Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 7. August 2019 um 10:49:32 Uhr:


Was für Experten hier unterwegs?
Der Geschädigte wird zum Schuldigen deklariert!
[.....]

Vermutlich von Leuten, die eine ähnliche Fahrweise haben wie der Verursacher.

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. August 2019 um 15:19:29 Uhr:



Zitat:

@A4_TDI schrieb am 6. August 2019 um 09:19:39 Uhr:


Scheint für den Verursacher wohl nicht ganz so einfach zu werden. Ende September ist Gerichtsverhandlung. Den Aufwand und die Anwaltskosten gönne ich ihm!

Das zahlt wahrscheinlich seine Rechtsschutz.
Und ich hoffe, dass du irgendwann einmal, aus welchem Grund auch immer, einen Fehler machst und dann auf jemanden triffst, der genauso quer denkt wie du.
Erst sagst du, er habe dich quasi mit Absicht gerammt und erkundigst dich, ob man ihm nicht eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung ans Bein binden kann, anschließend ist zu lesen, dass du vermutest, er habe sich einfach verschätzt. Jetzt wünscht du ihm alles erdenklich schlechte. Was stimmt mit dir eigentlich nicht?
Er hat dich gefährdet, gut bzw. nicht gut. Aber mit Sicherheit nicht mit Absicht. Das erkennt man alleine schon an den Anstoßstellen ( hinten links und vorne rechts )
Hätte er dich rammen wollen, wäre er dir in die Seite gefahren und du würdest vermutlich hier nicht schreiben können.
Wie gesagt. Er hat falsch überholt und dafür ist er zu bestrafen. Keine Frage. Aber jemandem im übetragenen Sinne die Pest an den Hals zu wünschen zeugt von ..............das spar ich mir jetzt mal.
Keiner ist unfehlbar. Vielleicht passiert dir ja auch mal was ähnliches. Mal sehen wie du dann redest.

Der Mann hat eine Massenkarambolage mit möglicherweise mehreren Toten und Verletzten (wie gesagt, die AB war voll) riskiert. Wäre er dann ausgestiegen und hätte sich für seinen Fahrfehler entschuldigt, wäre das Thema für mich erledigt gewesen. Kann jedem mal passieren und ist zum Glück gut gegangen. Er sog es aber vor, wirres Zeug zu reden, mir die Schuld zu geben usw. Auch die Polizei musste ihm mehrfach erklären, was an seinem Verhalten falsch war. Und hier endet mein Verständnis dann!

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 6. August 2019 um 15:41:44 Uhr:


Hi!

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit meiner Vermutung recht habe, steigt...

Man kennt halt seine Pappenheimer irgendwann.

Mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung am Ende sagt.
Vielleicht muss er nach Begleichung der Kosten sogar auf einen 320d downgraden. Hoffentlich langt´s dann wenigstens noch für´s M-Paket mit schwarzen Felgen...

HC

@dich und alle, die hier was von Macho, dicke Hose usw. erzählen: Der BMW war ein Mietwagen. Und den habe ich gemietet, weil kein anderes Fahrzeug spontan verfügbar war. Nicht, weil ich mal dicke Hose machen wollte.

Nee wird er nicht. Er wird nur darauf hingewiesen, dass er (wahrscheinlich auf Grund eines geprellten Egos) völlig unnötig ein riesen Fass aufmacht und sich an der (wahrscheinlichen) Niederlage des Unfallgegners labt. Und selbst wenn einer vor mir von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn zieht, bremse ich um einen Unfall zu verhindern. Solange nicht einer von beiden im Moment des Unfalls komplett still steht, gehören zu einem Unfall immer zwei. Da haben sich auf jeden Fall die beiden Richtigen getroffen.

Soll mal halblang machen. Sofern das Gerichtsverfahren für eine reine Feststellung der Leistungsübernahme der Versicherung notwendig gewesen wäre, wäre ja auch alles gut.

Das der Rüberzieher hier den Löwenanteil der Schuld hat und dafür auch zahlen soll, bestreitet hier wohl niemand.

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@Gurkengraeber du mit deinem Beschleunigungsstreifen, der spielt hier schon mal gar keine Rolle.

Alles andere sind auch nur deine Gedanken, lässt bei dir auch einiges vermuten.

Wenn der Spurwechsel (der wusste anscheinend sowieso nicht wo er gerade war) uneinsichtig ist, wird das eben durch eine richterliche Entscheidung geklärt - das hat mit deinem Riesenfass gar nichts zu tun.

Es geht ja auch nicht nur um den Zusammenstoß, der Gegner ist ein uneinsichtiger Rechtsüberholer und muss aus dem Verkehr gezogen werden, weil er überhaupt keine Verkehrsregeln kennt, nicht mal nach Belehrung. - Und fahren kann er auch nicht!

Ich bezog mich auf eine Aussage weiter vorne im Thread, wo das als Beispiel aufgeführt wurde. Aber egal ob vom Beschleunigungsstreifen oder von der rechten Spur rübergezogen wird, es wird bei der Verhandlung durchaus darauf ankommen, an welcher Stelle genau sich die Wagen "getroffen" haben. Je mehr seitlich, desto besser für den TE.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. August 2019 um 12:16:35 Uhr:


Aber egal ob vom Beschleunigungsstreifen oder von der rechten Spur rübergezogen wird, es wird bei der Verhandlung durchaus darauf ankommen, an welcher Stelle genau sich die Wagen "getroffen" haben. Je mehr seitlich, desto besser für den TE.

Nö, wenn der rechts Überholende beschleunigt und der Überholte bremst, verschiebt sich die Stelle, an der sich die Autos treffen. Z.B. von Tür/Tür zu Kotflügel VR/VL.

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 7. August 2019 um 11:53:02 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. August 2019 um 15:19:29 Uhr:



Das zahlt wahrscheinlich seine Rechtsschutz.
Und ich hoffe, dass du irgendwann einmal, aus welchem Grund auch immer, einen Fehler machst und dann auf jemanden triffst, der genauso quer denkt wie du.
Erst sagst du, er habe dich quasi mit Absicht gerammt und erkundigst dich, ob man ihm nicht eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung ans Bein binden kann, anschließend ist zu lesen, dass du vermutest, er habe sich einfach verschätzt. Jetzt wünscht du ihm alles erdenklich schlechte. Was stimmt mit dir eigentlich nicht?
Er hat dich gefährdet, gut bzw. nicht gut. Aber mit Sicherheit nicht mit Absicht. Das erkennt man alleine schon an den Anstoßstellen ( hinten links und vorne rechts )
Hätte er dich rammen wollen, wäre er dir in die Seite gefahren und du würdest vermutlich hier nicht schreiben können.
Wie gesagt. Er hat falsch überholt und dafür ist er zu bestrafen. Keine Frage. Aber jemandem im übetragenen Sinne die Pest an den Hals zu wünschen zeugt von ..............das spar ich mir jetzt mal.
Keiner ist unfehlbar. Vielleicht passiert dir ja auch mal was ähnliches. Mal sehen wie du dann redest.

Der Mann hat eine Massenkarambolage mit möglicherweise mehreren Toten und Verletzten (wie gesagt, die AB war voll) riskiert. Wäre er dann ausgestiegen und hätte sich für seinen Fahrfehler entschuldigt, wäre das Thema für mich erledigt gewesen. Kann jedem mal passieren und ist zum Glück gut gegangen. Er sog es aber vor, wirres Zeug zu reden, mir die Schuld zu geben usw. Auch die Polizei musste ihm mehrfach erklären, was an seinem Verhalten falsch war. Und hier endet mein Verständnis dann!

Das ist das normale Abwehrverhalten wie es so gut wie jeder an den Tag legt, der vielleicht selber merkt dass es Mist war, was er da fabriziert hat, auch wenn es nicht mit Absicht war. Nur nichts zugeben und offensiv dagegen sprechen. Wird ja hier sogar jeden Tag von einigen Leuten propagiert.
Aber ein Stück weit gebe ich dir recht und kann deine Reaktion verstehen. Also alles gut.

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 7. August 2019 um 12:26:21 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. August 2019 um 12:16:35 Uhr:


Aber egal ob vom Beschleunigungsstreifen oder von der rechten Spur rübergezogen wird, es wird bei der Verhandlung durchaus darauf ankommen, an welcher Stelle genau sich die Wagen "getroffen" haben. Je mehr seitlich, desto besser für den TE.

Nö, wenn der rechts Überholende beschleunigt und der Überholte bremst, verschiebt sich die Stelle, an der sich die Autos treffen. Z.B. von Tür/Tür zu Kotflügel VR/VL.

Hallo A4 tdi.
Ich bin weiterhin völlig bei dir und gehe davon aus, dass du keinen wissentlichen Fehler begangen hast. Warum jedoch soll dein Unfallgegner vor Gericht gehen wenn doch eh alles klar ist?
Eben, er wird eine andere Geschichte erzählen.
Von der technischen, physikalischen Seite hast du eben hier schlechte Karten. Mit dem Heck eines Golf kannst du keinen 5 er BMW abdrängen. Es würde nicht mal umgekehrt funktionieren ( man dreht mit einem Golf auch locker einen BMW um wenn man ihn hinten trifft). Die HA stabilisiert das Fahrzeug. Und genau darauf würde ich meine Verteidigung aufbauen.

Gruß

Der TE ist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter. Das sollte bitte das große MT-Verkehrsrechtstribunal berücksichtigen. Anscheinend ist die Staatsanwaltschaft Hamm wohl eher der Meinung, dass die Aussage von A4_TDI zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt als dass sie ihn als Beschuldigten sieht, aber vielleicht täuschen sie sich auch...

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 7. August 2019 um 14:08:07 Uhr:


Der TE ist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter. Das sollte bitte das große MT-Verkehrsrechtstribunal berücksichtigen. Anscheinend ist die Staatsanwaltschaft Hamm wohl eher der Meinung, dass die Aussage von A4_TDI zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt als dass sie ihn als Beschuldigten sieht, aber vielleicht täuschen sie sich auch...

Jaaaaaaaaaaaaaaaaa.
Nur wird er mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden.
Als Leidtragender ist er wiederum mit dem Ergebnis der Verhandlung verknüpft.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 7. August 2019 um 14:23:47 Uhr:



Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 7. August 2019 um 14:08:07 Uhr:


Der TE ist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter. Das sollte bitte das große MT-Verkehrsrechtstribunal berücksichtigen. Anscheinend ist die Staatsanwaltschaft Hamm wohl eher der Meinung, dass die Aussage von A4_TDI zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt als dass sie ihn als Beschuldigten sieht, aber vielleicht täuschen sie sich auch...

Jaaaaaaaaaaaaaaaaa.
Nur wird er mit entsprechenden Fragen konfrontiert werden.
Als Leidtragender ist er wiederum mit dem Ergebnis der Verhandlung verknüpft.

Gruß

Na und? Kommen wir mal wieder auf den langweiligen Boden der Tatsachen. Das ist eine 08/15-Verhandlung nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Die verläuft auch nicht wie in Hollywood-Filmen oder auf RTL2. Der Richter vernimmt den Zeugen. Der Anwalt kann dann Fragen stellen. Die, die er immer stellt, damit der Mandant sieht, wofür er sein Geld bezahlt.

Grüße vom Ostelch

Rechts überholen????? Hat die Rennleitung es so auf genommen?

In der Bundesrepublik Deutschland regelt § 5 StVO das Überholen.

Grundsätzlich darf in Deutschland nur links überholt werden, ausnahmsweise auch rechts in folgenden Fällen:

- bei dichtem Verkehr mit Schlangenbildung auf den Fahrspuren einer Richtung (§ 7 Abs. 2 StVO)
- wenn auf der linken Fahrspur eine Schlange steht oder sich mit langsamer Geschwindigkeit bewegt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. (§ 7 Abs. 2a StVO).
- innerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw und Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Motorräder, bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung
- in Bereichen, wo durch Ampeln der Verkehr geregelt wird
- Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[1] Jedoch auf Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen), also wenn noch keine breite Leitlinie zum durchgehenden Fahrstreifen abgrenzt, darf nicht rechts überholt werden. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. (§ 7a Abs. 3 StVO)

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang).

Interressant dürfte wohl hier der zweite Punkt bei den Ausnahmen sein. Deshalb denke ich eher an unerlaubten Fahrspurwechsel, Vorfahrtsmissachtung. Dem Benutzer der durchgehenden Fahrspur ist die Vorfahrt zu gewähren. Lasse mich aber gerne belehren.

und alles noch mal von vorne😉

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 07. Aug. 2019 um 18:13:28 Uhr:


Interressant dürfte wohl hier der zweite Punkt bei den Ausnahmen sein.

Punkt zwei? Weil der TE mit 160 km/h stockenden Verkehr hatte oder wie? 😁

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