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Behörde stiehlt und vernichtet Privateigentum

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 18:01

Siehe Berliner Morgenpost :

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/05/31/berlin/756893.html

Weiß jemand, was daraus geworden ist ?

Ist so etwas nur in Deutschland oder auch anderswo möglich ?

Wenn so etwas rechtlich Bestand hat, wäre das für mich ein Grund mehr zum auswandern.

Eine richtige Demokratie ist dieses hier jedenfalls sowieso nicht.

Mich jedenfalls packt sowohl bei der Altautoverordnung, der Ökosteuer und auch der überhöhten Diesel- Kfz-Steuer nur noch der weißglühende Zorn.

Aber der deutsche Volkstrottel merkt ja sowieso nicht mehr, was in der Realität vor sich geht und guckt lieber irgendwelche geistig flachen Sendungen auf RTL und Co.

Dann gibt es eben halt immer neue unverschämte Varianten der Ökoabzocke.

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88 Antworten
am 15. Juni 2005 um 18:43

warst zu langsam :). siehe: http://www.motor-talk.de/t705385/f7/s/thread.html

Finde es aber auch nicht die feine Art.

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 18:56

Ich weiß, ich habe den "Erschütternd" Thread zum gleichen Thema auch gelesen.

Ich fand nur, daß das, was die Behörde getan hat, auch als Diebstahl in der Überschrift bezeichnet werden sollte.

Es gibt, besonders aus den letzten Jahren, eine ganze Reihe unverschämte Gesetze und Verordnungen, bei denen man sich fragt, ob man in diesem Land noch leben möchte oder besser auswandern sollte.

am 15. Juni 2005 um 19:32

ja, auswandern oder nicht, diese Frage stelle ich mir schon länger nicht mehr, denn die Antwort steht fest :). Mir platzt leider der Kragen, wenn ich zuviel über den Mist in DE nachdenke, daher beende ich meinen Gedanken darüber jetzt, sorry :).

am 16. Juni 2005 um 4:34

Hallo !

Es wird nur soviel gemacht,wie der Bürger es sich gefallen läßt.

Gruß Wolfgang

Moin,

NEGATIV ... gemäß geltendem DEUTSCHEN Recht handelt es sich NICHT um Diebstahl.

Dieses Verhalten ist durch das Abfallwirtschaftsgesetz und INSBESONDERE die ALTAUTOVERORDNUNG abgedeckt und völlig rechtens. Auch wenn der hier geschilderte Fall NICHT der üblichen Verfahrensweise entspricht.

Wie gesagt, es handelt sich NICHT um Diebstahl gemäß der deutschen Rechtsprechung.

MFG Kester

am 16. Juni 2005 um 7:01

Hallo,

Das ist natürlich ne schlimme Sache.

Allerdings sollte jeder, der sich mit Oldtimern - vor allem mit abgemeldeten, unrestaurierten - beschäftigt, die entsprechenden Vorschriften und Gesetze kennen. (Stichwort Altautoverordnung s.o.)

Es ist halt nicht mehr so, daß man die abgemeldeten Rostlauben ( das sind sie aus der Sicht der Behörden nun mal) einfach in einer Scheune, Tiefgarage oder so hinstellen kann.

Es besteht immer die Gefahr, daß irgendeinem Nachbarn die Sache stört und er die Behörden auf den Plan ruft.

Warum es in diesem Fall keine Verwarnung mit Aufforderung die Wagern zu entfernen o.ä. gegeben hat, verstehe ich allerdings auch nicht und ich finde die Vorgehensweise - wenn es sich denn so abgespielt hat - absolut nicht ok.

In jedem Fall sollte aber jeder in eigenem Interesse das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum mit dem Ordnungsamt - oder wer sonst zuständig ist - abstimmen, um Probleme (und Katastrophen wie diese) zu vermeiden.

Gruss

Martin

Moin,

ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass das Vorgehen der Behörde völlig einwandfrei ist.

Die entfernten Fahrzeuge mögen ja rechtlich als Abfall gelten, d.h. aber noch lange nicht, dass sie nichts mehr wert sind (nicht historisch, sondern wirtschaftlich gesehen).

Wenn ich z.B. ein altes Auto zum Schrottplatz fahre und 100 Euro dafür bekomme, dann deshalb, weil der Händler Teile davon gebrauchen/verkaufen kann.

Mich wundert eher, dass keine Verschrottungsgebühren aufgeschlagen wurden. Wenn es meine Autos gewesen wären, würde ich sehr genau nachforschen, was mit den Wagen passiert ist. Wenn sie nämlich nicht verschrottet wurden, sondern ein eventueller Wert erkannt wurde (und die lieben Wägelchen jetzt woanders restauriert werden oder einem Restaurateur als Schlachtfahrzeug dienen), dann ist der Tatbestand des Diebstahls sehr wohl erfüllt, ansonsten hätte die Behörde die Wagen nicht als Abfall deklarieren dürfen, der schnellstens entsorgt werden muss.

Muss bei Bußgeldbescheiden in dieser Höhe (2 x 1000 Euro) nicht ein vernünftiger Nachweis für dieses Vorgehen geführt werden, z.B. Fotos von riesigen Bremsflüssigkeits- und Öllachen unter den Autos?

Bei uns in der Gegend dauert es Monate, bis selbst an vergammelten Karren voller Müll und ohne Nummernschild, die am Straßenrand stehen, mal ein Aufkleber mit Beseitigungssaufforderung pappt.

Die Wut vieler Menschen in diesem Land auf Behörden aller Art richtet sich wohl weniger gegen die Regeln selbst als dagegen, dass nirgendwo Augenmaß gezeigt wird.

Zitat:

Original geschrieben von aldirosso

... In jedem Fall sollte aber jeder in eigenem Interesse das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum mit dem Ordnungsamt - oder wer sonst zuständig ist - abstimmen, um Probleme (und Katastrophen wie diese) zu vermeiden.

Gruss

Martin

Dazu sage ich nur: Wer viel fragt bekommt viel Antwort.

Unter Umständen stichst du da erst mal in ein Wespennest und weckst schlafende Hunde. ;)

Gruß,

Mario

am 16. Juni 2005 um 11:40

Das muß natürlich jeder für sich selber entscheiden. Fakt ist, daß das Abstellen abgemeldeter Autos eben nicht mehr so locker gehandhabt wird, wie vielleicht noch vor 10 Jahren und man halt mit (z.T. drastischen) Maßnahmen der Behörden rechnen muß.

Die Ordnungsgelder - auch ohne "Autovernichtung" -sind übrigens auch nicht ohne.

Die "schlafenden Hunden" werden eben oft von irgendjemandem geweckt, dem die "Rostlauben" oder die Schrauberei schon lange ein Dorn im Auge sind.

Wenn man dann erst mit den Behörden verhandelt, hat man eher schlechte Karten. (Oder es kommt gar nicht mehr dazu s.o.)

Mit Augen zu und durch kommt man hier meiner Meinung nach nicht weiter, sondern man macht sich eventuell schlicht und einfach strafbar.

Natürlich muß man nicht für jeden vorübergehend stillgelegten Youngtimer zum Ordnungsamt laufen (strengenommen natürlich schon), aber mehrere "Restaurationsobjekte" einfach irgendwo unterstellen würde ich mich bei der heutigen Rechtslage einfach nicht mehr trauen.

Gruss

Martin

Folgender Fall war auch besonders nett... ist mir persönlich passiert *schäum*

Ich hab im Internet einen wunderschön erhaltenen Trabant 601S entdeckt, Baujahr 1973, 22.000 km und seit 1990 stillgelegt. Der Verkäufer mußte das Auto so schnell wie möglich loswerden, da ihm sein Garagenplatz gekündigt worden war.

Also schon für den nächsten Morgen einen Besichtigungstermin in der Nachbarstadt vereinbart. Preis war auch schon ausgemacht, 150 Euro ;)...

Ich war schon unterwegs, da ruft mich der Verkäufer an. Er muß beruflich leider dringend weg, aber er will den Termin nicht platzen lassen; er hat das Auto auf einen öffentlichen Parkplatz geschoben, Brief liegt im Handschuhfach, Schlüssel unter dem Hinterrad, ich soll das Auto anschauen und, bei Gefallen, einfach gleich mitnehmen.

Gesagt, getan: Ich hatte 20 Liter Gemisch dabei und einiges Werkzeug. Der Verkäufer hatte gesagt, das Auto sei im einwandfreien Zustand abgestellt worden. Also müßte es doch wohl zu schaffen sein, es für die 11 km bis zu mir flott zu machen.

Leider gelang es nicht (der Motor lief sofort), denn das Kupplungsseil war zu altersschwach geworden.

Das war gegen 12 - 12.30 Uhr mittags. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer wollte ich um 16:00 mit einem Abschleppwagen wiederkommen.

 

Hinter der Windschutzscheibe lag ein Zettel des Verkäufers mit folgendem Hinweis: "Mir ist bewußt, daß das nicht zugelassene Fahrzeug hier nicht stehen darf. Es wird hier jedoch nur für wenige Stunden geparkt, da es von einem Käufer abgeholt wird. Ich bitte um Verständnis. Bei Problemen bitte 0177/XXXXXX anrufen."!!!

 

Als ich um vier mit "meinem" Kfz-Meister und Abschleppwagen kam, war das Auto spurlos verschwunden.

Ein sehr freundlicher (!) Nachbar erklärte uns dann, dass der Benzinschlauch etwas aufgequollen sein mußte und etwas (!) Kraftstoff auf die Straße tropfte. Nett wie er war, hat er den wirklich nur spiegelei-großen Benzinfleck gleich mit Bindemittel abgelöscht.

Trotzdem hat ein zwanghaft grünes Spaziergängerpärchen das gesehen und natürlich sofort die Würzburger Polizei gerufen. Das Auto wurde wegen "Gewässergefährdung" abgeschleppt und sichergestellt!!!!!

Da das ganze innerhalb von nichtmal drei Stunden über die Bühne ging, darf man wohl fast von einer behördlichen Kommandoaktion ausgehen, um das Grundwasser vor den abgelöschten Rückständen dreier Schnapsgläser Benzin, die längst verdunstet waren, zu schützen... :rolleyes:

Den Gipfel erreichte das ganze allerdings erst am nächsten Tag, als mich der Verkäufer anrief und mir erklärte, daß das Auto nicht wieder herausgegeben wird!. Ein amtlich bestelltes Ar.....ch vom TÜV hat begutachtet, daß das Auto eine erhebliche, latente Umweltgefährdung darstellt. Mit dem Gutachten in der Tasche hat das Würzburger Ordnungsamt jede Herausgabe des Fahrzeugs verweigert (egal ob mit Hänger, Abschlepper, Bindemittel, abgelassenen Flüssigkeiten, völlig egal...). Die lieben Beamten ließen sich nicht mal dazu überreden, daß unter Aufsicht (!) alle Betriebsstoffe abgelassen werden, bevor das Auto abtransportiert wird...

Statt dessen wurde der wunderschöne, alte, sofort H-Kennzeichen-fähige Trabi der zwangsweisen Verschrottung zugeführt, gegen weitere, saftige Gebühren für Gutachten und Schrottpresser, versteht sich.

Ich schreib lieber nicht, was ich von alldem halte, sonst müßte ich die wüstesten Beleidigungen aussprechen, die mir einfallen. Es ist halt einfach nur schade um das schöne Auto :(

nen traurigen Gruß...

Lars

am 16. Juni 2005 um 14:39

Ich denke, wer bisher noch nicht begriffen hatte, wie Ernst es die Behörden im Falle eines Falles inzwischen nehmen (können), wird es spätestens bei der Lektüre dieser traurigen Geschichte kapieren.

Man kann sich ja lebhaft vorstellen, wie diese Jungs, die wegen ein paar Tropfen Benzin einen prinzipiell fahrtüchtigen Trabbi verschrotten, reagieren, wenn sie in einer Schrauberhalle ein paar alte Wracks entdecken.

Im öffentlichen Strassenraum ist der Zugriff natürlich leichter, als auf Privatgelände.

Mit der Altautoverordnung und dem Ordnungsamt ist jedenfalls wirklich nicht zu spassen.

Gruss

Martin

Was mich noch mehr auf die Palme bringt, ist die Eingleisigkeit, mit der bei den Behörden gedacht wird.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß, die gleichen Rahmenbedingungen wie in meinem Fall unterstellt, eine Pagode, ein E-Type oder ein Bentley von Amts wegen in die Presse wandern würden.

Aber ein Trabi, das ist natürlich prinzipiell Schrott, weitere Diskussionen unnötig...

 

Einen immer-noch-vor-Wut-platzenden Gruß...

Lars

Zitat:

Original geschrieben von Asphaltpilot

... Ich kann mir kaum vorstellen, daß, die gleichen Rahmenbedingungen wie in meinem Fall unterstellt, eine Pagode, ein E-Type oder ein Bentley von Amts wegen in die Presse wandern würden.

...

ähem- oben genannte Benz waren auch nicht gerade als "Volkswagen" anzusehen. ;)

Gruß,

Mario

Moin,

Selbst ein 2 Jahre altes ABGEMELDETES AUto wird ZWANGSENTSORGT. Der Wert des Fahrzeuges ist dabei unerheblich. Und die Fahrzeuge WERDEN entsprechend der Altautoverordnung entsorgt bzw. Recycled.

Dazu hat jedes Ordnungsamt die entsprechende Befugnis. In der Regel wird dies aber nicht so gehandhabt. Im Normalfall wird der Besitzer angeschrieben, insbesondere wenn die Fahrzeuge sich auf einem Privatgelände befinden. (Da ist die Sache ja klar!)

Hier hat die Verwaltung zwar rechtlich abgesichert gehandelt, aber mit Sicherheit nicht moralisch richtig. Nur wer weiß denn bitte, wie der Besitzer der Fahrzeuge reagiert hat ?! Wenn der sich nicht einmal beim Ordnungsamt auf Anforderung gemeldet hat ?!

Es ist einfach auf die Behörde zu schimpfen, aber wir kennen nur den Bericht, daher ist es gewagt weitere Prognosen aufzustellen.

MFG Kester

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