Bei 100 mit 155 kmh geblitzt was nun?
Hallo zusammen,
ich bin selbständiger Trockenbauer und bin viel unterwegs.
Am Samtag hatte ich zwei Besichtigungen mein kopf war komplett voll und bin auf der A42 nähe Duisburg mit 155 bei erlaubten 100 kmh geblitzt worden 🙁.
Womit muss ich jetzt rechnen? ich hatte noch nie ein Fahrverbot ausser ein paar strafen wegen falsch parken.
Kann ein Rechtsanwalt helfen? dürfen mobile Blitzer auch am Wochenende blitzen? brauchen den FS wegen beruflichen Gründen.
Danke für eure Unterstützung
74 Antworten
In jedem Fall soltest du einen Blitzerwarner auf dem Handy installieren (z.B. von blitzer.de).
Verhindert genau diese unvorsätzlichen, schusseligen Übeschreitungen durch rechtzeitiges Warnsignal. Ist zwar ordnungswidrig, allerdings kann das nicht auffallen wenn das Handy mit zugeklappter Hülle in der Mittelkonsole liegt.
Ansonsten kann wie oben gesagt, ein Anwalt die Akte zur Einsicht bekommen um zu prüfen, ob Formfehler passiert sind (Eichfrist des Gerätes abgelaufen, Äste im Blitzfeld, Beamter nicht ausreichend geschult etc.).
Wenn alle Stricke reißen und wegen des Fahrverbotes definitiv ein Jobverlust droht, kann ein gut verhandelnder Anwalt erreichen, dass das Fahrverbot entfällt und dafür die Geldbuße verdoppelt wird. Versuch macht klug.
In NRW könntest du auch aus diesem Grund Glück haben:
https://rp-online.de/.../...rw-ungestraft-personalmangel_aid-117639839
Gehen wir mal ganz an den Anfang….
also der TE gibt ja 155km/h „bei der Messung“ an….. da er nichts anderes geschrieben hat gehe ich mal davon aus das er den Wert am Tacho abgelesen hat.
Tachos haben nun mal immer eine Abweichung nach oben, bis zu 7% sind da über 100km/h zulässig, wenn ich mich recht erinnere.
155km/h abzüglich 7% wären so etwa „echte 144km/h“
davon werden dann m.W. noch mal 3% für die Meßtoleranz abgezogen.
144km/h abzüglich 3% wären dann ~139km/h. Also blieben ca.39 km/h die zur Last gelegt werden würden.
Damit wäre er nach Tabelle in der vorhergehenden Stufe mit 31-40km/h Überschreitung in der dann das Fahrverbot nur droht, wenn es innerhalb eines Jahres zweimal zu einer Überschreitung >26km/h gekommen ist.
Also könnte er mit Glück und wenn alle Toleranzen für den TE wirken, nochmal knapp und mit nem blauen Auge davonkommen.
228,50 € für die Staatskasse und 1Punkt für‘s Konto blieben dann stehen.
Also erstmal den Bußgeldbescheid abwarten was final vorgeworfen wird.
Zitat:
@PHAETHOM schrieb am 27. August 2024 um 11:13:43 Uhr:
...............
Wenn alle Stricke reißen und wegen des Fahrverbotes definitiv ein Jobverlust droht, kann ein gut verhandelnder Anwalt erreichen, dass das Fahrverbot entfällt und dafür die Geldbuße verdoppelt wird. Versuch macht klug.
Ein Jobverlust steht bei einem Selbständigen wohl eher nicht im Raum, evtl. aber Umsatzeinbußen, wegen mangelnder Möglichkeit an die Arbeitsstelle zu kommen. Dagegen gibt es aber Mittel.
Zitat:
@shkupi2023 schrieb am 27. August 2024 um 00:20:22 Uhr:
Hallo zusammen,ich bin selbständiger Trockenbauer und bin viel unterwegs...................
Den Tipp mit dem Gang zum Anwalt würde ich aber auf jeden Fall beherzigen.
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Die Rechnung oben hat paar Fehleinschätzungen drin. Bis zu 7 % vom Skalenendwert dürfen können (nicht müssen) war damals diese Regel. Heute mit Digitalen Tachos schwer, dann ist die Toleranz bei der Messung auch nach oben möglich, und das mit den 3% nur theoretischer Natur.
Mein Fiesta Tacho zeigt praktisch immer (!) 5 kmh zuviel an. Egal ob ich 30, 50, 80, 110 oder 150 fahre.
Aber es wäre wirklich entscheidend zu wissen ob da schon ein Brief kam und die 155 kmh das Messergebnis sind oder nur der Blick auf dem Tacho war.
Gilt denn nicht mehr „im Zweifel FÜR den Angeklagten“ ?
Und da es so knapp werden könnte, frage ich mich wie die „Kommawerte“ der Rechnung bewertet werden?
Kaufmännisch gerundet?
oder generell unberücksichtigt?
139,82km/h nach der Prozentrechnerei, wären für den Gesetzgeber dann 139km/h oder 140km/h?
Zweifel gibt es ja nicht wirklich am Tatbestand.
Hier geht es mehr um Kulanz oder Gnade oder einen Deal…wie auch immee man das nennen mag.
Edit: Der TE muss wohl erstmal auf den Brief warten, wo der exakt gemessene Wert abzugl. Der Toleranz dann schwarz auf weiß benannt wird. Natürlich ohne Kommastellen.
(Falls er den nicht schon hat.)
Sonst ist das wieder viel Mutmassung und Glaskugel.
Keine Frage…..> 150km/h auf dem Tacho bei erlaubten 100km/h sind schon heftig und gehören Sanktioniert.
Wenn denn echte 155km/h, im möglicherweise schon vorhandenen Bußgeldbescheid stehen sollten, hätten auf dem Tacho dann so um 170km/h gestanden und da braucht man dann nichts mehr kommentieren.
Die Sache wird dem TE hoffentlich einen gehörig großen Schreck eingebracht haben, selbst wenn’s knapp ohne Fahrverbot ausgeht.
Moderne Tachos sind recht genau. Meiner zeigt maximal 3km/h zu viel an - verglichen mit GPS-Messung. Lassen wir es großzügig beim TE 5km/h sein.
Mal nachgerechnet: 155 - 5 = 150 wahre Geschwindigkeit. Mit viel Glück hat das Gerät 148 gemessen (Meßfehler fiel zu gunsten des TE aus). Davon kommen 3% ab. Das sind 143,56. Es werden 143 vorgeworfen. Reicht nicht.
Bei einem Tacho mit Nadel kann man noch hoffen, daß die doch näher bei 150 als bei 160 war. Dann könnte es grade noch ohne Fahrverbot abgehen.
Zitat:
@shkupi2023 schrieb am 27. August 2024 um 00:20:22 Uhr:
dürfen mobile Blitzer auch am Wochenende blitzen?
Aber sicher.
Sie dürfen jedoch auf gar keinen Fall blitzen wenn man selbst gerade zu schnell dran vorbei fährt. 🙂
Aleso gehe in die Offensive und erstatte Anzeige.
Zitat:
@PHAETHOM schrieb am 27. August 2024 um 11:16:05 Uhr:
In NRW könntest du auch aus diesem Grund Glück haben:
https://rp-online.de/.../...rw-ungestraft-personalmangel_aid-117639839
Oder auch nicht:
Zitat:
Dabei gehe es um Verkehrsdelikte wie kleinere Tempoverstöße, bei denen kein Fahrverbot droht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 27. August 2024 um 11:38:54 Uhr:
Gilt denn nicht mehr „im Zweifel FÜR den Angeklagten“ ?Und da es so knapp werden könnte, frage ich mich wie die „Kommawerte“ der Rechnung bewertet werden?
Kaufmännisch gerundet?
oder generell unberücksichtigt?
139,82km/h nach der Prozentrechnerei, wären für den Gesetzgeber dann 139km/h oder 140km/h?
Es wird IMHO generell abgerundet.
Gruß Metalhead
Das Fahrverbot zu schieben ist kein Problem und geht auch ohne Anwalt. Vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids bekommt er eh Zeit. Die Rechtskraft des Bescheids lässt sich mit einem taktischen Einspruch auch noch mal nach hinten schieben. Bis eine Gerichtsverhandlung terminiert ist dauert es auch ein paar Monate, kurz vorher sollte man den Einspruch zurücknehmen und erst dann beginnen die 4 Monate zu laufen.
Die Umwandlung in ein höheres Bußgeld wird schwer, weil das viele versuchen.
Zitat:
@pivili schrieb am 27. August 2024 um 11:13:15 Uhr:
Den egal ab 30 oder 40 schnell, ein 1M Fahrverbot wird im normalen Verlauf Teil der Sanktion sein.
Nein, ein FV gibt es außerorts erst ab 41km/h drüber.
Unbedingt einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Der fordert alle Unterlagen zum Beleg einer ordnungsgemäßen Messung ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass da etwas nicht korrekt ablief ist vorhanden. Weiß ich aus Erfahrung.
Ich wünsch dir viel Glück.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 27. August 2024 um 12:09:30 Uhr:
Moderne Tachos sind recht genau.
Wenn "der Trockenbauer" z. B. mit einem aktuellen Fiat Ducato unterwegs war, dann zeigt ihm dessen "moderner Tacho" garantiert deutlich zu viel an. Nur weil es heutzutage genauer geht, zeigen noch längst nicht alle Tachos genauer an. Beim genannten Fabrikat sind durchaus auch mehr als 7% Übertreibung drin. 😉