Behinderung durch Wohnwagen
Hallo Forum,
Folgendes Problem plagt mich:
Meine Hofeinfahrt wird durch einen Wohnwagen, den mein Nachbar gegenüber davon abgestellt hat, behindert und die Zufahrt in meinen Hof wird deswegen stark erschwert.
Trotz einigen Gesprächen zeigt sich mein Nachbar uneinsichtig (es wäre sein Grundstück, auf dem der Wohnwagen abgestellt sei).... Mag ja sein ?! Wobei der WoWa über einen Meter auf der Strasse steht.
Er hat auch eine Sondergenehmigung der Stadt, aber das befreit meinen Nachbarn nicht, dass er den Wagen so hinstellen darf, dass ich unter erschwerten Bedingungen in meinen Hof einfahren muss.
Der WoWa steht teilweisse monatelang (wenn nicht sogar über ein halbes Jahr) völlig unbewegt auf der selben Stelle.
Was kann ich einleiten, dass der Wowa so abgestellt wird, dass ich ungehindert wieder in meine Einfahrt rein kann ?
Beste Antwort im Thema
Und warum fragst du uns dann erst, wenn du sowieso zum Ordnungsamt gehst? Oder wolltest du nur mal deinen Frust hier ablassen?
51 Antworten
Ich bin sowieso immer dagegen 😁
Zitat:
Original geschrieben von notting
Wenn du mal 5min im Web gesucht hättest, hättest du diesen Blödsinn nicht geschrieben.Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Das ist kein Hausfriedensbruch!
http://www.gutefrage.net/.../...t-durch-ein-anderes-auto-zugeparkt-ist
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=79586&ccheck=1notting
Ach, ist das schon! Und wo steht da was von Hausfriedensbruch???
Nur mal zu Deiner Info (konnte man nach 10 Sekunden im web finden): 😉
§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Wie Du siehts, muss es sich bei privaten um geschlossene Räume oder befriedetes Besitztum handeln. Eine offene Hofeinfahrt ist kein befriedetes Besitztum, da muss dann schon ein geschlosseenes Tor (oder auch eine Kette mit einem Schild) da sein, das man aufmacht und dann in den Bereich einfährt. Nur mal davor abstellen, auch auf Privatgelände
Übrigens sollte man zwischen Strafrecht und Zivilecht unterscheiden. Nur ein strafrechtlcher Hausfriedensbruch rechtfertigt noch lange keine zivilrechtlichen Maßnahmen, da braucht es schon eines zivilrechtlichen Anspruchs (auf Privatgelände) oder eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs, um Abschleppen lassen zu können.
Ich bau mir auch mal nen Aufkleber mit "Sondergenehmigung" 😁
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Ach, ist das schon! Und wo steht da was von Hausfriedensbruch???Zitat:
Original geschrieben von notting
Wenn du mal 5min im Web gesucht hättest, hättest du diesen Blödsinn nicht geschrieben.
http://www.gutefrage.net/.../...t-durch-ein-anderes-auto-zugeparkt-ist
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=79586&ccheck=1notting
Wenn du nicht die Suchfunktion deines Browsers (innerhalb der angegeben Seiten) benutzen kannst, ist dir leider nicht zu helfen.
http://www.motor-talk.de/.../...rung-durch-wohnwagen-t2839425.html?...Zitat:
Nur mal zu Deiner Info (konnte man nach 10 Sekunden im web finden): 😉
§ 123
Hausfriedensbruch(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Wie Du siehts, muss es sich bei privaten um geschlossene Räume oder befriedetes Besitztum handeln. Eine offene Hofeinfahrt ist kein befriedetes Besitztum, da muss dann schon ein geschlosseenes Tor (oder auch eine Kette mit einem Schild) da sein, das man aufmacht und dann in den Bereich einfährt. Nur mal davor abstellen, auch auf Privatgelände
notting
Ähnliche Themen
@ notting:
und wenn du noch hunderte andere Foren mit dem Thema Zuparken einer Garage/Einfahrt findest: Es bleibt dabei, es handelt sich nicht um einen Hausfriedensbruch!!!
Auch mit Suchfunktion wird es nicht besser irgenwo was zu finden was irgendwelche Laien zu diesem Thema geschrieben haben.
Der 123 StGB fordert als Tatbestandsmerkmal (das MUSS erfüllt werden) ein UMFRIEDETES Besitztum! Und wenn ich auf der Straße VOR dem Tor stehe bin ich nunmal außerhalb der Umfriedung.
Hinzu kommt noch eine weitere Kleinigkeit: wenn du Recht hättest begeht das Auto den Hausfriedensbruch und nicht der Fahrer. Der Fahrer geht ja sofort (er verweilt also nicht) vom Auto weg. Und das Auto kann als Sache keine Straftat begehen.
Ich kann also, jedenfalls ohne gg. den 123 StGB zu verstossen, mein Auto sogar in deinem Hof parken und dann gehen. Eine Straftat nach 123 liegt dabei nicht vor.
Ich verstehe nicht was das ganze Geschreibsel mit dem Hausfriedensbruch hier soll. 😕
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ notting:
und wenn du noch hunderte andere Foren mit dem Thema Zuparken einer Garage/Einfahrt findest: Es bleibt dabei, es handelt sich nicht um einen Hausfriedensbruch!!!Auch mit Suchfunktion wird es nicht besser irgenwo was zu finden was irgendwelche Laien zu diesem Thema geschrieben haben.
Der 123 StGB fordert als Tatbestandsmerkmal (das MUSS erfüllt werden) ein UMFRIEDETES Besitztum! Und wenn ich auf der Straße VOR dem Tor stehe bin ich nunmal außerhalb der Umfriedung.
Hinzu kommt noch eine weitere Kleinigkeit: wenn du Recht hättest begeht das Auto den Hausfriedensbruch und nicht der Fahrer. Der Fahrer geht ja sofort (er verweilt also nicht) vom Auto weg. Und das Auto kann als Sache keine Straftat begehen.
Ich kann also, jedenfalls ohne gg. den 123 StGB zu verstossen, mein Auto sogar in deinem Hof parken und dann gehen. Eine Straftat nach 123 liegt dabei nicht vor.
[ ] Du hast mein Posting vor o.g. Posting gelesen, wo ich bereits auf diese Fragen eingegangen bin.
[x] Dein o.g. Posting war wg. Punkt 1 absolut sinnfrei.
notting