildest.
Vielleicht würde weniger Dummen-TV, inklusive Youtube und stattdessen mehr Beschäftigung mit sinnvolleren und gehaltvolleren Dingen helfen!

Ich bin erschüttert über die Meinungen vieler hier zu dem Geschehen, welches der TE geschildert hat.
Wie hier die Tat des Rechtsüberholers gerechtfertigt wird ist ein weiteres, trauriges Beispiel über die Verrohung und Verdummung der Gesellschaft.
Oder versuchen einige hier ihr eigenes Verhalten zu rechtfertigen? So vehement, wie sich Beispielsweise der hier zitierte Dummen-TV Gucker für den Rechtsüberholer einsetzt, könnte man das fast vermuten.

Es geht nicht darum, ein eventuelles falsches Verhalten des TE´s zu rechtfertigen. Falls er beschleunigt haben sollte ist dies ebenfalls zu ahnden. Dumm ist es zudem.

Für mich gilt immer noch:
1. Rechtsüberholen ist verboten und auf der AB sehr gefährlich.
2. Der Rechtsüberholer muss mit voller Absicht gehandelt haben und wollte in die Lücke (Sicherheitsabstand) fahren. Unabsichtlich geschieht sowas nicht.
3. Man fährt nicht in den Sicherheitsabstand anderer!
4. Die "Strafe" für so ein Lebensgefährliches handeln (140,-? und ein Pünktchen?) ist geradezu lächerlich.
5. Absichtlich zu beschleunigen um eine Lücke zu "schliessen" wäre ebenfalls äusserst dumm.

Zitat:

@Cooperle schrieb am 8. August 2019 um 14:05:41 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 6. August 2019 um 16:37:18 Uhr:


Ostelch, würdest du etwas öfter am Nachmittag Fernsehen, wüsstet du, dass Zeugen regelmäßig noch während der Verhandlung festgenommen und verurteilt werden. Das geht anscheinend ratzfatz und der Zeuge braucht auch keinen eigenen Anwalt. Der kommt direkt vom Zeugenstand auf die Anklagebank und weiter in die JVA. 😉

spätestens hier wird klar woher Du deine Rechtsaufassung hast und Dir deine Meinung bildest.
Vielleicht würde weniger Dummen-TV, inklusive Youtube und stattdessen mehr Beschäftigung mit sinnvolleren und gehaltvolleren Dingen helfen!

Spätestens hier wird klar, dass du offensichtlich nicht weißt, dass man Ironie oftmals hiermit😉 kennzeichnet.😁

Zitat:

@Cooperle schrieb am 8. August 2019 um 14:05:41 Uhr:


spätestens hier wird klar woher Du deine Rechtsaufassung hast und Dir deine Meinung bildest.
Vielleicht würde weniger Dummen-TV, inklusive Youtube und stattdessen mehr Beschäftigung mit sinnvolleren und gehaltvolleren Dingen helfen!
...
5. Absichtlich zu beschleunigen um eine Lücke zu "schliessen" wäre ebenfalls äusserst dumm.

Warum wäre das dumm? Weil er dann von der Zeugenbank direkt auf die Anklagebank wandert, ohne über Los zu gehen? Darum dreht es sich ja gerade....

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Zitat:

@Cooperle schrieb am 8. August 2019 um 14:05:41 Uhr:


spätestens hier wird klar woher Du deine Rechtsaufassung hast und Dir deine Meinung bildest.
Vielleicht würde weniger Dummen-TV, inklusive Youtube und stattdessen mehr Beschäftigung mit sinnvolleren und gehaltvolleren Dingen helfen!

Danke für den Lacher! 😁

Ich habe vor zehn Jahren das letzte Mal einen Fernseher eingeschaltet und auf Youtube schaue ich mir neben Dashcam-Videos meist Philosophie-Diskussionen an. Precht ist da gerade mein Favorit.

Mein Absatz mit Nachmittags-Gerichtssendungen war ironisch gemeint, weil manche den TE als (fast schon alleinigen) Unfallverursacher sehen, der zwar als Zeuge in den Gerichtssaal geht, aber als Verurteilter wieder hinaus geführt wird, was natürlich Blödsinn ist.
Eine Mitschuld beim TE sehe ich hingegen schon, zumindest vermute ich diese.

Aber einer Vermutung bleibt eine Vermutung. Sogar wenn er beschleunigt hat, wird man es ihm nicht mehr beweisen können. Und wenn doch, darf man auf der Autobahn beschleunigen, man müsste ihm nachweisen das er den rechtsüberholer bemerkt hat und absichtlich deswegen beschleunigt hat.......unmöglich

Zitat:

@Goify schrieb am 8. August 2019 um 14:24:08 Uhr:


[.....]
Ich habe vor zehn Jahren das letzte Mal einen Fernseher eingeschaltet und auf Youtube schaue ich mir neben Dashcam-Videos meist Philosophie-Diskussionen an. Precht ist da gerade mein Favorit.
[.....]

Ist klar, dass du jetzt zurück ruderst, nachdem dir jemand das anschauen von "Dummen-TV" inklusive Youtube vorgehalten hat, war das natürlich alles nur Ironie nachdem @AS60 dich darauf aufmerksam gemacht hat. 🙄

Ein paar Seiten vorher hast du mich auch gefragt, ob ich Youtube kenne, war das auch nur eine "ironische" Frage?

Zumal du ja angeblich mehrere Videos auf Youtube gefunden hast, die den Unfall des TE gleichen, ansonsten könntest du das nicht behaupten.....

Zitat:

50 % wären vermeidbar gewesen, wenn der Geschnittene einfach gebremst hätte, anstatt stur weiter gefahren oder gar beschleunigt hätte.

Diese Unfälle auf Youtube könntest du ja mal verlinken, möchte mir auch ein Bild davon machen.

@Cooperle

Bezüglich deines letzten Beitrags, ich bin ganz bei dir....

Hallo.
Auch wenn Goify vielleicht mich mit der " Verurteilung des Zeugen" gemeint hat so muss ich doch mal eine Lanze für ihn brechen. Seine Aussage war klar als Ironie zu erkennen.
Hier wird krampfhaft versucht irgendetwas in das Geschriebe hinein zu interpretieren was nur nach dreimal lesen so verstanden werden könnte. Kompletter Kindergarten!

Gruß

Mag sein, nur dann dürfte nie einer an mir rechts vorbeiziehen, wenn ich auf der linken Spur in der Kolonne fahre.

@wpp07
Extra für dich noch einmal der Link ---> klick....

WO bitte erkennst du in diesen Beitrag die Ironie? Sorry, aber auch nach 100 mal lesen erkenne ich da keine!

So ist es. Ich habe meinen Text mit Nachmittags-TV extra noch mit einem 😉 gekennzeichnet. Den habe ich auch nicht einen Tag später hinein-editiert, weil das nicht geht. Es glaubt doch nicht wirklich einer, die Gerichtssendungen wären echt. Echt sind lediglich die Richter und vielleicht noch manche Anwälte.

Und ja, ich stehe zu der Aussage weiterhin, dass ich eine Mitschuld beim TE sehe, ganz ohne Ironie. Und @Jubi TDI/GTI ich schrieb doch, dass ich mir Dashcam-Videos auf Youtube anschaue. Demzufolge auch welche, die ähnliche Unfallszenarien zeigen.

So, nun ist aber genug OT. Da macht mal ein paar Seiten weiter vorne einen kleinen Witz als Antwort auf Ostelch und muss sich noch Seiten später dafür rechtfertigen, um nicht als Depp dazustehen.

Hier wird öfters aufgewärmt als in einer Mikrowelle 😁

Aber wenn er Gas gegeben hat vllt hat er gar nicht gemerkt das er rechts überholt wurde bzw der einscheren will hat er vor dem einscheren geblinkt ?

Zitat:

@janikz2 schrieb am 8. August 2019 um 06:45:24 Uhr:



Zitat:

@U2-Didi schrieb am 07. Aug. 2019 um 18:13:28 Uhr:


Interressant dürfte wohl hier der zweite Punkt bei den Ausnahmen sein.

Punkt zwei? Weil der TE mit 160 km/h stockenden Verkehr hatte oder wie? 😁

Im Düsseldorfer Tunnel erlebst du es oft, das auf den zwei linken Fahrstreifen ein Heini mit 70 schleicht und alles dahinter hängt. Deswegen fällt mir nicht ein, auch runter auf 70 zu gehen, wenn es bei mir auf der rechten läuft.

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 8. August 2019 um 17:26:04 Uhr:


[.....]
Mag sein, nur dann dürfte nie einer an mir rechts vorbeiziehen, wenn ich auf der linken Spur in der Kolonne fahre.

Genauso ist es doch auch! Oder glaubst du eine Kolonne darf rechts überholt werden? 😕

Schneidest du den dann auch beim einscheren oder bleibst du auf deiner Spur

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