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Behinderung durch Wohnwagen

Themenstarteram 8. August 2010 um 12:51

Hallo Forum,

Folgendes Problem plagt mich:

Meine Hofeinfahrt wird durch einen Wohnwagen, den mein Nachbar gegenüber davon abgestellt hat, behindert und die Zufahrt in meinen Hof wird deswegen stark erschwert.

Trotz einigen Gesprächen zeigt sich mein Nachbar uneinsichtig (es wäre sein Grundstück, auf dem der Wohnwagen abgestellt sei).... Mag ja sein ?! Wobei der WoWa über einen Meter auf der Strasse steht.

Er hat auch eine Sondergenehmigung der Stadt, aber das befreit meinen Nachbarn nicht, dass er den Wagen so hinstellen darf, dass ich unter erschwerten Bedingungen in meinen Hof einfahren muss.

Der WoWa steht teilweisse monatelang (wenn nicht sogar über ein halbes Jahr) völlig unbewegt auf der selben Stelle.

 

Was kann ich einleiten, dass der Wowa so abgestellt wird, dass ich ungehindert wieder in meine Einfahrt rein kann ?  

Beste Antwort im Thema
am 8. August 2010 um 17:18

Und warum fragst du uns dann erst, wenn du sowieso zum Ordnungsamt gehst? Oder wolltest du nur mal deinen Frust hier ablassen?

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am 8. August 2010 um 12:55

Solange Du ein- und ausfahren kannst, auch wenn es etwas schlecht geht, sieht das schlecht aus. Es sei denn er behindert den fließenden Verkehr, oder es besteht ein Halteverbot auf der Straße.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Er hat auch eine Sondergenehmigung der Stadt, aber das befreit meinen Nachbarn nicht, dass er den Wagen so hinstellen darf, dass ich unter erschwerten Bedingungen in meinen Hof einfahren muss.

Liegt dir der genaue Wortlaut dieser Sondergenehmigung vor?

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Solange Du ein- und ausfahren kannst, auch wenn es etwas schlecht geht, sieht das schlecht aus. Es sei denn er behindert den fließenden Verkehr, oder es besteht ein Halteverbot auf der Straße.

Oder wenn der WoWa abgemeldet ist (IIRC auch bei momentan nicht gültigem Saisonkennzeichen), darf er auch nicht auf der Straße rumstehen

notting

die angebliche Sondergenehmigung würde ich gerne mal sehen!

Aber ich verstehe die Situation nicht ganz, steht der Wohnanhänger auf der Straße? Wenn ja darf er nur 2 Wochen dort unbewegt stehen, so steht es in der StVO §12 oder ist es ein Wohnmobil?

ggf. mal eine Skizze oder Bilder^^ naja wenn du trozdem rein kommst, auch erschwert weiß ich nicht genau wie es gehandhabt wird, ggf. mal beim Ordnungsamt erkundigen, die Polizei ist ja eher für ruhenden Verkehr nicht zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Solange Du ein- und ausfahren kannst, auch wenn es etwas schlecht geht, sieht das schlecht aus. Es sei denn er behindert den fließenden Verkehr, oder es besteht ein Halteverbot auf der Straße.

Ganz so einfach ist das nicht. Es herrscht ja auch automatisch gegenüber Einfahrten immer dann Parkverbot, wenn es dadurch zu Behinderungen in und aus dieser kommen kann (geringe Straßenbreite). Nun ist das natürlich alles relativ, und, wie Drahkke schon schreibt, müsste man mal sehen, was da überhaupt genau genehmigt wurde.

 

Ansonsten wende Dich an das Ordnungsamt, die sollen ggf. einen Ortstermin machen. Denn wenn Du da schon nicht richtig rein oder raus kommst, was ist dann mit der Feuerwehr ?

wenn er zum größten Teil auf seinem Grundstück steht und dann noch 1 Meter auf der Straße, versperrt er dann zufällig einen Gehweg?

Ansonsten wenn kein Verstoß gegen sonstge Verkehrsregeln vorliegt lässt sich da wenig machen - Du hast kein Recht auf eine breite Einflugschneise, bist im Besitz der Fahrerlaubnis und kannst anscheinend ja auch rangieren. Auch wenns ärgerlich ist.

am 8. August 2010 um 13:16

Kannst du mal ein Bild machen und es hier reinstellen damit wir im Bilde sind

am 8. August 2010 um 13:20

Bei mir hat mal so ein Bengel vor der Garage geparkt und ich wollte rein.

Die Rennleitung gerufen und.......no Chance. Nix abschleppen die Kiste.

Wie hieß das so schön, es steht in keiner Verhältnismäßigkeit zum Aufwand und den entstehenden Kosten.

So sieht das auch aus wen ich raus will. Da wird einem auch zugemutet mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren, es sei man muß dringend und weit weg. Wie gesagt, die Verhältnismäßigkeit spielt da eine Rolle.

selbst wenn man nen Flieger erwischen muss, sieht es so aus, dass man sich ein Taxi bestellen muss, auch da wird nicht abgeschleppt! Das musste mal ein Freund hören als er zugeparkt wurde, finde ich eigentlich auch ok. Beim reinfahren in die Garage ist es eh uninteressant!

Nun sind wir ja nicht beim Abschleppen wegen akuter Bedrängnis sondern der grundsätzlichen, ordnungsrechtlichen Klärung eines Zustandes, der wohl schon eine geraume Zeit besteht. Deswegen habe ich ja auch "Ordnungsamt" und nicht "Polizei" gesagt.

am 8. August 2010 um 13:56

Fakt ist ja wohl, dass man in sein Grundstück einfahren kann, auch wenn es etwas hinderlich sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Nun sind wir ja nicht beim Abschleppen wegen akuter Bedrängnis sondern der grundsätzlichen, ordnungsrechtlichen Klärung eines Zustandes, der wohl schon eine geraume Zeit besteht. Deswegen habe ich ja auch "Ordnungsamt" und nicht "Polizei" gesagt.

genau deshalb habe ich auch Ordnungsamt geschrieben und der TE hat Lösungsansätze bekommen und muss sich nun selber kümmern!

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Bei mir hat mal so ein Bengel vor der Garage geparkt und ich wollte rein.

Die Rennleitung gerufen und.......no Chance. Nix abschleppen die Kiste.

Wie hieß das so schön, es steht in keiner Verhältnismäßigkeit zum Aufwand und den entstehenden Kosten.

So sieht das auch aus wen ich raus will. Da wird einem auch zugemutet mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren, es sei man muß dringend und weit weg. Wie gesagt, die Verhältnismäßigkeit spielt da eine Rolle.

Wie bitte?! Das ist doch ziemlich eindeutig Hausfriedensbruch! -> Kiste auf eigene Kosten abschleppen lassen, wenn die Rennleitung nicht mitspielt (was in diesem Fall rechtlich AFAIK ok ist) und vom Verantwortlichen einklagen, wäre ja noch schöner...

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Bei mir hat mal so ein Bengel vor der Garage geparkt und ich wollte rein.

Die Rennleitung gerufen und.......no Chance. Nix abschleppen die Kiste.

Wie hieß das so schön, es steht in keiner Verhältnismäßigkeit zum Aufwand und den entstehenden Kosten.

So sieht das auch aus wen ich raus will. Da wird einem auch zugemutet mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren, es sei man muß dringend und weit weg. Wie gesagt, die Verhältnismäßigkeit spielt da eine Rolle.

Wie bitte?! Das ist doch ziemlich eindeutig Hausfriedensbruch! -> Kiste auf eigene Kosten abschleppen lassen, wenn die Rennleitung nicht mitspielt (was in diesem Fall rechtlich AFAIK ok ist) und vom Verantwortlichen einklagen, wäre ja noch schöner...

notting

Das ist kein Hausfriedensbruch!

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