Bei 40-50 km/h. bremst W247 ab
Hallo,
hatte vor zwei Tagen folgendes Problem. Bin mit ca. 40-50 km/h gefahren. Ohne das ich gebremst habe, hat sich die Bremse aktiviert. Es war ein lautes Geräusch, als wenn ich kurz die Handbremse aktiviert hätte. Auto hat total abgebremst, Bremse hat sich wieder gelöst.
Hatte jemand das gleiche Problem?
Beste Antwort im Thema
Das System ist im Prinzip dumm.
Es ist nicht mit dem menschlichen Auge und den daraus resultierenden Folgereaktionen eines aufmerksamen Fahrers vergleichbar.
Wenn man es so sieht ist der Aktive Spurhalteassistent ein naiver Lebensretter der im Hintergrund arbeitet.
Man muss ihm Fehler verzeihen.
Wenn er uns nur ein Mal den A..... rettet hat es sich allemal gelohnt.
Das gleiche gilt für den Aktiven Bremsassistent.
Wenn er mich auch nur ein einziges Mal vor einem Auffahrunfall bewahrt hat er sich gelohnt.
Wer das Auto länger fährt weiß irgendwann genau wo und wann das System falsch regeln wird.
Dann lenke ich halt dagegen oder gebe Gas.
Abschalten ist keine Alternative.
56 Antworten
Zitat:
@Chironer schrieb am 18. Februar 2020 um 05:43:41 Uhr:
Zitat:
@DerNitz schrieb am 17. Februar 2020 um 23:25:02 Uhr:
Das kann auch durch Partikel in der Luft liegen wie Blätter, Sand,...
Im Leben nicht!
Die Erfassungsgröße dieser Systeme ist auf _relevante_ Hindernisse ausgerichtet.Nicht auf sommerliche Insekten.
Da fliegt dann auch nicht nur ein Partikel durch die Luft, sondern ist quasi wie ne Wand. Bei Sand und Rußpartikel selbst erlebt
Dann ist es aber eben eine echte, Radar reflektierende und Licht absorbierende "Wand" und nicht nur "Blätter, Sand".
Zitat:
@WolfgangZa schrieb am 18. Februar 2020 um 11:47:56 Uhr:
lieber einmal zuviel gebremst als einmal zu wenig....
Das sagst du. Wenn der hinter dir aber nicht solch ein System hat, und warum auch immer nicht schnell genug bremsen kann und du dadurch einen Unfall verursachst, dann kann es wegen grundloser bremsung auch eine Strafe nach sich ziehen. Stell dir mal vor das passiert dir auf der rechten Spur und ein LKW ist hinter dir und deine Karre legt ne Vollbremsung hin. Da kann es richtig böse enden, wenn der Lkw versucht dir auszuweichen weil er sich erschreckt
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dann hat der LKW zu wenig Sicherheitsabstand gehalten. Eine Notbremsung muss immer berücksichtigt werden, z.B. wenn ein Kind auf die Straße läuft...
Zitat:
@WolfgangZa schrieb am 18. Februar 2020 um 14:12:57 Uhr:
dann hat der LKW zu wenig Sicherheitsabstand gehalten. Eine Notbremsung muss immer berücksichtigt werden, z.B. wenn ein Kind auf die Straße läuft...
Aber wohl kaum auf einer absolut freien, übersichtlichen Landstraße bei 60 km/h, wo rechts und links Wiesen sind und vor dir niemand auf der Straße ist!
Zitat:
@WolfgangZa schrieb am 18. Februar 2020 um 14:12:57 Uhr:
dann hat der LKW zu wenig Sicherheitsabstand gehalten. Eine Notbremsung muss immer berücksichtigt werden, z.B. wenn ein Kind auf die Straße läuft...
Gibt Gründe warum das nicht passiert. Hatte sowas im August selbst erlebt bei 130 auf der Autobahn, als ein LKW nicht mehr bremsen konnte und aus Reflex ausgewichen ist. Wir waren nur leider links und er ist seitlich bei uns rein und hat uns in die Leitplanke gedrückt.
Hallo.
bereits bisher hatte ich u.a. geschrieben:
Schon im November 2019 hatte ich wegen massiver Probleme - Zwangsbremsungen - mit dem Spurhalteassistenetn den MB-Service angeschrieben und nach dortiger Rücksprache mit der Technikabteilung die Mitteilung erhalten:
Eine generelle Abschaltung des Spurhalteassitenten sei mit Blick auf die Typgenehmigung nicht möglich und werde z.Zt. nicht vorbereitet. Ungewiss sei, ob künftig diese Möglickeit geschaffen werde.
Im Ergebnis für mich unbefriedigend!
Deshalb nach mehreren, z.T. gefährlichen Erlebnissen: vor jedem Wegfahren schalte ich den den Spurhalteassitenten ab. Es ist jedermanns Sache, wie er die Risiken des Assistenten und seine eigenen einschätzt. Für mich ist dies nach 50 unfallfreien Jahren und einen halben Duzend kritischer Situationen durch den Assistenten keine Frage.
Bei einem modernen Auto sollte es allerdings nicht nötig sein, quasi wie ein Pilot im Flugzeug vor dem Start eine Checkliste durchzugehen, was aktiv bleiben kann und was noch abgeschaltet werden sollte.
Nun zum wiederholten Male:
MB sollte das bei vielen Kunden aufgetretene Problem nicht vorhersehbarer Zwangsbremsungen durch den nicht deaktivierbaren Spurhalteassistenten am Besten nicht nur an die wohl stetes fortschrittsgläubigen Techniker geben, sondern besser einmal die Rechtsabteilung damit befassen.
Bei einer in völlig offener Verkehrslage und bei normalem Verkehrsfluss nicht gebotenen , willkürlichen Zwangsbremsung trägt der Verursacher einer derart unmotivierten Vollbremsung bei einem Auffahren des nachfolgenden Verkehrs zumindest ein erhebliches Mitverschuden, wenn nicht - auf offener Strecke - sogar mehr. Ist MB etwa bereit, diesen Verschuldensbeitrag, den nicht der Fahrer - sondern die Automatik des Spurhalteassistenten - geleistet hat zu übernehmen? Dazu wäre sie bei derart noch nicht ausgreiften einem System aber verpflichtet - Unfallursache: vorhersehbares technisches Versagen. Die KI des Spurhalteassistenten kommt nun mal mit der Vielfalt des täglichen Straßenverkehrs und den nicht immer einheitlichen Fahrbahnmarkierungen noch nicht so gut zurecht, dass die vielfach geschilderten Gefahrsituatinen ausgeschlossen werden können. Die Grenzen des Systems werden in alltäglichen Situationen vielfach, und zwar gefährlich deutlich.
Deshalb ist es m.E. zwingend, dass die Software unter Anpassung der Typgzulassung baldmöglichst dahin ergänzt wird, dass der verantwortliche Fahrer diese Funktion nutzen oder sie dauerhaft deaktivieren kann.
Es kann nicht sein, dass eine unausgreifte, gefahrträchtige KI von MB zwangsweise über die Verantwortung des Fahrers gestülpt wird.
Gruß
B-Mounty - erfahrener Jurist
Hallo,
Ich werde am 19.November mein gebraucht Mercedes aus Bj 2023 bekommen
Jetzt mal die Frage aller Fragen,
Fiktiverfall: ich fahre auf der BAB mit ca. 160 km/h plötzlich bremst mein Fahrzeug ohne Grund und der hinter mir fahrende PKW fährt mir ins Heck, nun kann der hinter mir fahrende Fahrer/in beweisen, dass diese Bremsung ohne Grund passiert ist.
Wär trägt dann die Verantwortung/Schuld?
Oder sind diese Problem bereits durch Updates behoben worden?
§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO: Wer vorausfährt darf nicht ohne zwingenden Grund stark abbremsen. Verantwortung/Schuld bei einem Auffahrunfall m. E. daher beim Vorausfahrenden, auch wenn das Auto aufgrund einer technischen Fehlfunktion selbsttätig bremst da der Halter/Fahrer ja auch die Betriebsgefahr trägt.
Ob der Fehler inzwischen durch ein (Software-)Update behobrn ist, weiß ich nicht.
Hier eine aus meiner Sicht gute Zusammenfassung...
Wer Auffährt trägt grundsätzlich erstmal die Schuld, aber...... Hinweis: Teilschuld, Beweispflicht....