Begleitetes Fahren - ungeeigneter Beifahrer zulässig?

Guten Tag!

Es geht bei mir um folgendes:
Mein Opa sieht schlecht und kann eigentlich nicht mehr Auto fahren, den Schein hat er noch.
Ich werde ja in absehbarer Zeit 17, wo ich also den Führerschein zum begleiteten Fahren machen werde.
Wäre das ein Problem, wenn mein Großvater mit Führerschein mein Begleiter wäre, obwohl
er selbst aber nicht mehr wirklich fahren könnte?
Ich will ihn nicht zum Spaß rumfahren - er muss dauernd zu Ärzten usw.
also keine Sonntagsfahrten...

Besten Dank im Voraus 🙂

Grüße

motor_driver

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.

Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren 😉

Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.

Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?

Nur mal so angemerkt 😁

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Darf ich mal eine etwas andere Frage loswerden? Ich habe keine Ahnung vom fliegen und surfen, aber eine Menge vom Auto fahren. Dafür habe ich genug Gelegenheiten als Beifahrer gehabt und habe sie immer noch, dass Fahrverhalten unterschiedlicher Altersklassen zu erleben. Da ist der Fahranfänger (schon über 30) der glaubt auf einem abgeschlossenen Gelände zu fahren und dabei total ausgeblendet hat, dass es eine öffentliche Straße ist und er Fahrgäste transportiert. Auf der anderen Seite ist es der Fahranfänger mit 18, der sich verantwortungsbewusst verhält und auch versucht sich Unfallfrei durch die Welt zu bewegen. Oder, der "alte" Autolenker, der von sich glaubt perfekt zu sein, weil seine Fahrfehler durch andere ausgeglichen werden.
Bleiben wir beim Fahranfänger. Es gibt (nachweislich) Menschen, die mit 18 wirken wie ein 40jähriger so weise und klug treten sie auf und sind durchaus Verantwortungsbewusst, weil sie für eine kleine Familie DA sein müssen. Und, es gibt den 18jährigen, der noch Lichtjahre davon entfernt ist erwachsen zu werden.
Ich werde nun mal mit Schlag 18 noch nicht der perfekte Mensch. Das werde ich eventuell erst im Laufe meines möglichst langen Lebens. Ist doch fast wie mit TurboAbi. Der Eine 17jährige ist so heiß auf's Studium und hat auch die geistige Reife. Der andere weiß noch nix mit sich und seinem Leben anzufangen.
SO ist es doch auch mit BF mit 17. Der Eine kann sich bereits perfekt ALLEINE im Straßenverkehr bewegen, eben weil er ein Naturtalent ist. Der Andere braucht fachkundige Unterstützung und fährt auch mit 50 Jahren so, als ob er zum ersten Male ein Auto lenken würde.
Deshalb kann es für den TE hier und jetzt auch keinen abschließenden Rat geben, weil wir sein fahrerisches Können nur aus seiner eigene Schilderung beurteilen können.

@ Bootsmann 22
Stimmt.
@ pflaumenkuchen
letztendlich hab ich das sehr vereinfacht geschrieben und auch genauso vereinfacht gemeint.
Wenn ich die Theorie-Prüfung mal ausser Acht lasse ( ich weiss, dass da Welten dazwischen liegen)
dann kann ich einen Flugschüler nach ca.10 Std. alleine starten und landen lassen und nach ca. 20 Std.alleine Überland schicken weil ihm auf dem Luftweg halt nicht so "Bekloppte" (auch wieder vereinfacht) begegnen können wie auf der Straße.

aber wieder die Frage:

Ob man als Begleiter neben einem BF17 sitzt oder als Beifahrer neben einem der mit 18 den B gemacht hat - Wo ist der tatsächliche Unterschied in einer "gefährlichen" Situation? 😉

Und denkt daran, nicht jeder macht mit Mindestalter die jeweilige Klasse.

Ein BF17 kann durchaus bei Erteilung BF17 nur noch 1 Woche vom 18. Geburtstag entfernt sein.
Hat sich eben verschoben wegen Abitur oder hat länger gebraucht... 😉

Wenn der jetzt noch 1 Woche wartet bis er Auto fährt
hat er keinen Begleiter mehr ("nötig?"😉.
Oh. Mein. Gott.
😰 🙄 😁

Es ist ne vollwertige Fahrerlaubnis. Die maximal 1 Jahr die Auflage des Begleiters hat.
Das Fahren ohne Begleiter ist daher auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Du hast vollkommen Recht. Wir können hier noch bis zu "Sankt Nimmerlein" diskutieren. Trotzdem bleibt es Einzelfallabhängig und in der Verantwortung der Beteiligten.

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Du meinst was man mit Opa tun sollte/würde?

Was man kann richtet sich rein nach den gesetzlichen Ansprüchen.

Opa kann sogar "unter Drogen" stehen - solange sie ärztlich verschrieben sind...
Steht so im Gesetz.

Rein nach den Buchstaben...

Der Begleiter muß auch nicht auf dem Beifahrersitz sitzen...

------------

Der Rest des BF17 ist eine reine Stichtagsbetrachtung.

Mit Alter X Begleiter. Ab Alter Y kein Begleiter mehr.

Anders wäre es, wenn es wie bei der 0 ‰ Grenze für Fahranfänger wäre.

Die dürfen - auch wenn sie mit z. B. 40 Jahren Fahranfänger sind in der Probezeit nichts trinken.

Gut, auch da gibt es ne Stichtagsregelung - 21 Jahre... Aber es ist ne oder Regel.

Zitat:

in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres

Man könnte z. B. für alle Fahranfänger verpflichtend 1 Jahr Begleiter vorschreiben

.

😉

Dann wäre es was anderes.

Aber so ist es rein Gesetz und rein Stichtag.
Und ne vollwertige Fahrerlaubnis...

Wie ist das wenn der Opa ein Schnäpschen zu viel intus hat? Ist er dann immer noch "zulässig"? 😕
Oder, anders gefragt: Darf der BF 17 den besoffenen Opa nach Hause fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Meggs07


dann kann ich einen Flugschüler nach ca.10 Std. alleine starten und landen lassen

Man kann doch aber keinen ersten Alleinflug bei stark kontrollierten Umgebungsbedingungen mit einer vollwertigen Fahrerlaubnis im üblichen Großstadtverkehr vergleichen. Das läuft doch nicht auf einem Verkehrsflughafen zur Mittagszeit (Kassel Calden und BER mal außen vor).

Zitat:

und nach ca. 20 Std.alleine Überland schicken weil ihm auf dem Luftweg halt nicht so "Bekloppte" (auch wieder vereinfacht) begegnen können wie auf der Straße.

Die deutlich reduzierte Anzahl der Bekloppten, die die "Nutzungsumgebung" für Andere einfacher macht, liegt doch aber nicht am "einfach" der Sache selbst. Die Reihenfolge mit Ursache und Wirkung sind doch völlig anders gelagert.

Ich habe das Fliegen rein gebracht, weil es um die physischen und psychischen Fähigkeiten von altersmäßig Jugendlichen ging und eben diese Fähigkeiten denjenigen abgesprochen und als Begründung eines "reinquatschen" gebracht wurden.

Es fehlt denjenigen an Erfahrung und die kann man nur durch das Selbermachen erlangen aber nicht durch Vorsagen geben. Routiniert Fahrradfahren wird man auch nicht können, wenn nur Lance Armstrong ausführlich genug darüber referiert.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Oder, anders gefragt: Darf der BF 17 den besoffenen Opa nach Hause fahren?

Nein, für den Begleiter gelten 0,5 Promille als Grenze.

Hatten wir doch schon verlinkt den gesamten §. 😉
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wie ist das wenn der Opa ein Schnäpschen zu viel intus hat? Ist er dann immer noch "zulässig"? 😕
Oder, anders gefragt: Darf der BF 17 den besoffenen Opa nach Hause fahren?

Antwort findet sich im Gesetz:

Zitat:

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1.0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,2.unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.

Aber:

Zitat:

Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

@murkssplitter (oder opa) dürfte also beispielsweise unter Einfluß von Targin

http://de.wikipedia.org/wiki/Targin

Begleiter machen. 😉

Ob er es sollte...
Können und dürfen darf und kann er.

Es ist eben eine vollwertige... - ach ich wiederhol mich 😁

Zu Vollständigkeit:
Opa ist nicht verpflichtet, ins Röhrchen zu pusten und eine Blutabnahme kann auch nicht angeordnet werden.

Es sollte nicht offensichtlich, für den Fahranfänger objektiv erkennbar sein, dass der Begleiter nicht mehr zur Begleitung fähig ist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Oder, anders gefragt: Darf der BF 17 den besoffenen Opa nach Hause fahren?
Nein, für den Begleiter gelten 0,5 Promille als Grenze.

DANKE für die Aufklärung ...

Das ist absolut kein Problem - meine Mutter ist seit 20 Jahren kein Auto mehr gefahren, hat Angst davor und will auch garnicht fahren, aber sie hat eben nen gültigen Schein, keine Punkte und ist über 25 Jahre alt -> passt.

Auch wenn das BF17 zwar ne nette Idee ist, ich fand's unfair. Mit 11 Monaten und rund 6000km Fahrerfahrung wird man immer noch als dümmer und unfähiger bewertet als der frisch 18-Jährige, der beim 3. Anlauf die Prüfung geschafft hat und direkt allein fahren darf. Aber was soll's, ich hab's hinter mir.

Zitat:

Original geschrieben von towe96


Auch wenn das BF17 zwar ne nette Idee ist, ich fand's unfair. Mit 11 Monaten und rund 6000km Fahrerfahrung wird man immer noch als dümmer und unfähiger bewertet als der frisch 18-Jährige, der beim 3. Anlauf die Prüfung geschafft hat und direkt allein fahren darf.

Wo steht was mit dumm? Unfähig nun ganz sicher nicht, denn es ist die selbe Ausbildung und Prüfung wie bei den 18jährigen, der Begleiter ist auch kein Ersatzfahrer oder

Doofen

Blindenhund.

Es ist nur der eine Monat oder auch eine Tag und wenn Du gleich behandelt werden willst, dann mache auch das Gleiche: keine Fahrt vor dem 18ten Geburtstag.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von towe96


Auch wenn das BF17 zwar ne nette Idee ist, ich fand's unfair. Mit 11 Monaten und rund 6000km Fahrerfahrung wird man immer noch als dümmer und unfähiger bewertet als der frisch 18-Jährige, der beim 3. Anlauf die Prüfung geschafft hat und direkt allein fahren darf.
Wo steht was mit dumm? Unfähig nun ganz sicher nicht, denn es ist die selbe Ausbildung und Prüfung wie bei den 18jährigen, der Begleiter ist auch kein Ersatzfahrer oder DoofenBlindenhund.

Es ist nur der eine Monat oder auch eine Tag und wenn Du gleich behandelt werden willst, dann mache auch das Gleiche: keine Fahrt vor dem 18ten Geburtstag.

Unfähiger, da man ja trotz der Fahrerfahrung nicht eigenständig "kann".

Und ich hab's überstanden, also was soll's. Wär aber sinnvoller, wenn jeder vor dem 21. Geburtstag ein halbes Jahr in Begleitung fahren müsste, BF17 hin oder her. So hätte jeder schon n wenig Erfahrung, wenn er dann allein fahrn darf.

Zitat:

Original geschrieben von towe96


Unfähiger, da man ja trotz der Fahrerfahrung nicht eigenständig "kann".

Da ist auch nichts mit unfähig oder unfähiger.

Limit ist 18 Jahre, was drunter ist, muss eine Auflage erfüllen - nicht mehr, nicht weniger und nichts anderes. Etwas wie "nicht können" oder "weniger können" oder "unreifer" oder was auch immer in der Art, gibt es nicht. Wenn man sich jedoch einen Schuh anzieht, den nicht mal einer geworfen hat, da kann man nichts gegen machen.

Irgendwelche Hinweise oder Diskussionen zu den Fähigkeiten oder nicht oder wer nun einen Monat vor dem 18ten besser oder überhaupt noch nicht - blablabla. Kann man bei jeder Grenzziehung machen, zB. das bekannte "ein einziges km/h weniger und man bekommt keine Punkte, muss nicht zur Aufbauseminar, keine Probezeitverlängerung" - blablabla.

Eine Grenze ist da wo sie ist und es gibt immer "Bevorteilte" und "Benachteiligte". Und dass jemand, der bereits 9 Monate nach der Fahrausbildung gefahren ist nun besser fährt, der gerade eben seine praktische Prüfung bestanden hat (zumindest theoretisch), ist nun kein Argument sondern nur eine Binsenweisheit.

In dem Fall des BF17 sehe ich keinen Nachteil im Begleiter. Man kann ja jederzeit den Vorteil genießen, den ein Nicht-BF17er hat - nicht zu fahren, auch nicht eine Minute vor dem Geburtstagsglöckchen.

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