Behindertenparkplatz, Schild aus Parkposition nicht sichtbar
Auf dem neu errichteten Sonderparkplatz habe ich versehentlich nachts geparkt und bin abgeschleppt worden, aus der Perspektive beim Parken ist das neu errichtete Hinweisschild leider überhaupt nicht sichtbar, es ist völlig weggedreht (Foto Anlage). Zu dem Parkplatz hingedreht ist hingegen das Schild, welches den Bereich als Parkzone ausweist. Ich habe mich dadurch sicher gefühlt dort parken zu dürfen und das nur von der Rückseite wahrgenommene ebenfalls rechteckige Schild für ein weiteres Parkzonenschild gehalten. Wäre das Schild zumindest ein wenig in Richtung der Parkposition gedreht, dann hätte ich es bemerken können, aber so wie es aktuell montiert ist, konnte ich es aus meiner Parkperspektive nicht sehen.
Im Internet habe ich zur Sichtbarkeit von Verkehrsschildern folgendes gelesen:
"Verkehrsschilder müssen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch raschen, beiläufigen Blick richtig erfasst werden können", das ist hier meiner Ansicht nach nicht erfüllt.
Ist die vorhandene Beschilderung korrekt?
49 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 3. Januar 2024 um 17:28:19 Uhr:
Sicherlich ärgerlich, wenn man das übersehen hat ...aber auch mal an die Person im Corsa denken, der der Platz zugewiesen ist .... die stand dann sicherlich ersteinmal Nachts da und durfte warten bis der Schlepper den Behindertenplatz geräumt hat...das geht ja nicht mal innerhalb weniger Minuten, evtl. sogar vorher auf Polizei warten ...
Das sieht mir nach keinem allgemeinen Behindertenparkplatz aus, sondern ist einer Person/PKW zugewiesen...
wie schon geschrieben für den Te natürlich ärgerliche Kosten, allgmeine finde ich darf das gerne ordentlich kosten, weil zu oft werden solche Stellplätze sehr wohl im vollen Wissen von Unberechtigten blockiert...
—
Ist wohl leider Alltäglich.
Aber die,die unberechtigter Weise auf solchen Parkplätzen parken interessiert das einen Dreck…😠
Auch oft zu sehen auf Supermarktparkplätzen : Mutter-Kind / Rollstuhlfahrer/ Behinderte…
Da springen dann meist junge Hüpfer aus dem Auto - natürlich ohne Kinder/Rolli oder Behinderung…🙄
Sowas kotzt mich extrem an - aber wenn man dann was sagt bekommt man noch eine blöde (teils aggressive) Antwort…🙄
P.S.
Das ist natürlich nicht gegen den TE gemünzt.😎
Musste jetzt aber mal raus.
Zitat:
@Lambo-Fan schrieb am 3. Januar 2024 um 12:46:46 Uhr:
Wurde eigentlich schon erwähnt, dass der Parklplatz zusätzlich eine Bodenmarkierung (Abgrenzung nach vorne und hinten) hat, die die anderen in der Reihe nicht haben?
Ja ... und gut dimensioniert. Da passt von der Breite auch ein 7,5Tonner drauf.
Zitat:
@christopherberlin schrieb am 3. Januar 2024 um 11:42:39 Uhr:
@new-rio-ub ja genau hab ich auch so gemacht, wusste nicht dass "vorbei fahren" an einem Schild reicht damit es gültig ist
Hm, wann hast Du Deinen KFZ-Führerschein gemacht? ... und ganz ehrlich: ich frage mich auch wie!
Das Schild wäre sogar dann für Dich verbindlich wenn Du Dich der Parkbox *rückwärts* genähert hättest.
<fassungslos>
Beide Schilder stehen korrekt, der Geltungsbereich beginnt ab Schild in Fahrtrichtung, zudem ist es eine markierte Parkfläche, die besonders lang ist. Wer parkt, muss vor oder spätestens nach dem Halten das hinter dem Wagen stehende Schild anschauen und ggf reagieren. Das Schild, was vor dem Wagen sichtbar ist, gilt für den Bereich dahinter.
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Zitat:
@christopherberlin schrieb am 2. Januar 2024 um 16:28:55 Uhr:
Auf dem neu errichteten Sonderparkplatz habe ich versehentlich nachts geparkt und bin abgeschleppt worden, aus der Perspektive beim Parken ist das neu errichtete Hinweisschild leider überhaupt nicht sichtbar, es ist völlig weggedreht (Foto Anlage).
BTW: selbst wenn es zum Parkslot gedreht wäre und quasi mittig bis weiter vorne stünde, könntest Du es nicht lesen wenn Du nicht im offenem Cabrio oder einem Fahrzeug mit ungetöntem Panoramadach sitzt ... es sei denn du hast einen Röntgenblick durchs Autodach 😁
Darf es dann gerne auf 1,25cm gekürzt und beleuchtet werden?!