Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
Natürlich fahr ich an einer Kolone rechts vorbei. Natürlich nicht Caramba und nicht in der Absicht, vorne irgendwo die kleinste Lücke für einen Fahrspurwechsel zu nutzen.
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 08. Aug. 2019 um 17:30:14 Uhr:
Im Düsseldorfer Tunnel erlebst du es oft, das auf den zwei linken Fahrstreifen ein Heini mit 70 schleicht und alles dahinter hängt. Deswegen fällt mir nicht ein, auch runter auf 70 zu gehen, wenn es bei mir auf der rechten läuft.
70 !=160
Das ist ein wesentlicher Unterschied im Recht.
Solange ich auf der mittleren Spur genug Platz habe, während sich auf der linken Spur eine Schlange bildet, würde ich auch bei 130 nicht bremsen.
Natürlich vorausgesetzt die Geschwindigkeitsdifferenz ist nicht zu groß.
Ist zwar nicht erlaubt, trägt aber zum Verkehrsfluss bei.
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@therealrob Nein. Bei 130 stockt nix.
@Hyrai Also würdest du ja doch bremsen 😛
Zitat:
@Hyrai schrieb am 8. August 2019 um 19:34:19 Uhr:
Solange ich auf der mittleren Spur genug Platz habe, während sich auf der linken Spur eine Schlange bildet, würde ich auch bei 130 nicht bremsen.
Natürlich vorausgesetzt die Geschwindigkeitsdifferenz ist nicht zu groß.
Ist zwar nicht erlaubt, trägt aber zum Verkehrsfluss bei.
Am besten fließt dichter Verkehr bei 80 km/h. 🙂
Meist ist meiner Erfahrung nach sowieso das Problem, dass die Leute (viel) zu schnell in den Stau oder dichten Verkehr hineinrasen.
Deshalb wird bei vermeintlicher Staugefahr bei dynamisch geregelten Abschnitten auch schon einige km vorher das Tempo reduziert, auf meist 80 oder 100 km/h.
Die besonders schlauen VT "gasen" natürlich dennoch wie die blöden mit 130+x nach vorne und ja, sie stehen dann tatsächlich ein paar Autos weiter vorne im Stau und das auch noch länger als jemand, der es "gemütlich" angeht.
Sieht man auch schön innerorts an Ampeln:
Da kann der Verkehr langsam fließen oder von Ampel zu Ampel kurz rasen und lange stehen.
Ich wünsche den beiden Unfallverursachern hier nichts böses, aber möge der Zeitaufwand für diesen Blödsinn, den sie da gemeinschaftlich angestellt haben, sämtliche "Zeitvorteile" in ihrem Leben durch dummblöde Überholmanöver/Gegenhalten aufbrauchen.
Für 10 bis 20 h Aufwand, den die beiden wohl sicherlich jetzt schon überschritten haben, kann ich lange "schleichen". Aber solche Kandidaten lernen sowieso nichts daraus. Nicht vor Gericht (wo käme man da hin, wenn eine Amtsperson plötzlich noch Recht hätte?), nicht hier in einem Forum.
In meinem Beitrag war nicht die Rede von dichtem Verkehr - lediglich eine akute Schlange auf der linken Spur. Dafür gibt es diverse Ursachen - die häufigste ist wohl ein schlecht durchgeführtes Überholmanöver weiter vorne.
Hyrai, d.h. du machst es auch nicht besser als der Unfallgegner des TE, indem du rechts an der Schlange vorbeifährst (obwohl sie alle selbst auch schneller wollen) und dann vor dem Hindernis auf der rechten Seite nach links in eine (hoffentlich groß genug) Lücke einscherst. Nunja, kommts zum Unfall, schiebst du das dann auch auf den auf der linken Spur fahrenden? Ich mein, zum Unfall gehören angeblich immer zwei.
Wo habe ich denn geschrieben, dass ich einfach links einschere?!
Zitat:
@Hyrai schrieb am 8. August 2019 um 19:34:19 Uhr:
Solange ich (...) genug Platz habe (...) würde ich auch bei 130 nicht bremsen.
Heißt:
Wenn kein Platz mehr ist bremse ich (bzw. gehe frühzeitig vom Gas).
Dem TE kann eigentlich zunächst mal nichts passieren, da er in der bevorstehenden Verhandlung lediglich als Zeuge geladen worden ist - oder mache ich jetzt einen Denkfehler?
Wenn der andere allerdings einen cleveren Rechtsverdreher hat und in Berufung geht, könnte dem TE schlimmstenfalls eine Teilschuld angelastet werden, was ich sogar für recht wahrscheinlich halte, da sich der Vorgang deutlich über der Richtgeschwindigkeit abgespielt hat und es für den Gegner die einzige Möglichkeit ist, sein Strafmaß zu mildern.
Bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlung entwickelt und wie der Richter drauf ist.
Ich kann die Situation des TE sehr gut nachvollziehen. Mir passiert es auch hin und wieder, dass sich welche von der rechten Spur reindrängeln, wenn es gerade nicht weiter geht - auch bei diesen Geschwindigkeiten.
Klar: Man kann sich darüber ärgern, man kann es allerdings auch bleiben lassen. In 99% der Fälle fahren die dann ohnehin wieder rechts rüber, sobald es sich auflöst.
Klar, rechts überholen ist scheiße aber sein Revier verteidigen, in dem man die Spur dicht macht, ist auch nicht gerade vorbildlich. Der TE scheint ja nach wie vor der Auffassung zu sein, dass er selbst alles richtig gemacht hat.
Normalerweise sollte er im Nachhinein denken: Hoppla, so ganz richtig war mein Verhalten ja auch nicht. Gut, dass es so glimpflich ausgegangen ist.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 9. August 2019 um 12:30:07 Uhr:
Dem TE kann eigentlich zunächst mal nichts passieren, da er in der bevorstehenden Verhandlung lediglich als Zeuge geladen worden ist - oder mache ich jetzt einen Denkfehler?
Nein, genau so ist es.
Zitat:
Wenn der andere allerdings einen cleveren Rechtsverdreher hat und in Berufung geht, könnte dem TE schlimmstenfalls eine Teilschuld angelastet werden, was ich sogar für recht wahrscheinlich halte,
Bitte, bitte, es geht hier um ein schlichtes Bußgeldverfahren, nicht um einen Zivilprozess wegen des Unfalls, der sich wegen oder gelegentlich des Verkehrsverstosses, um den es hier ausschließlich geht, ereignet hat. "Mitschuld" gibt es hier nicht. Da hilft auch kein "cleverer Rechtsverdreher", es sei denn es wird doch in RTL2 verhandelt. 😉 Es wird auch keine Berufung geben, wei die für Bußgeldsachen gar nicht vorgesehen ist. Bestenfalls kann der andere Rechtsbeschwerde einlegen, wenn die strengen prozessualen Vorausetzungen dafür gegeben sind, nämlich
- gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist, als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet worden ist,
- der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen worden ist oder
- die gerichtliche Entscheidung im Beschlusswege ergangen ist, obwohl der Betroffene diesem Verfahren rechtzeitig widersprochen hatte.
Ansonsten kann das Beschwerdegericht die auf Antrag zulassen, wenn
- die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen ist (kommt nur in Betracht, wenn die festgesetzte Geldbuße mehr als einhundert Euro beträgt) oder
- das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben ist.
Das alles dürfte hier nicht gegeben sein. Bleiben wir mit unserer Fantasie also auf dem Teppich. Wegen des Bußgeldverfahrens hat der TE überhaupt nichts zu befürchten. Er sagt aus und das wars. Macht also bitte nicht die Pferde scheu!
Grüße vom Ostelch
Eigentlich ist es ganz egal was der TE da links "getrieben" hat. Das berechtigt nie zum rechts überholen- habe ich bei einer "echten " Gerichtsverhandlung von einem Richter gehört.
Der Gegner hat ihn angefahren! Das alleine ist schon für mich nicht nachvollziehbar, wenn einer neben mir fährt, fahre ich ihn doch nicht in die Seite, Augenarzt?
Der Gegner hat rechts überholt und wollte/hat die Spur gewechselt (eindeutig, wäre er doch rechts geblieben).
Das alleine ist schon "Punktewürdig" und wiegt auf alle Fälle am schwersten.
Außerdem hat der Gegner die richterliche Entscheidung angestrebt, weil er uneinsichtig ist.
Also wird er auch verknackt, egal was der TE gemacht hat.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 8. August 2019 um 19:01:18 Uhr:
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 08. Aug. 2019 um 17:30:14 Uhr:
Im Düsseldorfer Tunnel erlebst du es oft, das auf den zwei linken Fahrstreifen ein Heini mit 70 schleicht und alles dahinter hängt. Deswegen fällt mir nicht ein, auch runter auf 70 zu gehen, wenn es bei mir auf der rechten läuft.
70 !=160
Das ist ein wesentlicher Unterschied im Recht.
Im Tunnel sind 80km/h erlaubt. Selbst wenn er mit 60 tuckert, fahr ich rechts vorbei.
Als Zeuge:
Der Wahrheit verpflichtet! - Meineid wird mit Haftstrafe "Belohnt"
kein Belastungseifer!
Keine persönlichen Emotionen!
Am Besten frei von der Leber ohne Bewertungen den Sachverhalt wiedergeben!