Behinderte profitieren von der Abfrackprämie ???
Die Abfrackprämie ist ja nun in aller Munde. Sie wird als der Erfolg verkauft von den Medien.
Meine Meinung ist behinderte Menschen profitieren davon ins keinster Weise. Ein behinderter Mensch der sein Auto das schon ca 10 Jahre alt ist und sich dazu entschließt ein neues Auto zu kaufen bzw. einen Antrag bei einem Kostenträger aufgrund des Alters ein neues zu kaufen. Beim Kostenträger würde die Abfrackprämie ja auf den Zuschuss von bis zu 9500 € angerechnet. Hersteller die günstige Kleinwagen anbieten sind in den seltensten Fälle für die o. g. Personengruppe geeignet.
1. Wie denkt ihr über die Abfrackprämie ?
2. Ist sie ein tolle Sache gerade für behinderte Menschen ?
Beste Antwort im Thema
Das mag für Dich zutreffen, aber jeder hat mit seinem Handicap andere Bedürfnisse und Fähigkeiten. Und so kann ein Polo, Golf, Passat oder was auch immer genauso behindertengerecht sein. Am praktischsten für mich, meinen Rolli und sonstiges Gepäck finde ich z.B. einen Kombi wie den Passat.
57 Antworten
Dankeschön🙂 Gut zu wissen
Viele Grüße
Mark
Laut Auskunft DRV ist für den Wert des Altwagens der Händlereinkaufspreis nach Schwacke massgeblich, ggf. auch ein Gutachten wenn z.B. Unfallwagen.
Die Abwrackprämie wird lt. Auskunft DRV nicht angerechnet, weil sie nichts mit dem Wert des PKW zu tun hat, sondern eine "verkaufsfördernde Massnahme" der Bundesregierung ist, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Irgendwelche Diskriminierung findet also in dieser Hinsicht nicht statt.
Das mag ja insoweit richtig sein, aber da der Zuschuß Einkommens abhängig ist, wird die Abwrackpraprämie angerechnet.
Und die 2500 € sind Einkommen.
Zuschuss für einen Neuwagen wären ja 9500 € der dann Einkommensabhängig ist. Je höher das Einkommen je geringer der Zuschuß.
Es sind nur die notwendigen behinderungsbedingten Zusatzaussstattungen vom Einkommen unabhängig, wie z.B. Automatik, Standheizung( wenn medzinisch notwendig), Handgas usw.
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Laut Auskunft DRV ist für den Wert des Altwagens der Händlereinkaufspreis nach Schwacke massgeblich, ggf. auch ein Gutachten wenn z.B. Unfallwagen.
Die Abwrackprämie wird lt. Auskunft DRV nicht angerechnet, weil sie nichts mit dem Wert des PKW zu tun hat, sondern eine "verkaufsfördernde Massnahme" der Bundesregierung ist, um die Wirtschaft anzukurbeln.Irgendwelche Diskriminierung findet also in dieser Hinsicht nicht statt.
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Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Das mag ja insoweit richtig sein, aber da der Zuschuß Einkommens abhängig ist, wird die Abwrackpraprämie angerechnet.
Und die 2500 € sind Einkommen.
Zuschuss für einen Neuwagen wären ja 9500 € der dann Einkommensabhängig ist. Je höher das Einkommen je geringer der Zuschuß.
Es sind nur die notwendigen behinderungsbedingten Zusatzaussstattungen vom Einkommen unabhängig, wie z.B. Automatik, Standheizung( wenn medzinisch notwendig), Handgas usw.
Nachtrag: Die Auskunft der DRV kann richtig sein, das der Wert des angerechnet wird, also nicht die 2500 € abgezogen werden, sondern nur Betrag was das Auto laut schwacke oder Gutachten wert ist.
Bei Hartz4 wird die Abwrackprämie z. B. als Einkommen angerechnet bislang, mir ist bislang nicht bekannt das da eine Änderung eingetreten ist, warum sollte es bei einem behinderten Menschen der Anspruch auf einen Zuschuß hat nicht so sein.
M.W. bekommen Hartz 4 Empfänger keinen Zuschuss von der DRV, weil sie ja nicht im Arbeitsleben stehen. Für diese Fall empfiehlt es sich einfach den Behindertenbeauftragten mit dieser Frage anzusprechen, wer Kostenträger für eventuelle Zuschüsse sein könnte und wie ggf. Zuschüsse berechnet werden.
Sonst verweise ich auf die öffentlichen Seiten im Internet, dabei besonders auf die Formulare G140 +G141, falls dann immer noch Fragen zu Berechtigten und Berechnung des Wertes des Altwagens (Händlereinkaufspreis nach Schwacke incl. Rechenbeispiel für Zuschuss) bestehen, gibt es ja noch eine Hotline bei der DRV oder man formuliert seine Anfrage schriftlich über das Kontaktformular.
In diesem Sinne bringe bitte passende Fakten, wenn Du nächstes Mal meine Aussagen in Frage stellst und vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.
BTW wird bei Hartz IV der Betrag von 2.500€ auf das persönliche Vermögen angerechnet genau wie ein evtl. sehr hochpreisiges Auto. Völlig andere Situation also. Grundlage bei der DRV für den Zuschuss sind Restwert und Einkommen.
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
M.W. bekommen Hartz 4 Empfänger keinen Zuschuss von der DRV, weil sie ja nicht im Arbeitsleben stehen. Für diese Fall empfiehlt es sich einfach den Behindertenbeauftragten mit dieser Frage anzusprechen, wer Kostenträger für eventuelle Zuschüsse sein könnte und wie ggf. Zuschüsse berechnet werden.
Sonst verweise ich auf die öffentlichen Seiten im Internet, dabei besonders auf die Formulare G140 +G141, falls dann immer noch Fragen zu Berechtigten und Berechnung des Wertes des Altwagens (Händlereinkaufspreis nach Schwacke incl. Rechenbeispiel für Zuschuss) bestehen, gibt es ja noch eine Hotline bei der DRV oder man formuliert seine Anfrage schriftlich über das Kontaktformular.
In diesem Sinne bringe bitte passende Fakten, wenn Du nächstes Mal meine Aussagen in Frage stellst und vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.BTW wird bei Hartz IV der Betrag von 2.500€ auf das persönliche Vermögen angerechnet genau wie ein evtl. sehr hochpreisiges Auto. Völlig andere Situation also. Grundlage bei der DRV für den Zuschuss sind Restwert und Einkommen.
Ein Arbeitnehmer kann sehr wohl ergänzendes Hartz4 bekommen wenn das Einkommen nicht ausreicht, da wird das Einkommen angerechnet.
Hartz 4 heißt nicht gleich arbeitslos.
Um den vollen Zuschuß von 9500 € zu bekommen muß man schon Geringverdiener sein.
Wenn du nicht im Arbeitleben stehst, oder Umschüler, eine Aubildung machst bekommst du ohnehin keinen Zuschuß.
Hast du überhaupt schon einmal einen Antrag gestellt?
Andere Kostenträger wären Arbeitsamt, Berufgenossenschaften oder ???
Du bist doch so schlau ??? Ich kann nicht so gut googeln im Gegensatz zu dir!!!! "fg"
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ein Arbeitnehmer kann sehr wohl ergänzendes Hartz4 bekommen wenn das Einkommen nicht ausreicht, da wird das Einkommen angerechnet.Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
M.W. bekommen Hartz 4 Empfänger keinen Zuschuss von der DRV, weil sie ja nicht im Arbeitsleben stehen. Für diese Fall empfiehlt es sich einfach den Behindertenbeauftragten mit dieser Frage anzusprechen, wer Kostenträger für eventuelle Zuschüsse sein könnte und wie ggf. Zuschüsse berechnet werden.
Sonst verweise ich auf die öffentlichen Seiten im Internet, dabei besonders auf die Formulare G140 +G141, falls dann immer noch Fragen zu Berechtigten und Berechnung des Wertes des Altwagens (Händlereinkaufspreis nach Schwacke incl. Rechenbeispiel für Zuschuss) bestehen, gibt es ja noch eine Hotline bei der DRV oder man formuliert seine Anfrage schriftlich über das Kontaktformular.
In diesem Sinne bringe bitte passende Fakten, wenn Du nächstes Mal meine Aussagen in Frage stellst und vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.BTW wird bei Hartz IV der Betrag von 2.500€ auf das persönliche Vermögen angerechnet genau wie ein evtl. sehr hochpreisiges Auto. Völlig andere Situation also. Grundlage bei der DRV für den Zuschuss sind Restwert und Einkommen.
Hartz 4 heißt nicht gleich arbeitslos.
Um den vollen Zuschuß von 9500 € zu bekommen muß man schon Geringverdiener sein.
Wenn du nicht im Arbeitleben stehst, oder Umschüler, eine Aubildung machst bekommst du ohnehin keinen Zuschuß.Hast du überhaupt schon einmal einen Antrag gestellt?
Andere Kostenträger wären Arbeitsamt, Berufgenossenschaften oder ???
Du bist doch so schlau ??? Ich kann nicht so gut googeln im Gegensatz zu dir!!!! "fg"
Tippfehler: Umschüler oder Menschen können Zuschuß bekommen, Kostenträger wären dann die Arbeitsagentur oder RV oder ????
Sag mal Teddy, glaubst Du eigentlich irgendjemandem was? Ich denke, dass man mindestens Behindertenbeauftragter sein muss, damit Du es nicht sofort anzweifelst.
Bitte widerlege doch meine Argumentation an Hand der Formulare G 140 und G 141.
Ob ich schon mal so eine Antrag gestellt habe? Ja, mehrfach und der letzte im ersten Quartal, deshalb war es für mich natürlich wichtig, dass ich die Informationen aus erster Hand habe. Ich könnte Dir auch erklären wie der Beschaffungszuschuss genau berechnet wird. Deine Beispielrechnung ist da sehr vereinfacht und könnte im Endeffekt zu Enttäuschungen führen.
Wann hast Du das letzte mal mit der DRV über sowas gesprochen bzw. wann hast Du Deinen letzten Antrag auf KFZ Hilfe gestellt?
Tipp an alle hier im Thread
HUNGINZWEI ist ein Spezialist in dieser Sache. lach
Der kann euch die Fragen genauesten beantworten. lach Ist google-Meister lach.
Möge sich einfach jeder sein eigenes Urteil bilden 😁
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Sag mal Teddy, glaubst Du eigentlich irgendjemandem was? Ich denke, dass man mindestens Behindertenbeauftragter sein muss, damit Du es nicht sofort anzweifelst.Bitte widerlege doch meine Argumentation an Hand der Formulare G 140 und G 141.
Ob ich schon mal so eine Antrag gestellt habe? Ja, mehrfach und der letzte im ersten Quartal, deshalb war es für mich natürlich wichtig, dass ich die Informationen aus erster Hand habe. Ich könnte Dir auch erklären wie der Beschaffungszuschuss genau berechnet wird. Deine Beispielrechnung ist da sehr vereinfacht und könnte im Endeffekt zu Enttäuschungen führen.
Wann hast Du das letzte mal mit der DRV über sowas gesprochen bzw. wann hast Du Deinen letzten Antrag auf KFZ Hilfe gestellt?
Für wie blöd hälst du mich eigentlich.
Ich weiß durchaus wie es berechnet wird da mußßt du mich nicht belehren. Ich habe selbst vor 3 Jahren einen Antrag gestellt und den Höchstzuschuß von 9500€ +behinderungsbedingter Austattung. bekommen, weil ich eben Geringverdiener. Fazit: mir sind die Anträge g140 und g 141 bekannt. 1400€ wurden für Fahrzeug angerechnet.
habe ergänzendes Hartz4 bekommen, weil Einkommen eben nicht ausreichte.
Nochmal meine Frage damit du es verstehst. Wird bei ergänzender Hartz 4 der Betrag von 2500 € angerechnet ja oder nein.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen das es angerechnet wird, da es dann als Einkommen zählt.
Ich gehe mal davon aus das du mir ohnehin nicht glaubst, dass ich überhaupt ein Auto habe.
Aber du bist hier der Fachmann lach, ich habe keine Ahnung von der Sache, wie du ja anscheinend vermutest.
Da du der Google-Meister bist und sehr gut mit sogenannten Fachleuten umgehen kannst kannst du mir die Frage doch hier beantworten.
Sorry Teddy, für dich bin ich bestimmt nicht die Auskunft. Du bist viel zu speziell für mich, weil Du einfach alles hast. Ich kenne mich nur mit dem einfachen Antragsverfahren aus. Ich gebe dir einfach Deinen Rat zurück: wende dich einfach an die DRV, da bekommst Du eine richtige Auskunft oder an den Behindertenbeauftragten Deines Vertrauens. Was nützen Deine Vorstellungen zu der Sache, wenn man doch mit einer einfachen Frage an der richtigen Stelle die genaue Handhabung erfahren kann. Ich habe ja das Ergebnis meiner Anfrage schon geschildert.
So und fürs übrige wünsche ich Dir noch ein schönes Leben.
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Sorry Teddy, für dich bin ich bestimmt nicht die Auskunft. Du bist viel zu speziell für mich, weil Du einfach alles hast. Ich kenne mich nur mit dem einfachen Antragsverfahren aus. Ich gebe dir einfach Deinen Rat zurück: wende dich einfach an die DRV, da bekommst Du eine richtige Auskunft oder an den Behindertenbeauftragten Deines Vertrauens. Was nützen Deine Vorstellungen zu der Sache, wenn man doch mit einer einfachen Frage an der richtigen Stelle die genaue Handhabung erfahren kann. Ich habe ja das Ergebnis meiner Anfrage schon geschildert.So und fürs übrige wünsche ich Dir noch ein schönes Leben.
Keine Sorge habe ich schon gemacht, nach deren Auskunft wird die Abwrackprämie auch bei ergänzendem Hartz 4 angrechnet.
Tut mir echt leid das nun etwas überfordert bist als Fachmann lach mich weg, du bist hier der Motortalkfachmann das ist mir bewusst lach.
Tut mir echt leid das du dich überfordert fühlst lach, und als Fachmann auf gezwungenermaßen auf andere verweisen mußt. "FG"
...und wer rechnet es an? Die DRV oder die Stelle, die Hartz 4 zahlt?