Behinderung durch Wohnwagen
Hallo Forum,
Folgendes Problem plagt mich:
Meine Hofeinfahrt wird durch einen Wohnwagen, den mein Nachbar gegenüber davon abgestellt hat, behindert und die Zufahrt in meinen Hof wird deswegen stark erschwert.
Trotz einigen Gesprächen zeigt sich mein Nachbar uneinsichtig (es wäre sein Grundstück, auf dem der Wohnwagen abgestellt sei).... Mag ja sein ?! Wobei der WoWa über einen Meter auf der Strasse steht.
Er hat auch eine Sondergenehmigung der Stadt, aber das befreit meinen Nachbarn nicht, dass er den Wagen so hinstellen darf, dass ich unter erschwerten Bedingungen in meinen Hof einfahren muss.
Der WoWa steht teilweisse monatelang (wenn nicht sogar über ein halbes Jahr) völlig unbewegt auf der selben Stelle.
Was kann ich einleiten, dass der Wowa so abgestellt wird, dass ich ungehindert wieder in meine Einfahrt rein kann ?
Beste Antwort im Thema
Und warum fragst du uns dann erst, wenn du sowieso zum Ordnungsamt gehst? Oder wolltest du nur mal deinen Frust hier ablassen?
51 Antworten
Eigentlich gibt es hier kaum Fakten, aber jeder hier weis, was der Nachbar darf und was nicht.
Aus der Beschreibung folgere ich jetzt mal, dass der Wohnwagen nicht zum ersten mal dort abgestellt wurde sondern, dass dies regelmäßig passiert. Ich tippe mal auf Wintercamper - aber das tut hier nichts zur Sache.
Solange eine Sondergenehmigung vorliegt, deren Inhalt wir nicht kennen, kann eigentlich keiner hier sagen, was der Nachbar darf und was nicht.
Auch ein Foto tut da nichts zur Sache. Wenn die Sondererlaubnis sagt, der WW darf dort stehen, dann darf er das. Und an einen Fehler der Behörden würde ich mal nicht hoffen, wenn der Nachbar den WW dort regelmäßig stehen hat und jedesmal eine Genehmigung bekommt.
Mfg Zille
Und am Besten ist wieder das vom TE nichts mehr dazu kommt.😉
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Und am Besten ist wieder das vom TE nichts mehr dazu kommt.😉
Ich hab auch noch andere Dinge am Sonntag zu tun als nur vor der Kiste zu hängen und zu warten bis jemand was schreibt !!!
Wenn ich Bilder einstelle wird das an der Tatsache nichts ändern, dass der Wohnwagen gegenüber meiner Hofeinfahrt steht und ca. 1/3 seiner Breite auf der öffentlichen Strasse. Was die Sondergenehmigung inhaltlich enthält weiss ich nicht. Es ist nur ein grüner, runder Aufkleber, der von innen an der Scheibe klebt, im Hintergrund das Stadtwappen, mit der Aufschrift "Sondergenehmigung der Stadt XXX, für Fahrzeug (Kennzeichen), Gültigkeitsfrist von/bis, Datum, Unterschrift und Stempel der Stadt.
Ich werde nochmals meinen Nachbarn darauf hinweissen, denn er hat noch etwas Platz nach vorne oder hinten, wenigstens den Hänger drei mtr weiter nach vorn oder hinten zu stellen. Wenn das nicht fruchtet gehe ich zum Ordnungsamt und sorge dafür, dass der Anhänger wegkommt.
Und warum fragst du uns dann erst, wenn du sowieso zum Ordnungsamt gehst? Oder wolltest du nur mal deinen Frust hier ablassen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wenn ich Bilder einstelle wird das an der Tatsache nichts ändern, dass der Wohnwagen gegenüber meiner Hofeinfahrt steht und ca. 1/3 seiner Breite auf der öffentlichen Strasse.
Stimmt.
Aber wir hätten dann wenigstens eine vernünftige Diskussionsgrundlage.
Ganz ruhig, Leute. War so ein schönes WE ... 😉
Vieleicht verrät uns der TE ja zumindest noch seine Intention für den Thread, wenn er uns schon keine Fotos zur Klärung der Sachlage liefert...😉
Er will uns zum Aufregen bringen, mehr nicht!!!
Hallole zusammen
Wenn ein Wohnwagen oder wohnmobil in den
Öffentlichen Verkehrsraum Ragt und dazu gehören
auch Gehwege so darf die Standzeit rechtlich max
14 Tage vor und nach der Urlaubsreise nicht
übersteigen.
Selbst wenn der Nachbar eine Sondergenehmigung
für deren Existenz in einem Wohngebiet keine Rechtliche
grundlage oder Rechtfertigung besteht ( der Nachbar ist
ja nicht behindert oder? ) so würde ich mal auf dem
Ordungsamt und Fotografischem Nachweis nachfragen
ob diese Standposition so auch der Genehmigung
entspricht und wenn warum.
Der Wohnwagenbesitzer hat schließlich immer die
Möglichkeit sich eine Stellplatz anzumieten, machen
in der Stadt auch andere oder wie ich es gemacht
habe entsprechenden Platz auf meinem Grundstück
zu schaffen. Ich kann nicht so ein Neun Meter Monster
anschaffen und dem Nachbarn vor die Nase Stellen.
da muß ich mir vorher Gedanken machen wo ich das
Teil unterbringe.
Wenn dadurch auch noch Sichtbehinderungen oder
Unfallgefahren bestehen so kann man den uneinsichtigen
mittels Behördeneinsatz zur Ordnung rufen assen.
Hier im Ort hat es der Sohn einer der größten
Fahrschulengeschafft immer seine Wohnwagen
im Einmündungsbereich einer Strasse so abzustellen
das es zwar noch rechtens und Legal war , eine
Behinderung und Gefährdung trozdem gegeben war.
Man Konte ihm durch Androhung von Polizei und
Ortnungsamt nicht dazu bewegen den Wohnanhänger
wegzustellen. erst die Androhung eines Leserbriefes
mit Fotos brachten die Vernunft hervor und natürlich
die schlechte Werbung die das bedeuten würde.
Jol..
Ohne nähere Angaben, Skizze, Foto usw. können wir nur spekulieren.
Da der WW zu 1/3 in den Verkehrsraum ragt und zu 2/3 auf Privatgrund steht, kann es auch sein, daß dort garkein Gehweg ist. Die Ausnahmegenehmigung kann sich darauf beziehen, daß er den WW länger als 14 Tage so abstellen darf, also Sendernutzung.
Wird ihm diese Genehmigung entzogen, kann er nur abwechselnd so parken und dann an einer anderen Stelle, wo er aber in voller Breite auf der Fahrbahn steht, also evtl. mehr behindert als jetzt, aber nicht verkehrswidrig.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Selbst wenn der Nachbar eine Sondergenehmigung
für deren Existenz in einem Wohngebiet keine Rechtliche
grundlage oder Rechtfertigung besteht ( der Nachbar ist
ja nicht behindert oder? )...
§46 StVO
Zitat:
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen...
3. ...von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Abs. 4)
4. ...vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3)
8. ...vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Abs. 1)
Die rechtliche Grundlage ist also durchaus vorhanden.
MfG Zille
Lasst uns das Thema schließen, denn sonst regen wir uns UNNÖTIG auf, was nicht nicht nötig ist, denn
1. ist es nicht unser Problem
2. nicht unser Aufgabengebiet (sondern Polizei, Ordnungsamt)
3. haben wir das was wir auch nur können TIPPS GEBEN (für mehr brauchen wir MEHR Informationen oder Bilder)
WER IST DAFÜR/DAGEGEN?
Interessant wäre es ja, wenn auch mal der Nachbar zu der Angelegenheit Stellung beziehen würde.
Wenn ein Umsetzen so leicht zu machen wäre, dann hätte der Nachbar sich bestimmt nicht die Mühe gemacht, extra eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Ich bin dafür, daß wir dagegen sind!
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
...... "Sondergenehmigung der Stadt XXX, für Fahrzeug (Kennzeichen), Gültigkeitsfrist von/bis, Datum, Unterschrift und Stempel der Stadt.....
ach so, porn-city. da ist alles anders🙄😁😁😁