Behindertenparkplatz, Schild aus Parkposition nicht sichtbar

Auf dem neu errichteten Sonderparkplatz habe ich versehentlich nachts geparkt und bin abgeschleppt worden, aus der Perspektive beim Parken ist das neu errichtete Hinweisschild leider überhaupt nicht sichtbar, es ist völlig weggedreht (Foto Anlage). Zu dem Parkplatz hingedreht ist hingegen das Schild, welches den Bereich als Parkzone ausweist. Ich habe mich dadurch sicher gefühlt dort parken zu dürfen und das nur von der Rückseite wahrgenommene ebenfalls rechteckige Schild für ein weiteres Parkzonenschild gehalten. Wäre das Schild zumindest ein wenig in Richtung der Parkposition gedreht, dann hätte ich es bemerken können, aber so wie es aktuell montiert ist, konnte ich es aus meiner Parkperspektive nicht sehen.

Im Internet habe ich zur Sichtbarkeit von Verkehrsschildern folgendes gelesen:
"Verkehrsschilder müssen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch raschen, beiläufigen Blick richtig erfasst werden können", das ist hier meiner Ansicht nach nicht erfüllt.

Ist die vorhandene Beschilderung korrekt?

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49 Antworten

Die Rechtsprechung schreibt vor, dass Verkehrsschilder für den ruhenden Verkehr auch dann gelten, wenn man sie nicht beiläufig beim vorbeifahren zu erkennen waren. Stellt ein Autofahrer sein Auto ab, muss er in der sogenannten Nachschau das betreffende Stück der Straße abschreiten und sich vergewissern, dass er nicht doch ein Halteverbotsschild übersehen hat. Hier in diesem Sachverhalt kommt noch dazu, dass die Zusatzzeichen gesehen hatte. Man könnte also bezüglich des Parkverstoßes sogar von Vorsatz spreche

Zitat:

@real_Base schrieb am 2. Januar 2024 um 19:57:21 Uhr:


Auf Streetview sieht man das Schild leider nicht. Bestimmt wurde es erst später aufgestellt.

Aus Mapillary hingegen, sieht man das Schild schon:

Klick mich

Es ist genauso, wie du es geschrieben hat und dein Beispiel auch zeigt. Der Behindertenparkplatz ist hinter dem Schild. Da der Behindertenparkplatz mit absoluter Sicherheit personenbezogen ist, braucht man auch nicht den geringsten Gedanken daran verschwenden, dass das Abschleppen nicht gerechtfertigt sein könnte.

Das Schild ist auch nicht irgendwie verdeckt, es muss man also sehen. Wenn der TE es trotzdem übersehen hat, ist das, so ärgerlich es für ihn auch sei, halt sein Pech.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. Januar 2024 um 19:55:31 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 2. Januar 2024 um 19:45:59 Uhr:


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Falle eines nicht korrekt angebrachten Verkehrsschildes durchaus.

Ich sehe hier kein nicht korrekt angebrachtes Verkehrsschild, nur ein leider Übersehenes. Und man wird sicher darlegen, warum es nach dem Aussteigen durchaus zumutbar ist, ein paar Schritte zu gehen, um sich das neue Schild auch einmal von vorne anzusehen.

Ja wahrscheinlich würde ein Richter auch sagen, dass "vorbei fahren an einem Schild" bedeutet dass man es gesehen hat. Auch wenn ich das ärgerlich finde, insbesondere da das Schild ja nur für diesen einen Parkplatz gilt, müsste es auch von dort sichtbar sein, also gilt wohl, dass man weiter wie zu Ostern die Ostereiner, auch die Schilder suchen muss. Werde es bezahlen um noch mehr Kosten zu vermeiden.

Vielen Dank für die Meinungen!

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War das der einzige freie Platz in der Nähe oder nur das Fahrzeug schnell auf dem erstbesbesten freien Platz abgestellt?

Wenn ich in eine vollgeparkte Straße mit nur einem freien Parkplatz komme, schaue ich mindestens zweimal, ob ich dort gefahrlos mein Fahrzeug abstellen kann.

Zitat:

@christopherberlin schrieb am 2. Januar 2024 um 20:59:32 Uhr:


Ja wahrscheinlich würde ein Richter auch sagen, dass "vorbei fahren an einem Schild" bedeutet dass man es gesehen hat.

Na Was denn sonst?

Wenn nicht könnte man Deine Sicht ja auf jedes Verkehrsschild auslegen.
Bin zwar vorbei gefahren aber sehen muss ich das ja nicht.
Wäre bei Geschwindigkeitsbeschränkungen ja nicht verkehrt

Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall bis vor Gericht. Es ging damals um 20 Mark, die ich hätte zahlen sollen, weil ich ein Verkehrszeichen übersehen habe.
Letztendlich wurde das ganze vom Richter eingestellt, weil das Schild im Nachhinein anders - sichtbarer - platziert wurde.

@windelexpress ich finde halt schon dass ein Schild für den fliessenden Verkehr dass Anweisungen für das Fahren enthält eben etwas anderes ist als ein Schild für den "stehenden Verkehr". Ausserdem ist in meinem Beispiel merkwürdig, dass das Erlaubnisschild zu dem Parkplatz gedreht ist, das Verbotsschild aber weggedreht ist, das hat mich auf die falsche Fährte geführt, hinzu kommt dass das Schild neu an diesem Ort war, dazu Nacht und Regen, also unglückliche Voraussetzungen, naja wieder was gelernt.

Also war man nicht gewillt zu prüfen ob das Parken erlaubt ist.

Zitat:

@christopherberlin schrieb am 2. Januar 2024 um 16:28:55 Uhr:


Ist die vorhandene Beschilderung korrekt?

ja, Du sollst auf das Schild gucken bevor Du zum Parkplatz fährst und nicht erst wenn Du geparkt hast. Oder im Klartext: Du bist von rechts gekommen und hast im heranfahren ein Schild nicht gesehen das Du hättest sehen müssen.

... und ie übermässig große bodenmarkierung sollte man auch nicht übersehen. Spätestens da hätte man nach dem Aussteigen noch mal gucken reagieren können.

Zitat:

@christopherberlin schrieb am 2. Januar 2024 um 20:59:32 Uhr:


Ja wahrscheinlich würde ein Richter auch sagen, dass "vorbei fahren an einem Schild" bedeutet dass man es gesehen hat. Auch wenn ich das ärgerlich finde, insbesondere da das Schild ja nur für diesen einen Parkplatz gilt, müsste es auch von dort sichtbar sein, also gilt wohl, dass man weiter wie zu Ostern die Ostereiner, auch die Schilder suchen muss. Werde es bezahlen um noch mehr Kosten zu vermeiden.

In welcher Richtung sollten den Deiner Meinung nach Vorfahrtschilder, Stopschilder, Zebrastreifenschilde etc. stehen?

Zitat:

@christopherberlin schrieb am 2. Januar 2024 um 21:24:16 Uhr:


Ausserdem ist in meinem Beispiel merkwürdig, dass das Erlaubnisschild zu dem Parkplatz gedreht ist, das Verbotsschild aber weggedreht ist, ...

Das ist doch gar nicht wahr, siehe das von mir verlinkte

Mapillary-Bild

.

Das sieht nur auf deinem Foto so aus, weil du von der Seite fotografiert hast und dabei seitlich zum Behindertenparkplatzschild gestanden hast. Dadurch kann man dies natürlich nicht sehen, dass vordere Schild hingegen schon, weil du etwas nach hinten versetzt gestanden hast.

Mein verlinktes Foto hingegen zeigt glockenklar, dass beide Schilder gleich aufgestellt sind.

Dass das Abschleppen gerechtfertigt war, ist auch absolut klar. Denn der auf dem Parkplatz abgestellter Corsa gehört einer behinderten Person, die eben eventuell nicht weit laufen kann und somit auf diesen Parkplatz angewiesen ist. Daher muss der Parkplatz freigehalten werden und wenn er das nicht, dann wird halt dafür gesorgt, indem das dort stehende Fahrzeug entfernt wird.

Gruß

Uwe

@christopherberlin
oh. oh - wenn man schlecht sieht, ist der Führerschein weg.
Darum würde ich keinen Anwalt/Richter strapazieren!

Ich habe es auch schon mal geschafft, mich auf einen Behindertenparkplatz zu stellen und erst als ich wieder weg wollte, sah ich, daß es einer war. Das war sogar am hellichten Tag. Allerdings habe ich den blauen Parkausweis und der liegt immer gut sichtbar im Auto.

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