Behörde stiehlt und vernichtet Privateigentum
Siehe Berliner Morgenpost :
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/05/31/berlin/756893.html
Weiß jemand, was daraus geworden ist ?
Ist so etwas nur in Deutschland oder auch anderswo möglich ?
Wenn so etwas rechtlich Bestand hat, wäre das für mich ein Grund mehr zum auswandern.
Eine richtige Demokratie ist dieses hier jedenfalls sowieso nicht.
Mich jedenfalls packt sowohl bei der Altautoverordnung, der Ökosteuer und auch der überhöhten Diesel- Kfz-Steuer nur noch der weißglühende Zorn.
Aber der deutsche Volkstrottel merkt ja sowieso nicht mehr, was in der Realität vor sich geht und guckt lieber irgendwelche geistig flachen Sendungen auf RTL und Co.
Dann gibt es eben halt immer neue unverschämte Varianten der Ökoabzocke.
88 Antworten
Moin,
Autohändler ... haben ABGENOMMENE Plätze, die den Aufbewahrungsvorschriften für Fahrzeuge genügen und als SICHER eingestuft sind. DAS gilt für eine Scheune (!) NICHT zwangsläufig. In vielen Fällen genügen die Plätze, an denen ALTE Autos von sog. Liebhabern aufbewahrt werden ... absolut NICHT den Umweltauflagen. Dieses Argument ZIEHT.
Und der Vorwurf der Willkür ... packt ja auch nicht. Denn GELTENDES RECHT ist EXISTENT und ist JEDEM Zuständig, der sich entsprechend schlau macht. Wenn Ich mir als Hobby eine Pistole kaufe, mache Ich mich ja bezüglich des GELTENDEN Rechtes auch schlau.
Und ... *hüstel* Zeitungen ... wollen Zeitungen VERKAUFEN ... Und WARUM bitte, sollte sich ein Amtsleiter rechtfertigen, wenn der VORGANG zwar "unhöflich" und auch "nicht der Norm" entsprechend ist ... aber RECHTLICH den Vorschriften genügt ?! Da HAT er nix, worüber er sich rechtfertigen muss.
Fakt ist ... Das AMT hat entsprechend GELTENDEM deutschen Recht gehandelt. Weshalb also sollte sich da wer Rechtfertigen ?! Oder rechtfertigt sich von euch jemand, wenn er etwas RECHTMÄSSIGES (wenn auch unpopuläres) macht ?!
Der ganze Vorgang ist UNSCHÖN ... aber NICHT ILLEGAL gewesen.
MFG Kester
leider lässt sich das viel zu oft beobachten. nur weil etwas vermeintlich vom gesetz her legal ist, geht man dagegen nicht auf die barrikaden. "gesetz" bedeutet nicht gleich "richtig". es wurde auch nur von menschen verfasst, die mit wasser kochen und fehlerhaft sind.
ist im rechtsstaat, nicht zumindest formal, auch das gesetz streitbar?
Moin,
Ja ... ist es ... aber nicht indem man unter der Hand zu einer Lynchjustiz aufruft, sondern indem man sich politisch engagiert, und das haben die DEUTSCHEN Oldiefans und Autofahrerclubs VOLLKOMMEN versäumt, bzw. deutlich zu spät reagiert. Ergo, man muss hier sachlich und mit den richtigen Mitteln gegen den MISSSTAND (Also die nicht generell tragbare Definition von Abfall) vorgehen. Watt nützt es denn rumzukrakehlen und zu sagen, böses Amt, klaut Autos und verschrottet die aus reiner Boshaftigkeit. Denn ... DIESE beiden Punkte sind ja JURISTISCH nicht erfüllt.
Und der hier VORLIEGENDE Fall ist nicht der REGELFALL. Das was hier geschildert wird, ist eine der wenigen Ausnahmen. Normalerweise läuft sowas komplett anders ab. Und daher auch meine Vermutung, das in dem Fall an IRGENDEINER Stelle etwas versäumt wurde. Und da besteht auch die Möglichkeit, das das Versäumnis von der scheinbar "geschädigten" Seite begangen wurde.
MFG Kester
Hallo !
Ich vermute die Wohnungsbaugesellschaft,wollte den Tiefgaragenplatz anderweitig vermieten,denen war das mit den Oldtimern ein Dorn im Auge und hat das Ordnungsamt für deren Beseitigung mißbraucht. Dem Ordnungsamt ist es Scheißegal was in deiner Garage steht,wieviel Oldtimer angemeldet sind oder nicht ,ist denen Jacke wie Hose,jedenfalls im restlichen Bundesland,Berlin ist immer für eine Ausnahme gut.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Autohändler ... haben ABGENOMMENE Plätze, die den Aufbewahrungsvorschriften für Fahrzeuge genügen und als SICHER eingestuft sind.
Darauf wollte ich nicht hinaus. Es ging mir um Fahrzeuge, die beim Händler definitiv NICHT vorschriftsmäßig stehen (z.B. am Straßenrand, auf einer Wiese hinter dem Autohaus oder auf der dafür teilweise angemieteten Parkfläche eines Supermarkts) und sicher in D nicht mehr in Verkehr gehen. Bei mir um die Ecke gibt es zwei Händler, und bei beiden könnte man mit einem großen (!) Autotransporter für (Recht und) Ordnung sorgen. Ein der Händler wurde z.B. schon gezwungen, seine Unfallwagen - keine sichergestellten Autos - wegzuschaffen, die monatelang bei ihm herumstanden. Das geschah allerdings erst, nachdem mehrere Nachbarn den Mann vor Gericht zerrten. (Ja, sie haben ihn vorher vernünftig angesprochen, und vor den Schiedsmann wollte der Händler auch nicht.)
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Wenn Ich mir als Hobby eine Pistole kaufe, mache Ich mich ja bezüglich des GELTENDEN Rechtes auch schlau.
Dann stell' dir mal vor, dein Nachbar und du kauft euch Pistolen, missachtet eine geltende Regelung und dein Nachbar zahlt 500 EUR Geldstrafe und du bekommst ein Jahr auf Bewährung. Das ist Willkür! Ich habe nirgendwo behauptet, dass der Oldiebesitzer sich vorschriftsmäßig verhalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Und ... *hüstel* Zeitungen ... wollen Zeitungen VERKAUFEN ... Und WARUM bitte, sollte sich ein Amtsleiter rechtfertigen, wenn der VORGANG zwar "unhöflich" und auch "nicht der Norm" entsprechend ist ... aber RECHTLICH den Vorschriften genügt ?! Da HAT er nix, worüber er sich rechtfertigen muss.
Ich weiß ja nicht, wie DU das handhabst, aber wenn MIR einer ungerechtfertigt an den Karren fährt, mache ich ihm klar, dass er unrecht hat. So einfach ist das.
Und ja, ich weiß, wie die Pressefreiheit in der Realität aussieht. Und das Printmedien zu falschen FAKTEN - nicht irgendwelche sprachlichen Feinheiten oder sonstige Subtilitäten - Gegendarstellungen liefern müssen, solange sie richtige Aussagen missachten.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Fakt ist ... Das AMT hat entsprechend GELTENDEM deutschen Recht gehandelt.
Wie es Käpt'n Knudsen sagte. Nur weil Recht gilt, dient es noch lange nicht der Gerechtigkeit, dem sozialen Frieden etc...
Ich finde es richtig klasse, wenn der "Pöbel" kocht und die dreigeteilte Staatsgewalt auf Touren kommt. Bestes - und schlimmstes - Beispiel: Kampfhundeverordnung. In den meisten Bundesländern völlig überflüssig, weil alle Gesetze vorher da waren. Ketzerisch gefragt: Wie konnte da die öffentliche Meinung überhaupt solche Wellen schlagen?
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Weshalb also sollte sich da wer Rechtfertigen ?! Oder rechtfertigt sich von euch jemand, wenn er etwas RECHTMÄSSIGES (wenn auch unpopuläres) macht ?!.
S.o., wenn mir einer UNGERECHTFERTIGT etwas vorwirft, rechtfertige ich mich IMMER. Sonst geht das noch als Wahrheit durch.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Der ganze Vorgang ist UNSCHÖN ... aber NICHT ILLEGAL gewesen.
Dann wären wir ja einer Meinung. Wie ich schon vor Wochen in diesem Thread schrieb, sind IMHO die Mehrheit derer in diesem Land, die sich massiv aufregen, nicht die, die sich an Regeln und Gesetzen stoßen sondern daran, wie sie ausgelegt, angewandt etc. werden.
Und das das so ist, liegt zum nicht unwesentlichen Teil daran, dass politische Änderungen in diesem Land regelmäßig Jahrzehnte brauchen. 🙁
Moin,
Wie Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden ist immer eine Frage der Auslegung von Gesetzestexten. Sehr gravierende Unterschiede gibt es aber nicht. Ich bin mir sicher, das beide Besitzer einer Schusswaffe, eine ziemlich ähnliche Strafe erhalten werden (Ich denke an eine Einkommensabhängige Geldstrafe). Sollten die ANGRENZENDEN Dinge natürlich unterschiedlich sein, kann sicherlich eine Strafe härter sein, als die andere. Auch hier ist die Vorgeschichte WICHTIG.
Wenn ein Autohändler etwas FALSCH macht, und sich nix tut, ist das ein Versäumnis des Ordnungsamtes, das sich nicht drum kümmert. Oder ?!
MFG Kester
Also wenn jetzt schon eine TIEFGARAGE nicht mehr amtlich als Abstellplatz für PKW geeignet ist ..... 🙄
Hier ging es ja nicht um irgendeine Scheune, sondern um eine verschlossenen angemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Wenn ein Autohändler etwas FALSCH macht, und sich nix tut, ist das ein Versäumnis des Ordnungsamtes, das sich nicht drum kümmert. Oder ?!
Ich weiß nicht, wie das genau gewesen ist. Es war die Straße hinter dem Autohaus, da habe ich jahrelang Zeitungen verteilt (und natürlich Kontakt zu den Leuten dort gehabt). Teilweise ist hinter den Gebäuden gepflasterte Fläche, teilweise Schotter, teilweise Wiese. Dort stehen die wirklich alten Autos und die Unfallwagen, die allerdings auf der gepflasterten Fläche.
Es kann auch sein, dass die Unfallwagen dort umweltschutzrechtlich stehen durften, aber nicht von der Zweckbestimmung des Grundstücks her (Ortsüblichkeit oder so). Es waren damals auch ziemlich viele Wagen und ein "Lager" an kaputten Großteilen wie Auspufftöpfe und Stoßfänger (ist klar, dass so etwas in einer Werkstatt anfällt, aber es sollte doch regelmäßig entsorgt werden).
Einer der Bewohner der Straße meinte dann mal, dass der Händler jetzt vom Gericht her einen Monat Zeit habe, auf seinem Grundstück aufzuräumen und den dann erreichten Zustand dauerhaft zu halten.
Jedenfalls hatte die liebe Seele danach Ruhe 😉
Ausland
Mich würde mal interessieren, wie solche Dinge im Ausland, z. B. in Frankreich gehandhabt werden. Kennt sich da jemand aus ?
Positiv finde ich jedenfalls, daß in Frankreich die Kfz- Steuer abgeschafft ist und auch der Kraftstoff inzwischen billiger ist als in Deutschland.
Hier in Deutschland dagegen muß man ja bald einen Kredit aufnehmen, um die überhöhte Diesel- Kfz- Steuer und den durch mehrere Ökosteuerstufen überhöhten Kraftstoffpreis bezahlen zu können.
Ich glaube, daß sich die Franzosen nicht soviel gefallen lassen.
Bin jetzt aber etwas vom Thema abgekommen.
Re: Ausland
Zitat:
Original geschrieben von petsym
Mich würde mal interessieren, wie solche Dinge im Ausland, z. B. in Frankreich gehandhabt werden. Kennt sich da jemand aus ?
Positiv finde ich jedenfalls, daß in Frankreich die Kfz- Steuer abgeschafft ist und auch der Kraftstoff inzwischen billiger ist als in Deutschland.
Hier in Deutschland dagegen muß man ja bald einen Kredit aufnehmen, um die überhöhte Diesel- Kfz- Steuer und den durch mehrere Ökosteuerstufen überhöhten Kraftstoffpreis bezahlen zu können.
Ich glaube, daß sich die Franzosen nicht soviel gefallen lassen.
Bin jetzt aber etwas vom Thema abgekommen.
Zwar vom Thema abgekommen, aber Recht hast du trotzdem !
Moin,
Die Altautoverordnung gilt rein vom Prinzip in der gesamten EU. Wie stark sie umgesetzt wird liegt natürlich an der jeweiligen Verwaltung.
Und man sollte bei der jeweiligen Argumentation auch beachten, das die Altautoverordnung SO jetzt gerade mal 2 oder 3 Jahre in Kraft ist. Vorher waren die Sachen einfacher geregelt, und im Falle der Oldiebesitzer und der Menschen die Schlachtautos lagern wollten auch wesentlich freundlicher gestaltet.
Die Dieselsteuer in Deutschland ist mit ABSICHT so hoch. Über die höhere KFZ Steuer beim Diesel wird die niedrigere Besteuerung des Dieselkraftstoffs subventioniert. Der Diesel war in Deutschland von BEGINN an, nur für Vielfahrer gedacht, weil seitdem man die Motoren kennt, bekannt ist, das sie nunmal schlechtere Abgaswerte als Benziner haben. Denn im Grunde ... ist Diesel teurer als Benzin 😉
Und über die steuerlichen Gesichtspunkte in anderen Ländern kann Ich wenig sagen, da sie mir nicht weit genug bekannt sind.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
... Und man sollte bei der jeweiligen Argumentation auch beachten, das die Altautoverordnung SO jetzt gerade mal 2 oder 3 Jahre in Kraft ist. ...
MFG Kester
Sorry.
*Haarspaltmodusein*
So gibt es die AltautoVO schon seit ca. 1997.
*Haarspaltmodusaus*
Ich durfte sie ´97 noch erlernen, anwenden u. umsetzen. 😉
Gruß,
Mario
Moin,
Hmm ... gab es in der näheren Vergangenheit evetuell eine Veränderung ?! Da war vor 2 oder 3 Jahren (können auch 4 gewesen sein) nochmal massiv Wirbel drum, oder ?!
MFG Kester
P.S.: Hab selbst nachgeschaut, es gab zum 1.7.2002 eine Rechtsänderung in der Verordnung, die die selbige von 1988 in Teilen ersetzte.
Gravierende Änderungen gab es eigentlich keine. Eher leichte Feinheiten im Detail.
Den Wirbel gab es evtl. durch die Medien - wie so oft. Da wird was "altes" künstlich aufgebauscht und der (unwissende) Mob regt sich auf, als ob was schreckliches Neues eingeführt wurde. Dabei existierte es eigentlich schon ewig.
Gruß,
Mario
So einfach darf man sich das nicht machen. Dann haben ja die angeblich Wissenden erreicht was sie wollen, nämlich das der "Mob" (würde mich mal interessieren wen Du damit meinst?) alles widerstandslos hinnimmt. Das gabs in D schon öfter, zuletzt hieß das " die Partei, die Partei, die hat immer Recht".
Nur weil ein Amtsleiter etwas anderes behauptet gibt es für mich keinen Grund die Geschichte anzuzweifeln, die der arme Kerl erzählt, dem man die Autos entsorgt hat.
Für mich ist in dem Fall fraglich, ob die Altautoverordnung überhaupt greift.
Und um das hier nochmal in den Raum zu stellen: In der Altautoverordnung steht nicht, dass ein abgemeldetes Auto automatisch Abfall ist.
Wasserrechtlich ist es möglich, Fahrzeuge sicher zu stellen, wenn eine akute Gefahr für die Umwelt besteht. Diese Fahrzeuge werden sicher gestellt, nicht verschrottet.
Das trifft dann übrigens genauso für zugelassene Autos zu.