Behindertenparkplatz (nicht Sanktionen sondern Notwendigkeit)

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

Beste Antwort im Thema

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

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Dank dir für den Satz : Mit Gewalt ist hier gar nichts zu erreichen - auf beiden Seiten nicht. Und auch wenn Euch jemand den dringend benötigten Parkplatz nimmt, dann schluckt der Ärger runter und greift nicht zur Sachbeschädigung. Sollte Euc jemand Gewalt androhen, dann geht dem aus dem Weg. Die Sache in Castrop-Rauxel verschlägt mir echt die Sprache - immer noch!
LG JoJoMS

DIE LÖSUNG!

1. Das nichtberechtigt geparkte Fahrzeug aufbocken.
2. Pflastersteine unterlegen.
3. alle 4 Räder abschrauben.
4. Zettel an die Scheibe mit folgendem Hinweis:

Hallo mein Freund, jetzt hast du keine Beine ( Räder ) mehr und bist deshalb auch behindert und darfst hier parken. Und nun sehe mal zu wie du hier wieder wegkommst, hin zum Versorgungsamt um die deine Parkberechtigung zu holen.

Gruss

QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


DIE LÖSUNG!

1. Das nichtberechtigt geparkte Fahrzeug aufbocken.
2. Pflastersteine unterlegen.
3. alle 4 Räder abschrauben.
4. Zettel an die Scheibe mit folgendem Hinweis:

Hallo mein Freund, jetzt hast du keine Beine ( Räder ) mehr und bist deshalb auch behindert und darfst hier parken. Und nun sehe mal zu wie du hier wieder wegkommst, hin zum Versorgungsamt um die deine Parkberechtigung zu holen.

Gruss

QQ 777

Was mich stört.

Sind die Leute ohne Gewissen?
Rennen bestimmt Sonntag in die Kirche und lassen sich alle Sünden streichen.

Wenn man sie drauf hinweist werden sie Agressiev.

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


DIE LÖSUNG!

1. Das nichtberechtigt geparkte Fahrzeug aufbocken.
2. Pflastersteine unterlegen.
3. alle 4 Räder abschrauben.
4. Zettel an die Scheibe mit folgendem Hinweis:

Hallo mein Freund, jetzt hast du keine Beine ( Räder ) mehr und bist deshalb auch behindert und darfst hier parken. Und nun sehe mal zu wie du hier wieder wegkommst, hin zum Versorgungsamt um die deine Parkberechtigung zu holen.

Gruss

QQ 777

Super Idee😁😎

Parkberechtigung stellt in der Regel die Stadt (z. B. Bürgeramt) aus, bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen ag.

Kann er keinen vorlegen, dann muß er sich neue Räder kaufen oder sie von der Stadt zurückkaufen in der Höhe was ein neuer Satz kosten würde.😁 Sollte allerdings dann zügig geschehen, da der Nichtberechtigte Standgebühren für den Parkplatz zahlen muß. Würde sagen 5 € die Std. + entsprechendes Bußgeld + Verwaltungsgebühren.😁

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Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


DIE LÖSUNG!

1. Das nichtberechtigt geparkte Fahrzeug aufbocken.
2. Pflastersteine unterlegen.
3. alle 4 Räder abschrauben.
4. Zettel an die Scheibe mit folgendem Hinweis:

Hallo mein Freund, jetzt hast du keine Beine ( Räder ) mehr und bist deshalb auch behindert und darfst hier parken. Und nun sehe mal zu wie du hier wieder wegkommst, hin zum Versorgungsamt um die deine Parkberechtigung zu holen.

Gruss

QQ 777

Super Idee😁😎
Parkberechtigung stellt in der Regel die Stadt (z. B. Bürgeramt) aus, bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen ag.
Kann er keinen vorlegen, dann muß er sich neue Räder kaufen oder sie von der Stadt zurückkaufen in der Höhe was ein neuer Satz kosten würde.😁 Sollte allerdings dann zügig geschehen, da der Nichtberechtigte Standgebühren für den Parkplatz zahlen muß. Würde sagen 5 € die Std. + entsprechendes Bußgeld + Verwaltungsgebühren.😁

Nana --- und wenn noch etwas draufgelegt wird, sind wir wieder bei meinem alten provokativ gemeinten Thread. Gut - auch dies hier wird provokativ gemeint sein. Man müßte aber auch so fit sein um das Fahrzeug aufzubocken, Backsteine besorgen oder mit haben und dann noch 4 Räder transportieren. Der nötige Wagenheber ist ja auch nicht ganz leicht. Bin auch der Meinung, dass Sachbeschädigung kein adäquates Mittel ist. Jegliche Maßnahme von Selbstjustiz ist bedebklich.

Aber rein plakativ ist es ein amüsanter Gedanke.

LG JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Super Idee😁😎
Parkberechtigung stellt in der Regel die Stadt (z. B. Bürgeramt) aus, bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen ag.
Kann er keinen vorlegen, dann muß er sich neue Räder kaufen oder sie von der Stadt zurückkaufen in der Höhe was ein neuer Satz kosten würde.😁 Sollte allerdings dann zügig geschehen, da der Nichtberechtigte Standgebühren für den Parkplatz zahlen muß. Würde sagen 5 € die Std. + entsprechendes Bußgeld + Verwaltungsgebühren.😁

Nana --- und wenn noch etwas draufgelegt wird, sind wir wieder bei meinem alten provokativ gemeinten Thread. Gut - auch dies hier wird provokativ gemeint sein. Man müßte aber auch so fit sein um das Fahrzeug aufzubocken, Backsteine besorgen oder mit haben und dann noch 4 Räder transportieren. Der nötige Wagenheber ist ja auch nicht ganz leicht. Bin auch der Meinung, dass Sachbeschädigung kein adäquates Mittel ist. Jegliche Maßnahme von Selbstjustiz ist bedebklich.
Aber rein plakativ ist es ein amüsanter Gedanke.
LG JoJoMS

War nicht so ganz ernst gemeint, deshalb ja auch die smileys.

Der Gedanke allein schon, das dumme Gesicht zu sehen wenn ein Falschparker ankommt und sieht sein aufgebocktes Auto könnte ich mich wegschmeißen vor 😁😁

Klar wären solche Maßnahmen unrealistisch, Selbstjustiz geht nicht in einem Rechtsstaat wie sich ja die BRD sieht.

Aber dennoch ist es schlimm wenn man als Betroffener parken will und kann nicht parken weil mal wieder so ein Falschparker auf einem Behindertenparkplatz steht.

Das macht mich echt stinksauer wenn man solche Typen freundlich darauf anspricht und diese dann noch frech werden und dann noch Schläge androhen bzw. das man verprügelt wird wie diese Politesse nur weil so ein Typ seine Aggressionen nicht im Griff hat.

Da hilft ggf. eben nur eine hohe Gefängnisstrafe, die bei schwerer Körperverletzung durchaus möglich ist. Und zwar dann die Höchststrafe von 5 Jahren bei Körperverletzung.( § 223 )

Da reichtt doch schon eine parkkralle und den schlüssel dazu kostet die normalen abschlepkosten 🙂🙂😉

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Nana --- und wenn noch etwas draufgelegt wird, sind wir wieder bei meinem alten provokativ gemeinten Thread. Gut - auch dies hier wird provokativ gemeint sein. Man müßte aber auch so fit sein um das Fahrzeug aufzubocken, Backsteine besorgen oder mit haben und dann noch 4 Räder transportieren. Der nötige Wagenheber ist ja auch nicht ganz leicht. Bin auch der Meinung, dass Sachbeschädigung kein adäquates Mittel ist. Jegliche Maßnahme von Selbstjustiz ist bedebklich.
Aber rein plakativ ist es ein amüsanter Gedanke.
LG JoJoMS

War nicht so ganz ernst gemeint, deshalb ja auch die smileys.
Der Gedanke allein schon, das dumme Gesicht zu sehen wenn ein Falschparker ankommt und sieht sein aufgebocktes Auto könnte ich mich wegschmeißen vor 😁😁
Klar wären solche Maßnahmen unrealistisch, Selbstjustiz geht nicht in einem Rechtsstaat wie sich ja die BRD sieht.
Aber dennoch ist es schlimm wenn man als Betroffener parken will und kann nicht parken weil mal wieder so ein Falschparker auf einem Behindertenparkplatz steht.
Das macht mich echt stinksauer wenn man solche Typen freundlich darauf anspricht und diese dann noch frech werden und dann noch Schläge androhen bzw. das man verprügelt wird wie diese Politesse nur weil so ein Typ seine Aggressionen nicht im Griff hat.
Da hilft ggf. eben nur eine hohe Gefängnisstrafe, die bei schwerer Körperverletzung durchaus möglich ist. Und zwar dann die Höchststrafe von 5 Jahren bei Körperverletzung.( § 223 )

Als Karrikatur recht interessant und hat auch seinen Witz.

In den Niederlanden hängt man Parksündern eine Parkkralle an. Auf dem Knöllchen eine Nummer, die du anrufen kannst.
Dann kommt jemand und schraubt die wieder ab - gegen ne saftige Gebühr versteht sich.

Vor Selbstjustiz jeglicher Form kann man nur abraten, denn es besteht auch ein Ungleichgewicht der Waffen :
Parkt jemand ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz ist das eine Ordnungsiwidrigkeit.
Parkst du den dann zu, so dass er nicht mehr weg kommt, ist das eine Straftat. Das nennt sich Nötigung und
ist vor Gericht nicht billig.

Im Ernstfall halt auf den Parkplatz lieber verzichten oder bei persönlich zugewiesenen den Platz von den
Ordnungsbehörden räumen lassen.

Ich wäre für eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes um 5 Euro von 35 auf 40 Euro, dann gibt es nämlich einen
Punkt dazu und Mehrfachtäter ermittelt werden können. Denn was dem Uneinsichtigen weh tut ist nicht das
Knöllchen, sondern ein Führerscheinentzug bei entsprechendem Punktekonto. Dem Deutschen ist das Auto und
das Autofahren heilig.

Ich sage aber noch einmal, dass Strafen im Verhältnis der Taten stehen müssen - auch die unterschiedlichen Taten
müssen bei der Strafe untereinander sinnvoll angegrenzt werden.

Es gibt auch noch andere schlimme Parkverstöße mit Behinderung: Wenn jemand auf einem Wasseranschluss für
die Feuerwehr parkt oder was viele Rollifahrer auch kennen : das Parken auf für Rollstuhlfahrer abgesenkten
Bordsteinen.

LG Joachim

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


DIE LÖSUNG!

1. Das nichtberechtigt geparkte Fahrzeug aufbocken.
2. Pflastersteine unterlegen.
3. alle 4 Räder abschrauben.
4. Zettel an die Scheibe mit folgendem Hinweis:

Hallo mein Freund, jetzt hast du keine Beine ( Räder ) mehr und bist deshalb auch behindert und darfst hier parken. Und nun sehe mal zu wie du hier wieder wegkommst, hin zum Versorgungsamt um die deine Parkberechtigung zu holen.

Gruss

QQ 777

Nachtrag

und wenn er dann zürück kommt stehen da bestimmt schon schon einige Spanner die ihn dann ansprechen; worin besteht ihre Behinderung?........dann durften sie hier doch gar nicht parken.....u.s.w.
.......einfach nur peinlich für ihn und hoffentlich eine große Lehre.

Gruss

QQ 777 ....mit 70 % und Merkzeichen G und deshalb ohne Parkberechtigung😠

meine anregung war auch nicht ernst gemeint, aber bevor mann sich die mühe macht die räder abzuschrauben??.

bei uns in ffm giebt es eine sonnenstudio kette. die jeglichen falschparker mit einer parkkralle zum stillstand verurteilen wenn mann darauf parkt, und kein kunde des sonnentempel ist die parkplätze sind zwar gelb markiert aber öffentlicher parkraum. neben an ist ein imbis der sehr gut besucht wird, dann kostet die wurst gleich einige hundert euro.

lg

peter

Zitat:

Original geschrieben von Pitt4


meine anregung war auch nicht ernst gemeint, aber bevor mann sich die mühe macht die räder abzuschrauben??.

bei uns in ffm giebt es eine sonnenstudio kette. die jeglichen falschparker mit einer parkkralle zum stillstand verurteilen wenn mann darauf parkt, und kein kunde des sonnentempel ist die parkplätze sind zwar gelb markiert aber öffentlicher parkraum. neben an ist ein imbis der sehr gut besucht wird, dann kostet die wurst gleich einige hundert euro.

lg

peter

Ist das erlaubt?

Das sind m.E. klare Fälle von Nötigung und damit strafbar. Ohnehin ist Selbstjustiz in Deutschland verboten.
Ich halte solche Maßnahmen von Privatpersonen für kein adäquates Mittel.
LG JoJoMS

Solche Maßnahmen mit Parkkralle sind rechtlich bedenklich.
Es gibt verschiedene Urteile die das als Nötigung betrachten.
Andere wiederum bestätigen solche Maßnahmen als rechtens.😕 ( für mich ist das Selbstjustiz, die rechtlich bedenklich ist.)
Es gibt soweit mir bekannt kein Grundsatzurteil. Recht oder Nichtrechtens.😕
Bekanntlich sind ja Richter in ihrer Entscheidung völlig frei. Man könnte durchaus von Narrenfreiheit sprechen wenn man manche Urteile liest😕

So sind leider manchmal die Urteile!

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Solche Maßnahmen mit Parkkralle sind rechtlich bedenklich.
Es gibt verschiedene Urteile die das als Nötigung betrachten.
Andere wiederum bestätigen solche Maßnahmen als rechtens.😕 ( für mich ist das Selbstjustiz, die rechtlich bedenklich ist.)
Es gibt soweit mir bekannt kein Grundsatzurteil. Recht oder Nichtrechtens.

Ich bin im A64b zu Hause und per Zufall auf dieses Forum gestossen.

Nein nicht ich, meine Frau ist aG mit Berechtigungs Ausweis dem Blauen der übrigens bis dto in all unseren Urlaubsländern ohne anzuecken angenohmen wurde.

Hallo Allerseits dem ist nichts hinzuzufügen. Eine Bekannte von uns hat mit ihrem Pkw-Berechtigunsschein liegt vor- auf einem Lidlparkplatz einen zugeparkt-weil hier im fred die Rede davon war- und mußte 20.-€ und der Falschparker 35.-€ berappen,was lehrt uns das ? nichts.

Macht es wie ich, wenn wir beide in die Stadt HN fahren und neben uns ein nicht berechtigter parkt solange ich damit beschäftigt bin den Rolli auszuladen und der Fahrer/in nicht eintrifft, wird das Auto mit dem Schild weiser Rolli auf blauem Grund incl Kennzeichen sowie die Frontscheibe- lt. Angaben des HN Ordnungsamtes- fotografiert, und an das Amt weiter geleitet.

Oh ja wa sind schon 35.- €? die tun dem nicht weh auch wenn er/ sie Mordio schreit und angeblich nur eben mal den Lotto wegbrachte. da sieht es in anderen Ländern schon beinahe krass aus.

Ein Erlebnis in Miami. Auf dem Privaten Bhparkplatz eines Cafes stellte eine junge Frau ihren Pkw ab, trotz mehrmaliger Aufforderung des Betreibers sie blieb stehen,kam herein,bestellte ihr Frühstück und kam der nochmaligen Aufforderung nicht nach doch umzuparken. Der Betreiber gab dem täglich bei ihm einkehrenden Behinderten über CB Funk den Hinweis das sein Parkplatz belegt sei, und die Fahrerin nicht umparkt. Dumm nur, das die Polizei den CB Funk mithört und ruckizucki war Ordnung. Nach einer mündlichen wie handgreiflichen Attacke war der Fall klar Festnahme und ab für die nächsten 24 Std in den Knast. Nach Rückfrage bei dem Behinderten was den nun auf die Frau zukomme, antwortete dieser a) verlust der Arbeit da heute nicht da, bzw Anruf der Polizei beim Arbeitgeber Ihre Mitarbeiterin fällt für die nächsten Tage wegen dem und jenem Vergehen-Wiederstand Beleidigung von Staatsbeamten aus. An Geldstrafe hat sie mit minimum 2000.-$ zu rechnen. Woher er das so genau wisse fragte ich ihn, Ich war Richter hier in Miami. Das parken auf einem Behinder-

tenplatz kostet sie hier in Florida mindestens 500.-$!!!!!!!!! da legst di nieder.

LG Herbert

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