Begründung von Anliegerstraßen
Als ich gestern von der Arbeit nach Hause gefahren bin, hatte sich stadtauswärts ein sehr langer Stau wegen einer Baustelle gebildet. Ich habe es dann einem Kleintransporter vor mir gleich gemacht und bin (mir des Risikos bewusst) verbotenerweise nach rechts in eine Straße mit dem Zeichen 250 i. V. m. dem Zusatzschild "Anlieger frei" abgebogen, um dem Stau zu entkommen und dann am anderen Ende der Stadt auf die Autobahn aufzufahren.
Mir ist dann aber die Frage aufgekommen, mit welcher Begründung Straßen als Anliegerstraßen ausgewiesen werden?
Erstens werden öffentliche Straßen (die eine Anliegerstraße ja immernoch ist) von allen bezahlt.
Zweitens verschwindet der Verkehr ja nicht einfach, sondern verlagert sich nur.
Damit komme ich zu dem Schluss, dass die Anwohner der Anliegerstraße einseitig bevorteilt werden, während die Anwohner anderer Straßen nun mit doppelt so viel Verkehr belastet werden. Und nicht nur die, sondern auch die Allgemeinheit: Anliegerstraßen bedeuten Umwege, dadurch ensteht mehr Verkehr, dadurch mehr Spritverbrauch und höhere Belastung der anderen Straßen, dadurch mehr Umweltbelastung usw.
Alleine der Grund, die Anwohner vor dem Lärm und Durchgangsverkehr zu schützen, kann es ja somit wohl nicht sein.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 24. November 2016 um 10:03:54 Uhr:
Erstens werden öffentliche Straßen (die eine Anliegerstraße ja immernoch ist) von allen bezahlt.
Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass je nach Widmung der Straße die Verwaltung alle 15-20Jahre von eben jenen Anliegern durchaus 5-stellige Beträge verlangen kann, um die Straße zu sanieren!
Ansonsten hat eine Anliegerstraße viele Gründe - z.B. die Anlieger vor übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen, daraus resultiert dann auch, dass an diese Straße geringere bauliche Anforderungen als an 'Hauptstraßen' gestellt werden, weil die Belastung durch Fahrzeuge eine viel geringere ist.
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28 Antworten
Mach doch erst mal für dich die klare Abgrenzung zwischen dem Verkehrszeichen 250 und dem Verkehrszeichen 267.
Dann werden die Zusammenhänge auch schnell eindeutiger 😉.
Ansonsten gilt: Glaubst du, dass da wer parkt, weil er kein Anliegen dort hat? Klar, irgendwie denkbar und konstrierbar ist das, am Ende ist es aber total praxisfern!
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. November 2016 um 22:39:56 Uhr:
Mach doch erst mal für dich die klare Abgrenzung zwischen dem Verkehrszeichen 250 und dem Verkehrszeichen 267.
Wieso musst Du dir immer etwas ausdenken, schaue doch einfach in die StVO, steht doch alles drin 😕
Zeichen 267 ist "Verbot der Einfahrt", eine verkehrsrechtliche Nutzung hinter dem Schild ist uneingeschränkt gestattet. Man darf nur nicht von der Seite rein, wo das 267 steht, zB. am Ende einer Einbahnstraße oder am Ende von Autobahnausfahrten. Es verhindert die Einfahrt in falscher Richtung, aber unterbindet nicht den Verkehr hinter dem Schild und in "richtiger" Fahrtrichtung.
Mit Zeichen 267 und "Anlieger frei" machst Du Anlieger (Anwohner, dort tätige Handwerker, ...) zu Geisterfahrern.
Zeichen 250 ist "Verbot für Fahrzeuge aller Art" oder auch als "absolutes Verkehrsverbot" bekannt, da geht hinter dem Schild nichts, egal in welche Richtung, und auch kein Parken, weil Parken auch eine Teilnahme am Verkehr ist, was bei Zeichen 250 eben nicht mehr ist.
Mit Zeichen 250 sind zB. die Busspuren gesperrt, parke doch mal da 🙄
Zitat:
Ansonsten gilt: Glaubst du, dass da wer parkt, weil er kein Anliegen dort hat?
Immer noch nicht verstanden, dass ein Anlieger sein (eine spezifizierte Person), etwas ganz anders ist, als ein Anliegen zu haben (irgend einen Grund zu haben)?
Zitat:
Klar, irgendwie denkbar und konstrierbar ist das, am Ende ist es aber total praxisfern!
Busspuren, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Innenbereiche von öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser), ... sind bei Dir alle "praxisfern"?
Kläre das mit Deinem Fahrerlehrer, der sollte Dir mal aufzeigen, wo das überall steht und was es für Dich als Fahrer bedeutet, bevor Du bei der praktischen Prüfung durchrasselst 🙄
@Jupp78: Da ich vom Handy poste verzichte ich mal auf einen direkten Link, aber schau dir mal den Artikel bei Wikipedia zum Wort Anlieger an. Dort ist es sehr gut erklärt und du erkennst auch deinen Irrtum.
Zitat:
@Kontergewicht schrieb am 26. November 2016 um 22:27:26 Uhr:
Warum soll das nicht gelingen?
Anlieger sind Bewohner (Anwohner) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in diesem Bereich, sowie alle Personen, die mit Bewohnern (Anwohnern) und Nutzungsberechtigten von Grundstücken in Beziehung treten wollen (Besucher, Handwerker, Gerichtsvollzieher, ...)
Nun weise das mal jemandem nach .
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. November 2016 um 08:53:46 Uhr:
Nun weise das mal jemandem nach .
Die Nachweisbarkeit einer Missachtung hat nichts mit der Existenz und dem Inhalt geltender Bestimmungen zu tun. Eine Sachbeschädigung an Deinem Fahrzeug hältst Du bestimmt auch nicht für problemlos machbar und nur eine der Situation geschuldete und darüberhinwegsehbare Pedanterie, wenn der Täter nicht ermittelbar ist.
Wobei die Nachweisbarkeit in vielen Fällen sehr leicht möglich ist, wer nicht in Richtung Anwohner sondern in Richtung Weihnachtsmarkt oder Shopping-Center geht, wer nur durch fährt, wer bei mir auf dem Krankenhaus-Gelände nicht in das Verwaltungsgebäude sondern in Richtung Bettenhaus geht, ...
Anliegerbereiche haben große Vorteile für die Anlieger, damit gibt es dann auch immer eine ganze Menge Leute, von denen ein paar auf die Schmarotzer achten. Mal abgesehen von den Verkehrsbereichen, wo dieses "Anlieger frei" eine verkehrstechnische Notwendigkeit darstellt.
Oftmals stellt eine Missachtung nicht nur eine Belästigung dar, bei der einem der Draht aus der Mütze springen würde, wäre man nicht das asoziale Egoistenschwein der es unzulässiger Weise ausnutzt und nach der Durchfahrt oder dem Parken ein Tuch zum Abwischen benötigt, sondern der leidtragende Anlieger.
Nicht selten ist eine Missachtung auch eine echte Behinderung des in diesem Bereich notwendigen und für diese Notwendigkeit dann auch reservierten Verkehrsgeschehens. Ich lasse viele Parkende abschleppten, die der Meinung sind, ihr Anliegen einen Patienten zu besuchen oder gegenüber bei Aldi einzukaufen, würde sie zu Anliegern machen.
Wen ich mir die mir bekannten Anlieger-Frei Bereiche in meiner Stadt angucke, dann haben die immer einen Sinn.
Ein Knackpunkt ist die Ausfahrt von einem Anlieger-Frei Bereich. Hier hat man oft eine unvorteilhafte Ampelsteuerung. Die Hauptstraße hat sehr lange grün und nur kurz rot. Bei der Anliegerstraße ist dies genau andersrum. Hier spart man für den Weg durch den Anliegerbereich zwar Zeit, aber diese Zeitersparniss geht an der Ampel (oder einer ampellosen Kreuzung mit viel Querverkahr) wieder verloren. Hier werden die Anlieger beim verlassen ihres Bereiches ebenfalls unnötig aufgehalten.
Im Duisburger Süden gibt es einen Stadtteil, der von einer Bahnlinie umschlossen ist. Mit dem Anlieger-Frei soll verhindert werden, dass Autos unnötig vor einer geschlossenen Schranke stehen. Eine Hauptstraße führt an den Bahngleisen vorbei.
Zu meiner Jugend waren vor Grundschulen und Kindergärten häufig Anlieger-Frei Straßen. Diese wurden inzischen zu einer Tempo 30 Zone, oder einem verkehrsberuhigtem Bereich.
Temporär aufgestellte Schilder schützen die Anwohner z.B. vor Parkplatzsuchenden. Bevor ein Fahrzeug 5 mal durch die gleiche Straße fährt und dennoch nix findet, sperren sie die halt ab. Die ist im Sommer häufig zu sehen, wenn ein See in der nähe ist. Am See sind meißtens kostenfreie größere Parkplätze, nur muss man dann halt etwas weiter fahren/laufen. Obwohl man länger zum See laufen muss, spart man sich durch die eingesparte Parkplatzsuche am Ende Zeit.
Breitere Straßen werden oft bei Baustellen, wo man sich die Fahrbahn mit dem gegenverkehr teilen muss, zu temporären Anlieger-Frei Straßen. So werden die Autofahrer auf eine Paralelstraße geführt, wo man schneller vorwärts kommt.
Ich meinte meinen Beitrag schon im Zusammenhang mit deinem(deswegen das Zitat). Wie willst du jemandem nachweisen, dass Autofahrer X nicht zu Person Y wollte ? Es ist vollkommen unerheblich, ob das Treffen überhaupt zustande kam. Es kommt nur auf die Absicht des X an.
Du müsstest faktisch alle Häuser in der Straße abklappern oder dem X nachfahren, dass er in der Straße nicht irgendwo gehalten hat.
Etwas anderes wäre es, wenn auf dem Schild -Anwohner- stünde.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 27. November 2016 um 12:12:59 Uhr:
Wie willst du jemandem nachweisen, dass Autofahrer X nicht zu Person Y wollte ?
Dass es Bereiche gibt, in denen es aus der individuellen Situation schwer bis praktisch unmöglich ist, eine Unrechtmäßigkeit nachzuweisen, macht es doch weder legal, noch schließt es grundsätzlich eine Nachweisbarkeit aus.
Dass man mit der eigenen Einschätzung aus Sicht eines "Täters" einen anderen Blickwinkel hat, als der Blickwinkel eines "Strafverfolgers" sollte eigentlich auch logisch sein. Die Situation ist für die "andere Seite" nicht selten eine ganz andere. Die Beweislast sieht hier doch etwas anders aus, als diese Unschuldsvermutung einem versucht glauben zu lassen.
Ich stelle auch mal ganz gerne die Schranke außerhalb der Lieferanten- und Handwerkerzeiten von offen auf "nach Anforderung", entweder hat man dann einen Mitarbeiterchip oder eine gute Erklärung für den Pförtner.
Ein Beispiel zum Thema Anlieger aus der Praxis: Lübeck-Schlutup. Von Osten aus (B104) ist dort ein rundes Schuld mit rotem Rand und weissem Inhalt und darunter "Anlieger frei".
Früher war am Wochenende sogar ein komplettes Verbot (per solarnetriebem Wechselschild) und es gab auch mal Kontrollen.
Was die Strategen nicht beachtet haben: in Schlutup sind Supermärkte, Bäckereien und zwei Dönerläden.
Es kam also so wie es kommen musste: bei der Einfahrt am Wochenende wurde ich von der Polizei angehalten.
"Sie dürfen hier nicht durchfahren"
"Wie soll ich sonst zum Dönerladen kommen"
"Haben Sie das Schild nicht gesehen?"
"Doch, aber ich besuche ja ein örtliches Restaurant"
"Dann müssen Sie über die B104 bis zur Kreuzung und von der anderen Seite ranfahren" (ca. 8km Umweg).
"Dort steht ebenfalls das Durchfahrt verboten, Anlieger frei" Schild. Sollen die Geschäfte jetzt Pleite gehen weil niemand ausser Anwohnern die Strassen benutzen darf?"
"..."
Am Ende durfte ich weiterfahren.
Der eigentliche Grund für dieses Schild war ein ganz anderes:
Nach der Wende gab es die B104 und die A20 dort noch nicht und der gesamte Schwerlastverkehr (Transit und auch zum Hafen Schlutup) führte durch eine enge einspurige Strasse, die an einer Stelle für beide Seiten nur eine Spur hat.
Nachdem die B104 fertig wurde, fuhren nach wie vor viele LKW Fahrer durch Schlutup zum Hafen durch, weil es einfach kürzer ist oder weil deren Navis die neue Umgehung noch nicht upgedated hatten.
Dann hielten die Blumenkübel einzug mit der Folge, dass die Autos von einem Kübel zum nächsten sprinteten damit sie nicht vor dem Gegenverkehr warten mussten. Die LKWs fuhren trotzdem teilweise noch durch.
Stand Heute kümmert sich niemand mehr um das Schild. Von Westen her ist das Durchfahrt verboten Schild auch abgenommen worden. Die Blumenkübel wurden auch entfernt weil das Gegenteil vom erhofften eintrat (s.o.) und der Lärm zunahm statt abnahm.
Immerhin fahren nun kaum noch LKWs durch. Ist halt mit der Engstelle und der zu schmalen Strasse kein Vergnügen und die Fahrer wissen wie sie schneller über die Bundesstrasse zum Hafen und der A1 kommen. Die A20 hat auch die Lage entspannt.
Ein Durchfahrverbot für LKWs wäre viel zielführender gewesen als die Leute von dem Besuch der dortigen Geschäfte abzuhalten. Rein rechtlich gesehen ist das Schild zu ignorieren wenn man innerhalb der Strasse/des Bereiches ein Geschäft besucht.
Trotzdem dürfte es nicht wenige davon abgehalten haben dort einzukaufen und sie sind dann woanders hingefahren.
Zitat:
@picard95 schrieb am 27. November 2016 um 13:36:18 Uhr:
"Sie dürfen hier nicht durchfahren"
"Wie soll ich sonst zum Dönerladen kommen"
"Haben Sie das Schild nicht gesehen?"
"Doch, aber ich besuche ja ein örtliches Restaurant"
"Dann müssen Sie über die B104 bis zur Kreuzung und von der anderen Seite ranfahren" (ca. 8km Umweg).
"Dort steht ebenfalls das Durchfahrt verboten, Anlieger frei" Schild. Sollen die Geschäfte jetzt Pleite gehen weil niemand ausser Anwohnern die Strassen benutzen darf?"
"..."Am Ende durfte ich weiterfahren.
Ist ja auch vollkommen in Ordnung, du warst ein Anlieger in diesem Moment.
Dass jemand in ein Durchfahrt verboten, Anlieger frei Bereich einfährt, dort parkt und kein Anlieger ist, lässt sich auf spezielle Einzelfälle reduzieren.
Ansonsten käuft es eben nahezu immer auf die Durchfahrt hinaus, die man damit verhindern will.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. November 2016 um 17:55:25 Uhr:
Dass jemand in ein Durchfahrt verboten, Anlieger frei Bereich einfährt, dort parkt und kein Anlieger ist, lässt sich auf spezielle Einzelfälle reduzieren.Ansonsten käuft es eben nahezu immer auf die Durchfahrt hinaus, die man damit verhindern will.
Naja, ein durchaus nicht so seltenes Beispiel ist Parkraum-Knappheit in der Umgebung. Da ist es dann schon "verlockend", in eine Anlieger-Straße reinzufahren.
Zitat:
@ZfT schrieb am 30. November 2016 um 18:16:28 Uhr:
Naja, ein durchaus nicht so seltenes Beispiel ist Parkraum-Knappheit in der Umgebung. Da ist es dann schon "verlockend", in eine Anlieger-Straße reinzufahren.
Was ein kaum taugliches Mittel ist. Denn die Belegbarkeit ist doch gleich null.
Vor vielen Jahren wohnte meine Freundin in einer solchen Straße. Direkt davor außerhalb ein REWE. Klar bin ich da rein gefahren und habe da geparkt (und nicht um zum REWE zu gehen, sondern um sie zu besuchen ... aber den REWE habe ich natürlich auch mal aufgesucht). Reinfahren, parken und direkt zum REWE ... erlaubt? Zwischendurch hin erlaubt? Zum REWE und im Anschluss nach Hause ... erlaubt?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. November 2016 um 20:09:08 Uhr:
Zitat:
@ZfT schrieb am 30. November 2016 um 18:16:28 Uhr:
Naja, ein durchaus nicht so seltenes Beispiel ist Parkraum-Knappheit in der Umgebung. Da ist es dann schon "verlockend", in eine Anlieger-Straße reinzufahren.Was ein kaum taugliches Mittel ist. Denn die Belegbarkeit ist doch gleich null.
Vor vielen Jahren wohnte meine Freundin in einer solchen Straße. Direkt davor außerhalb ein REWE. Klar bin ich da rein gefahren und habe da geparkt (und nicht um zum REWE zu gehen, sondern um sie zu besuchen ... aber den REWE habe ich natürlich auch mal aufgesucht). Reinfahren, parken und direkt zum REWE ... erlaubt? Zwischendurch hin erlaubt? Zum REWE und im Anschluss nach Hause ... erlaubt?
Wenn man irgendetwas in der Anliegerstraße zu tun hat, dann darf man da auch reinfahren. Und wenn man nur Zigaretten am Automaten holt. Dann ist es auch egal, ob man dadurch eine Abkürzung fährt, oder ob man da drin dann irgendwo parkt. Wenn du also deine Freundin besucht hast oder anschließend besuchen willst, darfst du das Auto da durchaus noch/schon stehen lassen, solange du im Rewe bist.
Wenn man nur zum Rewe will, und der eigentlich nicht direkt an der Anliegerstraße liegt, dann darf man genau genommen nicht in die Anliegerstraße einfahren. Könnte allerdings schwierig nachzuweisen sein, wenn man es doch tut.
Natürlich gibt es bei Parkraumknappheit heutzutage in der Regel eher Bewohner-Parkplätze oder Parkscheinautomaten. Und da nutzen solche Überlegungen sowieso nichts.
Zitat:
@CV626 schrieb am 30. November 2016 um 20:37:38 Uhr:
Könnte allerdings schwierig nachzuweisen sein, wenn man es doch tut.
Nur auf den Punkt wollte ich hinaus. Die Nachweisbarkeit ist für den Popo, da beißt man sich die Zähne aus und deshalb ist das kein geeignetes Mittel diesbezüglich.