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Behörde stiehlt und vernichtet Privateigentum

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 18:01

Siehe Berliner Morgenpost :

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/05/31/berlin/756893.html

Weiß jemand, was daraus geworden ist ?

Ist so etwas nur in Deutschland oder auch anderswo möglich ?

Wenn so etwas rechtlich Bestand hat, wäre das für mich ein Grund mehr zum auswandern.

Eine richtige Demokratie ist dieses hier jedenfalls sowieso nicht.

Mich jedenfalls packt sowohl bei der Altautoverordnung, der Ökosteuer und auch der überhöhten Diesel- Kfz-Steuer nur noch der weißglühende Zorn.

Aber der deutsche Volkstrottel merkt ja sowieso nicht mehr, was in der Realität vor sich geht und guckt lieber irgendwelche geistig flachen Sendungen auf RTL und Co.

Dann gibt es eben halt immer neue unverschämte Varianten der Ökoabzocke.

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88 Antworten

@aldirosso

Ist ja schön. Dann mach das mal so. Hält dich keiner davon ab. :D

Habt ihr eigentlich mal gelernt, Gesetzestexte zu lesen oder tippt ihr die Paragrafen nur mal eben so ab? ;)

Gruß,

Mario

am 21. Juni 2005 um 11:04

Hallo MC.Lux

Ich hab doch schon geschrieben das ich Paragrafenreiten nicht gelernt hab und kein Profi bin. Mich hat das Thema halt interessiert und ich habe versucht mehr darüber rauszufinden und das hier zur Diskussion zu stellen.

Wie wär's Du würdest Deine "keine schlafenden Hunde wecken" Einstellung einfach mal sachlich begründen und z.B. erläutern, welche Vorraussetzungen eine Schrauberhalle oder die Autos darin erfüllen müssen, um keine Probleme zu bekommen - das wäre echt hilfreich und ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Ich wünsche jedenfalls keinem den neidischen Nachbarn, der einem das Ordnungsamt in die Halle schickt - und wehe man ist gerade in Urlaub.

Unkenntnis oder Ignorieren der Gesetzeslage schützt jednfalls vor Strafe nicht - soweit reicht mein juristisches Halbwissen dann doch noch.

Gruß

Martin

Was ich meine ist, das wir uns hier mittlerweile nur noch im Kreis drehen.

Du hast in fast jedem Posting kundgetan, das du die Behörden von deinen evtl. Absichten vorher informieren möchtest.

Ist ja dein gutes Recht. Mach es. Aber sei dir auch bewußt darüber, falls den Herrn irgendwas nicht in deiner Garage gefällt, du schon eine Straftat begangen hast. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ;) Des weiteren, kann es passieren, das zu der Strafe noch eine Beschlagnahme kommt.

Außerdem streiten sich Gelehrte über den Fall, da werden wir "Ahnungslosen" bestimmt keine Lösung finden können. Oder?! ;) Außer die für jeden selbst vertretbare.

Möchte niemanden zu nahe treten, aber so kommen wir hier nicht weiter.

Meinungen sind ja gut u. interessant, aber Lösungsvorschläge bestimmt nicht verbindlich bzw. aussagekräftig.

Gruß,

Mario

am 21. Juni 2005 um 12:17

Zitat:

Aber sei dir auch bewußt darüber, falls den Herrn irgendwas nicht in deiner Garage gefällt, du schon eine Straftat begangen hast. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Des weiteren, kann es passieren, das zu der Strafe noch eine Beschlagnahme kommt.

Soweit kann ich Dir folgen - gilt sowohl für die "persönlich eingeladenen" Gesetzeshüter als auch für die überaschenderweise auftauchenden.

Mich würde halt nur interessieren, was Du als Alternative vorschlägst : Augen zu und durch - wird schon nix passieren??

Oder gibt es vielleicht doch den ein oder anderen legalen Trick um den Jungs vom Ordnungsamt ein Schnippchen zu schlagen?

Ansonsten gebe ich Dir Recht - die Diskussion führt nicht weiter - ich bin also still wiederhole mich jetzt ausnahmsweise nicht :-)

Gruss

Martin

PS.: Wenn ich eine Halle hätte .... - Du weißt schon

:cool:Augen zu und durch ist so verkehrt auch nicht. Kommt eben auf den Aufwand der Restauration an. Wenn es Arbeiten sind, die vielleicht nur einen Monat andauern, warum nicht.

Ansonsten, wenn du eine Halle hättest... Würde dir das u. U. so schnell auch nicht weiterhelfen.

Dann brauchst du einen entsprechenden Ölabscheider, sonst stehst du wieder am Anfang.

Also, Alternativvorschläge:

Wir gehen mal von eine normalen(!) Garage, Scheune oder vergleichbare Halle aus.

Du benötigst einen Ölabscheider. Das wäre schon mal die "halbe Miete". Falls nicht, solltest du den Wagen auf einer Ölundurchlässigen Folie o. ä. abstellen. Wenn dann noch ein Sack Ölbindemittel in unmittelbarer Nähe steht, so dürfte das den zuständigen Beamten zunächst mal ruhig stimmen. Außerdem ist der Wagen fachgerecht aufgebockt und steht nicht einfach so abgestellt in irgendeiner Ecke. Man muß ersehen können, daß es sich hierbei um ein "aktuelles" Restaurationsobjekt handelt und nicht um eine Schrottmöre, die nur so vor sich hin gammelt. Dazu gehört dann auch, das man sich nicht zuviele Objekte in die Garage oder Halle stellt. Es ist stellenweise immer schwer nachvollziehbar, daß die Wagen binnen eines Jahres wieder fahrbereit sein sollen. So ähnelt schnell eine "Oldtimersammlung" einem privaten Schrottplatz.

Realistische Zeiteinschätzungen sollten schon sein. Dafür wären ein halbes bis zu einem ganzen Jahr nötig, um eine Komplettrestauration durchzuführen. (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel;))Wenn ich aber ausgerechnet jetzt, zu meiner Restauration ein einmaliges Schnäppchen machen kann, dann versuche ich dieses Schnäppchen woanders unter zu bringen oder lasse die Finger davon. Denn zu schnell rückt das Bild des besagten Schrottplatzes in den Vordergrund und der Laie verkennt - wie wohl in Berlin passiert - , um was es sich bei dieser Sammlung handelt.

Und wenn die Behörde doch mal an der Haustür klingelt, die Form waren, höflich bleiben und mit offenen Karten spielen.

Meine Meinung, mein Tip, mein Rat. Nichts verbindliches. Jedoch vertret- und erklärbar.

Wenn ein Ar...loch an der Haustür klingelt - soll´s ja geben;) - , hilft i. d. R. eh nichts mehr.

Gruß,

Mario

.........die Sache vorher mit dem OrdnungsA etc.abklären.......

JA, aber alles (aber auch wirklich alles ohne nichtbeweisbare Tel.-Gespräche dazwischen) schriftlich machen, um später nicht in Beweisnot zu kommen. Eindeutige Schriftstücke (und Fotos) sind die "halbe Miete" !

am 22. Juni 2005 um 6:25

Hallo MC.Lux,

hört sich ziemlich vernünftig an - ich denke wer seine Halle so aufgeräumt hat, wir Du es beschreibst, wird wahrscheinlich keine Probleme kriegen - ist ja ne richtige Musterwerkstatt :-)

Allerdings würde dann auch wirklich überhaupt nix mehr dagegen sprechen, den Jungs vom Ordnungsamt den Standort auch zu verraten ;-)

Bei der endgültigen Stillegung eines Fahrzeugs (falls die Standphase dann doch mal länger als 18 Monate dauern sollte) muß ja sowieso eine Verbleibserklärung vom Halter abgegeben werden. (Oder ein Verwertungsnachweis)

Gruss

Martin

Moin,

Suzi ... Du hast dir doch die Antwort schon gegeben, warum selbst ein 3 Tage altes Auto rechtlich als Abfall einzustufen ist.

Zitat :

"(4) Der Besitzer mußsich beweglicher Sachen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn

diese entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden,

aufgrund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl

der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt zu gefährden und deren

Gefährdungspotential nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder

gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf

Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ausgeschlossen werden kann."

Ein Auto das nicht zugelassen ist, entspricht NICHT seiner ursprünglichen Zweckbestimmung, denn dazu müßte es ANGEMELDET sein. Weiterhin gehen von einem abgemeldeten Fahrzeug potentiell gefahren aus, ausserdem kann zusätzlich nicht ausgeschlossen werden, das der Besitzer den Besitz aufgegeben hat.

Demzufolge ist ein abgemeldetes nicht sachgerecht eingelagertes Fahrzeug schlicht und einfach RECHTLICH Abfall. Egal WIE ANDERS Du das siehst.

Rechtlich ist das Ordnungsamt vollkommen auf der Sicheren Seite !

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

... Ein Auto das nicht zugelassen ist, entspricht NICHT seiner ursprünglichen Zweckbestimmung, denn dazu müßte es ANGEMELDET sein. Weiterhin gehen von einem abgemeldeten Fahrzeug potentiell gefahren aus...MFG Kester

:eek: All unsere Automuseen tickende Zeitbomben?!

;):p

Gruß,

Mario

sehts doch mal sorum...

ist es nicht toll daß in deutschland auch behörden schnell und unbürokratisch agieren können... ;)

und dann noch dieser service... schnelles einschätzen der situation und sofortige reaktion...

...organisation von abtransport und verwertung für den kunden in einem paket zusammengefasst...

und dann stelle man sich die hürden vor wenn man DAS alles selber organisieren wollte...

-hänger mieten

-zugfahrzeug mieten

-spanngurte organisieren

-eventuell noch nen 7/!2 pol adapter kaufen

-helfer dürs aufladen organisieren

-rangieren auf engstem raum

-permanent auf die ausmaße des gespanns achten...

-während der fahrt beten daß sich kein teil des "schrottis" löst und den verkehr behindert

-verwaltungsaufwand auf dem schrott platz und mit den behörden (nebst wartezeiten)

...und am ende des tages kann man dann schweißgebadet den verwertungsnachweis des ollen bmw 507 an die wand pinnen...

------------------------------------------------------------

mal im ernst...

ich finde die vorgehensweise der behörde schon beschämend für einen rechtsstaat...

da werden bürgern ohne vorwarung und dann auch noch von ihrem privatgrund wertgegenstände entwendet und augenblicklich vernichtet...

wenn man sich so manchen parkplatz mit regulär zugelassenen pkws ansieht, so könnte man auch zum schluß kommen daß dort ein großteil der fahrzeuge sofort der verwertung zugeführt werden müsste... (im namen der umwelt)

dabei geht es mir nicht um die äussere erscheinung fahrzeuge sondern um den schwarzen markierungsfleck der an fast jedem standplatz sichtbar ist...

------------------------------------------------------------

der bericht hat mich auch erstmal sehr verwundert...

ich hatte jahrelang einen schrottreifen vw bus (und dieser wars wirklich) auf dem hof vor omis haus stehen... da störte sich keiner dran ausser den regelmäßigen besuchern die mir den bus trotz seines zustandes abkaufen wollten...

da kann ich für mich nur sagen... glück gehabt

gruß

patronn-citron

Moin,

Also Ich würde nicht sagen, das sich die Behörde gar nicht beim Besitzer gemeldet hat. Es gibt da einige denkbare Punkte ...

Erstens der Besitzer war GAR NICHT auffindbar für die Behörde, weil die Fahrzeuge auf einem gemieteten Grundstück standen und der Besitzer des Grundstückes die Post bekommen hat, oder der Besitzer zwar Briefe bekommen hat, diese aber nicht ernst nahm.

Da war von uns niemand (!) dabei, diese Punkte sind nicht auszuschließen. Denn WIR kennen den Schriftverkehr zwischen dem Amt und dem Besitzer/Grundstücksbesitzer ja nicht.

Ich würde den schwarzen Peter jedenfalls NICHT unbedingt zwangsläufig nur bei der Behörde suchen und nur auf sie schimpfen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Suzi ... Du hast dir doch die Antwort schon gegeben, warum selbst ein 3 Tage altes Auto rechtlich als Abfall einzustufen ist.

Na dann wirds Zeit, dass die Ordnungsämter mal die Höfe der Gebrauchtwagenhändler abräumen. Stehen sowieso nur rum, die Schlorren.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Also Ich würde nicht sagen, das sich die Behörde gar nicht beim Besitzer gemeldet hat. Es gibt da einige denkbare Punkte ...

Ich würde den schwarzen Peter jedenfalls NICHT unbedingt zwangsläufig nur bei der Behörde suchen und nur auf sie schimpfen.

1. Der Amtsleiter hatte genug Möglichkeiten, sich dahingehend zu rechtfertigen. Er hat es hat es nicht getan. Warum nicht?

2. Die Medien (Berliner Morgenpost und Tagesspiegel, WISO, Prompt, AutoBild) werden - zumindest einige - die Sache vorher recherchiert haben, z.T. sogar mit Juristen. Wenn der Fall nicht wasserdicht wäre, müssten sie Gegendarstellungen bringen (merke: in gleicher Größe/Länge wie der ursprüngliche Beitrag) oder mit Anzeigen wegen übler Nachrede rechnen.

3. Das einzige Argument: Aus dem Wagen austretende Bremsflüssigkeit, aber...

4. dafür fehlen immer noch Beweise. Ein Foto, aus dem hervorgeht, dass die Wagen lecken, würde doch schon reichen.

5. Die Schikanen der Behörde:

- Die Akteneinsicht muss von einem Anwalt mehrfach (!) angemahnt werden.

- Verlangen des Ausweises vor laufender Kamera. Reine Rückzugsgefechte, weil "jemand" merkt, dass er zu weit gegangen ist.

6. Wie kann es überhaupt sein, dass der eine Autobesitzer Bußgeld zahlen muss und der andere nicht? Ist das keine Behördenwillkür?

Alles in allem sehe ich den schwarzen NUR bei der Behörde, weil die ihr Vorgehen nicht erklären kann.

2000 Euro Bußgeld nur wegen einer Aussage und ohne Indizienbeweis sind schwach, sehr schwach. Souveränes Verhalten sieht ganz anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Na dann wirds Zeit, dass die Ordnungsämter mal die Höfe der Gebrauchtwagenhändler abräumen. Stehen sowieso nur rum, die Schlorren.

Ganz im Ernst: Dürfen Händler alte Wagen, die erkennbar ihren Dienst geleistet haben, endlos verwahren? Sonst könnte das Ordnungsamt bei uns in der Gegend auch mal mit dem großen Autotransporter aufräumen...

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

... Ganz im Ernst: Dürfen Händler alte Wagen, die erkennbar ihren Dienst geleistet haben, endlos verwahren? Sonst könnte das Ordnungsamt bei uns in der Gegend auch mal mit dem großen Autotransporter aufräumen...

Geh mal damit nach Afrika. Die zeigen dir dort dann schon wie "frisch" das Auto noch ist. ;)

Gruß,

Mario

Ist es echt schon soweit, dass man sich vor irgendwelchen Amtsschmarotzern RECHTFERTIGEN muss, wie lange man sich seinem Hobby widmet und wie lange man braucht, um einen Haufen Blech in einen Oldtimer zu verwandeln? Also wenn ich mir das in natura vorstelle (dass ich einem Behördenfuzzy in meiner Garage Rechenschaft ablegen müsste, dass die 5 Autos ganz bestimmt restauriert werden und auf seine Gnädigkeit hoffen müsste, dass er mir keinen meiner Lieblinge wegnimmt...) glaube ich eher, er würde mit nem Radkreuz im Schliessmuskel im hohen Bogen aus meiner Halle fliegen. Oder was schlimmeres....

Das ist ja wie SA 1933 und Stasi 1985 zusammen...

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