Begründung von Anliegerstraßen
Als ich gestern von der Arbeit nach Hause gefahren bin, hatte sich stadtauswärts ein sehr langer Stau wegen einer Baustelle gebildet. Ich habe es dann einem Kleintransporter vor mir gleich gemacht und bin (mir des Risikos bewusst) verbotenerweise nach rechts in eine Straße mit dem Zeichen 250 i. V. m. dem Zusatzschild "Anlieger frei" abgebogen, um dem Stau zu entkommen und dann am anderen Ende der Stadt auf die Autobahn aufzufahren.
Mir ist dann aber die Frage aufgekommen, mit welcher Begründung Straßen als Anliegerstraßen ausgewiesen werden?
Erstens werden öffentliche Straßen (die eine Anliegerstraße ja immernoch ist) von allen bezahlt.
Zweitens verschwindet der Verkehr ja nicht einfach, sondern verlagert sich nur.
Damit komme ich zu dem Schluss, dass die Anwohner der Anliegerstraße einseitig bevorteilt werden, während die Anwohner anderer Straßen nun mit doppelt so viel Verkehr belastet werden. Und nicht nur die, sondern auch die Allgemeinheit: Anliegerstraßen bedeuten Umwege, dadurch ensteht mehr Verkehr, dadurch mehr Spritverbrauch und höhere Belastung der anderen Straßen, dadurch mehr Umweltbelastung usw.
Alleine der Grund, die Anwohner vor dem Lärm und Durchgangsverkehr zu schützen, kann es ja somit wohl nicht sein.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 24. November 2016 um 10:03:54 Uhr:
Erstens werden öffentliche Straßen (die eine Anliegerstraße ja immernoch ist) von allen bezahlt.
Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass je nach Widmung der Straße die Verwaltung alle 15-20Jahre von eben jenen Anliegern durchaus 5-stellige Beträge verlangen kann, um die Straße zu sanieren!
Ansonsten hat eine Anliegerstraße viele Gründe - z.B. die Anlieger vor übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen, daraus resultiert dann auch, dass an diese Straße geringere bauliche Anforderungen als an 'Hauptstraßen' gestellt werden, weil die Belastung durch Fahrzeuge eine viel geringere ist.
28 Antworten
Ein Grund ist wenn die Straße bautechnisch zu schmal ist oder durch ein Wohngebiet führt welche durch den Verkehr total verstopft wird.
Oder es wohnt dort jemand der in der Stadtverwaltung arbeitet ( nicht denken das wir eine Bananen und Vetternwirtschaft sind)😉
Wir danken dir ausdrücklich, dass du jetzt mal klar danach fragst! Du hättest zwar vorher auch danach fragen können, aber da gab es ja noch keinen Grund dafür.
Ich hoffe, dass einer aus der Straße mal klarmacht, warum er so unbegründet einen Vorteil genießt!
Ich habe mir zu diesem Thema auch schon einige Gedanken gemacht und bin mir ziemlich sicher, dass es mit gewissen Möglichkeiten auch möglich ist, sich solche Schilder auch ohne privates oder öffentliches Interesse aufstellen zu lassen.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 24. November 2016 um 10:03:54 Uhr:
Erstens werden öffentliche Straßen (die eine Anliegerstraße ja immernoch ist) von allen bezahlt.
Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass je nach Widmung der Straße die Verwaltung alle 15-20Jahre von eben jenen Anliegern durchaus 5-stellige Beträge verlangen kann, um die Straße zu sanieren!
Ansonsten hat eine Anliegerstraße viele Gründe - z.B. die Anlieger vor übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen, daraus resultiert dann auch, dass an diese Straße geringere bauliche Anforderungen als an 'Hauptstraßen' gestellt werden, weil die Belastung durch Fahrzeuge eine viel geringere ist.
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Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 24. November 2016 um 13:48:36 Uhr:
Ansonsten hat eine Anliegerstraße viele Gründe - z.B. die Anlieger vor übermäßiger Verkehrsbelastung zu schützen, daraus resultiert dann auch, dass an diese Straße geringere bauliche Anforderungen als an 'Hauptstraßen' gestellt werden, weil die Belastung durch Fahrzeuge eine viel geringere ist.
Oder aber die Verkehrsteilnehmer sich den Nutzen daraus ziehen und somit ein "Anliegen" haben die Straße einfach benutzen zu wollen, so wie im Bsp des TE genannt.
Falscher Tread
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 24. November 2016 um 13:48:36 Uhr:
Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass je nach Widmung der Straße die Verwaltung alle 15-20Jahre von eben jenen Anliegern durchaus 5-stellige Beträge verlangen kann, um die Straße zu sanieren!
Das ist mir sehr wohl bekannt; Straßenausbaubeiträge gibt es bei uns auch. Deshalb kann trotzdem jeder durch "meine" Straße fahren.
Zitat:
@Mario_G7 schrieb am 24. November 2016 um 10:03:54 Uhr:
Alleine der Grund, die Anwohner vor dem Lärm und Durchgangsverkehr zu schützen, kann es ja somit wohl nicht sein.
Natürlich ist das in vielen Fällen der Grund dafür. Es ist sicherlich auch oft so, dass auf der Alternative weniger oder keine Anwohner leben und so unter dem Strich da was gewonnen ist.
Schönes Beispiel: Wenn man von der A7 von Norden kommend auf die A3 in Richtung Westen möchte (umgedreht genauso), dann kann man entweder durch Würzburg durchfahren oder die Autobahn außen rum (außen rum ist ca. doppelt so weit). Die Variante durch Würzburg durch ist für LKW´s untersagt. Ich denke das ist schon sinnvoll.
Zweiter häufiger Grund für solche Durchfahrtsverbote ist, dass die Straße zu erwartende Verkehrsströme aus baulichen Gründen nicht bewältigen kann.
P.S.: Beispiele für Missbrauch und Sinnlosigkeit wird man bei dieser Regel natürlich aber auch finden.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 24. November 2016 um 10:35:14 Uhr:
Oder es wohnt dort jemand der in der Stadtverwaltung arbeitet ( nicht denken das wir eine Bananen und Vetternwirtschaft sind)😉
Pepper aber doch nicht hier. Das ist doch nicht möglich 😉
Man hat nach mir gerufen.
Ich wohne in einer "Anlieger frei" Strasse. Interessieren tut dies keine Sau auch nicht die Stadt. Diese hat vor geraumer Zeit die Anwohner angefragt ob sie Interesse an einem Anwohnerparkplatz hätten da in der Nähe (andere Straße) ein Altersheim gebaut wird. Dieses bekam die Baugenehmigung obwohl sie nicht annähernd ausreichende Parkplätze bieten können (Nundenn die Stadt wird hier ein lästiges Problem der Altersversorgung los somit gibt es logischerweise eine Baugenehmigung). Warum fragt die Stadt in einer "Anlieger frei" Straße nach obwohl hier niemand der kein Anliegen in dieser Strasse hat fahren bzw parken darf?? Wohne seit 30 Jahren hier. Noch nie hat die Rennleitung kontrolliert wer hier rechtmäßig verkehrt.
Nach dem Krieg (dem 30jährigen??) war die Strasse die Hauptstrasse. Danach wurde eine neue Hauptstrasse gebaut. Meiner Meinung nach wurde deshalb für die Alteingesessenen die alte Hauptstrasse als "Anlieger frei" definiert. Diese würden sonst heute noch hier fahren. Ich geniese die "Anlieger frei" Strasse kann aber nicht sagen warum die Strasse dieses Privileg hat.
Gruß
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. November 2016 um 11:55:25 Uhr:
Wir danken dir ausdrücklich, dass du jetzt mal klar danach fragst! Du hättest zwar vorher auch danach fragen können, aber da gab es ja noch keinen Grund dafür.
Ich hoffe, dass einer aus der Straße mal klarmacht, warum er so unbegründet einen Vorteil genießt!
Zitat:
@wpp07 schrieb am 26. November 2016 um 20:04:04 Uhr:
Warum fragt die Stadt in einer "Anlieger frei" Straße nach obwohl hier niemand der kein Anliegen in dieser Strasse hat fahren bzw parken darf??
Wenn dort jemand parkt oder auch nur parken will, dann hat er ein Anliegen. Streng genommen braucht es das Zusatzschild "Anlieger frei" gar nicht, denn das Schild "Durchfahrt verboten" bedeutet eben nicht Einfahrt verboten.
Denn am Ende gibt es eigentlich nur zwei Varianten. Entweder man möchte mit einem Anliegen nur einfahren, aber nicht durchfahren oder man möchte eben nur durchfahren.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. November 2016 um 20:13:49 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 26. November 2016 um 20:04:04 Uhr:
Warum fragt die Stadt in einer "Anlieger frei" Straße nach obwohl hier niemand der kein Anliegen in dieser Strasse hat fahren bzw parken darf??Wenn dort jemand parkt oder auch nur parken will, dann hat er ein Anliegen.
Ein Anlieger zu sein ist etwas anderes, als ein oder einen Anliegen zu haben. Auch mit schlechter deutsch nix Ein- oder Durchfahrt 😉
Zitat:
@Kontergewicht schrieb am 26. November 2016 um 22:03:18 Uhr:
Ein Anlieger zu sein ist etwas anderes, als ein oder einen Anliegen zu haben. Auch mit schlechter deutsch nix Ein- oder Durchfahrt 😉
Noch mal. ein Durchfahrtsverbot, ist das Schild mit rotem Kreis und weißem Innenren.
Frei ist jeder, der generell nicht durch fährt. Ansonsten gäbe es das Schild Einfahrt verboten, das ist das rote Ding mit weißem Balken.
Ansonsten definiere Anlieger doch mal genauer 😉 ... wird dir nicht gelingen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. November 2016 um 22:12:37 Uhr:
Noch mal. ein Durchfahrtsverbot, ist das Schild mit rotem Kreis und weißem Innenren.
Frei ist jeder, der generell nicht durch fährt. Ansonsten gäbe es das Schild Einfahrt verboten, das ist das rote Ding mit weißem Balken.
Ein Blick in die StVO spart viel Unsinn. Verkehrszeichen 250: rund, roter Rand und innen weiß, heißt: "Verbot für Fahrzeuge aller Art"
Zitat:
Ansonsten definiere Anlieger doch mal genauer 😉 ... wird dir nicht gelingen.
Warum soll das nicht gelingen?
Anlieger sind Bewohner (Anwohner) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in diesem Bereich, sowie alle Personen, die mit Bewohnern (Anwohnern) und Nutzungsberechtigten von Grundstücken in Beziehung treten wollen (Besucher, Handwerker, Gerichtsvollzieher, ...)