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Berechtigung Personenbezogener Behindertenparkplatz

Themenstarteram 29. April 2012 um 20:35

Ich habe da mal eine Frage als Nichtbehinderter.

Bei uns im Haus gibt es ein Geschäft, welches jetzt einen neuen Inhaber hat. Dieser ist behindert und auch im Besitz dieses Blauen EU Parkausweises. Vor dem Haus wurde jetzt für ihn ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nur für ihn ist, also der mit der Nummer.

Nun passiert folgendes:

1. Die Ehefrau kommt morgens und öffnet das Geschäft. Der Mann, also der Behinderte, ist nicht dabei. Sie parkt aber auf dem Behindertenparkplatz und legt auch den Ausweis hinter die Windschutzscheibe.

2. Sind noch genügend Parkplätze frei, parkt sie auf einem normalen Parkplatz. Um 9 Uhr kommt die Tochter, die dann den Behindertenparkplatz belegt und den Ausweis vom Vater in Auto legt.

Sehe ich das richtig, dass diese Benutzung der Behindertenparkplätze nicht zulässig ist?

 

Nächster Punkt. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass der Mann zwar behindert ist und den Parkausweis hat. Er selbst fährt aber, obwohl im Besitz der Fahrerlaubnis, schon seit vielen Jahren kein Auto mehr. Er ist immer nur Beifahrer. Ist dann die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes überhaupt rechtens?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp:

Ist der Ausweisinhaber dabei ist es in Ordnung.

 

Fahren die Frauen alleine, ist die Nutzung des Ausweises widerrechtlich und kann geandet werden.

In Wiederholungsfällen sogar entzogen werden.

Auch die Nutzung von Sonderparkflächen ist in diesen Fällen nicht gestattet.

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Kurz und knapp:

Ist der Ausweisinhaber dabei ist es in Ordnung.

 

Fahren die Frauen alleine, ist die Nutzung des Ausweises widerrechtlich und kann geandet werden.

In Wiederholungsfällen sogar entzogen werden.

Auch die Nutzung von Sonderparkflächen ist in diesen Fällen nicht gestattet.

am 30. April 2012 um 10:32

Siggi hat es schon richtig gesagt.

Auch das mit dem personenbezogegen Parkplatz ist eigentlich in Ordnung und wäre es auch, wenn der Inhaber gar keine Fahrerlaubnis hätte. Nur muß der Inhaber dabei sein, entweder bei Ankunft oder bei Abfahrt.

Themenstarteram 5. Mai 2012 um 12:05

Danke für die Antworten.

am 5. Mai 2012 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von toelja

Nächster Punkt. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass der Mann zwar behindert ist und den Parkausweis hat. Er selbst fährt aber, obwohl im Besitz der Fahrerlaubnis, schon seit vielen Jahren kein Auto mehr. Er ist immer nur Beifahrer. Ist dann die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes überhaupt rechtens?

Das ist vollkommen egal ob er hierzu selber fährt oder gefahren wird. Und wie es hier auch schon richtig gesagt wurde, auch egal ob er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder nicht.

Ich selber hatte vor 1 3/4 Jahren einen schweren Verkehrsunfall und konnte damals zum Teil wegen Gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber fahren und es kam dann noch dazu dass ich mit meinem linken Bein keine Kupplung mehr betätigen konnte. Meine Frau musste mich hier immer fahren. Seitdem ich nun ein Auto mit Automatikgetriebe habe, kann ich wieder selber fahren. Es ist hier aber wie gesagt egal ob ich gefahren werde oder selber fahre. Ich darf hier mein Behindertenparkausweis dazu verwenden. Auch wenn man gefahren wird, soll es den Sinn haben, dass man nicht zu weit weg parkt und das ein-und aussteigen ist meistens auf normalen Parkplätze erschwert oder gar nicht möglich.

Bei mir z.B. muss ich genug Platz haben, wenn ich mit dem Rollstuhl unterwegs bin und mit der Prothese komme ich nicht in das Auto rein oder raus, wenn ich hierzu die Tür nicht ganz auf bekomme.

Anderes Szenario...

Mein Frau fährt mich in die Reha, sie möchte aber nicht die ganze Zeit mit dabei bleiben, da die Therapie hier mehrere Stunden dauern kann. Dann fährt sie wieder und holt mich später wieder ab. Hier darf sie natürlich dann ein Behindertenparkplatz auch nutzen, auch nach der Ankunft wo sie noch alleine und mich abholen möchte.

In deinem Fall könnte also die Frau auch den Parkplatz nutzen wenn er im Geschäft ist und später dann mit fährt. Genauso ist es auch mit seiner Tochter.

Was natürlich nicht geht, dass sie alleine ankommen und dann alleine wieder fahren oder der Vater gar nicht da ist.

Gruß Gero

Ich sehe das als Mißbrauch der Parkerleichterung..

Hatte vor ca 2 Jahren einen Bekannten mitgenommen vorm Supermarkt, kam junger Mann, parkt auf dem Beh-Platz, legt Genehmigung aus und fing an, fleißig Getränkekisten auszuladen. Mein Bekannter sprach ihn an, er räumte frech grinsend ein, der Ausweis sei seiner Oma, die allerdings schon verstorben sei.(Wie kann man nur so blöd sein, sowas freiweg zu erzählen)

Durch Zufall kamen 2 Polizisten vorbei, die darauf angesprochen und diese nahmen sich den Jüngling zur Brust, wenn ich das noch richtig weiß, lag die Strafe im 4 stelligen Bereich..Und nach meiner Meinung zu Recht

am 6. Mai 2012 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Ich sehe das als Mißbrauch der Parkerleichterung..

Hatte vor ca 2 Jahren einen Bekannten mitgenommen vorm Supermarkt, kam junger Mann, parkt auf dem Beh-Platz, legt Genehmigung aus und fing an, fleißig Getränkekisten auszuladen. Mein Bekannter sprach ihn an, er räumte frech grinsend ein, der Ausweis sei seiner Oma, die allerdings schon verstorben sei.(Wie kann man nur so blöd sein, sowas freiweg zu erzählen)

Durch Zufall kamen 2 Polizisten vorbei, die darauf angesprochen und diese nahmen sich den Jüngling zur Brust, wenn ich das noch richtig weiß, lag die Strafe im 4 stelligen Bereich..Und nach meiner Meinung zu Recht

In diesem Fall ist es aber auch Missbrauch. ;)

Im Fall des TS muss es kein Missbrauch sein.

Ehefrau fährt sein Mann zur Arbeit, fährt dann nach Hause oder was einkaufen usw. und fährt dann wieder zurück zu seinem Mann, wo sie dann später wieder zusammen wegfahren. Oder es kommt die Tochter den Vater abholen. Selbst wenn die Ehefrau zwischenzeitlich wieder weg fahren muss ist es noch kein Missbrauch, da in dieser Zeit der Wagen immer für den Ehemann bereit steht.

Würde die Frau alleine Einkaufen gehen und den Behindertenparkausweis dafür alleine benutzen, wäre es wiederum ein Missbrauch.

Also das ist hier eine etwas andere Geschichte, da es hier um ein Geschäft handelt wo der Mann tätig ist. Ein Missbrauch wäre es, wenn der Ehemann nicht dabei wäre oder nicht vor Ort.

Wie gesagt ist wie wenn mich meine Frau zur Reha fährt und später wieder abholt, in diesem Fall ist es auch kein Missbrauch.

Ärgerlicher finde ich viel mehr die Leute die ohne Behindertenparkausweis bei Märkten Behindertenparkplätze unnötig belegen und ich dann mir ein anderen Parkplatz suchen muss und hier mit dem ein-und aussteigen Probleme bekomme.

Gruß Gero

hi.auch wenn er nicht mehr fährt , ja.den ausweiss darf nur benutzt werden wenn er im fahrzeug ist ,oder wenn für ihm die fahrt gemacht wird.arzt .apoteke und so

am 12. Mai 2012 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von claus502

hi.auch wenn er nicht mehr fährt , ja.den ausweiss darf nur benutzt werden wenn er im fahrzeug ist ,oder wenn für ihm die fahrt gemacht wird.arzt .apoteke und so

Nee - falsch!!!!!

Ausweis darf nur benutzt werden, wenn er für den Behinderten benötigt wird! Also: Wenn er selbst in die Apotheke will! Nicht "wenn für ihn die Fahrt gemacht wird".

Also: Frau geht Einkaufen für den Haushalt, in dem der Berechtigte wohnt: Ausweis darf nicht genutzt werden, wenn Frau nicht schwerbehindert. Frau nimmt aber den Berechtigen mit: Ausweis darf genutzt werden, wenn der mit in den Laden "geht/fährt (oder wie auch immer)".

Fakt ist: Dem Berechtigten muss aus der Nutzung des Ausweises ein direkter Vorteil entstehen. Wenn nur für den Berechtigen "etwas erledigt" wird, darf der (i.d.R. nicht behinderte) Fahrer den Ausweis nicht nutzen!

Im Fall des TE: Klarer Missbrauch des Ausweises!!!

Za4aComso

hi.ist ok.ich kann nur das sagen was das amt meiner tante sagte.und sie muss für ihn alles erledigen.auch das einkaufen gehört dazu,denn er muss verpflegt werden.wenn sie zum friseur fährt darf se den ausweiss nicht nutzen.lach

Wenn ein gesunder Mensch, selbst im Auftrag eines Behinderten, unterwegs ist, gebietet es m.E. alleine schon der Anstand, die ohnehin raren Sonderparkplätze nicht unnötig zu blockieren.

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Wenn ein gesunder Mensch, selbst im Auftrag eines Behinderten, unterwegs ist, gebietet es m.E. alleine schon der Anstand, die ohnehin raren Sonderparkplätze nicht unnötig zu blockieren.

Ist auch meine Meinung.

Meine Frau sieht, das ebenso selbst wenn sie meinen Parkausweis im Auto hat wenn sie mich mal wegebracht hat parkt sie woanders und holt mich dann ab wenn ich wieder abgeholt werden will.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Wenn ein gesunder Mensch, selbst im Auftrag eines Behinderten, unterwegs ist, gebietet es m.E. alleine schon der Anstand, die ohnehin raren Sonderparkplätze nicht unnötig zu blockieren.

Ist auch meine Meinung.

Solch ein Verhalten ist vorsätzlich und müsste eigentlich mindestens die doppelte Strafe kosten.

ich hab auch schon von leuten gehört die die sonderparkgenehmigung kopiert haben. einerseits verwerflich von dem typen der seinen ausweis für diese sauerei hergegeben hat, die die kopieren begehen urkundenfälschung und dann wird es heftig. diesen fall kenne ich von einem befreundeten polizisten. desweiteren gebe ich meinem vorredner oder schreiber vollkommen recht, wer den sachverhalt kennt und einschätzen kann was es bedeutet auf solche parkplätze angwiesen zu sein und trotzdem diesen ausweis nutzt obwohl er ihn nicht braucht, der gehört für mich auch in die große reihe der rücksichtslosen. ich finde diese typen sogar noch schlimmer als jemanden der die wohlbekannte ausrede bringt, "ich wollte doch nur mal kurz" ihr glaubt gar nicht was mir dieses thema schon für ärger gebracht hat nur weil ich mein "maul" nicht halten kann. grüße in die runde ...... :)

Zitat:

Original geschrieben von Eljod

ich hab auch schon von leuten gehört die die sonderparkgenehmigung kopiert haben. einerseits verwerflich von dem typen der seinen ausweis für diese sauerei hergegeben hat, die die kopieren begehen urkundenfälschung und dann wird es heftig. diesen fall kenne ich von einem befreundeten polizisten. desweiteren gebe ich meinem vorredner oder schreiber vollkommen recht, wer den sachverhalt kennt und einschätzen kann was es bedeutet auf solche parkplätze angwiesen zu sein und trotzdem diesen ausweis nutzt obwohl er ihn nicht braucht, der gehört für mich auch in die große reihe der rücksichtslosen. ich finde diese typen sogar noch schlimmer als jemanden der die wohlbekannte ausrede bringt, "ich wollte doch nur mal kurz" ihr glaubt gar nicht was mir dieses thema schon für ärger gebracht hat nur weil ich mein "maul" nicht halten kann. grüße in die runde ...... :)

Kann das sein, das einer dieser Vorgänge in Düsseldorf ereignete ?;)

Ich war nämlich einmal Live dabei als ich auf der KÖ einen Behindertenparkplatz anfahren wollte.

Da hatte nämlich jemand einen Parkausweis kopiert und stand mit seinem Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz. Der Abschleppwagen war schon da und war gerade dabei das Auto aufzuladen.:D

Ich mußte zum Glück nicht warten und konnte einen anderen Behindertenparkplatz nutzen.

Auch dieses Auto wurde kurz zuvor abgeschleppt.

Der Polizist meinte grinsend, da haben sie Glück und zeigte auf den gerade abfahrenden Abschleppwagen mit dem Auto.

So ein Verhalten, den Ausweis einfach zu kopieren kann eigentlich nicht hart genug bestraft werden.

Eine hohe Geldstrafe ist da unbedingt erforderlich wenn nicht gar eine Gefängnisstrafe.

Was du mit solchen schon für Ärger hattest kann ich mir sehr gut vorstellen. Ich hatte auch schon einigen Ärger mit solchen Typen. Ich könnte da schon ein Buch schreiben:D

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