Behindertenparkplatz (nicht Sanktionen sondern Notwendigkeit)

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

Beste Antwort im Thema

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

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Das ist mal ne Ansage!! so sollte es ihr auch gemacht werden.

Zitat:

Original geschrieben von batze



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Solche Maßnahmen mit Parkkralle sind rechtlich bedenklich.
Es gibt verschiedene Urteile die das als Nötigung betrachten.
Andere wiederum bestätigen solche Maßnahmen als rechtens.😕 ( für mich ist das Selbstjustiz, die rechtlich bedenklich ist.)
Es gibt soweit mir bekannt kein Grundsatzurteil. Recht oder Nichtrechtens.
Ich bin im A64b zu Hause und per Zufall auf dieses Forum gestossen.
Nein nicht ich, meine Frau ist aG mit Berechtigungs Ausweis dem Blauen der übrigens bis dto in all unseren Urlaubsländern ohne anzuecken angenohmen wurde.
Hallo Allerseits dem ist nichts hinzuzufügen. Eine Bekannte von uns hat mit ihrem Pkw-Berechtigunsschein liegt vor- auf einem Lidlparkplatz einen zugeparkt-weil hier im fred die Rede davon war- und mußte 20.-€ und der Falschparker 35.-€ berappen,was lehrt uns das ? nichts.
Macht es wie ich, wenn wir beide in die Stadt HN fahren und neben uns ein nicht berechtigter parkt solange ich damit beschäftigt bin den Rolli auszuladen und der Fahrer/in nicht eintrifft, wird das Auto mit dem Schild weiser Rolli auf blauem Grund incl Kennzeichen sowie die Frontscheibe- lt. Angaben des HN Ordnungsamtes- fotografiert, und an das Amt weiter geleitet.
Oh ja wa sind schon 35.- €? die tun dem nicht weh auch wenn er/ sie Mordio schreit und angeblich nur eben mal den Lotto wegbrachte. da sieht es in anderen Ländern schon beinahe krass aus.
Ein Erlebnis in Miami. Auf dem Privaten Bhparkplatz eines Cafes stellte eine junge Frau ihren Pkw ab, trotz mehrmaliger Aufforderung des Betreibers sie blieb stehen,kam herein,bestellte ihr Frühstück und kam der nochmaligen Aufforderung nicht nach doch umzuparken. Der Betreiber gab dem täglich bei ihm einkehrenden Behinderten über CB Funk den Hinweis das sein Parkplatz belegt sei, und die Fahrerin nicht umparkt. Dumm nur, das die Polizei den CB Funk mithört und ruckizucki war Ordnung. Nach einer mündlichen wie handgreiflichen Attacke war der Fall klar Festnahme und ab für die nächsten 24 Std in den Knast. Nach Rückfrage bei dem Behinderten was den nun auf die Frau zukomme, antwortete dieser a) verlust der Arbeit da heute nicht da, bzw Anruf der Polizei beim Arbeitgeber Ihre Mitarbeiterin fällt für die nächsten Tage wegen dem und jenem Vergehen-Wiederstand Beleidigung von Staatsbeamten aus. An Geldstrafe hat sie mit minimum 2000.-$ zu rechnen. Woher er das so genau wisse fragte ich ihn, Ich war Richter hier in Miami. Das parken auf einem Behinder-
tenplatz kostet sie hier in Florida mindestens 500.-$!!!!!!!!! da legst di nieder.
LG Herbert

Hab die interessanten Beiträge leider jetzt erst entdeckt!
Ich hab die letzte Zeit immer öfter Erfahrungen mit Leute gemacht, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parken, wenn es öffentliche Plätze sind - d.h. von der Stadt zugewiesene - dann mach ich manchmal ein Handybild und schicke es dann dem Ordnungsdienst.

Leider ist es - wie auch schon erwähnt - bei Plätzen auf Supermärkten o.ä. nicht möglich die Falschparker zu bestrafen, da keine Polizei und kein Ordnungsamt zuständig ist. Einzig der arme Marktleiter könnte tätig werden, und der wird sich hüten - allein schon aus Angst um seinen Job und wegen der Beschwerden derer, die keine Einsicht zeigen und ja "nur ganz kurz ..." , ihr wisst ja! Außerdem würde man dem Marktleiter eine exekutive Rolle zukommen lassen, die praktisch gar nicht anwendbar ist.

Also sind diese Parksünder eigentlich nicht zu belangen, und die Parkplätze befinden sich in einer - anscheinend nicht zu kontrollierenden - Grauzone. Das kann es doch nicht sein, oder?
Noch schlimmer ist dass dieser Zustand auch keine Bürgermeister, Verantwortliche Polizisten und Politiker zu interessieren schein, denn meine Anfragen brachten bisher nichts!

Überall hört man dass Behinderte Menschen intergriert werden sollen, dass Städte und Gemeinden barrierefrei werden sollen, doch eine Kooperation von Polizei, Ordnungsdienst und den privaten Betreibern von Parkplätzen bringt niemand zustande!

Meine Frage an euch wäre, ob ihr mitmachen würdet, wenn man deswegen eine Petition an den Bundestag einreicht? Meine Forderung wäre, dass diese Parkplätze von den Ordnungsbehörden kontrolliert werden dürfen!

Grüße
Rainer

Hi ich werde die Petition unterstützen, nur kurz bekanntgeben auch Wiede ich in der Petition anregen das Bußgeld von 30.-€ auf 40.-€ zu erhöhen um aus dem owi Katalog raus und in den Busgeldkatalog reinzukommen. Den dann werden sich falschparke es sich 2x überlegen auf Behindertenparkplaeze zu parken.
Lg

Peter

Die Petition würde ich auch unterzeichnen.

Sinnvoll wäre wohl in etwa (auch wenn es so klingen mag, Jurist bin ich nicht):

  1. Ordnungsrechtlich angeordnete Behindertenparkplätze (trifft die meisten Behindertenparkplätze bei Supermärkten) sowie andere vom Inhaber des Hausrechts beim Ordnungsamt angemeldete, zumindest zeitweise öffentlich zugängliche Behindertenparkplätze werden der Überwachung, Räumung und Ahndung solchen Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum gleichgestellt.
  2. Die Geldbuße für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen wird auf 40EUR erhöht.

Ciao,
Sven

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Zitat:

Original geschrieben von Pitt4


Hi ich werde die Petition unterstützen, nur kurz bekanntgeben auch Wiede ich in der Petition anregen das Bußgeld von 30.-€ auf 40.-€ zu erhöhen um aus dem owi Katalog raus und in den Busgeldkatalog reinzukommen. Den dann werden sich falschparke es sich 2x überlegen auf Behindertenparkplaeze zu parken.
Lg

Peter

Original geschrieben von incase
Die Petition würde ich auch unterzeichnen.

Sinnvoll wäre wohl in etwa (auch wenn es so klingen mag, Jurist bin ich nicht):

1. Ordnungsrechtlich angeordnete Behindertenparkplätze (trifft die meisten Behindertenparkplätze bei Supermärkten) sowie andere vom Inhaber des Hausrechts beim Ordnungsamt angemeldete, zumindest zeitweise öffentlich zugängliche Behindertenparkplätze werden der Überwachung, Räumung und Ahndung solchen Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum gleichgestellt.
2. Die Geldbuße für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen wird auf 40EUR erhöht.

Ciao,
Sven

Hallo Peter, hallo Sven, danke für eure Anwort und Mithilfe! Eure Vorschläge sind prima und ich werde die mal aufgreifen. Wann ich die Petition starte sage ich euch noch, ich werde auf alle Fälle eine ins Leben rufen - weil´s mir wirklich reicht mit diesen unbelehrbaren Zeitgenossen, die nur sich am wichtigsten nehmen!

Die Petition wird online bei

https://epetitionen.bundestag.de/

eingegeben, da könnt ihr übrigens auch jetzt schon bei anderen Petitionen mitmachen, nur anmelden und mitzeichnen. Dann darf man auch mitschimpfen :-)

Grüße
Rainer

Hi,
ich unterstütze diese Sache.
Leider habe ich erst heute von dieser Sache erfahren. Wir sollten uns zusammen tun, damit wir mehr erreichen können.

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123



Hallo

Ich meinte auch aG Behinderte aber auf dem Marktkaufparkplatz ist das sache des Leiters die Autos wo auf einem Behinderten Parkplatz stehen zu entfernen nicht die Polizei oder Ordnungsamt.

Das ärgert mich.

MfG Ulli

Also auch Gleichgestellte bekommen einen Schwerbehindertenparkausweis, ich z.B. habe wegen nur noch 1/4 Lunge gesamt folgende Merkzeichen:

B, G, aG, RF und 100% GdB

Den Ausweis stellt die Gemeinde/Stadt aus und ist fast überall in Europa gültig, man muss im Ausland sich nur genau erkundigen , ob auch kostenlos geparkt werden darf, denn was in D gilt, ist nicht auf Europa gleizustellen.

Alles in D ist jedoch gleich wenn du den Parkausweis, der gültig sein muss und eine Marke vorne haben, sowie Lichtbild und Parkausweis AZ-Ausweis-Nr.

Ich kann zwar laufen an manchen Tagen, an anderen nicht wegen zu wenig Puste, rein technisch aber funktioniert da alles.

Ach ja, alles beides Schwerbehindertenausweis und Parkausweis ist bei mir mit "unbefristet" eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Sparky64


Hi,
ich unterstütze diese Sache.
Leider habe ich erst heute von dieser Sache erfahren. Wir sollten uns zusammen tun, damit wir mehr erreichen können.

Hallo Sparky64, danke für die Unterstützung!! Ich hab bisher noch nichts unternommen, weil ich erst noch auf einige Antworten warte, z.b. Ordnungsamt und Oberbürgermeister. Wenn die Petition gestartet wird, sag ich Bescheid.

Grüße
Rainer

Hallo Rainer,

dein Engagement möchte ich gern unterstützen. Ich halte es für sinnvoll alle Parkplätze zu überprüfen... auch die 40 EUR wegen Eintrag im Bußgeldkatalog finde ich gut.

Gib bescheid, wenn es soweit ist :-)

Hallo Rainer,
Mir geht es nicht um die 40.-€ die zahlt wohl jeder aus der portokasse. Es geht eher darum in den Busheltkatalog zu kommen da wird der verstos mit einen Punkt in Flensburg bedacht..

Original geschrieben von celevator
Hallo Rainer,

dein Engagement möchte ich gern unterstützen. Ich halte es für sinnvoll alle Parkplätze zu überprüfen... auch die 40 EUR wegen Eintrag im Bußgeldkatalog finde ich gut.

Gib bescheid, wenn es soweit ist :-)

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH



Zitat:

Original geschrieben von Ulli123



Hallo

Ich meinte auch aG Behinderte aber auf dem Marktkaufparkplatz ist das sache des Leiters die Autos wo auf einem Behinderten Parkplatz stehen zu entfernen nicht die Polizei oder Ordnungsamt.

Das ärgert mich.

MfG Ulli

Also auch Gleichgestellte bekommen einen Schwerbehindertenparkausweis, ich z.B. habe wegen nur noch 1/4 Lunge gesamt folgende Merkzeichen:
B, G, aG, RF und 100% GdB

Den Ausweis stellt die Gemeinde/Stadt aus und ist fast überall in Europa gültig, man muss im Ausland sich nur genau erkundigen , ob auch kostenlos geparkt werden darf, denn was in D gilt, ist nicht auf Europa gleizustellen.

Alles in D ist jedoch gleich wenn du den Parkausweis, der gültig sein muss und eine Marke vorne haben, sowie Lichtbild und Parkausweis AZ-Ausweis-Nr.

Ich kann zwar laufen an manchen Tagen, an anderen nicht wegen zu wenig Puste, rein technisch aber funktioniert da alles.

Ach ja, alles beides Schwerbehindertenausweis und Parkausweis ist bei mir mit "unbefristet" eingetragen.

Das ganze Problem ist, dass es hier im Land keine einheitliche Linie gibt, wo es im Ausland viel besser geregelt wird. Hier in Deutschland haben die Egos das sagen. Ich hab schon oft erlebt, dass sich bequeme Menschen auf einen B-Parkplatz stellen. Meine Idee, die manchmal auftaucht, ist die: Wie wäre es, wenn sogleich ein Mensch mit einem Rolli heran fährt und den Fahrer bitet, sich in den Rolli zu setzen, da er doch schwerbehindert ist und auf einem B-Parkplatz steht.

Eine geniale Idee, da würden dann doch manche ins Grübeln kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Pitt4


Hi ich werde die Petition unterstützen, nur kurz bekanntgeben auch Wiede ich in der Petition anregen das Bußgeld von 30.-€ auf 40.-€ zu erhöhen um aus dem owi Katalog raus und in den Busgeldkatalog reinzukommen. Den dann werden sich falschparke es sich 2x überlegen auf Behindertenparkplaeze zu parken.
Lg

Peter

Guter Gedanke, dann aber auch 2 Punkte fürs Punktekonto in Flensburg. 1 Punkt wäre für diese Egoisten zu wenig.

Da hätte manch einer schon zum *Idiotentest * (umgangssprachlich) gemußt oder gar den Führerschein abgeben müssen.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von Pitt4


Hi ich werde die Petition unterstützen, nur kurz bekanntgeben auch Wiede ich in der Petition anregen das Bußgeld von 30.-€ auf 40.-€ zu erhöhen um aus dem owi Katalog raus und in den Busgeldkatalog reinzukommen. Den dann werden sich falschparke es sich 2x überlegen auf Behindertenparkplaeze zu parken.
Guter Gedanke, dann aber auch 2 Punkte fürs Punktekonto in Flensburg. 1 Punkt wäre für diese Egoisten zu wenig.
Da hätte manch einer schon zum *Idiotentest * (umgangssprachlich) gemußt oder gar den Führerschein abgeben müssen.

Jetzt mal nicht unrealistisch werden. Die 2 Punkte für den Parkverstoß machen keinen wirklichen Sinn im Vergleich zu anderen ähnlich schweren "Vergehen"/Ordnungswidrigkeiten.

Was aber denkbar wäre, ist die Variante ins Gesetz mit rein zu schreiben, dass die Behörden angehalten sind, die Tauglichkeit für den Straßenverkehr zu überprüfen bei Wiederholungstätern.

Was mich übrigens noch mehr ärgert als Leute, die ohne Ausweis auf den B-Parkplätzen parken sind die, die offensichtlich nicht dazu befugt sind, den Ausweise zu verwenden, den sie reinlegen. Beispiel: Ausweis (alt, dunkelblau) war ausgestellt auf eine Frau. Ich sehe einen Mann alleine kommen, parken auf dem B-Parkplatz und in den angrenzenden Supermark gehen. Kam mir aus irgend einem Grund komisch vor, deshalb sah ich nach dem Ausweis. 20 Minuten später komme ich wieder raus und sehe, wie er seinen Einkaufswageninhalt in den Wagen läd und anschließend weg fährt. Wieder alleine. Er hat also die Ausweisinhaberin weder abgeholt noch hin gebracht. -> Ausweismissbrauch.
Mit neueren Parkausweisen ist das leider nicht mehr so leicht erkennbar, weil die den Inhaber auf der Rückseite stehen haben. Aber die ist ja meistens nicht sichtbar von außen. Ähnlich toll sind die Leute mit "ererbtem" Ausweis...

Wenn es nicht so teuer wäre, dann würde ich es am liebsten sehen, wenn B-Parkplätze nur mit elektronischem Schlüssel zugänglich wären, und dabei ein Foto der Fahrzeuginsassen gemacht würde. Sicherlich ein Datenschutzproblem, aber man käme dem Ausweismissbrauch leichter auf die Schliche und dortiges Parken ohne Ausweis wäre unmöglich. Hat aber neben Datenschutz auch noch andere Nachteile.

Ciao,
Sven

Zitat:

Original geschrieben von incase



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Guter Gedanke, dann aber auch 2 Punkte fürs Punktekonto in Flensburg. 1 Punkt wäre für diese Egoisten zu wenig.
Da hätte manch einer schon zum *Idiotentest * (umgangssprachlich) gemußt oder gar den Führerschein abgeben müssen.

Jetzt mal nicht unrealistisch werden. Die 2 Punkte für den Parkverstoß machen keinen wirklichen Sinn im Vergleich zu anderen ähnlich schweren "Vergehen"/Ordnungswidrigkeiten.
Was aber denkbar wäre, ist die Variante ins Gesetz mit rein zu schreiben, dass die Behörden angehalten sind, die Tauglichkeit für den Straßenverkehr zu überprüfen bei Wiederholungstätern.

Was mich übrigens noch mehr ärgert als Leute, die ohne Ausweis auf den B-Parkplätzen parken sind die, die offensichtlich nicht dazu befugt sind, den Ausweise zu verwenden, den sie reinlegen. Beispiel: Ausweis (alt, dunkelblau) war ausgestellt auf eine Frau. Ich sehe einen Mann alleine kommen, parken auf dem B-Parkplatz und in den angrenzenden Supermark gehen. Kam mir aus irgend einem Grund komisch vor, deshalb sah ich nach dem Ausweis. 20 Minuten später komme ich wieder raus und sehe, wie er seinen Einkaufswageninhalt in den Wagen läd und anschließend weg fährt. Wieder alleine. Er hat also die Ausweisinhaberin weder abgeholt noch hin gebracht. -> Ausweismissbrauch.
Mit neueren Parkausweisen ist das leider nicht mehr so leicht erkennbar, weil die den Inhaber auf der Rückseite stehen haben. Aber die ist ja meistens nicht sichtbar von außen. Ähnlich toll sind die Leute mit "ererbtem" Ausweis...

Wenn es nicht so teuer wäre, dann würde ich es am liebsten sehen, wenn B-Parkplätze nur mit elektronischem Schlüssel zugänglich wären, und dabei ein Foto der Fahrzeuginsassen gemacht würde. Sicherlich ein Datenschutzproblem, aber man käme dem Ausweismissbrauch leichter auf die Schliche und dortiges Parken ohne Ausweis wäre unmöglich. Hat aber neben Datenschutz auch noch andere Nachteile.

Ciao,
Sven

Ganz unabhängig davon sind die Geldstrafen fürs Falschparken besonders auf Parken auf einem Behindertenparkplatz schreckt die geringe Geldstrafe nicht wirklich ab. Wenn schon eine geringe Geldstrafe von 35 € dann wenigstens konsequent abschleppen. Der größte Teil der Städte tut sich damit immer noch schwer.

Wie wäre es mit einer Abschlepp- Pflicht für Falschparker auf Behindertenparkplätzen😕

Mit dem Gedanken könnte ich mich durchaus anfreunden.😎

Die Städte Düsseldorf und Köln z. B. ziehen das konsequent durch. Falschparker werden da sofort abgeschleppt.
Einem Freund von mir ist das schon passiert. Er war der Meinung er könne dort ganz kurz parken, weil er nur mal kurz Geld von der Bank holen wollte😁
Und schon war sein Auto weg als er wiederkam😁
Seitdem meint er zu mir die KÖLNER sind Abzocker.

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