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Bei betätigen der Fußbremse gehen die Warnblinker in Bremsleuchten über.

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 19:41

Hallo an alle US Car Fahrer und Schrauber !!!

ich brauche mal eure Hilfe bzw. Tipps oder Ideen von Euch.

Leider bin ich beim Versuch ein Oldtimergutachten für meinen 30 jahre alten Buick Riviera

zu bekommen u. a. an folgenden Mangel gescheitert:

Wie so viele US Cars hat auch mein Buick nur rote Rücklichter die für alles herhalten müssen, also als Rücklicht, als Bremslicht, als Blinker und entsprechend als Warnblinker.

Nun hat der freundliche TÜV-Prüfer festgestellt, dass wenn die Warnblinker eingeschaltet sind und ich auf die Bremse trete aus den Warnblinker die Bremsleuchten werden, also aus Blinklicht wird Dauerlicht. Dies ist leider nicht zulässig.

Hat eventuell jemand eine Idee, wie ich diese Fehlschaltung korrigieren kann, so das die Warnblinker

bei betätigter Bremse auch Warnblinker bleiben.

Einen Schaltplan vom Fahrzeug liegt mir vor, doch ich verstehe nur Bahnhof.

Ich sehe gerade das es dieses thema schon gibt. Sorry !!!!!

Vielleicht gibt es trotzdem noch die eine oder andere Antwort zu dem Thema die noch nicht genannt wurde.

Bin für jeden Rat/Tipp/Idee sowie Antwort dankbar.

Viele Grüße Ralf

Beste Antwort im Thema

Um eine "Fehlerschaltung" handelt es sich allerdings bei dieser dämlichen und leider immer noch existierenden TÜV-Anforderung, die es in keinem anderen Land, außer in Deutschland gibt, da man sich hier seit Jahrzehnten jeder vernünftigen Überlegung entzieht.

In zivilisierten Ländern hat das Bremslicht aus verständlichen Gründen eine höhere Priorität als die Warnblinkanlage, da für nachfolgende Fahrzeuge wesentlich wichtiger zu wissen ist, ob das vorausfahrende/geschleppte Fahrzeug gerade eine Notbremsung macht oder einfach nur irgendein Problemchen hat, weswegen die Warnblinkanlage an ist. Genau deswegen ist das so und nicht anders gebaut worden.

Eine Methode, den gewünschten Zustand herzustellen ist, eine Rücklicht-Kammer auf jeder Seite nur für dei Blinkfunktion freizuhalten und die beiden anderen fürs Bremslicht zu nehmen. Bei einer 3-Kammer Rückleuchte wären die Birnen dann wie folgt belegt:

Birne außen: 2-Faden, Rücklicht/Blinker

Birne mitte: 2-Faden, Rücklicht/Bremse

Birne innen: 2-Faden, Rücklicht/Bremse

Dieser Eingriff erfordert ein Beschädigen/Zerschneiden eines UNERSETZBAREN UND SÜNDHAFT TEUREN Originalkabelbaumes. Dies ist ausdrücklich nicht gutzuheißen. Ich kann nur allen raten, den TÜV-Prüfern immer wieder die Sinnlosigkeit des deutschen Systems vorzuhalten. Bis jetzt konnte mir gegenüber das nämlich noch keiner stichhaltig begründen, was der Mist soll. Deswegen habe ich auch noch nie ein Auto so umgerüstet.

Wehret dem Irrsinn und hinterfragt alles!!!

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Um eine "Fehlerschaltung" handelt es sich allerdings bei dieser dämlichen und leider immer noch existierenden TÜV-Anforderung, die es in keinem anderen Land, außer in Deutschland gibt, da man sich hier seit Jahrzehnten jeder vernünftigen Überlegung entzieht.

In zivilisierten Ländern hat das Bremslicht aus verständlichen Gründen eine höhere Priorität als die Warnblinkanlage, da für nachfolgende Fahrzeuge wesentlich wichtiger zu wissen ist, ob das vorausfahrende/geschleppte Fahrzeug gerade eine Notbremsung macht oder einfach nur irgendein Problemchen hat, weswegen die Warnblinkanlage an ist. Genau deswegen ist das so und nicht anders gebaut worden.

Eine Methode, den gewünschten Zustand herzustellen ist, eine Rücklicht-Kammer auf jeder Seite nur für dei Blinkfunktion freizuhalten und die beiden anderen fürs Bremslicht zu nehmen. Bei einer 3-Kammer Rückleuchte wären die Birnen dann wie folgt belegt:

Birne außen: 2-Faden, Rücklicht/Blinker

Birne mitte: 2-Faden, Rücklicht/Bremse

Birne innen: 2-Faden, Rücklicht/Bremse

Dieser Eingriff erfordert ein Beschädigen/Zerschneiden eines UNERSETZBAREN UND SÜNDHAFT TEUREN Originalkabelbaumes. Dies ist ausdrücklich nicht gutzuheißen. Ich kann nur allen raten, den TÜV-Prüfern immer wieder die Sinnlosigkeit des deutschen Systems vorzuhalten. Bis jetzt konnte mir gegenüber das nämlich noch keiner stichhaltig begründen, was der Mist soll. Deswegen habe ich auch noch nie ein Auto so umgerüstet.

Wehret dem Irrsinn und hinterfragt alles!!!

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 20:18

Hallo spechti,

vielen Dank für die Informationen, ich werde versuchen mit Deinen Argumenten

den TÜV-Prüfer zu überzeugen.

Gruß Ralf

am 12. Januar 2010 um 20:26

Hallo!

Das trägt jetzt sicher nicht zur Problemlösung bei, aber hier in NL -wo ich seit einem halben Jahr lebe und arbeite- kann ich ein VIEL "humanere" Umrüstpraxis beobachten:

Rote Blinker scheinen problemlos toleriert zu werden, orange Standlichter zwar nicht, dafür aber weiße Blinker vorne, d. h. es wird einfach (bei klarem Blinkerglas) die orange Zweifadenbirne gegen eine weiße getauscht - so bleibt der Kabelbaum unberührt. Lediglich Seitenblinker müssen -so nicht vorhanden- ergänzt werden, die v. a. bei SUVs und Pick Ups nun gängigen Spiegelblinker (roter, manchmal auch gelber Pfeil) scheinen nicht auszureichen.

In meiner Heimat Österreich ist es ähnlich, aber nicht ganz so kompliziert wie in Deutschland. Hatte man vorher keine Bastelbude, hat man sie sicher nach der Umrüstung. ;)

LG, Freddie

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 20:51

Hallo Freddie,

 

danke für deinen Beitrag.

Ich sehe das mit der Bastelbude genauso wie Du.

 

Gruß Ralf

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 21:05

Ich habe gerade nochmal in meinen KFz.Brief geschaut.

Man hat 1979 eine Ausnahmegenemigung für folgende Abweichungen erteilt:

Scheiben, Schlussl., Bremsl., Blinkl., Kennz.Bel., Sicherheitsgurte in nicht amtl.

genehm. Bauart vuh, seitl.Rueckstrahl., H-Blinkl.Rot.

Bei der Nachuntersuchung versuche ich das Warnblinkerproblem mit in die

Ausnahmegehmigung zu packen. Vielleicht klappt es.

LG Ralf

wenns du garnicht durchbekommst kannst du es folgendermaßen (falls mehr als ein Lampenkammer vorhanden, siehe Beitrag von Spechti) technisch umsetzen. die leitung vom Bremslichtschalter zur Lenksäule abstecken (aufpassen ob der Tempomat ned mit dranhängt) oder unterbrechen (weise ader?) und von dieser stelle dann eine zusätzlich leitung nach hinten ziehen und eine Leuchte pro seite als Bremslicht und eine als Blinker verwenden.

Die Problematik läßt sich mit der Ausnahmegenehmigung in Bezu auf die Warnblinker leider nicht greifen, da die bescheuerte Regel auch 1979 schon existierte.

Aber, wenn Dir die Ausnahmegenehmigung vorliegt ist das gut für weitere eventuelle Abweichungen, auf die kreative Prüfer kommen könnten (wie z.B. die Farbe der Fernlichtkontrolle). Wenn nicht, solltest Du sie als beglaubigtes Dokument unbedingt bei der ehemals ausstellenden Behörde unter der Nummer, die im KFZ-Brief angegeben ist, abfordern. Was kaum jemand weiß: die AGs sind übertragbar und gehören zum Fahrzeug. Auch bei Halterwechsel. Schließlich wurde mal viel Geld dafür bezahlt. Oftmals archivieren die Behörden die Dokumente Jahrzehnte lang. Ich habe mir gerade aus Tübingen von der ehemals ausstellenden Behörde die Ausnahmegenehmigungen für meinen Mustang schicken lassen, die dort noch im Keller lagen. Damit kann man bei der Zulassung einigen Übereifrigen gleich den Wind aus den Segeln nehmen...

Wie gesagt, dieser Warnblinkerquatsch ist seit Jahren ein Stachel im Fleisch der US-Car-Szene. Wir sollten alle durch ständiges Wirken und Aushöhlen des Steins dafür sorgen, daß der Irrsinn zugunsten einer logisch nachvollziehbaren Lösung abgeschafft wird.

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 9:02

Hallo Torjan,

das ist eine gute Idee, ich muss nur schauen wieviel Kammern mein Rücklicht hat.

Einen Tempomat habe ich nicht, ist mir zumindest nicht bekannt, von daher kann ich

ja nicht viel falsch machen.

Vielen Dank.

Gruß Ralf

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 9:34

Hallo spechti,

leider liegt mir keine Ausn.genemigung in Papierform vor, sondern nur der Eintrag im Kfz-Brief das eine erteilt wurde, leider ohne Angabe von einer Reg.nummer der Ag.

Ob die da noch was nachvollziehen können ? Ich probiere es trotzdem mal bei der damaligen Zulass.

Ich habe den Buick jetzt mal für 2Monate Saison zugelassen, damit ich nicht für jeden Scheiß ein Kurzzeitkennzeichen holen muss, denn TÜV und AU habe ich ja von einer anderen TÜV-Prüfstelle, die mir aber kein Oldi-Gutachten ausstellte, da der Himmel im Fahrzeug

fehlt und dem Prüfer den Zustand der Lackierung nicht gefiel. Der war glaube ich mit dem erstellen eines Oldie-Gutachten überfordert.

Die Zulassungsstelle hat ordnungsgemäß zugelassen.

Ich werde dank eurer aller Hilfe es bestimmt hinbekommen und natürlich es nach der Nachuntersuchung wieder Rückgängig machen, denn ich möchte schon ein Originalfahrzeug mit Originalfunktion fahren.

Trotzdem bin ich weiterhin für tech.Tipps/Ideen diesbezüglich empfänglich.

Auch Dir vielen Dank.

Gruß Ralf

Hallo,

 

also bei meinem K5 ist das auch so und wurde vom Tüv aktzeptiert. Warum weshalb wieso, keine Ahnung, hat den guten Mann nicht gestört.

Also wenn der Warnblinker an ist dann geht das Bremslich vor. Liegt an der amerikanischen Technik. Da der Blinkerschalter einen der zwei vorhandenen Kanäle (links, rechts) fürs Blinken verwendet bleibt der andere fürs bremsen frei. Wenn du nun warnblinkst ist der Schalter ja nicht betätigt und Blinkt fröhlich auf beiden Seiten.

 

Das das nicht aktzeptiert wird verstehe ich auch nicht wirklich, restauriere gerade auch noch nen Bonneville, und die sollen mir blos nicht auf so ne Idee kommen die Brüder...

 

Ich könnte mir höchstens vorstellen eine kleine Relaisschaltung dafür zu nutzen. So nach dem Motto, wenn warnblinken, dann Bremse aus. Damit das korrekt funktioniert bräuchte man wohl noch ein Zeitrelais was ca 1e Sekunde verzögert, hätte da schon ne lustige Schaltung im Kopf.

 

mfg Alex

 

 

 

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 8:17

Hallo Alex,

wenn Du so eine Schaltung hinbekommst, musst Du sie unbedingt hier ins Forum stellen.

Ich denke es werden Dir sehr viele US Carfahrer dankbar sein.

Da ich ja nicht locker lasse, habe ich im www mal geforscht, wo das eigentlich geschrieben steht, dass die Warnblinker in der Funktion dominieren müssen.

Konnte weder was in der STVZO, in der FZV, noch in der Importfahrzeug-Richtlinie was finden das nur annähernd eine dominierung der Warnblinker regelt.

Habe sogar eine TÜV-Prüfstelle nach den Zufallsprinzip in Wiesbaden ausgesucht und dort mit dem Prüf.Ing telefoniert, der erzählte mir es gäbe Kommentare und Richtlinien wo das drin stehen würde

und die wären für uns TÜV-Kunden nicht einsehbar.

Ich glaubte dem kein Wort und habe eine andere TÜV-Prüfstelle angerufen und die haben gesagt solche Kommentare oder Richtlinien gibt es überhaupt nicht.

Man sieht also, auch beim TÜV bekommt man etwas auferlegt was rechtlich garnicht haltbar ist.

Ich werde dem Frieden willen, den Pseudomangel beseitigen und hinterher, wenn der Prüfer mir mein Oldi-Gutachten überreicht hat, Ihn damit Konfrontieren und zum Schluß richtig zusammenscheißen.

Diese Genugtuung brauche ich, um damit abzuschließen.

Danke für Deinen Beitrag.

Gruß Ralf

Zitat:

Ich glaubte dem kein Wort und habe eine andere TÜV-Prüfstelle angerufen und die haben gesagt solche Kommentare oder Richtlinien gibt es überhaupt nicht.

Man sieht also, auch beim TÜV bekommt man etwas auferlegt was rechtlich garnicht haltbar ist.

Das deckt sich mit meiner Erfahrung. Was gegen jede Logik und jeden gesunden Menschenverstand verstößt, läßt sich eben schwer beweisen. Das ändert aber nichts daran, daß es sich hartnäckig hält, auch wenn es noch so absurd ist.

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 20:17

Juhu, ich habe es hin bekommen, Dank eurer Hilfe.

So jetzt nur noch zum TÜV und dann bekomme ich hoffentlich das Oldi-Gutachten.

Vielen, vielen Dank an alle die auf meine Beiträge geantwortet haben.

Viele Grüße Ralf

Hallo,

 

und wie hast du das ganze jetzt gelöst? Wäre denke ich sehr interessant und vor allem das, was der Tüv dazu sagt.

 

Hier mal ein sehr sehr schnell erstellter Schaltplan von einem meiner Gedankengänge dazu. Sieht zwar etwas merkwürdig aus, aber muss ja nich so perfekt sein. Iss nur etwas gekrakel mit dem Paint...:D

Man könnte das Ganze auch noch etwas anders lösen mit einem Kondensator anstatt des Zeitrelais.

 

mfg Alex

Blinker-warnblinker
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