Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
Gute Idee, wir schicken einen Motor-Talk-Reporter hin. Es wäre schön, wenn dieser dann auch so charakteristische Zeichnungen der beteiligten Personen anfertigt, wie man das aus den USA kennt. Dann wird das alles noch viel plastischer.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 6. August 2019 um 14:31:04 Uhr:
man könnte ja als Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen und dannhietr Bericht ertatten 😁
Je nachdem was ende September heisst, bin ich sogar ganz in der Nähe.
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Einfach mal nachfragen. Wenn es öffentlich ist, müssten die Termine auch irgendwo bekannt gegeben werden.
Ich sehe schon, dass da 30 MT-Nachwuchs-Journalisten plötzlich in Hamm im Gerichtssaal sitzen und in ihre Handys diktieren.
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 6. August 2019 um 09:19:39 Uhr:
Scheint für den Verursacher wohl nicht ganz so einfach zu werden. Ende September ist Gerichtsverhandlung. Den Aufwand und die Anwaltskosten gönne ich ihm!
Das zahlt wahrscheinlich seine Rechtsschutz.
Und ich hoffe, dass du irgendwann einmal, aus welchem Grund auch immer, einen Fehler machst und dann auf jemanden triffst, der genauso quer denkt wie du.
Erst sagst du, er habe dich quasi mit Absicht gerammt und erkundigst dich, ob man ihm nicht eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung ans Bein binden kann, anschließend ist zu lesen, dass du vermutest, er habe sich einfach verschätzt. Jetzt wünscht du ihm alles erdenklich schlechte. Was stimmt mit dir eigentlich nicht?
Er hat dich gefährdet, gut bzw. nicht gut. Aber mit Sicherheit nicht mit Absicht. Das erkennt man alleine schon an den Anstoßstellen ( hinten links und vorne rechts )
Hätte er dich rammen wollen, wäre er dir in die Seite gefahren und du würdest vermutlich hier nicht schreiben können.
Wie gesagt. Er hat falsch überholt und dafür ist er zu bestrafen. Keine Frage. Aber jemandem im übetragenen Sinne die Pest an den Hals zu wünschen zeugt von ..............das spar ich mir jetzt mal.
Keiner ist unfehlbar. Vielleicht passiert dir ja auch mal was ähnliches. Mal sehen wie du dann redest.
Hi!
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit meiner Vermutung recht habe, steigt...
Man kennt halt seine Pappenheimer irgendwann.
Mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung am Ende sagt.
Vielleicht muss er nach Begleichung der Kosten sogar auf einen 320d downgraden. Hoffentlich langt´s dann wenigstens noch für´s M-Paket mit schwarzen Felgen...
HC
Richtig, keiner ist unfehlbar, aber rechts überholen, dann versuchen in eine nicht passende Lücke einzuscheren, passiert nicht mal ebenso weil man unaufmerksam ist und das jeden mal passieren kann, sondern das macht man mit Sicherheit ganz bewusst und nimmt dabei jedes Risiko in Kauf. Und NEIN rechts überholen und mich dann nach links in eine enge Lücke quetschen wird mir nie passieren!
Witzig finde ich auch die Beiträge die den TE unterstellen, bewusst die Lücke zugemacht zu haben und er somit den VU selber provoziert hat. Die Phantasie geht dabei bei einigen so weit, dass ich schon fast geglaubt habe da schreibt ein weiterer Augenzeuge. 😁
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. August 2019 um 15:41:44 Uhr:
Hi!Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit meiner Vermutung recht habe, steigt...
Man kennt halt seine Pappenheimer irgendwann.
Mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung am Ende sagt.
Vielleicht muss er nach Begleichung der Kosten sogar auf einen 320d downgraden. Hoffentlich langt´s dann wenigstens noch für´s M-Paket mit schwarzen Felgen...HC
Haha in der Tat, hoffentlich berichtet er weiter über den Fortgang der Ereignisse.
Jubi TDI/GTI, kennst du youtube? Mach das mal an und schau dir diverse Unfallvideos an. Ich würde mal behaupten, 50 % wären vermeidbar gewesen, wenn der Geschnittene einfach gebremst hätte, anstatt stur weiter gefahren oder gar beschleunigt hätte. Zum Unfall gehören fast immer zwei. Einer der einen Fehler macht und einer, der ihn sieht und nicht reagiert. Dem gehört natürlich auch eine Teilschuld zugeschrieben und über 130 km/h ist er eh mit im Boot, ohne jetzt gleich wieder Schuld und Haftung exerzieren zu wollen.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. August 2019 um 15:41:44 Uhr:
Hi!Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit meiner Vermutung recht habe, steigt...
Man kennt halt seine Pappenheimer irgendwann.
Mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung am Ende sagt.
Vielleicht muss er nach Begleichung der Kosten sogar auf einen 320d downgraden. Hoffentlich langt´s dann wenigstens noch für´s M-Paket mit schwarzen Felgen...HC
Wer ist "er"? Der TE ist Zeuge, nicht mehr und nicht weniger. Wie die Verhandlung auch ausgeht, für den TE ist das ohne Belang. Dass der andere wegen des Verfahrensausgangs vom Golf auf einen 320d downgraden muss, ist auch unwahrscheinlich. 😉
Grüße vom Ostelch
Ostelch, würdest du etwas öfter am Nachmittag Fernsehen, wüsstet du, dass Zeugen regelmäßig noch während der Verhandlung festgenommen und verurteilt werden. Das geht anscheinend ratzfatz und der Zeuge braucht auch keinen eigenen Anwalt. Der kommt direkt vom Zeugenstand auf die Anklagebank und weiter in die JVA. 😉
Zitat:
@Goify schrieb am 6. August 2019 um 16:37:18 Uhr:
Ostelch, würdest du etwas öfter am Nachmittag Fernsehen, wüsstet du, dass Zeugen regelmäßig noch während der Verhandlung festgenommen und verurteilt werden. Das geht anscheinend ratzfatz und der Zeuge braucht auch keinen eigenen Anwalt. Der kommt direkt vom Zeugenstand auf die Anklagebank und weiter in die JVA. 😉
Stimmt natürlich. Ich vergaß, dass es neben den diversen Privat-StVOen auch noch das DummTV-Gericht gibt, wo alles ganz schnell geht. 😁
Grüße vom Ostelch
Woher kam denn überhaupt der 540d?
Laut MT-Fuhrpark ist ein solches Fahrzeug nicht im Privatbesitz des TE.
(Wie ihr diese Feststellung nun interpretiert überlasse ich euch 😁)
Ostelch, da die Verhandlung laut TE in Hamm stattfindet, spricht das möglicherweise Bände, wenn man den ARD-Radio-Tatort kennt. Ich sage nur Abstellgleis Hamm.